Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

Foto: Achgut.com

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Peter Reindl / 12.04.2019

Es ist tatsächlich diese Willkür in der Strafbemessung, die mich wütend werden lässt. Hier wird eine verarmte Rentnerin wegen bummligen 20€ verknackt, auf der anderen Seite schlägt die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Unterschlagung aus einer treuhänderischen Aktion über 9000€ nieder, weil die Unterschlagende doch schon über 65 Jahre alt ist. Der Unterschied? Das überharte Urteil kommt aus Bayern, dass Unverständliche aus Niedersachsen. Grüße an die Staatsanwaltschaft in Hannover.

Uta Buhr / 12.04.2019

Selbstgerechtigkeit statt Gerechtigkeit. Schon wieder so ein Fall, in welchem bei der Bestrafung der Kleinkriminellen Ingrid M. die Verhältnismäßigkeit auf der Strecke blieb. Ich stimme all jenen Mitforisten zu, die diese arme alte Dame als Opfer einer Justiz sehen, die Biodeutsche für Kleinstdelikte übermäßig hart bestraft, ausländische Intensivtäter aber gern laufen lässt oder mit Bewährungsstrafen verwöhnt, die diese skrupellosen Typen ermuntern, immer lustig weiter zu klauen, zu vergewaltigen oder in letzter Konsequenz gar zu morden. Die Crux ist aber doch, dass die Richter ihre Existenzberechtigung unter Beweis stellen müssen. Statt nun einen islamischen Kriminellen zu verurteilen, der noch im Gerichtssaal auf Rache schwört und genau weißt, wo der Richter wohnt und wo seine Kinder zur Schule gehen, ist es doch viel einfacher, einen ziemlich wehrlosen Biodeutschen zu verknacken. Der hat keinen Clan hinter sich, der für ihn sofort auf der Matte steht. Ergo wird “Gerechtigkeit” dort geübt, wo keinerlei Widerspruch zu erwarten ist. Man geht halt den Weg des geringsten Widerstandes und freut sich, seine Arbeit so vorbildlich erledigt zu haben. Wir können uns hier noch so sehr über den täglichen Irrsinn in Doofland aufregen. Es wird sich nichts ändern, solange die Mehrzahl der Bundesbürger immer wieder die Altparteien wählt und unsere oberste Gesetzesbrecherin im Kanzleramt in die Reihe der beliebstesten Politiker stellt. Etiam si omnes . ego non.

Martin Stumpp / 12.04.2019

Sehr geehrter Herr Tim Drage, ich erlaube mir Frau Schunke gegen Ihre Vorwürfe in Schutz zu nehmen. Frau Schunke beklagt keinesfalls ein falsches Urteil, wie Sie es offenkundig verstanden haben, im Gegenteil. Sie stellt allerdings zutreffend fest, dass 1.800€ für jemand mit 765€ monatlichen Einkommen viel Geld ist. Die Zahl der Tagessätze ist vor diesem Hintergrund irrelevant. So wie ich es verstanden habe, geht es Frau Schunke nicht um das Urteil oder darum ob das eine oder andere Urteil im Einzelfall gerecht ist, darüber lässt sich immer streiten. Nein geht darum, dass die große Mehrheit der Bevölkerung das Rechtssystem nicht mehr versteht und die daraus resultierenden Folgen. Um das zu leugnen muss man in einer gesellschaftlich Blase leben, in der man mit Otto-Normal-Verbraucher nicht in Kontakt gerät. Die Frage, die ich immer Stelle ist: Ist das Gesetz für den Bürger da oder der Bürger für das Gesetz. Eine Frage die ich mir, soweit es Deutschland betrifft, beantwortet ist. Der Bürger ist in diesem Land eindeutig für das Gesetz da und das Gesetz sind derzeit die etablierten Parteien. Recht wird in diesem Land nach Belieben der Regierungsparteien (Bund+Länder) angepasst, gebeugt, gebrochen. Dies ist immer so, wenn Macht in einer Hand gebündelt ist. Und da spielt es keine Rolle ob das Politbüro ein Mitglied oder 100 Mitglieder hat. Sie sehen der Kritiker des Rechtssystems bin ich, aber nicht wegen ein paar tatsächlichen oder vermeintlichen Fehlurteilen. Das sind bestenfalls Aufhänger.

