Ozeane halten sich nicht an Bundes-Verfassungsgericht

Die Biosphäre absorbiert wohl mehr CO2 als bislang angenommen. Das verschafft Zeit und entschärft die gängigen Katastrophen-Szenarien. Besonders das Bundesverfassungsgericht sollte sich kundig machen.

In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz kommt das Bundesverfassungsgericht zu einer für die Entscheidung zentralen Aussage über den Verbleib des von Menschen emittierten CO2:

„Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen... Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg." (Randnummer Rn. 32)

Über die steigende Aufnahme der terrestrischen Biosphäre hatte ich bereits im Juli 2019 berichtet. Wie das Gobal carbon project ermittelte, wurden 2019 etwa 31 Prozent des emittierten CO2 durch vornehmlich Pflanzen aufgenommen und 24 Prozent durch die Ozeane, zusammen also 55 Prozent. Soviel zu dem Satz "nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen".  Auch der folgende Satz des Gerichtes hält einer Nachprüfung nicht stand:

Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise."

Da diese Feststellungen die Ausgangsbasis für das für Deutschland vom Gericht festgelegte CO2-Restbudget ist, lohnt es sich, die Sachverhalte genauer zu untersuchen.

Denn im Pariser Klimaschutzabkommen wird in Artikel 4 als Ziel des Abkommens die Verringerung der Emissionen definiert, „um in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken... herzustellen" (Übersetzung BMU)

Dazu schauen wir uns zunächst die steigende CO2-Aufnahme der Ozeane an, wie sie das Global Carbon Project einschätzt, das u.a. von der World Meteorologial Organisation (WMO) und der UNEP getragen wird und als IPCC-nah bezeichnet werden kann. Dort schätzt man eine Aufnahme von 9,6 GT CO2, einem Viertel der Emissionen. Doch neuere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Aufnahme deutlich größer sein kann.

Aufsehenerregende Neuberechnung der CO2-Aufnahme

Im September 2020 veröffentlichte Andrew Watson von der Universität Exeter mit anderen Wissenschaftlern, darunter Peter Landschützer vom Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg, in Nature Communications eine aufsehenerregende Neuberechnung der CO2-Aufnahme durch die Ozeane. Die Forscher stellten fest, dass die millimeterdicke Diffusionsschicht der Ozeanoberflächen, in der der Austausch der CO2-Moleküle mit der Atmosphäre stattfindet, deutlich kühler ist, als bisherigen Berechnungen zugrundegelegt wurde. Bisher wurden die CO2-Konzentration im Meer auf Grund der Messungen im Ansaugstutzen von Schiffen oder durch Bojen gemessen. Watson und Kollegen stellten aber fest, dass die Temperaturen in den obersten Millimetern – also der Diffusionsschicht – der Ozeanoberfläche deutlich kühler sind als die im Meterbereich gemessenen.

Eine Ursache hierfür ist die "Verdunstungskälte", die bei der Verdunstung des Wassers insbesondere in den Tropen freigesetzt wird und die oberen Millimeter abkühlt. Die Austauschzone kann daher deutlich mehr CO2 aufnehmen als bisher gedacht, da kühleres Wasser nach dem Henry-Gesetz mehr CO2 aufnehmen kann als wärmeres Wasser. Die Wissenschaftler berechnen, dass dadurch 3 GT (Milliarden Tonnen) mehr CO2 aufgenommen wird, als bisher angenommen. Das sind immerhin rund 100 Gt mehr CO2 in den nächsten 30 Jahren.

Die schwarze Linie in diesem Diagramm (Fig.3, runterscrollen) zeigt die deutliche Absenkung gegenüber den bisherigen, gestrichelt gezeigten, Berechnungen, aber auch den rapiden Abfall seit 2005. Es ist bislang nicht geklärt, warum in der Zeit von 1995 bis 2005 die Ozeanaufnahme trotz steigender CO2-Konzentration in der Atmosphäre nahezu konstant blieb (rote Linie). Beachten Sie: Die Angaben sind in GT Kohlenstoff. Die y-Achse muss daher mit 3,667 multipliziert werden, um die Zahlen auf GT CO2 umzurechnen und mit dem oben gezeigten Diagramm vergleichen zu können. Weiter ist zu beachten, dass die Aufnahme hier negativ angegeben wird. Im obigen Diagramm des Global Carbon Project ist die Aufnahme als positive Zahl angegeben.

