Das Ziel einte vergangenen Donnerstag nahezu den gesamten Bundestag: Mehr Menschenleben retten durch ein höheres Aufkommen an Spenderorganen. Strittig war schlicht der Weg dorthin. Nun bleibt fast alles beim Alten und das ist auch gut so. Wir haben in Deutschland nämlich kein Spender-, sondern allerhöchstens ein Umsetzungs-, vor allem aber auch ein Vertrauensproblem in eine Transplantationsmedizin, die alle paar Jahre mit Skandalen in die Schlagzeilen kommt und damit die Spendenbereitschaft jedes Mal einbrechen lässt.
Mit überzeugender Mehrheit von rund 100 Stimmen hat der Bundestag gestern der sogenannten „Widerspruchslösung“ von Gesundheitsminister Jens Spahn und seinem SPD-Kollegen Karl Lauterbach eine Absage erteilt, die alle Bürger automatisch zu Organspendern deklariert hätte, auch jene, die sich nie dazu geäußert haben. Es wird also bleiben wie es war, allerdings sollen die Bürger häufiger und aktiver in Bürgerbüros oder beim Hausarzt auf das Thema angesprochen werden.
Selten habe ich die Grüne Annalena Baerbock, Wortführerin des alternativen, fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurfes, der sich schließlich mit großer Mehrheit durchsetzte, wahrere Sätze sprechen hören, als diese: „Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst“
Zwischen Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung
Auch im Angesicht von kranken Kindern – selbst wenn es unsere eigenen sind – können wir nämlich nicht nach Gutdünken Rechtsprinzipien über den Haufen werfen, um deren Bestand wir sonst massiv kämpfen. Wer die Autonomie des Menschen ernst nimmt, muss sie auch dann durchhalten, wenn es schwierig wird und dann gehört der Mensch eben sich selbst, bis in den Tod, im Sterbeprozess, und über den Tod hinaus.
Und dann empfinde ich es nahezu als unanständig, wenn mit fiktiven Lebenslauf-Konstruktionen oder mit moralisch erhobenem Zeigefinger eine Spendenbereitschaft erzwungen werden soll, der Spendenunwillige nahezu der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt wird. Organ-„Spende“ ist deswegen eine Spende, weil sie keine Organ-Pflicht ist. Eine Spende ist etwas, das niemand geben muss, aber geben kann. Deren Umfang und Art jeder selbst bestimmt, so auch der Standpunkt der christlichen Kirchen in diesem Punkt.
Klar ist auch: Diese Menschen sterben nicht, weil andere Menschen aus welchen Gründen auch immer die Organspende verweigern, sondern deswegen, weil sie krank sind. Wer keine Organe spendet, verschuldet nicht den Tod eines anderen Menschen. Wer seine Organe spendet, trägt aber möglicherweise dazu bei, einem Menschen das Leben zu retten. Es ist ein feiner Unterschied, der die Grenze zwischen großzügiger Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung aber sehr hart und deutlich zieht.
„Was ist, wenn du selbst oder dein Kind einmal ein Organ braucht?“ – dieses Totschlagargument war in der Debatte der vergangenen Wochen stets präsent. Die Frage, die sich selbst jeder stellen muss, ist aber auch eine andere: Ist es richtig, ein Organ von jemandem zu beanspruchen, der seine Zustimmung nie gegeben hat, der vielleicht nur versäumt hat, es je zu artikulieren?
Demokratie heißt auch Verweigerung
Und auch hier bleibt hart festzuhalten: Es gibt keine Pflicht der Bürger, sich mit dem eigenen Tod und dessen Umständen auseinander zu setzen. Die Widerspruchslösung hätte aber genau diese Pflicht installiert, und zwar laut Transplantationsgesetz bereits für Jugendliche ab 16 Jahren. Wir lassen sie nicht wählen, trauen ihnen aber zu, Entscheidungen über Tod und Leben zu fällen?
Wir haben in Deutschland nicht einmal eine Wahlpflicht, obwohl man sagen könnte, es könne ja nicht zu viel verlangt sein, einmal alle vier bis fünf Jahre kurz mal ein Kreuzchen zu machen. Ja, sehe ich auch so. Und dennoch können wir deswegen nicht das Prinzip der Freiheit und der Selbstbestimmung der Bürger übergehen. Demokratie heißt auch, dass ich mich der Beteiligung am politischen Prozess verweigern darf. Ich muss mich weder informieren, noch muss ich mitmachen.
