Marcus Ermler / 03.04.2019 / 06:26 / Foto: Pixabay / 92 / Seite ausdrucken

Organspende als letzter Dienst an der Volks-Gemeinschaft

Wenn es in Deutschland eines gibt, was nicht tot zu kriegen ist, ist es der Glauben an das kollektive Heil volksgemeinschaftlicher Taten. Alle für die Klimarettung, alle für den Frieden, alle für den Sozialismus, alle für den Endsieg. Diese totalitäre Geisteshaltung scheint so tief in der deutschen Volksseele verhaftet zu sein, dass der immer wiederkehrende Ausbruch dieses Wahns offenkundig der Selbstbestätigung der Prädestination des Deutschseins über allen anderen Völkern dienen soll. 

Jens Spahns Organspendegesetz, das er gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, dem CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein sowie der Linkspartei-Abgeordneten Petra Sitte vorgestellt hat, ist ein erneut herausragender Ausdruck dieser Absage an die Selbstbestimmung wie Eigenverantwortung des Individuums. Denn alle sind, wenn sie denn nicht widersprechen, für Organspende.

Selbstbestimmung bedeutet jedoch auch, sich bis zu seinem Ableben nicht mit seinem Tod beschäftigen zu müssen und so weder eine positive noch negative Stellung zur Entnahme der eigenen Organe nach dem Tod zu beziehen. Was in gleichem Maße auch für die Verwandten gilt, die in Spahns doppelter Widerspruchslösung als letzte Instanz auch Einspruch erheben können sollen. Hierzu vielleicht aber auch keine definitive Position einnehmen können oder wollen!

Kein sich selbst als „liberal“ definierender Staat kann und darf diesbezüglich eine Positionierung seiner Staatsbürger einfordern, da dies einen maximal staatlich sanktionierten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen darstellt. Und was tangiert die Persönlichkeitsrechte mehr als der eigene Tod beziehungsweise die Reflexion eben dessen!?

Kein Menschenrecht auf die Organe Anderer

Vielmehr gilt hier Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Weshalb, so weiter in Artikel 1, wir uns „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“ bekennen. Und diese Würde und diese unverletzlichen wie unveräußerlichen Menschenrechte gelten laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eben auch über den Tod hinaus.

Von einem Menschenrecht auf die Organe anderer Menschen hingegen ist dort keine Rede. Von einem Recht also, welches den deutschen Staat zum Sachwalter gehirntoten Menschenmaterials machen würde. Einem Recht demnach, dass die nach dem Gehirntod lebendig konservierte Materie zur freien Verfügbarkeit der Allgemeinheit deklarierte. Was das individuelle Recht auf Menschenwürde zur Pflicht des menschlichen Körpers als Ersatzteillager des Kollektivs pervertierte.

Statt also die Würde des Menschen auch in den Tod zu individualisieren und dem EGMR Folge zu leisten, herrscht das blindwütige Kollektiv, das schon immer besser gewusst haben wollte, was für den Einzelnen das Beste ist. Oder um es mit Karl Lauterbachs Worten zu sagen:

Weil ich somit mit einer kleinen Pflicht – ich bin wenigstens bereit zu sagen, ob ich spenden will oder nicht, ich bin bereit zu widersprechen – einen großen Nutzen für die Gesellschaft schaffe [...] Wenn er sich nicht damit beschäftigen will, ist er automatisch Spender, weil wir dann unterstellen, dass er bereit wäre zu spenden […] [Denn:] Über 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Jeder fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste ist, stirbt, während er wartet.“

Gehirntote Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates

Ein Kannibalismus der Guten, der die gehirntoten Körper der Staatsbürger als Eigentum des Staates betrachtet und sie der Volksgemeinschaft zur Einverleibung vorwirft. Allen Widerspruchslösungen zum Trotz entmündigt dies vollständig von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, eben über das eigene Leben und den eigenen Tod. Diese Einschätzung bestätigt auch Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Für Dabrock wird „der Körper nach dem Hirntod [so] zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“. 