In der 9. Klasse lernt man üblicherweise die Wirkungsweise des Henry-Gesetzes kennen. Es besagt, dass die Konzentration eines Gases über einer Flüssigkeit direkt proportional zur Konzentration des Gases in der Flüssigkeit ist. Das kennen wir von der Mineralwasserflasche. Erhöht man den Druck bzw. die Konzentration des CO2 in der Luft, so erhöht sich entsprechend die Konzentration im Wasser.

Die Katastrophenszenarien könnten ad acta gelegt werden

Die Klimawissenschaft nimmt an, dass sich um 1860 das CO2 in der Atmosphäre und in den Ozeanen im Gleichgewicht befand. Die Konzentration betrug 280 ppm in der Atmosphäre. Um 1960 hatte die Konzentration auf Grund der Emissionen durch den Menschen schon 314 ppm, also 34 ppm mehr als im Gleichgewichtszustand, erreicht. Und heute sind es 410 ppm, also 130 ppm mehr als 1860.

Dadurch stieg nach dem Henry-Gesetz natürlich auch die Aufnahme des CO2 durch die Ozeane, Die Aufnahme steigt seit einigen Jahrzehnten stärker als die Emissionen, so dass heute schon 55 Prozent der jährlichen Emissionen von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen werden. Anders ausgedrückt: Etwa 5 ppm werden vom Menschen jährlich ausgestoßen, 2,7 ppm werden insgesamt aufgenommen (alle Zahlen aus Global carbon project). 2,3 ppm verbleiben in der Atmosphäre. Bei konstanter, nicht weiter steigender Emission nimmt die Aufnahme von Ozeanen und Pflanzen weiter zu, und immer weniger CO2 verbleibt in der Luft. Bei 450 ppm CO2 werden bereits zwei Drittel (3,4 ppm) durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen, und nur noch 1,6 ppm CO2 verbleibt in der Luft.

Würde es der Weltgemeinschaft bis 2050 bei einer dann vorliegenden Konzentration von 450 ppm gelingen, die Emission im Verlaufe der nächsten Jahrzehnte zu halbieren auf etwa 2,5 ppm, so wäre demnach ein unmittelbarer Rückgang der CO2-Konzentration in der Atmosphäre die Folge – und zwar jährlich um (3,4 – 2,5 ppm = 0,9 ppm). Die Katastrophenszenarien könnten ad acta gelegt werden. Und wir wären im Einklang mit dem Pariser Abkommen, dass ja fordert, dass Quellen und Senken von CO2 ins Gleichgewicht zu bringen seien. Eine Nullemission – die ohnehin nicht erreicht wird, solange China und die sich entwickelnde Welt wachsende CO2-Emissionen austoßen – ist nicht erforderlich. 

Verfassungsklage: die nächste rollt an

Die Deutsche Umwelthilfe hat am 5. Juli bekanntgegeben, dass die Organisation (die u.a. vom Bundesumweltministerium gefördert wird) zusammen mit einigen Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eingereicht hat. Die Umwelthilfe will erreichen, dass auch die beklagten Länder Bayern, NRW und Brandenburg verbindliche Emissionsminderungsgesetze erlassen. Die Organisation kündigte weiter an, dass sie auch gegen deutsche Unternehmen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde.

Da kann man nur hoffen, dass die Berichterstatterin des Gerichts, Frau Prof. Gabriele Britz, sich zwischenzeitlich einen breiteren Überblick über die klimawissenschaftlichen Grundlagen für folgenschwere Urteile verschafft hat. Denn schon der letzte Beschluss wird als das größte Fehlurteil eines deutschen Gerichts in die Geschichte eingehen.
 

Foto: Volker Debus/Deutsche Wildtier Stiftung CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Jan des Bisshop / 07.07.2021

Geht es Regierenden denn wirklich um Fakten. Nein, denn dann würden sie nicht so von Klimakatastrophen reden. Es geht den Regierenden nur darum ihre Agenda der Deindustralisierung durchzuziehen. Die Handlungsmuster sind durchschaubar, aber unaufhaltsam, denn Kläger und Beklagte hängen an den gleichen Strippen. Der erste Dominostein wurde von den haltungsstarken Bundesministern für Umwelt umgestoßen. Sie haben Gesetze erlassen und Grenzwerten zugestimmt, die in einer industrialisierten Gesellschaft auf Basis fossiler Treibstoffe und Energien nicht einzuhalten sind. Unterstützt werden sie von argumentationsstarken Wissenschaftlern, die andere Erklärungen mit so schönen Argumenten niedermachen, wie : Was sie sagen ist Mist. Das ist alles Physik. Wir sind ganz nah dran das Klima zu erklären, es fehlen nur noch 5%. Nur diese 5% scheinen es in sich zu haben, es sind Jahre verstrichen ohne dass das PIK die 5% geliefert hätten. Der zweite Dominostein wird von den nützlichen Idioten umgestoßen, das sind Verbände, die von der Regierung bezahlt werden, in Kombination mit verschreckten Kindern, denen Angst um ihre Zukunft gemacht wurde. Die haben nun Gesetze um zu klagen. Die Regierenden schicken als Berichterstatter die argumentationsstarken Wissenschaftler und die Richter urteilen wie gewünscht. Der dritte Dominostein fällt. Wieviele Dominosteine werden noch fallen, bevor, die die hinten runterfallen merken, dass sie gewaltig in eine Falle gelockt wurden.

