Eigentlich sollte in der Überschrift dieses Beitrags das Wortpaar "wehrhafte Wirtschaft" vorkommen. Doch dann fürchtete ich, ein Großteil der Leser könnte erwarten, dass es in diesem Text um die bislang schmerzlich vermisste Wehrbereitschaft und Wehrkraft deutscher Wirtschaftsgrößen gegenüber den ruinösen Zumutungen der hiesigen Regierenden geht. Doch daran mangelt es leider weiterhin, deshalb gibt es zu diesem Thema wenig Konkretes zu sagen. Hier geht es jetzt darum, wie sich Wirtschaft und Handwerk auf den Ernstfall vorbereiten sollen, also im Spannungs- und Verteidigungsfall. Deutschland ist schließlich bedroht: Im Osten droht der Russe mit Krieg und aus dem Westen droht der US-Präsident mit einem Friedensplan.
Entschuldigung, das war vielleicht zu flapsig für einen Beitrag, in dem es schließlich um Krieg und Frieden geht. Deshalb versuche ich es ernsthafter, wiewohl ich nicht ausschließen kann, dass Ihnen manche Zitate wie bittere Realsatire vorkommen könnten. Dagegen kann ich nichts tun.
Also kommen wir jetzt zu dem Plan, den seine Auftraggeber "Operationsplan Deutschland" getauft haben, natürlich nicht, ohne ihn auch mit dem amtlichen Kürzel OPLAN DEU zu versehen. Die Frage worum es dabei geht, beantwortet die Bundeswehr so:
„Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ist ein Kernelement des militärischen Anteils an der Gesamtverteidigung Deutschlands. Er führt die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem ausführbaren Plan zusammen. Er trifft damit die planerische Vorsorge, dass im Krisen- und Konfliktfall nach erfolgter politischer Entscheidung zielgerichtet und im verfassungsrechtlichen Rahmen gehandelt werden kann. Ziel des Operationsplans Deutschland ist, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern und an die sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen.“
Ein lebendes Dokument
Gern wüsste man als Bürger natürlich Genaueres darüber, wie Deutschlands Kriegstüchtigkeit und Durchhaltefähigkeit zu steigern wäre, aber das erfahren wir leider nicht. Kleine Anfragen zu dem großen Plan stehen bestimmt unter dem Verdacht, für Putin spionieren zu wollen. Deshalb begnügen wir uns an dieser Stelle mit folgender Zusammenfassung:
„Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim eingestuft. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ist das Dokument nicht öffentlich als Download verfügbar. Als sogenanntes lebendes Dokument wird der OPLAN DEU nach Vorlage der ersten Fassung im Frühjahr 2024 ständig weiterentwickelt, die letzte Aktualisierung erfolgt im Frühjahr 2025.“
Zur Erreichung von Kriegstüchtigkeit und Durchhaltefähigkeit ist die Bevölkerung selbstverständlich in der Rolle von Befehlsempfängern fest eingeplant. Darauf soll sie sich auch nach Plan vorbereiten, selbstverständlich ohne Genaueres aus den 1.400 Seiten zu erfahren. Aber damit sich potenzielle zivile Befehlsempfänger schon einmal auf ihre Rolle im Ernstfall vorbereiten können, bekommen einige von ihnen ein paar Anweisungen ... ach nein, Entschuldigung, bevor der Spannungsfall ausgerufen wird, sind das ja noch „Hinweise“.
Solche „Hinweise zur Vorbereitung von Handwerksbetrieben auf Katastrophen- oder Bedrohungsszenarien“ gab beispielsweise jüngst die Handwerkskammer Baden-Württemberg heraus. Manches darin liest sich so, als könnte es auch einen Ernstfall betreffen, der völlig ohne ausländische Feindeinwirkung dank der heimischen Energiepolitik eintreten kann.
„Die Sicherstellung der Energieversorgung, etwa durch Dieselgeneratoren oder dezentrale erneuerbare Energiequellen, sollte geprüft werden. Konkrete Notfallpläne für mehrtägige Stromausfälle, inklusive Notbeleuchtung, Kommunikation und Versorgung, sind empfehlenswert.“
Unterstützung bei der Versorgung von Durchmarschtruppen
Doch jeder Leser merkt schnell, dass es hier um mehr geht als die Werbung für den Dieselgenerator.
„Behörden können im Katastrophenfall auf Betriebsmittel, Maschinen, Fahrzeuge oder Unterkünfte zurückgreifen, wobei für die Nutzung beruflich erbrachter Leistungen eine marktübliche Entschädigung vorgesehen ist. Außerdem können Beschäftigte in lebenswichtige Bereiche verpflichtet werden, in dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. In gesetzlich definierten Bereichen wie etwa der Herstellung von Militärausrüstung ist eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen umgekehrt nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit möglich.“
Aber nicht nur auf die Zwangsbewirtschaftung sollen sich deutsche Handwerker einstellen:
„Handwerksbetriebe könnten zudem in die Unterstützung bei der Versorgung von Durchmarschtruppen, etwa NATO-Verbänden, eingebunden werden. Dies kann die Bereitstellung von Infrastruktur, Maschinen, Unterkünften oder Lebensmitteln entlang von Aufmarschrouten umfassen. Hinzu kommen erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit, da Cyberangriffe und Desinformationskampagnen wahrscheinlicher werden.
Um sich auf diese Szenarien vorzubereiten, sollten Betriebe ihre Notfall- und Vertretungspläne regelmäßig überprüfen und aktualisieren, insbesondere für den Fall eines plötzlichen Personalabzugs. Die Ausbildung zusätzlicher Mitarbeitender mit LKW-Führerschein kann Engpässen vorbeugen.“
Also weil die Bundeswehr möglicherweise nicht genügend Lkw-Fahrer hat und deshalb welche in den Unternehmen rekrutiert, sollen die Unternehmer auf eigene Kosten für die Ausbildung der Fahrerreserve sorgen? Möglicherweise fehlen dem deutschen Militär aber nicht nur die Fahrer, sondern auch die Lastwagen, weshalb man selbige dann vielleicht gleich mit beschlagnahmt.
„Umsetzung über die zu bildenden Arbeitskräfteausschüsse“
Ist das jetzt übertrieben? Immerhin empfiehlt die Kammer ihren Mitgliedsunternehmen, sich auch darauf vorzubereiten, unersetzbare Mitarbeiter auch im Ernstfall als unabkömmlich anerkennen zu lassen.
„Schließlich ist es sinnvoll, Nachweise über betriebliche Notfallmaßnahmen, Vertretungsregelungen und die Ausbildung von Mitarbeitenden vorzuhalten, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Schlüsselpersonen sollten zudem auf ihre Unabkömmlichkeit geprüft und entsprechende Nachweise vorbereitet werden.“
Nicht nur die Handwerkskammer in Baden-Württemberg sorgt sich um die Wehrbereitschaft der deutschen Wirtschaft gegenüber dem äußeren Feind. Vor einem Vierteljahr gab auch der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einen „Überblick über zentrale arbeitgeberrelevante Punkte der geltenden Rechtslage im Wehrrecht und im Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Folgen für Arbeitgeber“ heraus. Der beginnt mit einem klaren Bekenntnis:
„Die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ist zurecht an die Spitze der politischen Agenda gerückt. Die Wirtschaft will hierfür ihren Beitrag leisten.“
Dann also antreten zum Beitrag leisten. Auch hier sollen die Adressaten dem „als Gesamtdokument“ geheimen Plan folgen:
„Einen Rahmen gibt der sog. ‚Operationsplan Deutschland‘ vor, der die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammenführt.“
Dazu gehört, dass sich die Arbeitgeber darauf vorbereiten, dass ein seit 1968 für den Ernstfall existierendes Gesetz möglicherweise in naher Zukunft aktiviert wird:
„Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) hat zum Ziel, im Spannungs- und Verteidigungsfall Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung sicherzustellen. Das ASG schränkt das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und damit die Arbeitsvertragsfreiheit ein. Es ermöglicht, Arbeitskräfte in Arbeitsverhältnisse zu verpflichten und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen einzuschränken. Regionale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften werden in die Umsetzung über die zu bildenden Arbeitskräfteausschüsse eingebunden.“
Der Arbeitsmarkt wird zwangsbewirtschaftet, und dafür bedarf es neuer Gremien, wie der oben angeführten „Arbeitskräfteausschüsse“. Immerhin, die deutsche Bürokratie wird auch im Spannungsfall ihre Stellungen halten können. Auch wenn es darum geht, manche Bürger als „unabkömmlich“ zu klassifizieren, bietet die Unabkömmlichstellungsverordnung (UkV) offenbar etlichen Bürokraten die Gelegenheit, sich ihrerseits unabkömmlich zu fühlen.