Axel Biermann / 12.04.2019

Liebe Frau Schunke, hier noch ein weiteres, sehr aktuelles Beispiel für die doppelten Standards: Ich spreche über die jugendlichen Klimaretter, die sich für die besseren Bürger halten und daher glauben, ihren Pflichten nicht nachkommen zu müssen. Ja, die Schulpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht, nicht anders als die Steuerpflicht, nur hat der Staat hier Manschetten, von seinem Gewaltmonopol Gebrauch zu machen, während er es drei Tage vor den großen Ferien gegenüber den gleichen Schülern und ihren Eltern, die den frühen Flieger gebucht haben, durchaus immer wieder einmal gewaltsam durchzusetzen gewillt ist. So wurde heute morgen im WDR verlautbart, dass in Nordrhein-Westfalen für jeden unentschuldigten Fehltag vor den anstehenden Osterferien seitens der Schulaufsichtsbehörden ein Bußgeld in Höhe von 80,—€ festgesetzt wird.

Martin Landvoigt / 12.04.2019

Dekadenz ist für mich der Begriff, der eine zerfallende Ordnung einer Gesellschaft beschreibt. Er hat viele Facetten, weit weniger den der sexuellen Unmoral. Charakterisiert wird dieser durch einen Rechtsstaat, der zunehmend Urteile produziert, die als Unrecht erkannt werden. Ebenso ist die nicht mehr gegebene Reproduktion durch Kinderarmut und Abtreibungen die andere Seite der gleichen Münze. Vielleicht haben die Deutschen wirklich nichts anderes verdient als auszusterben. Immer weniger ist das zu finden, was der Bewahrung lohnte.

Erika Schoeffmann / 12.04.2019

Ladendiebstahl von Asylbewerbern wird doch gar nicht erfasst. Das Unrechtssystem ist doch schon von der Merkelregieung etabliert. Illegale Einreise wird via Missbrauch des Asylgesetzes legal. Zur Klarstellung, ich halte ein Recht auf Asyl wesentlich. Ordnungswidrigkeiten von Einheimischen werden mit gründlicher deutscher Bürokratie verfolgt. Könnte doch auch Absicht sein? Massenhafte Einwanderung, Etablieren des Billiglohnlandes Deutschland, Unrecht etablieren, um möglichst viel Unsicherheiten schaffen, um in Ruhe abzocken zu können.

Ottmar Moksel / 12.04.2019

Sie unterschätzen Frau Merkel maßlos. Es handelt sich nicht um “kopflose Politik”, sondern höchstwahrscheinlich um die bewußte Zerstörung Westdeutschlands, dem ehemaligen “Klassenfeind” von Frau Merkel als FDJ-Funktionärin und ehemalige hochrangige Mitarbeiterin eines enttarnten Stasi-Spitzels (Partei Demokratischer Aufbruch; Wolfgang Schnur, Zitat aus Wikipedia “Schnur hatte stets enge Arbeitskontakte zu Horst Kasner, dem Vater Angela Merkels”). Wie schrieb Cora Stephan schon sinngemäß in ihrem 2011 erschienenem Buch “Angela Merkel. Ein Irrtum”: In dunklen Momenten kommt das Bild von A.M. als Vollstreckerin von Erich Honecker”. Die bisherige Schreckensbilanz ist beachtlich: Energieversorgung auf dem Weg in’s Nichts, offene Grenzen, Target-Salden, 159 Milliarden Euro kommunaler Investitionsstau, vergrünlinkstes Bildungssystem, höchste Abgabenlast Steuerzahler in den OECD-Staaten zusammen mit Belgien, Autoindustrie als nächstes Ziel zur Zerstörung freigegeben usw. usf.

Thomas Taterka / 12.04.2019

Daß man das überhaupt erklären muß : eine 85jährige wegen Ladendiebstahl einzubuchten , ist ASOZIAL. Wie wär’s mal mit Spenden, Nachbarschaftshilfe, Abgeben, Teilen, Helfen, Protestieren, Einmischen, Aufstehen,  was weiß ich?  Da mit dem Recht , dem ” Gesetz ” zu kommen und einen auf Klugscheisser zu machen, ist ASOZIAL. Daß man das tatsächlich sagen muß  !!! , ist eine Schande. Diese Armut der Frau ist eine SCHANDE. Die Justiz in diesem Land ist eine SCHANDE. Und die Reaktionen der Öffentlichkeit sind größtenteils eine SCHANDE. Habt Ihr völlig vergessen, daß Ihr selber alt werdet und auf Hilfe angewiesen seid, jeden Tag, daß Ihr schwach sein werdet und Euch an jeden Tag klammert,  den Ihr mit 85 noch haben könnt ?  Mit 85 eine Haftstrafe wegen Ladendiebstahl : warum kein Todesurteil wegen Raub ? Warum diese Zurückhaltung?  Warum überhaupt noch CHRISTLICHE ZIVILISATION ?

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