Herr Schönfelder, sie wissen aber schon, dass es einen kleinen Unterschied zwischen sediert und hirntot gibt? Man muss jetzt nicht völlig die Fassung verlieren, weil jetzt eventuell die Widerspruchslösung kommt. Jeder darf immer noch ganz frei und persönlich entscheiden ob er seine Organe spenden möchte. Das ist doch wirklich nicht zuviel verlangt sich einmal in seinem Leben kurz Gedanke zu machen ob man spenden möchte. Alles andere finde ich auch nicht fair seiner nächsten Verwandtschaft gegenüber. Weil diese im gegebenen Fall völlig ahnungslos eine Entscheidung über mich treffen müsste vor der ich mich zu meinen Lebzeiten gedrückt habe. Es ist nämlich definitiv so dass im Fall eines Hirntodes und der Möglichkeit zu spenden eine Entscheidung gefällt wird.
Ich frage mich, ob ich oder die anderen (viele davon) Kommentatoren zu diesem Artikel ein Problem mit dem Textverständnis haben. Herr Spahn will doch keine Zwangsentnahme von Organen bei allen Hirntoten vornehmen. Wer keine Organentnahme nach seinem Hirntot wünscht braucht sich doch nur in eine Liste einzutragen. Zur Klarstellung; ich habe seit vielen Jahren einen Organspendeausweis, kann aber auch andere Meinungen akzeptieren, wenn sie sachlich begründet sind.
Die Widerspruchslösung deutet ein Schweigen in eine Zustimmung um. Dies scheint mir grundsätzlich mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar. Jedoch traue ich dem BVerfG leider keine unpolitische, rein an den Maßstäben unserer Verfassung ausgerichteten Entscheidung mehr zu.
Meine Lösung: Nur wer selbst Organspender ist, kann Empfänger sein. Es gibt eine zentrale Datei; dort muss ein Empfänger seit mindestens 10 Jahren oder dem 21. Lebensjahr registriert sein. Wer krank ist, kann sich nicht mehr registrieren. Wer sich an dieser Versicherung auf Gegenseitigkeit nicht beteiligen möchte, kann völlig unbelästigt sterben; niemand raubt ihm ein Organ. Trittbrettfahrer, die selbst nicht spenden, aber ein Organ wollen, wenn es sie selbst betrifft, braucht niemand. – Autor Heitmann, wir sehen uns im Jenseits. Ich komme allerdings, mit fremder Niere, etwas später als Sie!
In Deutschland gilt es ist erstmal , prinzipiell ist nichts möglich, was in anderen Ländern rings um uns Standard ist. Verbände rufen gleich nach der Selbstbestimmung über unseren Körper. Die ist aber durch den Widerspruch gewährleistet! Wo sind diese Verbände beim selbstbestimmten Freitod bei schweren, unheilbaren mit unerträglichen Schmerzen verbundenen Krankheiten ??? Nicht jede betroffene Person hat zu Hause eine Pistole (s. Dr. Udo Reiter, ehem. Intendant des MDR). Ich selbst habe schon lange einen Organspenderausweis.
Wer will, möge Organe spenden. Wer nicht will, möge keine spenden. So einfach ist das. Mein Körper gehört mir, meine Organe gehören mir. Es darf niemand das Recht haben, darüber zu bestimmen. Also: Nur wer einer Entnahme zugestimmt hat, dem dürfen Organe entnommen werden. So einfach ist das. Wie weit will unser Staat noch gehen? Mir scheint dies nicht das Ende der Fahnenstange zu sein, mir kommt das wie eine Salamitaktik vor.
Und wenn dann am Ende mehr widersprechen als vorher eingewilligt hatten? ;-)
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