@Markus Schmitz, selbst WENN tatsächlich 50% der Bürger die Alternative wählen würden (die in der Tat eine echte Alternative wäre, da sie als einzige Partei hinter dem Volk steht) so wüsste die Einheitspartei das sicherlich zu verhindern! Sie hätte bestimmt keinerlei Skrupel, das Wahlergebnis zu ihren Gunsten zu manipulieren. @ T. Weidner, ich kenne persönlich Menschen, die Angehörige verloren haben und der Arzt als Todesursache Corona angab, obwohl es nicht zutraf.
Offener Brief an eine ==> Berliner <=== Richterin. Sorry das sagen zu müssen, aber ebenso gut hätte der Autor diesen (offenen) Brief als Arschwisch benutzen können. In der linken Hauptstadt etwas Anders als ein 100% linientreues “Haltungsurteil” zu erwarten grenzt schon fast strafbarer Unfug.
Ja was hat der Autor denn erwartet? Wer nach 2015 noch auf die Jusiz im Allgemeinen und die Verwaltungsjustiz im Besonderen vertraut, dem ist nicht zu helfen; mimimi… Klagt nicht, kämpft.
Von den monetären Opfern, denen die Politiker im Bund, in den Ländern und Gemeinden den Bürgern dieses Landes mit ihren „Corona-Vorschriften“ bisher zugemutet haben und weiterhin zumuten, sind sie nach meiner Kenntnis mit nicht einem Cent betroffen. Genau wie die Richterin erhalten sie weiterhin ihr(e) volles(n) Gehalt/Diäten. Selbst kommen sie auch nicht auf die Idee, sich freiwillig am Opfer, das sie den Bürgern zumuten, zu beteiligen. Ich wundere mich darüber, dass die Bürger dieses Landes diesen Zustand unbeanstandet hinnehmen.
Das Justizversagen als integrierenden Bestandteil des Staatsversagens zu attackiern, ist mutig und tut not. Aber noch ist die Verrottung des Staatswesens nicht so weit fortgeschritten, als dass auch der Berufsjurist zum Kommunikationsvehikel des „offene Briefs“ greifen müsste. Den Kommentatoren (meist vom Fach), die einen „offenen Brief“ als fragwürdig empfinden, muss ich als Fachfremder intuitiv recht geben. Weder die hochemotionale Diktion mit unpassend fachfremden Kategorien wie „Geschmacklosigkeit“ noch die abschweifenden Anspielungen auf Äußerlichkeiten Dritter tragen zur Sache bei, sondern machen die berechtigte Kritik angreifbar und ermöglichen der Adressatin, das Schreiben zu ignorieren. Dem Berufsstand angemessen (ich zitiere) „scharfe, rechtlich begründete Sätze ohne Emotionen“ im Rahmen formal geeigneter Rechtsmittel wären die passende Antwort. Im geschliffen glasklaren juristischen Stil etwa des Weimarer Amtsrichters, der bekannten Verfassungsbeschcwerde eines Richters oder auch der geschätzten Artikel eines Herrn Steinhöfel. Dennoch wünsche ich dem mutigen Verfasser des Briefs, dass er einigrtmaßrn ungeschoren aus der Affäre kommt. Der Einzelrichterin sei mehr Realitätserkenntnis gewünscht, mehr Respekt vor Rechts- und Verfahensgrundsätzen und Mut, derart Erleuchtungen in ihre Spruchpraxis umzusetzen, insbesondere entgegen allfällig zu besorgender Drohung mit Rückgängigmachung seitens alternativloser Allmächte.
Es gibt zwei Berufe, deren Lebensferne garantiert ist. Lehrer gehen zur Schule, auf die Hochschule und anschließend wieder zur Schule. Richter gehen zur Schule, auf die Hochschule und sitzen dann über andere zu Gericht. - Ach, ja, ich habe Parlamentarier vergessen. Die parlieren anschließend über andere. Und alle drei tun es… für den Staat.
Ich als Nicht-Jurist kann bei dem Gedanken, es wäre eine grundgesetzliche Aufgabe für die Justiz mich vor staatlich-hygienologischen Übergriffen zu schützen, nur ein boshaftes Grinsen entwickeln. Im Gegenteil, meine durchaus seltenen Kontakte mit Juristen, haben mich zu der Erkenntnis geführt, dass die grunsätzlich die Rechtslage anders einschätzen als ich. Ich bezweifele auch, dass die das Grundgesetz kennen oder überhaupt von seiner Existenz wissen. Vor einigen Wochen hat mir ein relativ frischgebackener Jurist erklärt, die “Querdenker” würden sich nicht von den Reichsbürgern distanzieren. Er begründet das damit, dass da in den Medien immer der eine Provokateur mit der Reichskriegsflagge gezeigt wird, der da irgendwo am Rande, oder sogar zu einer ganz anderen Zeit. langläuft und alle Mainstream-Kameras auf sich zieht. Besagter Jurist war der Meinung, deshalb müssten alle anderen Teilnehmer der Demonstration sofort die Demo verlassen, wenn sie nicht, mit den Reichsbürgern gleichgesetzt werden wollen. Die “Veranstalter” müssten die “Reichsbürger” an der Teilnahme hindern. Das Grundgesetz kennt zwar keinen Veranstalter einer Willensbekundung. Es kennt m.E. auch keine Genehmigungen der freien Meinungsäußerung. Mit dem nicht grundgesetzlichen Konstrukt der “Anmeldung” einer Willensäußerung wird also ein “Veranstalter” geschaffen, der nun die Pflicht hat, alle Nachbarstraßen und Plätze zu überwachen, ob dort ein Provokateur auftaucht. Aber das reicht nicht. Obwohl es KEINE Rechtsgrundlage gibt, jemanden von der Willensbekundung auszuschließen, weil er die falsche Meinung vertritt, fordert der Jung-Jurist mit strenger Mine, dass der “Veranstalter” einer Demo mit physischer Gewalt missliebige Teilnehmer an der Teilnahme hindern soll. Das ist das Weltbild eines studierten Juristen. Da kann ich nur noch resigniert abwinken. Noch weiter neben der Spur kann ja nur noch die Antifa sein.
Definitiv ist Corona ein Skandal. Politik, Medien, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Judikative versagen kläglich. Wie kann das sein? Der Fehler liegt im System. Das Virus hat es als komplett schadhaft und unfähig entlarvt. Unsere Sicherheiten waren eingebildet.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.