Das Ziel einte vergangenen Donnerstag nahezu den gesamten Bundestag: Mehr Menschenleben retten durch ein höheres Aufkommen an Spenderorganen. Strittig war schlicht der Weg dorthin. Nun bleibt fast alles beim Alten und das ist auch gut so. Wir haben in Deutschland nämlich kein Spender-, sondern allerhöchstens ein Umsetzungs-, vor allem aber auch ein Vertrauensproblem in eine Transplantationsmedizin, die alle paar Jahre mit Skandalen in die Schlagzeilen kommt und damit die Spendenbereitschaft jedes Mal einbrechen lässt.
Mit überzeugender Mehrheit von rund 100 Stimmen hat der Bundestag gestern der sogenannten „Widerspruchslösung“ von Gesundheitsminister Jens Spahn und seinem SPD-Kollegen Karl Lauterbach eine Absage erteilt, die alle Bürger automatisch zu Organspendern deklariert hätte, auch jene, die sich nie dazu geäußert haben. Es wird also bleiben wie es war, allerdings sollen die Bürger häufiger und aktiver in Bürgerbüros oder beim Hausarzt auf das Thema angesprochen werden.
Selten habe ich die Grüne Annalena Baerbock, Wortführerin des alternativen, fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurfes, der sich schließlich mit großer Mehrheit durchsetzte, wahrere Sätze sprechen hören, als diese: „Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst“
Zwischen Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung
Auch im Angesicht von kranken Kindern – selbst wenn es unsere eigenen sind – können wir nämlich nicht nach Gutdünken Rechtsprinzipien über den Haufen werfen, um deren Bestand wir sonst massiv kämpfen. Wer die Autonomie des Menschen ernst nimmt, muss sie auch dann durchhalten, wenn es schwierig wird und dann gehört der Mensch eben sich selbst, bis in den Tod, im Sterbeprozess, und über den Tod hinaus.
Und dann empfinde ich es nahezu als unanständig, wenn mit fiktiven Lebenslauf-Konstruktionen oder mit moralisch erhobenem Zeigefinger eine Spendenbereitschaft erzwungen werden soll, der Spendenunwillige nahezu der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt wird. Organ-„Spende“ ist deswegen eine Spende, weil sie keine Organ-Pflicht ist. Eine Spende ist etwas, das niemand geben muss, aber geben kann. Deren Umfang und Art jeder selbst bestimmt, so auch der Standpunkt der christlichen Kirchen in diesem Punkt.
Klar ist auch: Diese Menschen sterben nicht, weil andere Menschen aus welchen Gründen auch immer die Organspende verweigern, sondern deswegen, weil sie krank sind. Wer keine Organe spendet, verschuldet nicht den Tod eines anderen Menschen. Wer seine Organe spendet, trägt aber möglicherweise dazu bei, einem Menschen das Leben zu retten. Es ist ein feiner Unterschied, der die Grenze zwischen großzügiger Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung aber sehr hart und deutlich zieht.
„Was ist, wenn du selbst oder dein Kind einmal ein Organ braucht?“ – dieses Totschlagargument war in der Debatte der vergangenen Wochen stets präsent. Die Frage, die sich selbst jeder stellen muss, ist aber auch eine andere: Ist es richtig, ein Organ von jemandem zu beanspruchen, der seine Zustimmung nie gegeben hat, der vielleicht nur versäumt hat, es je zu artikulieren?
Demokratie heißt auch Verweigerung
Und auch hier bleibt hart festzuhalten: Es gibt keine Pflicht der Bürger, sich mit dem eigenen Tod und dessen Umständen auseinander zu setzen. Die Widerspruchslösung hätte aber genau diese Pflicht installiert, und zwar laut Transplantationsgesetz bereits für Jugendliche ab 16 Jahren. Wir lassen sie nicht wählen, trauen ihnen aber zu, Entscheidungen über Tod und Leben zu fällen?
