Tarik S. ist das, was man als schlechten alten Bekannten bezeichnet: 2013 ging der ägyptischstämmige Deutsche nach Syrien zum Islamischen Staat (IS) und posierte neben einem enthaupteten Toten. Nach fünf Jahren Jugendhaft schien er geläutert. Inzwischen steht er erneut vor Gericht, das Urteil wohl kurz bevor.
Fällt das Urteil gegen Tarik S. bereits am kommenden Dienstag? Bislang war für diesen Tag nur das psychiatrische Gutachten über den 30-Jährigen vorgesehen. Als der Vorsitzende Richter Mario Plein zuletzt nach einem weiteren Termin für Plädoyers und Urteil suchte, deuteten Anklage und Verteidigung schnell an, auch dafür am 10. Dezember schon bereit zu sein. Damit würde der Prozess, der ursprünglich am 27. August beendet sein sollte, nun zumindest noch vor Weihnachten enden.
Tarik S. ist das, was man als schlechten alten Bekannten bezeichnet: 2013 ging der ägyptischstämmige Deutsche nach Syrien zur Terror-Organisation Islamischer Staat (IS). Dort nannte er sich „Osama, der Deutsche" und posierte in einem Video neben einem enthaupteten Toten. Dabei fühlte er der männlichen Leiche am Arm den Puls und fragte höhnisch: „Was fehlt ihm denn?".
2016 kehrte er nach Deutschland zurück. Im Jahr darauf wurde er wegen IS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Das milde Urteil dürfte auch darin begründet gewesen sein, dass er bereit war, am Aussteigerprogramm Islamismus (API) teilzunehmen. Als er nach seiner Haftentlassung auch noch einen Job fand, hielten ihn die Ermittler für deradikalisiert. Gelegentlich besuchten sie ihn in seiner Wohnung, um sich davon zu überzeugen, dass er nun einem geregelten Leben nachging.
Das änderte sich jedoch, als der marokkanische Geheimdienst vor einem Anschlag von Tarik S. in Deutschland warnte. Über das Bundeskriminalamt (BKA) gelangten diese Hinweise an die nordrhein-westfälische Polizei. Zuerst hieß es, er wolle einen Anschlag auf eine Polizeiwache begehen. Dann hieß es, er plane eine gegen die LGBTQ-Szene gerichtete Tat.
Nur bedingt ernst genommen
Am 6. Oktober 2023 warnte das BKA davor, Tarik S. könne Attentate auf Islam-Kritiker planen, darunter Michael Stürzenberger und Irfan Peci. Dass aber weder Stürzenberger, der kurz zuvor eine Veranstaltung für den darauffolgenden Tag in Köln angekündigt hatte, noch Peci darüber informiert wurden, lässt vermuten, dass die Warnungen in NRW anfänglich nur bedingt ernst genommen wurden.
Offenbar änderte sich das erst, als es rund zwei Wochen später hieß, Tarik S. könne mit einem LKW in eine pro-israelische Kundgebung fahren wollen. Denn daraufhin wurde er in Untersuchungshaft genommen. Damit aber brachte sich die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft in die Lage, ihn dann auch anklagen zu müssen.
Da aber noch keine Hinweise auf die konkrete Vorbereitung eines Anschlags vorlagen, blieb nur noch eine Anklage vor dem Landgericht Duisburg mit dem Vorwurf der Bereiterklärung zu einem Verbrechen. Konkret wurde Tarik S. angelastet, er habe sich gegenüber einem IS-Mittelsmann namens „Thomas" zu einem Anschlag bereit erklärt.
Der Prozess wurde am 25. Juli von der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts eröffnet. Seitdem ist Mario Plein mit hartnäckigen Befragungen bemüht, Licht ins Dunkel dieser Angelegenheit zu bringen. Tarik S. selbst schweigt bis heute. Aber trotz aller Bemühungen des Richters wurden in den inzwischen mehr als vier Monaten Verfahrensdauer oftmals mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
So etwa die, ob die von Tarik S. an „Thomas" gerichtete Chat-Nachricht, er freue sich darauf, „bald sein Zuhause zu verlassen und wieder für Gott zu kämpfen oder zu sterben", wirklich ein Beweis für eine ernsthafte Anschlagsabsicht ist. Um das zu untermauern, wurden gleich mehrere Islamwissenschaftler als Zeugen aufgeboten, die dem Gericht die Bedeutung einer solchen Aussage erläuterten.
Im Dienste der Mocro-Mafia in Köln Geiseln genommen?
Was aber nicht darüber hinwegtäuschen konnte, dass der Kontext dieser Aussage nicht mehr zu klären war, da diese nur von selbstlöschenden Nachrichten umgeben war. Damit könnte es tatsächlich eine ernsthafte und damit strafbare Ankündigung eines Anschlags gewesen sein. Genauso gut könnte es aber auch ein dahingesagter und damit bedeutungsloser Spruch unter Jihadisten-Kumpels gewesen sein.