Markus tho Pesch / 07.07.2021

Prof. Vahrenholt kommt nicht von seinem Glauben an die “Schädlichkeit’ des CO2 ab. Damit ist er den Ökofaschisten schon auf den Leim gegangen.

Hans-Peter Dollhopf / 07.07.2021

Auch diese Richter werden vor Das Gericht kommen!

Frances Johnson / 07.07.2021

Wie immer logisch und großartig erklärt. Der Sektor Umwelt wird missbraucht, um eine menschenfeindliche Politik zu installieren. Da das zäh läuft, kam ein neues Virus wie gerufen.

A. Kaltenhauser / 07.07.2021

Manchmal frage ich mich bei diesen Herrschaften schon, weshalb die kein privates, geerdetes Umfeld besitzen, das sie wieder auf den Boden der Tatsachen holt. Oder ist dieses womöglich ebenso dümmlich gestrickt und befindet sich in der gleichen Ideologie-Blase. Der Bürger will aber sicherlich keinen inselbegabten Juristentypus, sondern einen der zumindest Realität von Wunschdenken zu unterscheiden vermag. Ansonsten nutzt/taugt der nichts und hat vor allem auf derartigen Posten wirklich nichts verloren ...

John Spartan / 07.07.2021

Was für ein hetzerischer Beitrag! Bei CO2 und den Folgen geht es doch nicht um Tatsachen, sondern um Haltung! Und die hat das BVerfG gezeigt. Da darf man jetzt doch nicht so unqualifiziert herummäkeln. (Ironie aus)

Dr. Mephisto von Rehmstack / 07.07.2021

CO2 + H2O = H2CO3 = H+ und HCO3-: also CO2 löst sich in Wasser zu Kohlensäure zu ca. 0,2 %, diese dissoziiert bei einem pH von 8,1 (dem pH Wert der Ozeane, die also alkalisch sind!) nahezu vollständig in H+ und HCO3 -, führt also zu einem Absinken des pH (“Versäuerung” der Ozeane) Nach dem Massenwirkungsgesetz führt ein Anstieg des CO2 in der Atmosphäre zu einem Anstieg von HCO3 - (und zu CO3 2-) das wiederum von den kalkbildenden Organismen zur Bildung ihrer Schalen etc führt und schließlich zu Kalkstein wird: wir haben ganze Gebirge, die aus CO2 entstanden sind und das CO2 somit auf natürliche Weise aus der Atmosphäre entfernt haben und zwar endgültig und “in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum“, denn der Prozeß läuft ständig weiter. Gleichzeitig ist das CO2 der Brennstoff der Photosynthese der Algen, die CO2 aufnehmen und O2 abgeben und organische Strukturen aus Kohlehydraten bilden; also auch hier ein (mengenabhängiger) CO2 Verbrauch (ja, den gibt es tatsächlich Annalena): alles nicht so einfach. meine Herrn und Damen Richter, gelle?

F. Hoffmann / 07.07.2021

Ihr Wort in Gottes Ohr, lieber Herr Vahrenholt. Aber haben Sie schon einmal einen Richter erlebt, der sein Urteil in Zweifel gezogen hat? Ich war übrigens sehr erstaunt, dass die 1. Kammer des BVerfG in Sachen Klima zu einem einstimmigen Urteil kam. Denkfaulheit? Fehlende Eigeninitiative der einzelnen Richterinnen und Richter? Herdentrieb? Oder einfach unreflektierter, unkritisch ausgeübter Zeitgeist? Audiatur pars altera (wissenschaftlich gesehen)? Positionen UND Gegenpositionen? In der Tat ein Urteil das seinesgleichen sucht, zumindest in negativer Hinsicht.

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