Bei “Rechtswege der deutschen Verwaltungs- und Sozialgerichte zu beschreiten” fehlt offenbar ein Link! Ansonsten, sehr gut, wenn man sich über den trockenen Anfang gerettet hat
Auf diesen Text habe ich gewartet,wie mir gerade beim Lesen klar wurde.Herzlichen Dank! Auch als Argumentationshilfe bestens geeignet.Bin gespannt auf die Fortsetzungen. ...Immer wieder unerklärlich ist mir,wieso ansonsten ausgesprochen kluge,vernünftige Menschen (meiner Verwandtschaft und näheren Bekanntschaft) bei diesem Thema derartig blind,unvernünftig und uneinsichtig sind.Das sind auch Leute,die sonst nicht auf jede Propaganda `reinfallen. Dazu hätte ich gern mal etwas klärendes zu lesen.
Was für ein großartiger Artikel ! Wie kann es sein, das so verhältnismäßig wenige Personen diese einfachen Zusammenhänge erfassen und alles einfach immer weiter den Bach runter geht? Es ist unglaublich, traurig, aber wahr.
Toll analysiert. Wer nach lebendigen Beispielen sucht, sollte sich Sendungen mit Ralf Stegner angucken. Der beherrscht die Kunst der Pappkameraden wie kein anderer.
Vielen Dank, habe selten eine logisch so überzeugende Analyse der Problematik gelesen.
Dies ist ein sehr eindrucksvoller Text, ich bin sehr gespannt auf die Folgen. Nur eine kleine sprachlich Anmerkung: das Wort “durchgewunken” gibt es nicht, es muß “durchgewinkt” heißen MfG Detlef Kleinert
Guten Abend Herr Dr. Dahlgrün, mein Kompliment für die klaren Worte. Ich freue mich schon sehr auf morgen….
Der Irrsinn des derzeit von zumindest weiten Teilen der (Konsenz-) Politk, der Medien und offenbar auch vieler Bürger akzeptierten Denkens ergibt sich aus dem realen, aber in der Konsequenz ausgeblendeten Verlauf der Zuwanderung. Jedem wird wird ohne Unterschied das Recht zugebilligt, aus welchen Gründen auch immer über die aufgegebenen Grenzen einzureisen. Sodann kann er einen Asylantrag stellen und damit den Verwaltungs- und Prüfvorgang in Gang setzen. Währenddessen haben er und die Seinen Anspruch auf Alimentierung, die sich auch (zumindest indirekt) auf die begleitenden NGOs u. bis vor die Gerichte unterstützenden Anwaltskanzleien bezieht. Sollte er dort auch letztinstanzlich scheitern, wird in der Masse jedoch der Aufenthalt nicht beendet, entsprechend auch nicht zu zugebilligte Alimentierung. Sollte der Adressat wider Erwarten doch zur “Ausschaffung” gebeten werden, hat er mehrere Möglichkeiten. Da seine Identität meist fiktiv ist, stellt er nach Ortswechsel unter einer neuen einen neuen Antrag und der Vorgang beginnt von Neuem. Er kann auch abtauchen oder sich zur Ausreise bereit erklären, was meist mit einer monetären Starthilfe “versüßt” wird, dies auch schon mal zu erheblichen Kosten, wie die Abschiebung von 3 widerspenstigen Westafrikanern aufgrund der zu regelnden Gesamtumstände um die 50 000,- €uronen gekostet haben soll (dies einfach mal hoch rechnen auf die ca. 550 000 aus Germoney Ausreisepflichtigen). Îst er sodann freiwillig oder gezwungenermaßen ausgereist, hält das naturgemäß jedoch nicht von einer Wiedereinreise ab, unter neuer Identität natürlich. Und alles beginnt von vorn, da die individuell vorgetragenen Gründe neu zu prüfen sind, denn es können sich ja ggf. neue zu berücksichtigende Faktoren ergeben haben.
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