Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen.
Für einen Antrag sind mindestens 37 Abgeordnete nötig, die vier Parteien haben je 10 Abgeordnete, die sich für den Antrag einsezten. Die Initiative geht vom ehemaligen Ostbeauftragten Marco Wanderwitz (CDU) aus. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.
Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, "gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist". Zum anderen beantragen sie, "das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen". Und zudem festzustellen, "dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist".
Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, "durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.
Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: "Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", die "Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot" würden von der AfD "mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt". Es gäbe "immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen". Auch der mittlerweile widerlegte Vorwurf, die AfD wäre für "millionenfache Remigration" auch von Deutschen mit Migrationshintergrund wird in dem Antrag genannt.
Allerdings ist eine Bundestagsmehrheit für den Antrag unwahrscheinlich, da der Antrag geringe Chancen auf Erfolg hätte, schreibt Bild. Es bestehen hohe juristische Hürden für das Verbot einer ganzen Partei, vor allem einer bereits längst auf allen Ebenen vertretenen Partei wie der AfD.
(Quelle: Dts-Nachrichten)