Wir haben in Deutschland nicht einmal eine Wahlpflicht, obwohl man sagen könnte, es könne ja nicht zu viel verlangt sein, einmal alle vier bis fünf Jahre kurz mal ein Kreuzchen zu machen. Ja, sehe ich auch so. Und dennoch können wir deswegen nicht das Prinzip der Freiheit und der Selbstbestimmung der Bürger übergehen. Demokratie heißt auch, dass ich mich der Beteiligung am politischen Prozess verweigern darf. Ich muss mich weder informieren, noch muss ich mitmachen.
Wiederholt begegnete einem im Diskurs auch bis zuletzt die Forderung: Wer selbst nicht bereit sei, Organe zu spenden, der dürfe auch im Notfall selbst keins beanspruchen. In sich im übrigen bereits ein logischer Bruch, denn wer eines braucht, kann gar nicht mehr Spender sein, das aber nur am Rande. SPD-Mann Lauterbach bemühte dann in der gestrigen Bundestagsdebatte auch genau diese Linie: „Das, was ich will, das mir selbst zugutekommt, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben.“ Das sei eine Tradition der Aufklärung, so Lauterbach.
Nun mag das ein ethisch hochwertiger Ansatz sein, gesetzlich ist er aber Unsinn und zudem auch noch unsolidarisch und unsozial. Würde es doch im Umkehrschluss heißen, dass nur jener im Notfall des Lebens Anrecht auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft habe, der dafür etwas geleistet hat. Das aber wäre zutiefst unmenschlich, weil nichts die Armen, die Schwachen, die Kranken oder gar Kinder mehr im Stich lassen würde, als diese Logik, nicht nur im Falle der Organspende, sondern auch im breiten Netz der Sozialleistungen.
Massiv Luft nach oben
Unsere Gesellschaft mit ihrer christlich verwurzelten Nächstenliebe zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass wir allen helfen, unabhängig davon, wie und warum sie in Not sind. Wir behandeln auch jene in unserem Krankenkassensystem, die sich durch Selbstverschulden, durch Übermut oder durch ungesunde Lebensweise selbst verletzen und gefährden, den Extremsportler mit Querschnittslähmung und den Raucher mit Lungenkrebs inklusive.
Nun warten aber circa 9.000 Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland auf ein Spenderorgan, denen ethische Debatten mimosenhaft vorkommen dürften oder gar unmenschlich angesichts der realen akuten und lebensbedrohlichen eigenen Situation. Und deswegen ist die Debatte um die Organspende mit dem gestrigen Tag auch nicht beendet, sondern als Aufgabenstellung nach wie vor im Raum.
Ein erster guter Schritt war bereits, dass im vergangenen Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das die Abläufe in den Krankenhäusern optimieren soll und Gelder und Personal zur Verfügung stellt. Wenn nämlich in manchen Krankenhäusern die Transplantationsquote 17 Mal höher ist, als in anderen Transplantationskliniken, hat das nichts mit erhöhter regionaler Spendenbereitschaft zu tun, sondern mit guter Umsetzung. Hier ist noch massiv Luft nach oben.
Was bedeutet es für den Sterbeprozess?
Und es ist richtig, ein Register einzuführen, in das sich Bürger eintragen, ob sie Spender sein wollen, oder auch nicht. Es schafft Klarheit und entlastet die Verwandten, die im Notfall auf dem Krankenhausflur nicht auch noch dies entscheiden wollen, als hätten sie sonst nicht gerade andere Sorgen.
Eine der größten Sorgen jener Bürger, die sich gegen Organspende entscheiden, bleibt aber ohne Zweifel die Frage, ob man denn auch wirklich „tot“ sei, wenn einem Organe entnommen werden und ob man als potenzieller Organspender denn tatsächlich noch die gesamte Bandbreite medizinischer Leistungen bekomme, oder nicht früher „aufgegeben“ werde, als jene, aus denen man keinen „Nutzen“ mehr ziehen kann.