Wiederholt begegnete einem im Diskurs auch bis zuletzt die Forderung: Wer selbst nicht bereit sei, Organe zu spenden, der dürfe auch im Notfall selbst keins beanspruchen. In sich im übrigen bereits ein logischer Bruch, denn wer eines braucht, kann gar nicht mehr Spender sein, das aber nur am Rande. SPD-Mann Lauterbach bemühte dann in der gestrigen Bundestagsdebatte auch genau diese Linie: „Das, was ich will, das mir selbst zugutekommt, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben.“ Das sei eine Tradition der Aufklärung, so Lauterbach.
Nun mag das ein ethisch hochwertiger Ansatz sein, gesetzlich ist er aber Unsinn und zudem auch noch unsolidarisch und unsozial. Würde es doch im Umkehrschluss heißen, dass nur jener im Notfall des Lebens Anrecht auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft habe, der dafür etwas geleistet hat. Das aber wäre zutiefst unmenschlich, weil nichts die Armen, die Schwachen, die Kranken oder gar Kinder mehr im Stich lassen würde, als diese Logik, nicht nur im Falle der Organspende, sondern auch im breiten Netz der Sozialleistungen.
Massiv Luft nach oben
Unsere Gesellschaft mit ihrer christlich verwurzelten Nächstenliebe zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass wir allen helfen, unabhängig davon, wie und warum sie in Not sind. Wir behandeln auch jene in unserem Krankenkassensystem, die sich durch Selbstverschulden, durch Übermut oder durch ungesunde Lebensweise selbst verletzen und gefährden, den Extremsportler mit Querschnittslähmung und den Raucher mit Lungenkrebs inklusive.
Nun warten aber circa 9.000 Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland auf ein Spenderorgan, denen ethische Debatten mimosenhaft vorkommen dürften oder gar unmenschlich angesichts der realen akuten und lebensbedrohlichen eigenen Situation. Und deswegen ist die Debatte um die Organspende mit dem gestrigen Tag auch nicht beendet, sondern als Aufgabenstellung nach wie vor im Raum.
Ein erster guter Schritt war bereits, dass im vergangenen Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das die Abläufe in den Krankenhäusern optimieren soll und Gelder und Personal zur Verfügung stellt. Wenn nämlich in manchen Krankenhäusern die Transplantationsquote 17 Mal höher ist, als in anderen Transplantationskliniken, hat das nichts mit erhöhter regionaler Spendenbereitschaft zu tun, sondern mit guter Umsetzung. Hier ist noch massiv Luft nach oben.
Was bedeutet es für den Sterbeprozess?
Und es ist richtig, ein Register einzuführen, in das sich Bürger eintragen, ob sie Spender sein wollen, oder auch nicht. Es schafft Klarheit und entlastet die Verwandten, die im Notfall auf dem Krankenhausflur nicht auch noch dies entscheiden wollen, als hätten sie sonst nicht gerade andere Sorgen.
Eine der größten Sorgen jener Bürger, die sich gegen Organspende entscheiden, bleibt aber ohne Zweifel die Frage, ob man denn auch wirklich „tot“ sei, wenn einem Organe entnommen werden und ob man als potenzieller Organspender denn tatsächlich noch die gesamte Bandbreite medizinischer Leistungen bekomme, oder nicht früher „aufgegeben“ werde, als jene, aus denen man keinen „Nutzen“ mehr ziehen kann.
Hier ist der Staat gefragt, Klarheit und Transparenz zu schaffen. Vertrauen wurde genau an diesem Punkt in den vergangenen Jahren massiv verspielt. Klarheit und Transparenz erfordert aber auch die schonungslose Aufklärung der Bürger über die konkrete Umsetzung der Organentnahme. Was bedeutet es für den Sterbeprozess, was für die Verwandten, was für mich selbst, wenn das „friedliche Einschlafen im Kreise der Familie“ – so wünscht sich die Mehrheit den eigenen Tod – nicht stattfinden wird, weil die medizinischen Prozesse der Transplantationsmedizin anderes erfordern?
Nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen
Dann muss darüber geredet werden, was der Hirntod oder auch die Floskel der „neuesten medizinischen Erkenntnisse“ über den Zeitpunkt des Todes bedeutet, wenn andere Ländern, wie etwa Organtransplantations-Spitzenreiter Spanien bereits beim Herztod mit der Organentnahme beginnt? Droht dieser „medizinische Standard“ auch in Deutschland? Und wenn nicht, warum steht der Hirntod dann nicht explizit im Transplantationsgesetz?
In Deutschland darf nicht einmal eine Kopfschmerztablette ohne den Hinweis auf alle Risiken und Nebenwirkungen verkauft werden. Wer diese Pflicht zu Information und Transparenz aber dort als unverhandelbar voraussetzt, kann bei so schwerwiegenden Entscheidungen wie der Frage der Organentnahme nicht auf die ganze Wahrheit verzichten. Wer den Bürger und seine Selbstbestimmung ernst nimmt, ist hier in der Pflicht, ihm die ganze Wahrheit zuzumuten. Auch hier ist noch viel Luft nach oben, aber erst dann erst entscheiden wir alle selbstbestimmt.

