Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

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Karl Neumann / 12.04.2019

” Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. ”  Na, mal langsam, die Politik hat schließlich Wichtigeres zu tun, als sich um juristische Ungerechtigkeiten zu kümmern. Das sollen die Juristen mal schön unter sich ausmachen, letztendlich wissen diese am besten, dass Recht immer noch Recht bleiben muss, das bißchen Unrecht, das manches mal dazwischen gerät spielt da keine oder eine nur untergeordnete Rolle.  (Ironi Ende)

Dr. Gerhard Giesemann / 12.04.2019

@Tim Drage: Ich hoffe, Sie haben recht, wenn Sie von erhöhter Sensibilität im Volk, in der Öffentlichkeit sprechen. Das sollten wir unbedingt unterstützen. Geldstrafe, Tagessätze, Zivilrecht, antragsgebunden, Strafrecht, Anspruch des Staates auf Strafen,  Staatsanwalt, der ermittelt, Staatsanwalt, weisungsgebunden, Richter, unabhängig, all das muss immer wieder thematisiert werden, um es den Leuten klar zu machen. Insgesamt, nach fast 25-jähriger Erfahrung mit anderen Rechtsystemen, englisch, französisch muss ich sagen: Das deutsche: Lausig.

Frank Dieckmann / 12.04.2019

Deutsche werden nicht härter bestraft als Ausländer, weil etwa Identität oder Wohnsitz bekannt sind, sondern nur weil sie eben Deutsche sind. Deutsche Richter sind außen Schwarz (Robe), manchmal Rot aber innen faulig Grün. Sie sind fast alle 68er oder deren Nachkommen im Geiste. Deuntschenhasser!  Allerdings sind die Deutschen selber schuld. Sie haben genau die Regierung und das Rechssystem, was sie verdient und sogar selbs ausgesucht haben.

Eleonore Weider / 12.04.2019

Sie schreiben es ja deutlich und so wird die derzeitige Rechtssprechung auch empfunden: Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. Wir haben heute wirklich eine 2 Klassenjustiz, hätte die Dame einen gewissen Migrationshintergrund, sähe die Strafe auch ganz anders aus. Und genau das macht einfach nur noch wütend.

Udo Kemmerling / 12.04.2019

Wenn alle Illegalen, die beim rechtswidrigen Grenzübertritt bereits mehr gestohlen haben als Oma Ingrid in ihrem ganzen Leben, abgeschoben sind, und die Türken die hier Erdogan wählen und sich über Blutwurst aufregen oder unsere Kultur nicht wahrnehmen oder auf offener Straße den Koran verteilen, wenn all diese Mißstände vollständig zu 100% behoben sind, könnte die Akte von Oma Ingrid eventuell wieder aufgeschlagen werden.

Karsten Dörre / 12.04.2019

Frau Schunke, Sie wissen hoffentlich selbst, dass Vergehen, die mutmaßlich sofort aufgeklärt werden können, eine kürzere Bearbeitungszeit nach sich ziehen. Demzufolge sind solche “schnellen” gerichtlichen Entscheidungen nachvollziehbar.

H.Milde / 12.04.2019

Offensichtlich ist die Merkel´sche These sogar Recht und Gesetze anzuwenden- und zu achten- nur nach evtl Notwendigkeit, bis in die Tiefen der Justiz als Arbeitsanweisung angekommen, weil es halt mit einer gewissen Klientel manchmal etwas rustikal beim Aushandeln zugehen kann, oder man von den HaltungsMedien gekreuzigt werden. Lock her up!

M. Koecher / 12.04.2019

Sehr geehrte Frau Schunke, abgesehen davon, dass die Straftarife in Bayern deutlich schärfer sind, als anderswo, ist das Problem ein anderes. Nicht die Justiz versagt, sondern die Ausstattung der Justiz. Planstellen bleiben unbesetzt, die gleiche Arbeit, die vor (vielen) Jahren von voll besetzten Gerichten und Staatsanwaltschaften erledigt wurde, wird auf die besetzten Planstellen verteilt. Wie sich das auf die Qualität der Rechtsprechung auswirkt, können Sie in den Blogartikeln und Verfahrensberichten zum “faulen Richter” bzw. “Rechtsanwendung nach Kassenlage” ergoogeln, zuletzt BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15. Immerhin, das Gericht, an das zur Sachaufklärung zurückverwiesen wurde, scheint sehr gründlich zu arbeiten: Es gibt seit 1,5 Jahren nichts Neues. Nun gilt noch zu bedenken, dass dieser Fall im (noch) reichen Süden spielt, nicht in einem der ärmeren Bundesländer. Fragen Sie doch bei den Justizministerien nach, wie viele Fälle jeweils vor 30, 20 oder 10 Jahren von wie vielen Richtern bearbeitet wurden. Zivilrichter am amtsgericht haben heutzutage mehr als 1.000 Akteneingänge im Jahr. Nehmen Sie nun 365 Tage im Jahr, abzüglich Wochenenden, Feiertage, Erholungsurlaub und pro Woche einen Sitzungstag. Da wären dann 5 bis 6 Urteile proTag zu erstellen. Daneben noch die Bearbeitung der Akten bis zur Entscheidungsreife. Viele Richter schaffen das erstaunlich professionell. So mancher Richter kommt aber an seine Grenzen. Dann heißt es eben “Klappe zu, Affe tot”. Und war’s ein Strafrichter, können wir dessen Versuch, dem Elend Herr zu werden, dann in den Medien bekritteln. Und falls Sie die Justizministerien anfragen, dann fragen Sie auch mal nach der Entwicklung der Gebühreneinnahmen, gerne getrennt nach Gerichtszweigen. Ich bin schon gespannt auf Ihren entsprechenden Artikel.

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