Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass direkte Familienmitglieder von Personen, die in anderen Ländern anerkannt wurden, kein Recht auf Familienflüchtlingsstatus haben.
Dies berichtete die FAZ. Der spezielle Fall betrifft eine syrische Frau und ihre zwei minderjährigen Kinder. Ihr Ehemann war 2013 nach Bulgarien geflohen und dort als Flüchtling anerkannt worden, später reiste er nach Deutschland und erhielt subsidiären Schutz.
Die Frau und ihre Tochter stellten 2015 in Deutschland Asylanträge, ein Sohn wurde 2017 in Köln geboren. Alle drei erhielten subsidiären Schutz, jedoch wurde ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte abgelehnt.
Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun, da ihnen in Syrien keine Verfolgung drohe. Ein Familienflüchtlingsschutz sei nur möglich, wenn ein naher Angehöriger in Deutschland Flüchtlingsschutz erhalten habe, nicht in einem anderen Land wie Bulgarien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden.