” Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. ” Na, mal langsam, die Politik hat schließlich Wichtigeres zu tun, als sich um juristische Ungerechtigkeiten zu kümmern. Das sollen die Juristen mal schön unter sich ausmachen, letztendlich wissen diese am besten, dass Recht immer noch Recht bleiben muss, das bißchen Unrecht, das manches mal dazwischen gerät spielt da keine oder eine nur untergeordnete Rolle. (Ironi Ende)
@Tim Drage: Ich hoffe, Sie haben recht, wenn Sie von erhöhter Sensibilität im Volk, in der Öffentlichkeit sprechen. Das sollten wir unbedingt unterstützen. Geldstrafe, Tagessätze, Zivilrecht, antragsgebunden, Strafrecht, Anspruch des Staates auf Strafen, Staatsanwalt, der ermittelt, Staatsanwalt, weisungsgebunden, Richter, unabhängig, all das muss immer wieder thematisiert werden, um es den Leuten klar zu machen. Insgesamt, nach fast 25-jähriger Erfahrung mit anderen Rechtsystemen, englisch, französisch muss ich sagen: Das deutsche: Lausig.
Deutsche werden nicht härter bestraft als Ausländer, weil etwa Identität oder Wohnsitz bekannt sind, sondern nur weil sie eben Deutsche sind. Deutsche Richter sind außen Schwarz (Robe), manchmal Rot aber innen faulig Grün. Sie sind fast alle 68er oder deren Nachkommen im Geiste. Deuntschenhasser! Allerdings sind die Deutschen selber schuld. Sie haben genau die Regierung und das Rechssystem, was sie verdient und sogar selbs ausgesucht haben.
Sie schreiben es ja deutlich und so wird die derzeitige Rechtssprechung auch empfunden: Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. Wir haben heute wirklich eine 2 Klassenjustiz, hätte die Dame einen gewissen Migrationshintergrund, sähe die Strafe auch ganz anders aus. Und genau das macht einfach nur noch wütend.
Wenn alle Illegalen, die beim rechtswidrigen Grenzübertritt bereits mehr gestohlen haben als Oma Ingrid in ihrem ganzen Leben, abgeschoben sind, und die Türken die hier Erdogan wählen und sich über Blutwurst aufregen oder unsere Kultur nicht wahrnehmen oder auf offener Straße den Koran verteilen, wenn all diese Mißstände vollständig zu 100% behoben sind, könnte die Akte von Oma Ingrid eventuell wieder aufgeschlagen werden.
Frau Schunke, Sie wissen hoffentlich selbst, dass Vergehen, die mutmaßlich sofort aufgeklärt werden können, eine kürzere Bearbeitungszeit nach sich ziehen. Demzufolge sind solche “schnellen” gerichtlichen Entscheidungen nachvollziehbar.
Offensichtlich ist die Merkel´sche These sogar Recht und Gesetze anzuwenden- und zu achten- nur nach evtl Notwendigkeit, bis in die Tiefen der Justiz als Arbeitsanweisung angekommen, weil es halt mit einer gewissen Klientel manchmal etwas rustikal beim Aushandeln zugehen kann, oder man von den HaltungsMedien gekreuzigt werden. Lock her up!
Sehr geehrte Frau Schunke, abgesehen davon, dass die Straftarife in Bayern deutlich schärfer sind, als anderswo, ist das Problem ein anderes. Nicht die Justiz versagt, sondern die Ausstattung der Justiz. Planstellen bleiben unbesetzt, die gleiche Arbeit, die vor (vielen) Jahren von voll besetzten Gerichten und Staatsanwaltschaften erledigt wurde, wird auf die besetzten Planstellen verteilt. Wie sich das auf die Qualität der Rechtsprechung auswirkt, können Sie in den Blogartikeln und Verfahrensberichten zum “faulen Richter” bzw. “Rechtsanwendung nach Kassenlage” ergoogeln, zuletzt BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15. Immerhin, das Gericht, an das zur Sachaufklärung zurückverwiesen wurde, scheint sehr gründlich zu arbeiten: Es gibt seit 1,5 Jahren nichts Neues. Nun gilt noch zu bedenken, dass dieser Fall im (noch) reichen Süden spielt, nicht in einem der ärmeren Bundesländer. Fragen Sie doch bei den Justizministerien nach, wie viele Fälle jeweils vor 30, 20 oder 10 Jahren von wie vielen Richtern bearbeitet wurden. Zivilrichter am amtsgericht haben heutzutage mehr als 1.000 Akteneingänge im Jahr. Nehmen Sie nun 365 Tage im Jahr, abzüglich Wochenenden, Feiertage, Erholungsurlaub und pro Woche einen Sitzungstag. Da wären dann 5 bis 6 Urteile proTag zu erstellen. Daneben noch die Bearbeitung der Akten bis zur Entscheidungsreife. Viele Richter schaffen das erstaunlich professionell. So mancher Richter kommt aber an seine Grenzen. Dann heißt es eben “Klappe zu, Affe tot”. Und war’s ein Strafrichter, können wir dessen Versuch, dem Elend Herr zu werden, dann in den Medien bekritteln. Und falls Sie die Justizministerien anfragen, dann fragen Sie auch mal nach der Entwicklung der Gebühreneinnahmen, gerne getrennt nach Gerichtszweigen. Ich bin schon gespannt auf Ihren entsprechenden Artikel.
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