Oder die, ob die Darstellungen eines Mithäftlings, Tarik S. habe in der Haft von einer Bombe in seiner Wohnung erzählt, mit Hinrichtungen und Vergewaltigungen in seiner IS-Zeit in Syrien geprahlt sowie Anschläge in Deutschland angekündigt oder andere dazu aufgefordert, wirklich als glaubwürdig einzustufen sind. Zuerst ließ das Gericht den Mann als Zeugen vorführen, um ihn selbst zu befragen. Danach versuchte es, dies zu ergründen, indem es weitere Mithäftlinge sowie Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) dazu befragte.
Damit aber schlug die Stunde von Mutlu Günal, dem Verteidiger von Tarik S. Zuerst klärte Günal das Gericht darüber auf, dass der Deutsch-Marokkaner, der der Kammer erzählt hatte, er säße wegen „Drogendelikten" ein, in Wahrheit in Haft war, weil er einen Mann und eine Frau im Dienste der Mocro-Mafia in Köln als Geiseln genommen, nackt ausgezogen und auch gefoltert haben soll.
Danach führten Günals Nachfragen bei JVA-Mitarbeitern, warum der mutmaßliche Mocro-Mafioso von ihnen sofort als glaubwürdig eingeschätzt wurde, zu nur wenig befriedigenden Antworten. So zog sich etwa die Extremismusbeauftragte der JVA stereotyp auf die Darstellung zurück, sie habe den Mann deshalb so eingestuft, weil er seine Aussage nicht mit Forderungen nach Vergünstigungen verknüpft habe.
Mit Hand-, Bauch- und Fußfesseln vorgeführt
Gleichzeitig ergaben Antworten auf Günals Fragen, dass anscheinend weder die Bundesanwaltschaft über die angebliche Selbstbezichtigung seiner Verbrechen in Syrien in Kenntnis gesetzt noch die Wohnung von Tarik S. auf eine Bombe durchsucht wurde. Hätte man die Darstellungen des Mannes tatsächlich geglaubt, wäre aber beides geboten gewesen.
Damit sorgten die Auseinandersetzungen und weiteren Befragungen zu diesem Zeugen zwar dafür, dass sich die Beweisaufnahme um mehr als drei Monate verlängert hat. Dennoch bleibt abzuwarten, ob sich die Anklage mit diesem Zeugen einen Gefallen getan hat. Wäre dies dem Publikum in einem Theater- anstelle eines Gerichtssaals präsentiert worden, so hätte schon alleine der Kontrast zwischen dem freundlich lächelnd auf der Anklagebank sitzenden Tarik S. und dem Mocro-Mafioso, der schwerbewacht sowie mit Hand-, Bauch und Fußfesseln vorgeführt werden musste, wohl große Teile seiner Sympathien verschoben.
Neues zum Anklagevorwurf ergab sich erst Ende November, als eine Ermittlerin berichtete, der Standort von „Thomas" sei in Marokko lokalisiert worden. Damit hatte das Gericht erstmals eine plausible Erklärung dafür, weshalb die Hinweise auf Tarik S. vom marokkanischen Geheimdienst kamen. Gleichzeitig aber konnte Mutlu Günal damit die Theorie in den Raum stellen, die dortigen Behörden hätten etwas konstruiert, um „sich in Deutschland beliebt zu machen".
Kurz darauf wurde erörtert, ob eine Verbindung zwischen Tarik S. und dem Anschlag auf Michael Stürzenberger in Mannheim besteht, bei dem am 31. Mai ein Polizist getötet wurde. Anlass war die amtsärztliche Untersuchung des nicht vernehmungsfähigen Ermittlungsführers. Diese hatte hervorgebracht, dass der Polizist von dem Gedanken gequält wird, eine frühere Verhaftung von Tarik S. hätte den Anschlag und damit auch den Tod des Polizisten verhindern können.
Gericht muss nicht über Gesinnung urteilen
Da aber die Inhaftierung von Tarik S. rund sieben Monate vor dem Anschlag in Mannheim erfolgte, dürften seine Schuldgefühle nicht begründet sein. Auch die dazu ebenfalls vernommene Ermittlerin konnte diese Sicht der Dinge „nicht nachvollziehen" und sprach davon, dass es „keine Hinweise" auf eine solche Verbindung gebe. Damit waren sich alle Prozessbeteiligten schnell einig, diesen Aspekt nicht weiter verfolgen zu wollen.
Wie das Urteil gegen Tarik S. ausfällt, dürfte nach dieser Beweisaufnahme unklarer denn je sein. Denn das Gericht muss nicht über dessen Gesinnung urteilen, sondern über eine mögliche Schuld im Sinne der Anklage. Vor diesem Hintergrund dürfte bislang nur erwartbar sein, dass Mutlu Günal einen Freispruch für seinen Mandanten fordern wird.
Zumindest abseits des eigentlichen Anklagevorwurfs erbrachte der Prozess einige Einblicke. So spricht nun viel dafür, dass das von der Landespolitik hochgelobte API bei Tarik S. falsch gelegen hat. Denn seine Chats und andere auf seinem beschlagnahmten Handy gefundenen IS-Inhalte legen die Einschätzung nahe, dass er nicht ganz so geläutert war, wie man dort offenbar glaubte.
