Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

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Dirk Jürgens / 12.04.2019

Die Zwei-Klassen-Justiz ist um so fataler, da gerade die Zuwanderer einen konsequent durchgreifenden Rechtsstaat brauchen. Stattdessen wird ihnen aber signalisiert, dass ihnen in Deutschland alles erlaubt ist. Es fängt ja schon mit der Lüge bei der Registrierung und Identitätsfindung an. Und die zahlreichen vom Staat bezahlten Helfer von Pro Asyl, Flüchtlingsräten usw. ermutigen sie noch dazu, den deutschen Staat auszutricksen und auszuplündern. So züchten wir uns eine Parallelgesellschaft heran, die unseren Rechtsstaat verachtet und in der man sich an keine Gesetze halten muss.

Christoph Fischer / 12.04.2019

Unser ganzes Rechtssystem beruht wesentlich auf der Drohung die (klein)-bürgerliche Existenz zu vernichten. Einen normalen Angestellten mit Durchschnittseinkommen, 200000€ HausKredit und 5000€ Reserven kann man mit einer Geldstrafe und Vorbestraft-sein und den zugehörigen Anwaltkosten komplett aus der Spur werfen Der Millionär der sowieso einen Anwalt hat, und der Harz4Empfänger kann da nur müde lächeln

Günter Frey / 12.04.2019

Wie sagte schon der Dichter Villon : Da sitzen sie mit Fäusten wie ein Schwergewicht auf ihrem Paragraphenthron und brennen jedem der nicht blecht ein Schandmal auf die Stirn.  Ja es geht ums blechen, bei den echten Kriminellen ist nichts zu holen- also Verfahren einstellen-. Bei braven Bürgern kann man die kleinste Gesetzesübertretung zu Geld machen. Außerdem ist es viel zu mühsam untergetauchte Verbrecher dingfest zu machen, zu verurteilen und dann auch noch Beitreibungsverfahren durchzuführen. Bei Clankriminellen vielleicht sogar gefährlich. Die Justiz ist außerdem aufgrund ihrer steinzeitlichen Arbeitsweise - mit haufenweise Papier- so überlastet, dass sie besonders für Straftäter aus dem Migrationsumfeld keine Kapazitäten mehr frei haben. Im übrigen ist ein Kulturbonus immer drin.

Leo Hohensee / 12.04.2019

Ich erlaube mir, die Frage zu stellen, wieso funktioniert unsere Justiz in rechtsbeugender Art (ungleich)? Die Politik tut das sowieso schon - wieso wird also die Politik von der Justiz nicht an den bestehenden Rechtsrahmen gebunden? Unangenehme Konsequenzen für politische Akteure, die aufgrund von richterlicher Intervention erwachsen könnten, sollten unsere Gerichte nicht scheren; also was ist der Grund? Für mich kommen als Antwort nur zwei Dinge infrage. Das eine wären bewusste eigene Gesetzesverstöße zur Erzielung eigener Vorteile, und das andere wäre eine ideologische Verblendung in Wahrnehmung und Auftrag. Diese Fragen stelle ich in grundsätzlich Art. Die beschriebene Dame scheint mir ein Problem mit der erlebten Fallhöhe zu haben, vielleicht aber auch noch nicht einmal das. Sie negiert einfach, dass auch ihr Strafe droht !?

Michael Hoffmann / 12.04.2019

“Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.” Milos Zeman (Präsident der Tschechischen Republik)

Friedemann Dussler / 12.04.2019

Eigene Erfahrung:Im vergangenen Jahr,machte ich die Leiterin einer Supermarktkette darauf aufmerksam,daß eben ein maximapgmentierter Neubürger mehrere Flaschen Alkoholika in seinen Rucksack gepackt und ohne zu bezahlen an der Kasse vorbeiging.Ihre Antwort:Da können wir nichts machen-Anordnung von ganz oben.Noch Fragen?

Günter H. Probst / 12.04.2019

Ein Land mit bürokratischer Herrschaft und selbstverständlich auch mit bürokratischem Rechtssystem , daß zudem im doppelten Sinne altert, wird sich gerne denjenigen Deliquenten widmen, die bequem vom Schreib- oder Richtertisch erreichbar sind, also 1.  einen tatsächlichen festen Wohnsitz haben, 2. über Einkommen verfügen und 3. nicht widerständig sind. Das hat die gesamte Entwicklung des Strafsystems vom Körperstrafsystem (Knast) zum Vermögensstrafsystem (Bußgeld, Geldstrafe) möglich gemacht. Da das gesamte Justizsystem sich im Laufe der Alterung und der Internationalisierung immer stärker verkompliziert und politisiert, gelingt es den wirklich Vermögenden durch die Anwerbung von Verfahrensspezialisten, die bestehenden Lücken besser zu nutzen.  Frau Ingrid verfällt mangels Einkommens der Körperstrafe. Bei Neubürgern, für die 1. bis 3. nicht gilt, versagt das bürokratische Rechtssytem. Und selbstverständlich kann mit 300 000 Verfahren gegen Asylbescheide das Verwaltungsgerichtssystem auf Jahre lahm gelegt werden. Und was geschähe bei 10 000 000 hartnäckigen Klagen gegen die Gebührenbescheide der staatlichen Propagandaanstalten?

B. Jacob / 12.04.2019

Wie sagte Herr Mounk im ÖR TV so schön, das Experiment der Umvolkung muss in Deutschland gelingen. Im Migrationsvertrag steht auch, dass die Neusiedler Parallelgesellschaften bilden sollen, die Anwendung des Scharia Rechtes haben wir teilweise schon und wer Antworten auf die interessante Frage, wie man Deutsche aus ihren Vierteln auch illegal vertreibt, besonders wehrlose Menschen, für den habe ich ein Praxisbeispiel aus Schönebeck. Die Kündigung der Wohnung ist dann nur Makulatur, denn die Mieter sollen zwar kräftig zahlen, werden erpresst, aber sollen schon vorher entsorgt werden und glauben es waren fremde Einbrecher am Werk. Diese Immobiliensäuberungsfirmen dingen sich Menschen am Existenzminimum, schreiben handgeschriene Zettel, wo sie in welche Wohnungen einbrechen sollen und die Existenz der Mieter vernichten und auch Beweise, die diese unseriösen Firmen belasten könnten. Da diese Immobiliensäuberungsfirmen verschiedene Unterfirmen haben, sind sie, sollte man sie erwischen gut gesichert und schieben die Straftaten auf den jeweilig anderen ab.  Mit einem Rechtsstaat wäre das nicht möglich, aber es erklärt die hohe Obdachlosenzahl einheimischer Bürger, obwohl viele von Ihnen ihre Rechnungen bezahlt haben.

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