Dieser Wahnwitz, mag er – wie es wiederholt von den Befürwortern des Spahnsches Gesetzes intoniert wird – auch in noch so vielen anderen EU-Staaten Usus sein, ist grundsätzlich ein Rückschritt hinter jede Aufklärung und Emanzipation. Es zählt nur das Wohl des Kollektivs, nicht das des Individuums. Zusammengefasst also: Die Organspende des Einzelnen als letzter hehrer Dienst an der deutschen Volksgemeinschaft.

Übrigens: Das letzte politische Instrumentarium in Deutschland, welches eine Abkehr von der Individualmedizin postulierte und so die Gesundheit des Einzelnen einem volksgemeinschaftlichen Popanz unterordnete, war das NS-Konzept zur „Gesundheitsführung“ des stellvertretenden Reichsärzteführers Friedrich Bartels aus dem Jahr 1936. Aber das sei nur zur historischen Einordnung für die sich dem Erhalt der Volksgemeinschaft verpflichteten Politiker erwähnt.

Foto: Pixabay

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Cornelia Buchta / 03.04.2019

Ich habe also meine Organe, Augenhornhaut, Blutgefäße, Haut, Herzklappen, Sehnen und Bänder, Knochen, Eihaut der Fruchtblase (Liste von Organspende Website) nur vom Staat gemietet. Nach dem Hirntod werden sie wieder dem Wohle der Gemeinschaft zugeführt?  Das vorher freiwillige und von bestimmten persönlichen Motiven motivierte Ja, wird nun zum Normalfall erklärt. Der Nein-Sager oder Unentschlossene muss sich moralisch gegen den Druck behaupten. Er muss vor seinem eigenen Gewissen seine Ablehnung rechtfertigen. Ich kann mir nicht helfen: ich empfinde diese Neuregelung als Drückermethode.

Andreas Rochow / 03.04.2019

@ Gunter Frank - Ihren populären Lösungsvorschlag - Geben und Nehmen - ist einer von vielen, die wir im ärztlichen Kollegenkreis ausgiebig diskutiert haben. Er wurde verworfen, weil es keine andere als die medizinische Indikation geben darf! Die Privilegierung von Spender-JA-Bedürftigen und Benachteiligung von Spender-NEIN-Bedürftigen auf Organvergabe-Wartelisten stellte eine Entscheidung dar, die therapeutische Maßnahmen von sachfremden Vorleistungen abhängig machte. Ein solches Vorgehen ist medizinethisch nicht vertretbar. Therapie ist niemals eine “Belohnung” für etwas und darf nicht als “Strafe” für etwas versagt werden!

Andreas Möller / 03.04.2019

Nicht auszudenken, würde mein Hirntod willkürlich festgestellt, nur weil ich auf einer Liste als irgendein böser Sympathisant (z.B. Achse-Leser und -Kommentator…) oder gar mehr für sonst was stehe. Gäbe es Garantien dafür, dass dem nicht so wäre? Selbst wenn, ich würde sie bei der fortschreitenden Totalisierung unseres Staates sowie der Digitalisierung und Überwachung nicht glauben. Außerdem, Moslems ist es nach ihrem Glauben verboten Organspender zu sein. Meinetwegen, aber dürfen die dann meine Organe bekommen?  Diese/meine Organe sind ja immerhin seit Jahrzehnten mit Alkohol, Schweinefleisch und ähnlichem am Leben erhalten worden. Sollten Moslems dann demnächst hier in der Mehrheit sein, was ja irgendwann der Fall sein wird, dann dürfen/müssen wir alle spenden, von denen aber nichts empfangen? Müssen neben dem festzustellenden Hirntod auch erst Glaubensfragen geklärt werden? Eventuell sogar noch politische? Soll ich Menschen, die den Niedergang unseres Landes betreiben oder zumindest durch Wahlen und Duckmäusertum forcieren, auch noch mit einer lebensverlängernden Maßnahme durch meine Organe unterstützen? Fragen über Fragen. Ich glaube ich komme für mich persönlich zu dem Ergebnis, dass ich weder spenden noch empfangen möchte. Sterben müssen wir irgendwann alle mal, also was soll´s?