Wehrpflicht auch ohne Spannungsfall
Nach dieser Verordnung können Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer benennen, die sie als unabkömmlich erachten, was selbstverständlich begründet werden muss. Dann entscheidet die vorschlagsberechtigte Behörde, ob ihr diese Begründung ausreichend erscheint. In diesem Falle reicht sie diesen Vorschlag an die zuständige Wehrersatzbehörde weiter. Die Informationen über den weiteren Verlauf möchte ich lieber wörtlich aus dem Arbeitgeber-Papier zitieren, schließlich möchte ich vermeiden, einen Fehler zu machen und unfreiwillig falsche Informationen zu verbreiten.
„Vor einer ablehnenden Entscheidung einer vorgeschlagener Unabkömmlichstellung besteht ein Anhörungsrecht der vorschlagenden Behörde, § 3 Abs. 3 UkV („Soll“). Die Entscheidung wird dieser schriftlich mitgeteilt. Bei Ablehnung oder einem Widerruf (§ 5 UkV) kann die vorschlagende Behörde innerhalb einer Woche nach Zugang der Ablehnung eine bei der Wehrersatzbehörde (Karrierecenter) zum Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten gebildeten Ausschuss anrufen, § 6 UkV. Zuständig ist dabei der Ausschuss bei der Wehrersatzbehörde, die die Unabkömmlichstellung angelehnt oder widerrufen hat, vgl. § 6 Abs. 3 Satz 1 UkV. Der Ausschuss bei der Wehrersatzbehörde und bei der Wehrbereichsverwaltung besteht aus der Leitung der Behörde oder deren Vertretung als Vorsitzender oder Vorsitzende sowie jeweils einem oder einer von der Landesregierung und von dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu benennenden Beisitzer oder Beisitzerin, § 6 Abs. 2 UkV. Der Ausschuss beim Bundesamt für Wehrverwaltung besteht aus der Leitung der Behörde oder deren Vertretung als Vorsitzender oder Vorsitzende sowie jeweils einem oder einer von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der obersten Bundesbehörde, die die Unabkömmlichstellung der Wehrpflichtigen oder der Dienstleistungspflichtigen vorgeschlagen hat, zu benennenden Beisitzer oder Beisitzerin, vgl. § 6 Abs. 2 UkV.“
Ich glaube, das reicht. Man merkt dieser Verordnung an, dass sie für den Umgang mit Wehrpflichtigen in Friedenszeiten geschrieben wurde. Aber auch auf eine Wehrpflicht ohne Spannungsfall müssen sich die Arbeitgeber vorbereiten.
Gefängnis und Parlament schützen vor Einberufung
Interessant ist auch, wer im Wehrpflichtfall bei der Einberufung zurückgestellt wird:
„Von Amts wegen stellt das Karrierecenter der Bundeswehr zurück, wenn:
▪ Der Wehr- oder Dienstleistungspflichtige vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig ist,
▪ sich in Haft befindet,
▪ für eine internationale Behörde auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags tätig ist,
▪ zur Wahl zum Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments aufgestellt,
▪ oder ein Strafverfahren mit zu erwartender Freiheitsstrafe anhängig ist.“
Also wer im Gefängnis oder im Parlament sitzt, bzw. demnächst dort einziehen könnte, hat keinen Gestellungsbefehl zu befürchten. Das Papier der Arbeitgeber kommt derweil noch einmal auf das Arbeitssicherstellungsgesetz zurück und erklärt:
„Das ASG ist ein Notstandsgesetz. Damit es angewendet werden kann, muss es aktiviert werden, sog. Entsperrung. Die Entsperrung erfolgt über die Feststellung des Verteidigungs- oder Spannungsfalles oder im Zustimmungsverfahren, bei dem der Bundestag der Anwendung einzelner versperrter Gesetze ausdrücklich zustimmt. (...) Nur im Verteidigungsfall jedoch nicht im Spannungsfall können Frauen nach § 2 Nr. 3 ASG für die dort vorgesehenen Zwecke verpflichtet werden.“
Und dann findet sich noch folgender Satz:
„Nach der momentanen Rechtslage ist eine Verpflichtung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht möglich.“
Offen bleibt, ob die Autoren dieser beiden zitierten Papiere eigentlich einen kleinen Einblick in die geheimen 1.400 Seiten des OPLAN DEU nehmen durften. Darin dürften sich die Operativplaner doch wohl auch mit den viel interessanteren Fragen danach beschäftigt haben, wann eigentlich Straßen, Schienen und Brücken wieder belastbar genug für die möglichen Truppentransporte sind oder wann die Bundeswehr wieder ausgerüstet sein wird, wie eine ernstzunehmende Armee. Aber wer solche Fragen stellt, könnte sie natürlich in Putins Auftrag stellen, weshalb wir darüber nicht reden sollten. Obwohl: An funktionsfähigen Brücken, Straßen und Schienen haben ja auch Zivilisten in Friedenszeiten ein elementares Interesse. Auch die deutsche Wirtschaft. Und die sollte sich wirklich endlich um mehr Wehrbereitschaft gegen die Angriffe der Regierungspolitik auf die Fundamente hiesiger Wertschöpfung kümmern.

