Meine Lösung: Nur wer selbst Organspender ist, kann Empfänger sein. Es gibt eine zentrale Datei; dort muss ein Empfänger seit mindestens 10 Jahren oder dem 21. Lebensjahr registriert sein. Wer krank ist, kann sich nicht mehr registrieren. Wer sich an dieser Versicherung auf Gegenseitigkeit nicht beteiligen möchte, kann völlig unbelästigt sterben; niemand raubt ihm ein Organ. Trittbrettfahrer, die selbst nicht spenden, aber ein Organ wollen, wenn es sie selbst betrifft, braucht niemand. – Autor Heitmann, wir sehen uns im Jenseits. Ich komme allerdings, mit fremder Niere, etwas später als Sie!
In Deutschland gilt es ist erstmal , prinzipiell ist nichts möglich, was in anderen Ländern rings um uns Standard ist. Verbände rufen gleich nach der Selbstbestimmung über unseren Körper. Die ist aber durch den Widerspruch gewährleistet! Wo sind diese Verbände beim selbstbestimmten Freitod bei schweren, unheilbaren mit unerträglichen Schmerzen verbundenen Krankheiten ??? Nicht jede betroffene Person hat zu Hause eine Pistole (s. Dr. Udo Reiter, ehem. Intendant des MDR). Ich selbst habe schon lange einen Organspenderausweis.
Wer will, möge Organe spenden. Wer nicht will, möge keine spenden. So einfach ist das. Mein Körper gehört mir, meine Organe gehören mir. Es darf niemand das Recht haben, darüber zu bestimmen. Also: Nur wer einer Entnahme zugestimmt hat, dem dürfen Organe entnommen werden. So einfach ist das. Wie weit will unser Staat noch gehen? Mir scheint dies nicht das Ende der Fahnenstange zu sein, mir kommt das wie eine Salamitaktik vor.
Und wenn dann am Ende mehr widersprechen als vorher eingewilligt hatten? ;-)
Da ich vor etlichen Jahren im familiären Umfeld erfahren habe, wie rasch Ärzte dazu neigen, jemanden als ‘hirntot’ zu deklarieren und dessen Angehörige zur Freigabe der Organe des Betroffenen ‘überreden’ zu wollen, habe ich mich gegen die Organspende entschieden. Der damals Betroffene aus meiner Familie hat damals (n a c h Abstellen der medizinischen Geräte) selbständig wieder geatmet und noch zwei Jahrzehnte gelebt! Mir stellt sich öfters die Frage, was wohl geschehen wäre, wenn damals k e i n Angehöriger zur Stelle gewesen wäre und den Medizinern ‘auf die Finger gehauen’ und ‘auf die Füsse getreten’ hätte?
Sie schreiben, sehr geehrter Herr Heitmann: “Solange dies der Fall ist (daß sich in D die Forschung in die falsche Richtung bewegt), brauchen Patienten Organspenden”. Kann es nicht auch so sein, daß, solange Organe gespendet werden, die Forschung eben nicht die Richtung wechselt? Danach wäre jede (notwendige/benötigte) Spende eher k o n t r a p r o d u k t i v . Paradox.
An der ganzen Diskussion stört mich der Umstand, dass man überhaupt dazu aufgerufen wird Organe zu spenden, ohne auch nur einen Gegenwert zu erhalten. Der Einwand lautet dann immer: Dann wäre es ja keine Spende mehr! Was aber nicht stimmt, da der Spender hieraus keinen Nutzen mehr ziehen kann. Während natürlich der Patient mit dem neuen Organ besser und länger leben soll, profitieren Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen durch eine Spende massiv; Rabatte bei der Rechnungsstellung sind mir nicht bekannt. Man könnte folglich auch einen Betrag zu den Beerdigungskosten des Spenders beisteuern. Bei den ausufernden Kosten hierfür eine wirkliche Hilfe, die auch für ein vermehrtes Spenderorganaufkommen sorgen könnte. Bei Menschen, die ihren Körper nach dem Tod der Wissenschaft spenden, geschieht dies bereits. In München werden deren Körper danach auf Kosten der Institute beerdigt und jährlich findet eine Feier statt, zu der die Angehörigen geladen werden. Ich finde dies eine gute Regelung.
Es ist erstaunlich, wie man mit dem Brustton des moralisch Überlegenden die elementaren Gesetze der Logik über Bord wirft und allen Ernstes behauptet, dass Menschen zu sozialem Verhalten gezwungen würden, es freiheitsberaubend wäre, sie entehrt würden und man ihre Bedenken und ihr Recht zur Selbstbestimmung missachten würde, wenn man einen Widerspruch zur Organspende mit zwei Zeilen in einem Brief formulieren und diesen mit einer 70 Cent Briefmarke versehen in den nächsten Postkassen werfen kann. Wahrscheinlich wird man es in naher Zukunft auf dem elektronischen Weg mit einem Aufwand von zwei Minuten bewältigen können. Sollte man dieser mit einem elementaren Denkfehler behafteten Argumentation nicht folgen, droht Heitmann mit einer humanitär höchst fraglichen Trotzreaktion, die implizit auch andere auffordert, das gleiche zu tun. Vor etwa 30 Jahren habe ich anlässlich meiner Forschung über den sicheren Nachweis des Hirntodes in Norwegen mit einem Leitartikel in der norwegischen medizinischen Zeitschrift eine ähnliche Diskussion angeregt und eine Widerspruchslösung vorgeschlagen. Es gab auch damals eine kontroverse Diskussion, aber kein Beitrag war so unlogisch und, meiner Ansicht nach, so mitleidlos, wie dieser oder wie die Aussage vom Vorsitzenden des deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, im ZDF Nachrichten Interview vom 03.09.2018. Man hat später in Norwegen keine Widerspruchslösung eingeführt. Dies war einfach aus dem Grund, weil die Organspende Bereitschaft in der Bevölkerungim Gegensatz zu Deutschland bis jetzt die Wartezeiten auch für die meisten älteren Patienten in einem akzeptablen Rahmen gehalten hat. Das kann sich jedoch jederzeit ändern. Sollte man der Argumentation der Gegner der Widerspruchsregelung in Deutschland folgen, besteht die Gefahr, dass Deutschland in Zukunft auf dem Gebiet der Organspende mit Zehntausenden von vermeidbaren verfrühten Todesfällen zu den inhumansten Ländern dieser Erde gehören. wird.
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