Vier Sitzungstage des ungarischen Parlaments sind in dieser regulären Sitzungswoche vor Karfreitag am Budapester Donau-Ufer vorgesehen. Eine Meldung, die in normalen Zeiten so spannend ist, wie der Plattensee hügelig. Doch die Zeiten sind nicht normal.
Seit die ungarische Regierung und Ministerpräsident Viktor Orban am 30. März das Gesetz Nr. XII aus dem Jahre 2020 zur Eindämmung des Coronavirus“ durchs Parlament brachte, muss der Konsument deutscher und europäischer Kommentare zum „Fall Ungarn“ den Eindruck gewinnen, der fast 600 Quadratkilometer große Flachsee (max 12,5 m tief) habe dem Berg Kékes (1014 m) im nordungarischen Mátra-Gebirge den Rang als höchste Erhebung des Landes abgelaufen.
Wütende Kommentare sprechen von „Staatsstreich“ (FAZ), von der Abschaffung der Demokratie in Ungarn, Vergleiche mit Hitlers Ermächtigungsgesetz sind so inflationär wie wohlfeil zu haben, Orbán könne jetzt das Parlament auflösen, regiere per Dekret durch, entsende Militär in Betriebe, schaffe Wahlen ab und verhänge drakonische Strafen gegen Falschnachrichten.
Ex-EU-Ratspräsident Donald Tusk will Orbáns Partei FIDESZ jetzt erst recht aus den Reihen der konservativen Europäischen Volkspartei werfen; Bayern Orbán den „Franz-Josef-Strauß-Orden“ aberkennen (Nimm dies, Orbán! Davon erholt er sich nie!). 13 EU-Staaten sind alarmiert und geben in tiefer Sorge eine gemeinsame Erklärung heraus zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundwerten in Ungarn heraus „Wir müssen diese Krise gemeinsam überwinden und auf diesem Weg gemeinsam unsere europäischen Prinzipien und Werte hochhalten“, heißt es darin.
Was war geschehen?
Am 11. März hatte Orbáns FIDESZ-Regierung (FIDESZ steht für Verband junger Demokraten) ein Gesetz zur Gefahrenabwehr eingebracht, dass vom Parlament mit der Zweidrittelmehrheit von FIDESZ angenommen wurde.
Laut ungarischer Verfassung bedürfen solche Sonderregelungen alle 15 Tage einer erneuten Bestätigung durch das Parlament. Nachdem absehbar war, dass diese Verlängerung künftig im Zwei-Wochen-Abstand erfolgen müssten, legte FIDESZ am 20. März einen Entwurf vor, der anstelle der 15-Tage-Regel (Art 53.3 der ungarischen Verfassung) eine Befristung „bis zum Ende der Gefahrensituation“ vorsieht.
Die ungarische Opposition kritisierte in der entsprechenden Debatte weniger die von der Verfassung vorgesehenen Durchgriffsrechte (u.a. Regieren per Dekret) für den Ministerpräsidenten, sondern vor allem die Entfristung. Am schärfsten meldete sich dabei übrigens die rechtsextreme Jobbik-Partei zu Wort.
Dazu ist zweierlei zu sagen: Erstens hat Ungarn nach der Inkraftsetzung der geltenden Verfassung im Jahre 2012 eine sehr detailreiche Diskussion mit der EU über von Brüssel kritisierte Passagen geführt. Dabei konnten die Streitpunkte bis auf einen (Stellung von NGOs) ausgeräumt werden. Und zweitens gilt entsprechendes Sonderrecht zur Gefahrenabwehr in nahezu allen Ländern dieser Welt. Der Bundestag etwa erklärte sich in Änderung seiner Geschäftsordnung bei seiner Sondersitzung am 25. März bereits ab einem Viertel der Abgeordneten für beschlussfähig. Ein in der Tat schmerzhafter Eingriff in die Herzkammer der Demokratie, der aber durchaus plausibel ist, wenn man bedenkt, dass durch die Pandemie auch viele Abgeordnete am Erscheinen gehindert sein könnten. In die gleiche Richtung zielt Orbáns Aussetzung der 15-Tage-Regel.
Doch auch sonst muss man mit Blick auf große Teile der Berichterstattung über die ungarischen Maßnahmen den Eindruck gewinnen, dass hier in Zeiten der Krise ein beträchtlicher Mindestabstand zu den Fakten gehalten wird.
Das Parlament ist nicht aufgelöst
Nein, das Parlament ist nicht aufgelöst, und Viktor Orbán kann es auch künftig nicht auflösen. (Dazu gibt es drei Wege: Neuwahlen, Selbstauflösung oder der ungarische Präsident leitet es unter bestimmten Bedingungen ein.)
Nein, das Parlament ist nicht entmachtet. Wer das Gesetz liest, findet in §3 Abs 2 direkt hinter der Entfristung den Satz: „Das Parlament kann seine Ermächtigung gemäß Absatz (1) vor dem Ende der Gefahrensituation widerrufen.“ Und zwar jederzeit. Wenn dies sinnvoll erschiene, noch vor Ostern. Parlamentspräsident und Fraktionen MÜSSEN über die Schritte der Regierung informiert werden. Abgesehen von der 15-Tage-Frist, werden die Rechte des ungarischen Parlaments NICHT beschnitten, was nicht selbstverständlich ist in anderen europäischen Notstandsverordnungen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble plädiert etwa dafür den „Gemeinsamen Ausschuss“ (Art. 53 GG), der insgesamt 48 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat als eine Art Notstandsparlament auch für den Seuchenfall zu ermächtigen. Bislang ist dies ausschließlich im Kriegsfall (eingefügt ins GG im Jahr 1968) möglich. 48 Personen wären dann die einzige Kontrollinstanz der Bundesregierung.
