Wolfgang Meins / 22.02.2020 / 06:20 / Foto: Achgut.com / 167 / Seite ausdrucken

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,

neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.

Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.

1. In ihrer Stellungnahme vom 20.02.2020 zu den Vorfällen in Hanau heißt es u.a.: „Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.“ Finden Sie nicht auch, dass sich aus dem vom Täter verfassten umfangreichen Manifest vielmehr ganz vorrangig Indizien für eine (schwere) krankhafte seelische Störung ergeben? 

2. Haben Sie bzw. Ihre Behörde vor der oben zitierten Stellungnahme bei der Analyse des Manifests fachpsychiatrische Kompetenz hinzugezogen?

3. Nach meiner fachpsychiatrischen Analyse des Täter-Manifests, die zweifellos – um es zurückhaltend zu formulieren – in den wesentlichen Zügen und Schlussfolgerungen von der großen Mehrheit des Faches geteilt werden würde, hat beim Täter ein psychiatrisches Syndrom aus einem schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen, zumindest zeitweiligen akustischen Halluzinationen, sogenannten Ich-Störungen in Gestalt von Gedankenausbreitung, Gedankenentzug und Gedankeneingebung vorgelegen sowie eine Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit. Sehen Sie oder ihre Behörde das ähnlich? Und falls nicht, warum nicht?

4. Gehen Sie oder ihre Behörde ebenfalls davon aus, dass der Täter zur Tatzeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war?

5. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass, wäre der Täter noch am Leben, das Gericht deswegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Schuldunfähigkeit wegen einer schweren krankhaften seelischen Störung entscheiden würde?

6. Jetzt kommt eine ganz wichtige Frage: Ist Ihnen bekannt, dass aus einem Schriftstück, welches in einem psychischen Zustand wie oben geschildert verfasst wurde, das also durchgehend (u.a.) wahnhaft geprägt ist, so gut wie keinerlei Rückschlüsse auf die „eigentliche“, also nicht krankheitsbelastete oder krankheitsgeprägte Persönlichkeit, auf politische Einstellungen und Motive möglich sind? Um es noch einmal zu betonen: weil in diesem Manifest auch potenziell rassistische Äußerungen – bis zum Beweis des Gegenteils (s. Punkt 6) – entscheidend oder gar ausschließlich durch das wahnhafte Erleben bestimmt sind. 

6. Vielleicht wies der Täter in gesunden Tagen tatsächlich eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung auf. Aber ist Ihnen bekannt, dass man valide Informationen über die „prämorbide“ Persönlichkeit des Täters, seine politischen Einstellungen und Motive allenfalls retrospektiv gewinnen kann durch eine umfassende biographische Ermittlung – also v.a. durch die Vernehmung von Zeugen, ergänzt durch die Analyse von Zeugnissen, medizinischen Behandlungsunterlagen etc.

7. Würden Sie auch die folgende Täterin als rassistisch oder fremdenfeindlich motiviert einschätzen? Eine 35-jährige Mutter von drei noch nicht schulpflichtigen Kindern erkrankt nach der Geburt des dritten Kindes an einer paranoiden Schizophrenie. Sie entwickelt dabei den Wahn, dass Muslime aus einer in der Nähe gelegenen Moschee ihre über alles geliebten Kinder entführen, foltern und bei lebendigem Leibe verbrennen wollen. Um ihnen das zu ersparen, erstickt sie alle drei Kinder. Falls Sie diese Täterin grundlegend anders beurteilen als den Hanau-Täter, warum?

8. Wie t-online.de am 21.02.2020 meldete, lag ihrer Behörde bereits im November 2019 eine offenbar nur leicht gekürzte Version des späteren Täter-Manifests vor. Warum hat ihre Behörde damals nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert, etwa mit der Bitte, zu prüfen, ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt. 

9. Aus Presseverlautbarungen  geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat. 

Abschließend, sehr geehrter Herr Dr. Frank, erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sicherlich auch Ihnen ja nicht entgangen sein dürfte, wie schwer es Medien und Politik derzeit fällt, bei einer solchen Tat wie der in Hanau, dem Schuldunfähigkeitsprinzip bzw. dem Schutz der darunter fallenden psychisch kranken Täter angemessen Rechnung zu tragen. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn Sie künftig auch dieses Prinzip etwas offensiver vertreten und verteidigen würden. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. W. Meins

 

Dieser Brief wurde vom Autoren am Freitag, den 21. Februar 2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.  