„Wir waren naiv", brachte es ein Ermittler auf den Punkt. „Wir wollten glauben, dass er deradikalisiert sei." Damit verwunderte es auch nicht, dass zwei Mitarbeiter des API, die das Gericht als Zeugen geladen hatte, vom Innenministerium keine Aussagegenehmigung bekamen.
Pleiten und Pannen im Umgang mit Tarik S.
Im Dunkeln hingegen blieb bislang, wie die Persönlichkeit von Tarik S., seine Steuerungsfähigkeit und damit auch seine Gefährlichkeit einzuschätzen sind. Extrem gegensätzliche Seiten seiner Person, die schon nach ersten Zeugenvernehmungen erkennbar waren, warfen schnell die Frage nach einer möglichen schizophrenen oder Borderline-Erkrankung auf. Die psychiatrische Sachverständige, die dies in den letzten Wochen durch zielgerichtete Fragen an Zeugen abzuklären versuchte, wurde jedoch erst spät hinzugezogen.
Jetzt warten aber alle nur noch darauf, welches Urteil das fünfköpfige Schöffengericht im Dezember verkünden wird. Die Strafkammer urteilt sonst über Rocker, Mörder oder andere Schwerverbrecher. Nun muss sie über einen religiösen Fundamentalisten urteilen, dessen „Gebetsbeule" auf seiner Stirn für jeden im Saal deutlich zu erkennen ist.
Auch im Landesinnenministerium dürfte man gespannt auf das Urteil aus Duisburg warten. Denn im Falle einer Verurteilung kann Herbert Reul vor die Kameras treten und verkünden, das Urteil belege erneut, dass der Rechtsstaat bei Islamisten konsequent durchgreife. Im Falle eines Freispruchs aber muss der CDU-Innenminister befürchten, dass sich auch die Opposition im Landtag für die Pleiten und Pannen im Umgang mit Tarik S. interessieren könnte, die der Prozess offenbart hat.
Damit sind jetzt alle Augen auf Mario Plein gerichtet. Und der hat den Prozess bis zuletzt mit einer Pokermiene geführt. Bislang hat der Strafrichter mit keiner einzigen Bemerkung – nicht einmal mit seiner Mimik – zu erkennen gegeben, in welche Richtung seine Überzeugung tendiert.
Lesen Sie zum gleichen Thema:
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

Eine staatliche Behörde erlaubt keine Aussage von vielleicht wichtigen Zeugen? Ist das jetzt staatliche Förderung islamischer Gewalt? Ziemlich sicher dürfte es sich um Behinderung der Justiz, damit Rechtsbeugung handeln. In Nordrhein-Islamien wundert mich nichts mehr. Wer CDU wählt, kann nur bekloppt sein.
Wir können uns hier aufregen wie wir wollen, der Austausch der Bevölkerung ist nicht aufzuhalten. Es sind schon zu viele hier. Die Geburtenzahlen richten es.
@Frank Danton: Schließe mich vollumfänglich an…
Ob Sekten oder Religionen, sie alle können eine Schizophrenie und/oder Borderline-Erkrankung hervorrufen. Die meisten Islamgläubige sind für mich eindeutig gehirngewaschen und bildungsresistent. Der Oberbegriff dürfte wohl Gehirnwäsche sein. Und wie manche Psychologen/Psychiater sagen, gerade in Verbindung mit Blut und abgeschnittenen Köpfen sind diese Primaten niemals wieder irgendwie resozialisierbar. P.S. „Eine Person ist dann “bildungsresistent„, wenn sie auch nach der xten Wiederholung der Erklärung einfach nichts begreifen will“
Andere Kulturen können wir von außen nicht ändern; insofern sollten wir sie respektieren. Aber man kann Menschen verschiedener Kulturen ohne Störung und Zerstörung gesellschaftlichen Friedens nicht zusammenleben lassen. Bei einer solchen Mischung kann es zu absoluten Unvereinbarkeiten kommen. Hier: Unser Rechtssystem, das bei Bewohnern westlicher Mentalität einigermaßen funktioniert, ist unfähig, diese Art von islamischer Militanz zu befrieden. Ich habe Zweifel, ob unsere Lebensart und unser Recht mit dem Islam überhaupt vereinbar ist; mit dieser Art von Islam jedenfalls nicht. Die jetzige Einwanderung, der es ja egal ist, wer kommt, wird daher unsere Kultur stark beschädigen, wenn nicht zerstören.
Egal, wie das Urteil ausgeht – zum Vergleich: Familienrichter Dettmar erhält 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und verliert seine Pensionsansprüche.
Ich vergleiche Äpfel mit Birnen? Nein, ich vergleiche Flöten mit Pfeifen.
„Talente“ dieser Art können in diesem Land gar nicht mehr aussterben , DER Zug ist auch längst weg .