Organe können nur sog. “Hirntoten” entnommen werden. Per annum gibt es in der BRD meines Wissens ca. 4.000 Hirntote. Selbst wenn nun 82,5 Millionen Deutsche sich zur Organentnahme bereiterklären: es gibt dadurch doch nicht mehr Hirntote! Polemisch könnte man sagen: die größten Feinde der Organentnahme sind Fahrergurt, Airbags, ABS und Radfahrerhelme. Immer mehr Menschen sind durch verfettete, verkalkte, drogengeschädigte, krebsbefallene Organe und Gewebe gar nicht mehr Organersatzlager geeignet. Es sind doch genau diese Personen, die z.B. durch schwerste Schlaganfälle und nachfolgendem Hirntod als Organ"spende"quelle in Frage kämen. Ein nicht unwesentlicher Teil der entnommenen Organe wird übrigens benötigt, um bereits Transplantierte wegen Abstoßungsreaktionen erneut zu transplantieren. Ich hatte von ca. einem Drittel gelesen. Ihnen oder einem Ihrer nächsten Verwandten würde gegebenenfalls der Pimmel für eine Penistransplantation abgeschnitten, die Hände für eine Handtransplanation, die Gesichthaut abgeschält, die Augen, die Nieren, die Leber, die Lungenflügel herausgenommen und auch weiteres Gewebe entfernt, das Mark aus den Knochen gesaugt: was bleibt denn da noch vom Menschen übrig?! Wenn es schon den Tatbestand der “Störung der Totenruhe” gibt - warum verstößt dann das Ausschlachten menschlicher Körper eigentlich nicht gegen die im Grundgesetz genannte “Würde des Menschen”?
Bei der bestehende Lage zur Organspende warne ich davor, keinen Organspendeausweis zu haben. Vor allem, wenn man KEIN Organ spenden möchte! Der Ausweis gibt die Möglichkeit, ausdrücklich einer Organentnahme zu wiedersprechen.
Der Text ist leider nicht überzeugend, alle Argumente sind nur Behauptungen. Mal anders herum ( genauso behauptet ): In einer solidarischen Gemeinsschaft sollte die Organweitergabe nach dem Tode zur Lebensrettung Todkranker derart selbstverständlich sein, dass die Möglichkeit aktiv zu widersprechen ausreicht, um die individuellen Freiheiten weniger zu gewährleisten. Der Bedarf ist in der Gemeinschaft vorhanden und zumeist Bequemlich- und Gleichgültigkeit die Gründe für das geringe Spendenaufkommen als philosophische Vorbehalte der Nichtspenderausweisträger. Damit ist die soziale und solidarische Gemeinschaft sogar zu dieser lange überfälligen Beweislastumkehr ethisch verpflichtet!
Meiner Ansicht nach ist dieser ” Vorstoß” ein weiterer Schritt in den Totalitarismus. Nicht nur, dass uns der Staat AUSPLÜNDERT, nein, jetzt möchte er uns auch noch AUSWEIDEN. Nach der Steuerpflicht (nachvollziehbar), der GEZ-Pflicht (nicht nachvollziehbar) kommt jetzt die ” Organspendepflicht”. Und eine PFLICHT zu einer Spende erinnert mich sehr stark an die DDR, wo pünktlich am Gehaltstag alle ” Organisationen” der DDR-Gesellschaft Schlange standen und eine Spende ” erbeten” haben, gegen die man sich nicht wehren konnte. Schon seltsam, wie in einem Land , dass unter einer ” Menschenrechtsdiktatur” leidet, plötzlich auch wieder an Pflichten erinnert wird. Ich habe mich übrigens schon einige Male mit dem Gedanken getragen, Organspender zu werden. Wenn jetzt der Staat dafür mobil macht, werde ich nicht mehr überlegen, sondern widersprechen.
Wer garantiert, dass es korrekt zugeht, wenn für “Prominente” dringend Organe gesucht werden? Wer garantiert, dass man im Fall eines Unfalls nicht ganz schnell als Organreserve genutzt wird? Das muss schon genau geklärt werden, bevor man derartige Dinge anstößt. Da Berlin so viele Dinge so außerordentlich unfähig angeht, schwant mir bei solchen Gedanken nichts Gutes.
Auch hier wieder der Versuch, mit vorgeblich “humanitären” Argumenten das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken und die Totenruhe zu stören. So wie damals Frauen skandierten “Mein Bauch gehört mir!”, so rufe ich heute laut: Mein Körper und alles, was sich darin befindet, gehört mir!
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Toten etwa eines Verkehrsunfalls, wenn sie nicht unzweifelhaft und für jedermann ersichtlich tot sind, im Krankenwagen in die Klinik gefahren werden. Man verschiebt die Feststellung des Eintritts des Hirntodes dann einfach auf “nach der Abfahrt”. Anderenfalls dürfte der Krankenwagen zum Transport nämlich nicht verwendet werden und es kämen direkt die Bestatter mit dem Sarg. Man kann sich jetzt überlegen, weshalb das so gemacht wird.
Es gibt ein ethisches Problem, das auch ein strafrechtliches ist: Was passiert, wenn ein sehr solventer Empfänger die zumeist klamme Krankenhausverwaltung bittet, nötigt, verlockt - was auch immer - das beste, geeignete Organ möglichst früh zu entnehmen…. man mag das nicht zuende denken. Es sollte ein Vertrag her, der eine klare Willensäußerung des Spenders zu Lebzeiten und seine Vergütung enthält. Die Ausgestaltung ist eine juristische Angelegenheit.
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