Lesen Sie zum gleichen Thema: Der Täter von Hanau – eine Diagnose               

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Sam Lowry / 22.02.2020

p.s.: Vielleicht würde ich heute anders denken oder alles in den Medien glauben, wenn ich nicht eine zu 99,9% unschuldige Person im Gefängnis kennengelernt hätte.

S, Bahr / 22.02.2020

Wenn man darauf hinweist, dass mit der unkontrollierten Massenwanderungen nach Deutschland Grundgesetz und Gesetzte mehrfach gebrochen werden und sich politisch für eine Wiederherstellung des Rechts in unserem Lande einsetzt, ist das kein Rassismus. Wie soll da ein Zusammenhang mit der Tat eines verwirrten, schwer psychisch gestörten Einzeltäter bestehen ? Man muss ihn konstruieren, anders geht es gar nicht. Glauben können diesen allerdings nur die Dümmsten unter uns.

Sam Lowry / 22.02.2020

Die mir im Netz verfügbaren Zeugenaussagen (Glaubwürdigkeit?) lassen meines Erachtens nach nicht einmal den Schluss zu, dass TR der tatsächliche bzw. alleinige Schütze war. Ich stelle mir vor: Man findet mich und meine Mutter tot in der Wohnung, mein Auto wurde gesehen und das Nummernschild notiert. Nur eine Variante: Jemand ist bei mir eingebrochen im Wissen, dass ich Waffen und ein KFZ besitze, und ermordet mich und meine Mutter, nimmt sich dann den Autoschlüssel und begeht eine Straftat.  Nicht ohne mir vorher nochmals die abgefeuerte Waffe in die Hand zu drücken (Schmachspuren, die ich als Sportschütze eh an mir habe). Und nur, weil ich das jetzt hier geschrieben habe, oder auch andere Vermutungen in Bezug auf “Verschwörungs-Theorien”, was man dann später natürlich finden würde, wäre ich dann absolut sicher der Täter? Ist mir alles noch zu unbewiesen, um hier irgendwen mit Name und Bild in die Öffentlichkeit zu bringen.

E. Albert / 22.02.2020

Vielen Dank für Ihren Mut, Herr Prof. Dr. Meins. Ich wünsche Ihnen, dass Ihre klaren Worte keine negativen Konsequenzen für Sie und Ihre Arbeit haben werden. Mir fiel in diesem Zusammenhang sofort eine gerichtspsychologische Gutachterin ein, die ich vor längerer Zeit in einer Talkrunde sah, die erfrischend offen und ehrlich über versuchte Einflussnahme von Dritten auf Gutachten sowie gar nicht so seltene ‘Gefälligkeitsgutachten’ sprach. (Damaliger Aufhänger war, wenn ich recht erinnere, der Fall Mollath.) Das Gehörte war ungeheuerlich, Moderator und Gäste waren sichtlich geschockt und ich stellte mir die Frage, ob dieser Frau eigentlich bewußt ist, was sie da vom Stapel lässt und dass Ihre entwaffnende Offenheit nicht ganz ungefährlich für sie sein könnte. - Monate später war diese Frau erneut im Fernsehen - ich habe sie fast nicht wiedererkannt. Um Jahre gealtert, nichts mehr von der frischen Art, die sie zuvor hatte. Sie sprach nun wesentlich vorsichtiger, wirkte geradezu verängstigt - und gab kleinlaut zu, von Gerichten kaum noch als Gutachterin beauftragt zu werden…So läuft das, im neuen, besten Deutschland, das wir je hatten…Ich hoffe ernsthaft, dass Ihnen ähnliche Erfahrungen erspart bleiben.