@Wolfgang Richter, „denn sonst würden sie in dem immer noch nur völkerrechtlichen Waffenstillstandszustand mit Rußland etwas vorsichtiger agieren, wie auch die im quasi Gründungsvertrag Gesamtdeutschlands “2+4„ das darin stehende “Aggressionsverbot„ gegen Rußland berücksichtigen.“ —
Ich musste fast schmunzeln. Ein „Aggressionsverbot“ werden Sie in vielen/allen völkerrechtichen Verträgen finden oder verorten, z.B. auch in der NATO-Russland-Grundakte u.v.a. mehr. Im Konfliktfall wird sich logischerweise niemand daran gebunden fühlen, denn jede Partei wird STETS einfach der anderen Partei unterstellen, dass sie – die andere Partei – die Aggression (und somit den Vertragsbruch) verursacht und damit zu verantworten hat.
Dass der 2+4-Vertrag nicht mit Russland, sondern mit der Sowjetunion geschlossen wurde, somit mit u.a. Russland UND Litauen UND Ukraine, macht die Situation nicht einfacher. Rechtsnachfolge, ok., aber was ist mit dem Budapester Memorandum, usw. usf.
„S.Buch / 15.12.2025
Mein Operationsplan heißt “OPLAN KiG„: Operationsplan Kriegstreiber in den Gulag.“ – Unseren Kriegstreibern und Kriegstreiberinnen wird eine frierende und hungernde Bevölkerung wohl noch ein ganz anderes Schicksal bereiten, wenn sie den letzten Flieger in die USA verpaßt haben.
@ f. Burig – „Den “Russen„ verbal schon mal den Krieg zu erklären, eine mediale und kriegstechnische Aufrüstung zu betreiben“ – Und des Lesens sind sie offenbar auch nicht kundig, denn sonst würden sie in dem immer noch nur völkerrechtlichen Waffenstillstandszustand mit Rußland etwas vorsichtiger agieren, wie auch die im quasi Gründungsvertrag Gesamtdeutschlands „2+4“ das darin stehende „Aggressionsverbot“ gegen Rußland berücksichtigen. Eigentlich hätte Rußland ob der bestehenden Vertragsverletzungen mehr als einen Grund. Und die in Aufstellung befindliche deutsche Panzerbrigade in Litauen nah dem „Suwalki-Korridor“ bei gleichzeitigem NATO-Getöse, „Kaliningrad“ mal eben platt zu machen, entspricht auch allem anderen als Vertragstreue. Aber was weiß ich schon aus meiner Froschperspektive, im Vergleich zu unseren größen…. politischen Akteuren?
@ Miklos Hiesenbring – „das musste mal gesagt werden.“ – Dafür die volle Punktzahl mit *.
@ Gerd Maar – „Da ist Putin aber schlauer – Kriminelle als Kanonenfutter, win-win for Russia.“ – Immer schön fair bleiben, denn das hat „Kiew“ mindestens genauso praktiziert, ggf. mit einer Differenz in der Überlebenschance. Und nach einem bekannten dt. Vorbild werden offenbar dort „wieder Dienst verpflichtete Deserteure“ in die vordersten Reihen beordert. Unr nur mal nebenher – die „Rekrutierungen“ durch „Kiew“ erinnern mich irgendwie an die Presskommandos der Britischen Marine im 18. Jhdrt..
@ Jörg Themlitz – „Die typischen 4 Jahrespläne unter Führung …“ Bis zum bekannten desaströsen Ende hat s dann nur knapp länger gedauert.
Und wie paßt das Lieferkettengesetz in diese Planung? Damit fällt doch alles hinten runter.