Hier ist der Staat gefragt, Klarheit und Transparenz zu schaffen. Vertrauen wurde genau an diesem Punkt in den vergangenen Jahren massiv verspielt. Klarheit und Transparenz erfordert aber auch die schonungslose Aufklärung der Bürger über die konkrete Umsetzung der Organentnahme. Was bedeutet es für den Sterbeprozess, was für die Verwandten, was für mich selbst, wenn das „friedliche Einschlafen im Kreise der Familie“ – so wünscht sich die Mehrheit den eigenen Tod – nicht stattfinden wird, weil die medizinischen Prozesse der Transplantationsmedizin anderes erfordern?
Nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen
Dann muss darüber geredet werden, was der Hirntod oder auch die Floskel der „neuesten medizinischen Erkenntnisse“ über den Zeitpunkt des Todes bedeutet, wenn andere Ländern, wie etwa Organtransplantations-Spitzenreiter Spanien bereits beim Herztod mit der Organentnahme beginnt? Droht dieser „medizinische Standard“ auch in Deutschland? Und wenn nicht, warum steht der Hirntod dann nicht explizit im Transplantationsgesetz?
In Deutschland darf nicht einmal eine Kopfschmerztablette ohne den Hinweis auf alle Risiken und Nebenwirkungen verkauft werden. Wer diese Pflicht zu Information und Transparenz aber dort als unverhandelbar voraussetzt, kann bei so schwerwiegenden Entscheidungen wie der Frage der Organentnahme nicht auf die ganze Wahrheit verzichten. Wer den Bürger und seine Selbstbestimmung ernst nimmt, ist hier in der Pflicht, ihm die ganze Wahrheit zuzumuten. Auch hier ist noch viel Luft nach oben, aber erst dann erst entscheiden wir alle selbstbestimmt.

Den Befürwortern hier im Forum sollte doch verständlich genug sein, daß dies keine Entscheidung gegen die Organtransplantation war, sondern eine für die Selbstbestimmung des Menschen. Es wird Ihnen niemand ihre Bereitschaft wegnehmen. Aber das ist ein ähnliches Argumentationsniveau wie das der Klimasekten, der Antideutschlandsekten usw. Dushan Wegner beendete einen Artikel gestern mit: "Heute sei unser Motto: Hirn statt Haltung, Gewissen statt Gehorsam." Wer jemanden, der weiß, daß einem Leichnam Organe nur für die Pathologie entnommen werden, für die "Spende" ein lebendes Organ unerläßlich ist, derart der moralisch minderwertigen Haltung bezichtigt, sollte den Artikel von Dushan Wegner zweimal lesen! (Auf Tichys Einblick zu finden)
Das ist kein Sieg der Selbstbestimmung sondern ein Sieg des Egoismus und der Bräsigkeit. Mit der "Widerspruchslösung" hätte ja immer noch jeder das Recht, einer Organentnahme zu widersprechen. Daher heißt das wohl auch "Widerspruchslösung". Jeder in Deutschland wäre also gezwungen gewesen, sich wenigstens einmal im Leben mit etwas beschäftigen zu müssen, das nicht ausschliesslich der eigenen Befriedigung dient. Selbst dem Widerspruch hätte widersprochen werden können. Nun hat mal wieder der Berg gekreißt und noch nicht mal 'ne Maus geboren. Nun haben sich also Baerbock und Kipping inklusive angeschlossener Blase dafür entschieden, genau das zu tun, wofür man Klöckner ständig an den Pranger stellt, nämlich auf freiwillige Einsicht zu setzen. Aus meiner Sicht ist das aber auch hier die falsche Strategie.
Ein Freund von mir würde heute ohne die Leber, die ihm jemand gespendet hat, nicht mehr am leben sein. Andererseits möchte ich mir meinen Tod von niemandem nehmen lassen. Jeder Augenblick dabei soll mir gehören. Ich möchte selbst darüber bestimmen. Man erlebt diesen schließlich nur ein Mal. Denn ich kann doch nicht im Vorhinein sagen, ab wann ich bereit sein werde, „ausgeschlachtet“ zu werden. Dazu weiß ich zu wenig über den Tod. Ich habe ihn noch nie erlebt. Ich weiß doch nicht, ob sich die Dinge auch vom Standpunkt des Sterbenden so verhalten, wie sie vom Außenstehenden beobachtet werden. Es mag egoistisch klingen, aber ich möchte meinen Tod für mich, ungestört. Nicht in Eile, weil schon der Mediziner wartet. Und ihn um Geduld bitten, kann ich dann nicht mehr. Oder sind das nur Ausreden? Ich möchte meinen Tod erleben, ohne Stress. Mir ist der Augenblick wichtig und es ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens. So fühle ich es derzeit zumindest. Vielleicht ändere ich meine Meinung noch.