Bernhard Freiling / 22.02.2020

Die Meinung von Menschen, die etwas davon verstehen, ist doch gar nicht gefragt. Im Gegenteil. Sie ist mehr als hinderlich. Merkel würde wohl sagen: “nicht hilfreich”. Hier geht es nicht um Schuldfähigkeit oder um Verwirrtheit. Es geht ausschliesslich darum, den politischen Gegner, der als “der Feind” angesehen wird, nicht zu beseitigen sondern zu vernichten. Dazu ist dieser Agitpropse kein Mittel zu schäbig. Schauen Sie mal hier, was ich auf TE gefunden habe: “Mutmaßlicher Schütze von Hanau war offenbar psychisch krank. BKA-Präsident Münch spricht von offensichtlich schwerer psychotischer Krankheit. — MDR AKTUELL (@MDRAktuell) February 21, 2020”. Ob Münch jetzt ein ähnliches Schicksal droht wie Maaßen? ++ Nach 15 Jahren Merkel ist die Parteienlandschaft dabei, sich zum Albtraum Deutschlands zu entwickeln. Während Michel noch immer meint, er lebe im besten Deutschland, das er je hatte.

Sasa Stern / 22.02.2020

Prima Brief, prima Kommentare. Incl. van der Lubbe, der einem zwangsläufig einfällt. Sehr sehr fürchterlich, die armen Opfer. Wenn der Täter schon seit Jahr und Tag auffällig war: wo waren denn da die Behörden, bis hin zum Hausarzt des Täters? Das Ganze stinkt zum Himmel. Aus der Tat nun bis hinüber zur AfD zu rudern, um ihr dieTötungen anzulasten - dazu sollte man sich als zivilisierter Mensch, der noch alle Tassen im Schrank hat, gar nicht äussern. Zum Generalbundesanwalter aber: man erinnere sich an 2015, da hiess er noch Range und wurde aus der Position aufs höchst seltsame herausgekickt. Es ging um Journalisten - netzpolitik.org und Range - für seine Verhältnisse - hat sich mächtig Gedanken gemacht und ein Gutachten beauftragt. Man kann es ja alles noch nachlesen. Donnerwetter, war der Range weg, aber in welchem Tempo, rausgebrüllt von einer Frau - irgendwo im sog. Justizministerium. Es ist ganz einfach so: Das Ganze zeigt eindrücklich, hier geht es, erneut um brachial ausgeübte Selbstverteidigung - und zwar deren, die an den Töpfen sitzen und da auch bleiben möchten. Wenn man dazu noch bei Tichy erfährt, dass er aufs Schwerste bedroht wird u.a. von Augstein jr, der Namen und Anschriften von Broder und Tichy bekanntzugeben, für eine Idee hält - dann weiss man, allerspätestens was die Stunde geschlagen hat. Die heutige SA ist rotlackiert und erhält von allen Seiten Zuspruch. Man kennt sich, man hilft sich und die Anliegen sind die gleichen.

Uta Buhr / 22.02.2020

Sehr geehrter Herr Professor Meins, vielen Dank für dieses wissenschaftlich fundierte Schreiben an Herrn Frank. Leider müssen wir wohl davon ausgehen, dass es vom Adressaten als “nicht hilfreich” eingestuft werden wird. Denn die Beurteilung derartiger Taten durch eine bestimmte Tätergruppe, die für alle sichtbar krank und daher nicht schuldfähig ist, steht doch von vornherein fest. So ähnlich verhält und verhielt es sich ja auch mit den Schauprozessen in autoritären Staaten, bei denen das Urteil bereits vor Beginn der Verhandlungen feststeht. Selbst wenn Herr Frank mit den Ansichten des Schreibers vollkommen übereinstimmt, wird er dies aus politischen Gründen nicht eingestehen. Da ist Mutti vor und mit ihr die Garde ihrer Speichellecker. Ich bin nun gespannt, ob der Generalbundesanwalt Professor Meins’ Brief überhaupt einer Antwort für würdig befinden wird. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, wird der Mann sich mit dem üblichen schwülstig nichtssagenden Wischiwaschi aus der Affäre ziehen. Dieses Land, seine Justiz und alles, was dazu gehört, sind längst im A….- pardon - im Eimer.

Zdenek Wagner / 22.02.2020

Wir leben momentan in einer Zeit und in einem Land, in dem die psychisch Kranken die Gesunden als psychisch krank bezeichnen. Die perfekte Falle! Ich sehe nur einen einzigen Ausweg: Flucht! Weg von hier, so lange es noch geht.

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