Als der Prozess gegen Oumaima I. am Donnerstag fortgesetzt wurde, gab es erst mal eine fast einstündige Pause. Grund war, dass das Gericht der Angeklagten die Möglichkeit geben wollte, sich mit ihrem Verteidiger zu ihrer Einlassung zu besprechen. Die 32-Jährige muss sich seit 16. April vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der in Mainz geborenen deutsch-marokkanischen Staatsbürgerin vor, sich von Januar 2015 bis März 2019 an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mitgliedschaftlich beteiligt zu haben. So soll sie sich Anfang 2015 zusammen mit ihrem ersten Ehemann in Rakka (Syrien) dem IS angeschlossen haben. Nachdem der Mann bei Kämpfen starb, soll sie zwei weitere IS-Männer geheiratet haben. Durch ihre Unterstützung, etwa durch die Haushaltsführung, habe sie ihren jeweiligen Ehemännern ermöglicht, „sich für den IS zu betätigen“.
In ihrer Zeit in Syrien brachte die Deutsch-Marokkanerin zwei Töchter zur Welt. Aufgrund ihrer Ehemänner konnte sie laut Anklage in IS-Frauenhäusern leben und wurde auch entsprechend versorgt. 2019 wurde Oumaima I. von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und im Gefangenenlager al-Hol untergebracht. 2021 gelang ihr die Flucht aus dem Lager. 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück. Die 32-Jährige befindet sich auf freiem Fuß und lebt nach eigenen Angaben mit ihren beiden Kindern von Sozialleistungen. In ihrer mehrstündigen Einlassung zu Prozessbeginn hatte sie behauptet, bei der rund 16-stündigen Autofahrt von Istanbul nach Syrien im Januar 2015 gar nicht gewusst zu haben, wohin die Reise geht. Danach habe sie sich nur unfreiwillig im IS-Gebiet aufgehalten. Die Vorsitzende Richterin Astrid Rohrschneider hatte Oumaima I. schnell verdeutlicht, ihr diese Darstellungen nicht zu glauben: „Sie sind ja förmlich in den IS entführt worden und hatten keine Chance, dort wieder wegzukommen“, sagte sie.
Nach der Pause am Donnerstag zeigte sich jedoch schnell, dass Oumaima I. dem Strafsenat genau das weiter weiszumachen versucht: „Es gab keine gemeinsame Planung, sich dem IS anzuschließen“, hieß es in einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung. Stattdessen sei sie von ihrem ersten Ehemann „über das wahre Ziel der Reise angeschwindelt“ worden. Als dieser nach der Ankunft einen „IS-Kampfkurs" absolvierte, habe sie Hoffnung gehabt, dass er danach mit ihr in die Türkei zurückkehrt. Durch seinen Tod bei einem IS-Kampfeinsatz habe sich die Situation von Oumaima I. jedoch „grundlegend geändert“: Daraufhin habe sie in IS-Frauenhäusern Unterschlupf gefunden, aber keine Leistungen der Organisation erhalten, da ihre Ehen „nicht registriert“ waren. Die weiteren Ehemänner seien zum Zeitpunkt der Eheschließungen nicht beim IS aktiv gewesen. Und was vorher war, wisse sie nicht. „Zutreffend ist nur, dass sich Frau I. in der Herrschaft des IS angepasst verhalten hat“, beendete der Anwalt die Erklärung – „Das stellt aber keine Mitgliedschaft dar.“
„Das weiß ich nicht mehr“ wurde nun zu ihrer häufigsten Antwort
„Neu ist doch nur, dass Sie nicht mehr ausschließen wollen, dass Ihre Ehemänner zwei und drei einmal beim IS waren“, reagierte die Vorsitzende Richterin verwundert. „Ansonsten aber war das doch nichts Neues zu letzter Woche.“ Bevor Oumaima I. antworten konnte, sagte ihr Verteidiger schnell: „Uns ging es in erster Linie darum, dass sie vom IS keine Leistungen erhalten hat.“ Astrid Rohrschneider verzog keine Miene und verwickelte Oumaima I. in ein Gespräch über ihren letzten Ehemann, einen Ägypter, den sie nach ihrer Rückkehr nach Deutschland auf der muslimischen Dating-Plattform „musmatch.com“ kennengelernt hatte. „Was hat der denn zu Ihrer Zeit beim IS gesagt?“, wollte die Vorsitzende wissen. „Ihm tat alles leid, was mir dort geschehen ist. Aber wir haben nicht viel darüber gesprochen“, antwortete Oumaima I. „Ich kriege Kopfschmerzen, wenn ich mich daran erinnere, deswegen möchte ich nicht so gerne darüber reden.