Uta Buhr / 03.04.2019

Das Irrenhaus Doofland dreht sich immer schneller um die eigene Achse. Inwieweit die neuesten Vorhaben der beiden   Politclowns Spahn und Lauterbach mit der im GG verbrieften Menschenwürde vereinbar sein sollen, erschließt sich mir nicht. Wenn ich also einen Unfall erleide, nicht ansprechbar bin und kein Papier bei mir trage, in welchem ich ausdrücklich “Nein” zur Organentnahme steht, kann man mich nach Gusto ausschlachten, dass von mir nur noch eine leere Hülle ohne Herz, Nieren, Leber, Augen und Ohren nachbleibt. Was für eine schauerliche Perspektive. Es gibt Kulturen, in denen nur ein physisch total intakter Mensch in die Welt der Toten übersiedeln kann. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel ein angeblich hirntoter Buddhist in die Fänge jener Barbaren fällt, die schon mit dem Skalpell in der Hand auf seine Organe warten. Haben Spahn und Lauterbach das bedacht? Wahrscheinlich fehlt denen für derlei Überlegungen sowohl die Sensibilität als auch die Bildung. Und hier noch eine Frage: Wie steht es um das Höchstalter der Organspender? Darf man auch noch einen achtzig- oder hundertjährigen Körper zerlegen? Fragen über Fragen, die von unseren selbsternannten “Experten” noch beantwortet werden müssen.

Ann-Katrin Singer / 03.04.2019

Erinnern möchte ich an den letzten Organspendeskandal 2010/2011, nach dem sich die Spenderzahlen deutlich verringert haben. Herr Spahn reduziert uns nun zu ausweidendem Biomaterial, gleichzeitig ist völlig offen, ob und wie Missbrauchsfälle verhindert werden sollen, wie z.B. Organtourismus durch Reiche, die mal kurz nach Deutschland einreisen, um sich hier zu bedienen. Herrn Spahn interessieren scheinbar auch Gerichtsurteile und Gesetze wenig, wie z.B. 2017 als das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass unter bestimmten Umständen Todkranke freiwillig aus dem Leben scheiden können. Herr Spahn weigerte sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Insofern darf man gespannt sein, wie es in Sachen Organspende weiter geht, auf die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen darf man wohl eher nicht hoffen.

Andrea Nöth / 03.04.2019

Mir graut vor den Schweinereien in den Krankenhäusern. Da werden Wartelisten manipuliert und Patienten gegen Bestechungsgeld vorgezogen - dafür sterben andere. Die Skandale zeigten, dass ‘Ärzte’ ohne valide Kontrolle und Überwachung - gottgleich - über Leben und Tod entscheiden. Wer garantiert, dass ein Patient auf der Kippe, nicht vorschnell für ‘Hirntot’ erklärt wird, weil der reiche Landsmann seine Nieren braucht? Wer garantiert, dass der betreffende Arzt den Patienten in der ‘Widerspruchsdatei’ auch wirklich findet - oder finden will? Ach - das tut mir aber leid - ich dachte - aber jetzt sind sie raus - die Organe. Es gibt Tests, die gemacht werden, um den Hirntot ‘nachzuweisen’, DANACH ist der Patient wirklich für immer fertig. Wenn der Körper tagelang physikalisch am ‘Leben’ gehalten wird - bis klar ist, wer welches Organ, wann bekommt - entstehen dann lebende Lagerhallen? Angehörige von Spendern wissen Entsetzliches zu berichten. Übrigens - jeder Migrant, der unsere Grenze überschreitet reiht sich automatisch in die Wartelisten ein. Die Ärzte mit Migrationshintergrund beunruhigen mich bei diesem Thema ganz besonders, man schaue sich die Skandale an. Und wenn die Organe nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr knapp sind? Entsteht der Exportmarkt. Und wenn sich das rentiert - gibt es wider genug ‘Ärzte’, welche die Leute für Hirntot erklären - damit exportiert werden kann. Alles nur üble Nachrede? Ja natürlich. Generalverdacht. Verdächtig. Widerspruchslösungen sind eine perfide Gemeinheit, weil nur ein Teil der Menschen soviel Kontrolle über das eigene Leben haben, um sich darum kümmern zu können. Ein behinderter Mensch im Pflegeheim ist ohne Chance. Alter Mensch ohne Angehörige auch. Wer keine Angst vor der Spende hat, soll möchten und dürfen können - aber der Zwang dieser Regierung gibt mir in Summe ein Lebensgefühl - wie im Film von 1973:  “... - Jahr 2022 - die überleben wollen” - ‘Soylent Green ist Menschenfleisch’.