@Stefan Ehinger Sry. Ich dachte Moralapostel sind hier verboten. Mein Fehler. Ihre Begründung ist Gummi und läßt sich für alles mögliche herbeizerren, z. B die Herausgabe des eigenen Kindes zur Rettung eines Parteiführers, welcher selbstverständlich unersetzlich für das Wohl der Allgemeinheit wäre? Ist das so schwer zu kapieren? Das Schlachten von Menschen durch eine dehnbare Lebensunfähigkeitserklärung ist Mord. Gewöhnen sie sich dran. Menschen sind sterblich und dafür sollte man nicht Mitmenschen in moralische Geiselhaft nehmen.
Herr Probst, Sie sagen: "Natürlich darf nur der ein Organ bekommen, der selber bereit ist, eines zu spenden." Sie fordern Auge um Auge, Zahn um Zahn, wo gibt's denn so was! (1) Dann müssen nun die Krankenkassen hingehen und bei den aktuell 9000 Patienten die Spenderausweise kontrollieren? Und diejenigen ohne Ausweis sofort von der Warteliste streichen? (2) Angenommen, dass nach einem Terroranschlag ein Opfer eine Organspende zum Überleben benötigt, aber selbst keinen Spenderausweis hat, was machen Sie dann mit dem? (3) Angenommen, dass von einer Familie die Mutter und der Sohn jeweils einen Spenderausweis haben, der Vater aber nicht. Sie würden dem Vater eine Spende verweigern, obwohl Ehefrau und Kind ihn so verlieren? (4) Ein Feuerwehrmann hat keinen Spenderausweis. Wie soll nach Ihrer Meinung mit seinem Leben verfahren werden, nachdem er beim Einsatz mehrere Menschen vor dem Feuertod rettete, dabei lebensgefährlich verletzt wurde und nun eine Spende braucht? (5) Angenommen, ein Mann mit Spenderausweis verletzt eine Frau ohne Spenderausweis durch einen Messerangriff lebensgefährlich. Die Frau benötigt nun ein Organ und der Messerstecher erleidet einen Hirntod. Darf man sein Organ nun seinem Opfer zukommen lassen? (6) Wissen Sie zufällig, ob Albert Einstein ausgerechnet einen Spenderausweis nötig gehabt hätte, wenn es um sein Weiterleben gegangen wäre? - Herr Probst, warum lassen Sie sich von Politikern wie Spahn vor den Karren spannen? Wenn es den Menschen gut geht, dann nicht wegen, sondern trotz solcher Leute.
Jedesmal wenn hier jemand durch Österreich auch nur durchfährt ist er Organspender. Sofern er nicht vorher widersprochen hat. Ich hätte kein Problem mit dieser Lösung auch in Deutschland, daß man sich 1x entscheiden muß.
Th. Wagner, Bernhard Freiling, zwei sehr gute und REALISTISCHE Beiträge. Mir fällt da dieser Regensburger Fürst ein, der ein neues Herz benötigte und er hatte es auch relativ schnell erhalten, was damals zu vielen Spekulationen geführt hat. Sein Körper hat das Herz wieder abgestoßen und er bekam sofort ein neues, verstarb aber nach der zweiten Transplantation. Auch DAS wird nicht so gerne in die Öffentlichkeit getragen, das Abstoßungsrisiko und die ständige Einnahme von Medikamenten dagegen, die das Immunsystem schwächen ! Es muß auf jeden Fall IMMER die Entscheidung eines jeden Menschen selber sein !! KEINER, weder Spahn noch eine andre Person darf das RECHT erhalten, über den Körper eines andren zu bestimmen !