“ Später habe sie sich von dem Ägypter getrennt, da der „narzisstisch“ gewesen sei und „schnell aggressiv“ wurde. „Und wie sieht das jetzt aus? Haben Sie den Wunsch nach einer fünften islamischen Ehe?“, wollte Rohrschneider wissen. „Momentan nicht“, antwortete die ehemalige Hauptschülerin, die erneut im Hijab vor Gericht erschienen war. „Mein Plan ist, dass ich Abitur auf einer Erziehungsschule mache. Und wenn es mir besser geht, wenn die Depressionen und Krankheiten wieder weggehen, will ich Erzieherin werden.“
Darauf ging Astrid Rohrschneider jedoch nicht ein. Stattdessen verwickelte die Richterin Oumaima I. in ein Gespräch darüber, wie es heute um ihre Religiosität beschaffen sei. „Ich war nie der Meinung, mich von Andersgläubigen abzugrenzen“, behauptete die Deutsch-Marokkanerin und verwies darauf, auch eine nicht-muslimische Freundin zu haben. „Aber ich glaube an Paradies und Hölle.“ Rohrschneiders Frage, was man für das Paradies tun sollte, beantwortete sie wie aus der Pistole geschossen: „Fünfmal am Tag beten, die Almosensteuer geben, sich bedecken und einmal im Leben die Hadj nach Mekka machen.“ Den „alten und reinen Islam zu leben“ sei ihr jedoch nicht mehr wichtig.
Als sie von einer Staatsanwältin auf ihre Darstellungen angesprochen wurde, sie und ihr erster Mann hätten „vom IS aus den Medien erfahren“, befielen Oumaima I. die ersten Erinnerungslücken: „Das weiß ich nicht mehr. Aber wir waren auf jeden Fall dagegen“, sagte sie. Auch daran, ob sie von den Aktivitäten des IS in Europa Kenntnis hatte, konnte sie sich nicht mehr erinnern, ebenso nicht daran, ob sie wusste, dass „Leute aus Europa zum IS gegangen“ sind. Der Satz „Das weiß ich nicht mehr“ wurde nun zu ihrer häufigsten Antwort. Auf weitere Nachfragen räumte die 32-Jährige aber ein, bei ihren Reisen in die arabische Welt vor 2015 nicht nur Sprachkurse, wie anfänglich von ihr behauptet, sondern auch „Scharia-Teile“ und „Koran-Teile“ belegt zu haben.
Die Einzige im Saal, die zufrieden wirkte
Wie schon in der Woche zuvor wirkte Oumaima I. für eine vor Gericht stehende Angeklagte ungewöhnlich in sich ruhend. Und auch dass sich, insbesondere bei den hartnäckigen Nachfragen von Astrid Rohrschneider, immer wieder Widersprüche zu früheren Aussagen von ihr ergaben, konnte ihrem selbstsicheren Auftreten nichts anhaben. Selbst als das Gericht sie mit zwei Bildern vollverschleierter Mädchen auf ihrem Whatsapp-Konto konfrontierte, hatte die 32-Jährige sofort eine Erklärung dafür parat: „Das erste Bild ist von meiner Tochter. Sie hat zuhause gerne den Nikab getragen“, behauptete sie. „Das wundert mich“, antwortete Rohrschneider. „Das ist aus dem Mai 2020. Da müssten Sie sich ja schon im Lager al-Hol befunden haben.“ „Was wundert Sie genau? Dass wir da nicht mehr im IS-Gebiet waren?“, fragte Oumaima I. zurück. „Sie wollte das anziehen.“ Dabei verschwieg sie jedoch, dass ihre erstgeborene Tochter zu diesem Zeitpunkt erst dreieinhalb Jahre alt war.
Als Astrid Rohrschneider die Vernehmung auf ihre Kenntnis über IS-Gräueltaten brachte, unterlief Oumaima I. jedoch ein grober Patzer: Zuerst behauptete sie, ein IS-Video, auf dem zu sehen war, wie ein jordanischer Pilot bei lebendigem Leib verbrannt wurde, in dem zweiten IS-Frauenhaus, in dem sie untergebracht war, gesehen zu haben: „Da gab es Fernsehen, im ersten Frauenhaus gab es das nicht. Aber da waren nur IS-Sachen drauf.“ Die Richterin zeigte sich verwundert und verwies darauf, dass der IS das Video bereits Anfang Februar 2015 veröffentlicht habe – und damit nur kurz nach I.s Ankunft im ersten IS-Frauenhaus. Als es nur wenige Minuten später darum ging, was sie von den Anschlägen des IS in Europa mitbekommen habe, behauptete Oumaima I. plötzlich, es habe in ihrem ersten IS-Frauenhaus Fernsehen gegeben, nicht aber im zweiten.
