@D. Brauner: In A scheint was schief zu laufen. Da hilft nur noch der Anschluss, um den Stall auszumisten.
Nenne niemals Nötigung Pflicht!!!
Deutschland kann wahrlich nicht mehr zu den lupenreinen Demokratien gezählt werden. Wir haben eine Kaste an der Macht, denen das Hirn für vernünftige Entscheidungen fehlt. Ob Energie,Zuwanderung und nun ein Virus was mit allem was der Besteckkasten hergibt, bekämpft werden muss. Kollateralschäden interessieren dabei nicht. Ob Österreich die Kurve nun in Gänze bekommt, bleibt abzuwarten.Zumindest ist ein vernünftiger Anfang gemacht. Zu Deutschland selbst, kann ich nur noch den Kopf schütteln, auch nichts mehr sagen da alles bereits gesagt wurde. Wir können nur mit aller Kraft das bekämpfen, was uns kaputt macht.
@Sara Stern / 09.03.2022, da muss ich immer an amtliche Schreiben denken “....dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig…” Versuchen Sie mal ein behördliches Schreiben mit diesem Text zu beantworten. Aber dann…;-))
Die Frage, ob das deutsche Verfassungsgericht noch über die Unabhängigkeit, wie es in Ö noch der Fall ist, verfügt, muss wohl leider verneint werden. Nicht umsonst steht diesem Gremium, das sich von der Ex-Kanzlerette zum Kaffeeklatsch einladen ließ, ein Merkelgetreuer vor. - Es liegt ALLES auf dem Tisch: der Pfizer-Report, der über 1000 (!) Nebenwirkungen aufzählt; die Tatsache, dass vor der Spitzung Gesunde, plötzlich reihenweise mit Thrombosen, Myokarditis, Perikarditis, Autoimmunerkrankungen etc., etc., zusammenbrechen; dass die Plörre werder vor Ansteckung, noch Weitergabe schützt (- jüngtses Beispiel: der Kölner “2G-Karneval” - “Inzidenzen” so hoch, wie nie) usw. - WAS muss eigentlich noch passieren, damit von diesem Irrsinn abgelassen wird?! Aber ich mache wir nichts vor. Das geht hier wieder bis zum bitteren Ende.
Das heißt nicht Bundesverfassungsgericht, sondern Bundesabendbrotgericht (geklaut bei Reitschuster).
HA, 09.03.2022 - schön für Österreich (vorerst, warten wir es ab) ob die Sturheit dt. Politiker damit zur Einsicht gereicht? - GMin K.L. erklärte doch unlängst (sinngemäß), dass die Annahme einer Pflicht letztendlich Freiwilligkeit bedeutet. 2) Ein GG oder eine Verfassung, die Abwehrrechte gegen die Übegriffigkeit des Staates formuliert, aber per Gesetz vom Staat einfach so geändert werden kann (z.B. die Ermächtigung mit dem Infektionsschutzgesetz), ist m.M.n. kein GG, sondern ein Diktat. 3) schrieb hier ein Forist “....diese V….gehören samt und sonders vor den EGMR. Mindestens…” Unter heutigen Bedingungen wohl ein frommer Wunsch. Im “Gedankenaustausch” mit anders “Denkenden” empfehle ich an dieser Stelle immer, sich mit den Möglichkeiten einer Beschwerde am EGMR zu beschäftigen. Soweit ich verstanden habe, ist der EGMR ein Organ des Europarates, zumindest werden die Richter von diesem gewählt (jetzt wieder denken!) Im Zuge der sog. Rechtswegeerschöpfung muß die Beschwerde erst die innerstaatlichen Instanzen durchlaufen haben und das kann dauern, erst wenn dort keine Abhilfe des Unrechts geschaffen werden kann…etc., dann… ! Weiter steht im 14. Zusatzprotokoll zur europ. Menschenrechtskommission, dass die Ablehnung von Beschwerden, meist aus Überlastungsgründen des EGMR, erleichtert werden kann. Viel mehr Sorge bereitet mir die Gefahr eines großen Krieges. Nach den derzeitigen Entscheidungen und Handlungen der dt. Regierung zum Konflikt in der Ukraine, habe ich den Verdacht, dass D wieder in einen Krieg gegen Russland hineingezogen werden soll. Mit direkter Waffenlieferung an die Ukraine und der amerikanischen Basis Rammstein in D, sind wir doch schon wieder aktive Teilnehmer, pro forma haben wir den Russen eventuell schon den Krieg erklärt ? Neutralität wäre das Gebot der Stunde und die Beantwortung der Frage, wie weit reichen Bündnispflichten. Wo und wann “muckt” das dt. Volk endlich auf ? Flotte Sprüche, Statistiken, Kriegs-Indizes, Durchhalteparolen…
Es ginge ja noch in Deutschland, wäre man wenigstens auf See oder in Gottes Hand. So aber werden die Protegés in roten Roben nach Gutdünken der Regierenden entscheiden.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.