Detlef Dechant / 03.04.2019

Immer wieder - auch hier - lese und höre ich, dass viel mehr Menschen bereit wären, Organe zu spenden, wenn diese konkret und einzeln angesprochen würden. Also, wo ist dann das Probelm? Es gibt genug Möglichkeiten, dieses zu tun: 1. Bei jeder Order eines neuen Personalausweises oder Reisepasses gibt es ein zusätzliches Merkblatt mit Erklärung zur Organspende. Dazu kann die beantragende Person auch noch konkret darauf angesprochen werden. Dann kann die Spendenbereitschaft auf dem Ausweis mit vermerkt werden. 2. Jedes Jahr gehen 100.000e Menschen zum Arzt oder werden in Krankenhäusern behandelt. Also Anträge und Hinweise in den Praxen SICHTBAR auslegen und in den Krankenhäusern wieder vernünftige Entlassungsgespräche führen, in denen auch dieses Thema angesprochen wird. Wenn es stimmt, dass so viele Bürger zu einer Spende bereit wären, wenn sie nur richtig darauf hingewiesen würden, dann sollte sich so das Problem sicherlich bald lösen lassen. Vielleicht noch ein kleiner Hinweis zum Schluss: Macht doch einfach die Bereitschaft zur Organspende als Bedingung für eine Einbürgerung!

Cornelius Angermann / 03.04.2019

Wer sich mit der Materie etwas auseinandergesetzt hat, weiß, dass der “Hirntod” lediglich eine euphemistische Krücke ist, um nicht sagen zu müssen, dass der Mensch, dem man die Organe entnimmt, eben noch nicht ganz tot ist und auch gar nicht sein darf! Die Ärzte wissen das auch, daher geben sie den “hirntoten” Organspendern Schmerzmittel vor der Entnahme! Das wäre doch bei wirklich Toten nicht nötig, oder? Darüber hinaus gibt es nur ein relativ kleines Zeitfenster, in dem man die Organe verwendungsfähig entnehmen kann. Ist der Hirntod nämlich wirklich eingetreten, dann geht der gesamte Körper relativ rasch in den Zustand des programmierten Zelltods (Apoptose) über. Damit werden die Organe unbrauchbar. Der Spender muss also noch leben! Und die Zeit zwischen dem quasiletalen Ereignis und der Entnahme muss möglichst kurz sein, keine Zeit also für aufwändige Recherchen, ob eine Widerspruchslösung vorliegt, der Betreffende Krebs, eine Autoimmunerkrankung oder HIV hat (alles Erkrankungen, die kontraindiziert für eine Organspende sind! Oder demnächst nicht mehr, wenn es um die Erreichung politischer Ziele geht?). Der Umstand, dass Politiker wie Spahn CDU aber auch Baerbock GRÜNE oder Lauterbach SPD, die von diesen Dingen mit Sicherheit keine Ahnung, dafür aber eine starke Meinung haben, an unser aller Grundrechten herumfummeln wie die Affen am Zünder einer scharfen Atombombe, lässt tief blicken, was den Zustand unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaats angeht. Dieser Rechtsstaat verkommt immer mehr zu einem amoralischen, unethischen und kriminellen Linksstaat. Warum lassen wir solche Leute nur gewähren? Nur weil die am lautesten schreien können?

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