Gleichzeitig ging sie mehr und mehr dazu über, die IS-Taten zu relativieren: „Bei denen gibt es keine Gefängnisstrafe. Die töten halt direkt oder verbrennen“, sagte Oumaima I. lapidar, als sie zu dem Schicksal des jordanischen Piloten befragt wurde. Zu einer klaren Verurteilung der Tat konnte sie sich aber nicht durchringen. Stattdessen betonte sie mehrfach, der Pilot „habe ja auch zum Tod syrischer Zivilisten beigetragen“. Später bezeichnete sie alliierte Luftangriffe auf IS-Stellungen als „Bombenanschläge auf Zivilisten“. Kurz darauf betonte sie, dass der IS „ja nur gegründet wurde, weil die Amerikaner im Irak einmarschiert“ sind. Dessen ehemaliger Anführer Abu Bakr al-Baghdadi sei „auch von den Amerikanern gefoltert worden“, fügte sie hinzu. „Sehen Sie das heute noch so?“, hakte Astrid Rohrschneider sofort nach. „Ja“, antwortete Oumaima I. „Dass al-Baghdadi gefoltert wurde, kann man im Internet überprüfen.“
Spätestens damit blieb auch von ihrer anfänglichen Darstellung, sie und ihr erster islamischer Ehemann seien beim Thema IS „immer dagegen gewesen“, nichts mehr übrig: Anstatt sich von den IS-Gräueltaten deutlich zu distanzieren, hatte sie diese bestenfalls relativiert oder versucht, sich unwissend zu geben. Als der dritte Verhandlungstag nach mehr als drei Stunden wieder zu Ende ging, war Oumaima I. die Einzige im Saal, die noch zufrieden wirkte. Um sie herum waren nur noch versteinerte Mienen zu erkennen. Es schien, als ob die Deutsch-Marokkanerin selbst gar nicht begreift, welche Wirkung ihre Geschichten, gar ihre Ankündigung, in Deutschland Erzieherin werden zu wollen, auf andere Menschen haben. Der Prozess wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt. Ein Urteil könnte bereits Mitte Mai erfolgen.
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#…der deutsch-marokkanischen Staatsbürgerin# – Also der deutsch-marokkanisch-syrisch-ägyptischen Staatsbürgerin …. Soviel Zeit – und Genaugkeit muss sein.
Das mit dem islamischen Staat muss man einfach wörtlich nehmen und dann in den Koran schauen. „Taqiyya“. Das ist Teil der Strategie. Die gehen nach ihrem Lehrbuch vor, also sollte unser Apparat einfach mal in das Lehrbuch hinein schauen. Das sorgt für Verständnis und Erkenntnis, was bei der Urteilsfindung hilft. So lang die selbst nach ihrem Lehrbuch vorgehen sind die mit sich im Reinen. Darum werden die vor unseren Gerichten auch nicht nervös. Die Leben in ihrer eigenen Welt und erkennen unsere gar nicht an. @Istwan Grüner: Richtig. Radikalismus kann man in fremden Ländern gezielt erzeugen und dann gezielt dort fernsteuern. Dann hat man einen guten Grund, um da einzumarschieren. Was dann für das Budget des Apparates von Vorteil ist. Man suggeriert der Politik so die eigene Unersetzlichkeit, weswegen diese dann das hohe Budget durchwinkt.
Oumaima kommt jedenfalls keinesfalls zu Allah, denn sie ist nur ein Acker!
Oumaima I. wäre gut beraten, vor Gericht die Aussage zu verweigern. Ansonsten wird man ihr unweigerlich vorwerfen, den IS gutgeheißen zu haben. Wo sie recht hat: ohne die Aktivitäten der USA im Irak und in Syrien hätte es den IS vermutlich nie gegeben. Aber die hierfür verantwortlichen kann man in Deutschland leider nicht vor Gericht stellen.
#Haben Sie den Wunsch nach einer fünften islamischen Ehe?# Dachte bisher, das war ein Privileg der Kerle.