Nein, die Ermächtigung der ungarischen Regierung ist nicht unbegrenzt. Sämtliche Maßnahmen müssen „verhältnismäßig und angemessen“ sein und dem Zweck der Pandemie-Bekämpfung dienen. Sämtliche Behörden unterliegen weiterhin dem verfassungsrechtlichen Rahmen. Und das ungarische Verfassungsgericht erhält Sonderrechte, kann während der Gefahrenzeit online tagen oder in geringerer Richterzahl, als von der Geschäftsordnung vorgesehen.
Nein, Wahlen werden nicht abgeschafft. So genannte Zwischen- oder Nachwahlen können auf die Zeit nach der Gefahrensituation verschoben werden. Parlamentswahlen sind ausdrücklich ausgenommen.
Ein Blick ins Gesetzblatt erleichtert die Rechtsfindung
Nein, Ungarn schafft die Meinungsfreiheit nicht ab. In §10 des Gesetzes („Behinderung der Seuchenbekämpfung“) werden in der Tat drakonische Strafen (bis fünf Jahre Haft) für „Angstmacherei“ angedroht, wie es im ungarischen Sprachgebrauch genannt wird. Wer „unwahre Tatsachen“ oder „verdrehte Tatsachen“ in Umlauf bringt, die nachweislich „epidemiologische Maßnahmen“ behindern, kann davon belangt werden. Dies muss nachweisbar absichtsvoll und im Zusammenhang mit der Seuchenbekämpfung geschehen.
Neue Tatbestände wurden hier nicht eingeführt. Es wurde lediglich der bisher schon existierende Passus zu „Angstmacherei“ aus dem Strafgesetzbuch ausdrücklich auf die Seuchen-Situation erweitert. Ungarn sieht sich hier im Einklang mit dem Aktionsplan der Europäischen Kommission gegen Desinformation. „Meinungen, so kritisch sie gegenüber der Regierung auch sein mögen, sowie Spekulationen oder Prognosen fallen nicht in ihren Geltungsbereich“, sagt zumindest Justizministerin Judit Varga.
Nein, auch viele andere Behauptungen, die man dem neuen Gesetz jetzt unterjubeln will, stehen gar nicht drin. Weder regelt das Gesetz, dass man das bei Geburt eingetragene Geschlecht nicht mehr ändern darf, noch werden Universitäten aufgelöst und Bürgermeister entmachtet.
Man muss kein Fan von Viktor Orbán sein, man darf über seine Kampagne gegen den US-Investor George Soros diskutieren, aber man sollte auch in Pandemie-Zeiten nicht grundlos Fakten und Wahrheit unter Quarantäne stellen. In Ungarn, wie im Übrigen auch in allen anderen Staaten mit Notstandsgesetzen, wird über Wohl und Wehe der Demokratie am Ende der Krise entschieden: Wenn Machthaber an Durchgriffsrechten und Mitbestimmung in Stummschaltung Gefallen finden und diese beibehalten wollen, dann ist die Zeit, Alarm zu schlagen. Bis dahin gilt der alte Juristenspruch: „Ein Blick ins Gesetzblatt erleichtert die Rechtsfindung.“
Ein Europa, das seine Pawlowschen Reflexe an Ungarn und Orbán testet, widerlegt sich und seinen Gründungsgedanken selbst.
Beitragsbild: Európa Pont Flickr

zunächst eine Anmerkung zum Konflikt zwischen Orbán und Soros: es war NICHT Orbán, der mit all den Feindseligkeiten angefangen hat...!!! nun aber zur allgemeinen medialen Behauptung einer vermeintlichen Entmachtung des ungarischen Parlaments: was in Ungarn in der Tat jäh entmachtet wurde, ist das Budapester Stadtparlament, und zwar durch den neuen, linksoppositionellen Bürgermeister Gergely Karácsony (bei seinem überraschenden Wahlsieg letztes Jahr i.d.Westpresse frenetisch bejubelt, v.wegen "der Anfang vom Ende Orbáns" etc.), der sich jetzt aus aktuellem Anlaß einfach hinstellte und verkündete, er wolle nun Budapest ohne Stadtparlament, sondern nur noch "per Dekret" regieren (er, Karácsony war das, und nicht Orbán -sic...!!!) -und siehe da: was tat und tut die deutsche Wahrheitspresse...? NICHTS...!!! stattdessen wird das Gebaren Karácsonys suggestiv Orbán angelastet, indem zwei gänzlich verschiedene Sachverhalte wieder einmal schööön zusammengeklittert werden...!!!
Eine Ueberschrift, in der Orban vorkommt, veranlasst mich immer, den Artikel zu lesen. Der Typ ist einfach ne Wucht. Gebildet, charakterfest, erfolgreich, konservativ. Ungarn hat den besten Chef in Europa. Ich hoffe immer, dass Salvini auch eine FIDESZ aufbauen kann und den Euro kippt und die EU wieder auf die Fuesse stellt.