Die österreichische Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geeinigt, meldet zeit.de. Am Wochenende hätte sie den Entwurf für ein Sterbeverfügungsgesetz vorgelegt, wie die Wiener Presseagentur kathpress berichtet habe. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wolle, könne demnach ab 2022 eine Sterbeverfügung aufsetzen. Der Zugang sei auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen seien Minderjährige. Das dafür nötige tödliche Präparat werde in Apotheken erhältlich sein, habe es weiter geheißen. Begleitend solle ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und eine entsprechende Finanzierung hinzukommen.
Das neue Gesetz sei notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof in Österreich das Verbot des assistierten Suizids zu Ende 2021 aufgehoben habe, nicht jedoch das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, so wäre die Beihilfe zur Selbsttötung ab dem kommenden Jahr erlaubt gewesen, ohne dass es dazu weitere Regelungen gegeben hätte.
Um eine Sterbeverfügung bei Notaren oder Patientenanwälten aufzusetzen, sei dem Entwurf zufolge die Aufklärung durch zwei Ärzte notwendig. Einer davon müsse über eine palliative Qualifikation verfügen. Auch die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person müsse ärztlich bestätigt werden. Zweifle dabei ein Arzt, so müsse zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe hinzugezogen werden.
Geplant sei, dass die Neuregelung zum 1. Januar 2022 in Kraft trete. Für die Umsetzung sei noch der Beschluss im Dezember im Parlament notwendig.