Herr Schnaider, die Diskussion erinnert mich ganz stark daran, dass Politiker kontroverse Themen verwenden, um in der Öffentlichkeit präsent zu sein. Ich würde weder Spahn noch Lauterbach je wählen, Lauterbach ist sowieso immer am Rande einer Psychose. Für den sollte Spahn mal eine Zwangstherapie gesetzlich verordnen, sonst Ende Politikgelände. Die greifen so ein emotionales Thema auf, um damit ihre Namen zu verknüpfen! Emotionen dienen immer schon der Verstärkung der Erinnerung. Vorher war sicherlich eine Marktstudie in Auftrag gegeben worden, um das optimal geeignete Thema zum Polarisieren herauszufischen. Wenn sich an das Ausschlachtungsgesetz schon längst niemand mehr erinnern wird, bleibt der Name Spahn von nun an trotzdem aufgrund der erfolgten emotionalen Verknüpfung stärker präsent. Das ist eine Vertriebsmethode. Und ich mag keines von diesen beiden "Produkten" und benötigen tue ich die sowieso nicht. Die sollen möglichst zackig mit ihren Bezügen und Abfindungen die Biege machen und den gesellschaftlichen Frieden nicht mehr stören, oder lesen Sie doch mal, wie hier im Forum wegen dieser Figuren aufeinander herumgehackt wird! Störenfriede sind das, einer schlimmer und nutzloser wie der andere.
Ich hätte die "Widerspruchlösung" richtig gefunden! Wenn man nicht als Spender zur Verfügung stehen möchte, hätte man das ganz einfach regeln können. Das hat mit Organspendepflicht oder Übereignung des Körpers an den Staat überhaupt nichts zu tun, das ist Quatsch! Und vielen Wartenden hätte es vielleicht das Leben gerettet! Ich sehe es als vertane Chance!
Diejenigen, die sich so vehement im Namen einer sog. "Mitmenschlichkeit" für die Zwangslösung einsetzen, denken ja wohl wie uns' Angela: Jede Maßnahme bis hin zum Rechtsbruch ist gerechtfertigt, wenn's um das Thema "Mitleid" geht. Übrigens hat auch mich die klare Stellungnahme der Grünen Überrascht.sa
Höchst bedauerlich, dass man nicht gewisse Menschen von seiner Organspende ausschliessen kann. Nämlich die, die nicht spenden wollen aber bereit sind, fremde Organe zu bekommen. Wie z.B. Frau Kelle.
Es ist nun mal so: Ein Organ spenden bedeutet, lebendig ausgenommen zu werden. Die Menschen werden lebendig in den OP gefahren. Sie atmen noch, das Herz schlägt noch und sie fühlen noch - und sie sterben bei der OP und kommen tot wieder raus. Es gibt Berichte von Angehörigen die sagen, das Organspender nach dem Tod im Gesicht so aussehen, als wären sie unter entsetzlichen Qualen gestorben. Es kann einfach nicht die Lösung sein, Menschen bei lebendigem Leibe „auszuschlachten“. Und der Körper, der ein fremdes Organ bekommen hat wird für den Rest seines Lebens immer versuchen, das Organ wieder abzustoßen. Ich bin sehr froh über diese Entscheidung. Man sollte anstatt Menschen zu versuchen zu zwingen Spender zu werden lieber alle Energie darin stecken, künstliche Organe zu züchten.
Nebenbei bemerkt: wer sich am heftigsten gegen eine Organspende wehrt, ist der Körper selbst. Nur durch permanentes Medikamenten-Bombardement wird der Körper dahin gebracht, dass er das fremde Organ nicht abstößt. Und: jedes Organ kann künstlich hergestellt werden! Und wenn heute noch nicht, dann morgen - die Technik entwickelt sich rasant! Allerdings kann mit serienmäßig hergestellten Organen kein großes Geld mehr gemacht werden. Also staatliche Lenkung, wie andernorts auch, und Investition in Forschung!
Die Diskussion hier ist zum Teil so schizophren wie bei anderen Themen. Die Befürworter der abgelehnten Widerspruchslösung tun so, als wäre gestern die Organentnahme verboten worden! Meine Damen und Herren, sie dürfen auch weiterhin! Aber andere mehr oder weniger zwingen wollen, geht gar nicht. Ich selbst habe Krebs und mich könnte wahrscheinlich auch ein fremdes Organ retten, aber nie und nimmer käme das für mich in Frage.