Eine unserer möglicherweise künftigen Verfassungsrichterinnen wird es gar nicht mögen, aber es gibt Gerichte, die Urteile wegen der Unklarheiten, die beim Gendern entstehen können, nicht akzeptieren.
Man hört aus der Welt der Justiz heutzutage ja nicht so oft gute Nachrichten, deshalb soll hier eine Meldung vom Dienstagmorgen auf bild.de noch einmal gewürdigt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg kippte ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, in dem ein Temposünder zu einer Strafe von 480 Euro zahlen und Führerschein-Entzug für einen Monat verurteilt wurde. Der Grund: die im Urteil verwendete Gender-Sprache. Da war ein „Betroffener“ eine „betroffene Person“. Aus dem Sachverständigen wurde eine „sachverständige Person“ und aus dem Messbeamten eine „messverantwortliche Person“.
Das OLG habe nun geurteilt, dass solche Formulierungen in einem Urteil nichts zu suchen hätten. Besonders die Bezeichnung „tat-tuende Person“ für einen Täter hätten die Richter „lächerlich“ genannt.
Der Antrag, das Urteil wegen seiner verkrampft geschlechtsneutralen Sprache aufzuheben, sei von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gestellt worden. Behördensprecher Klaus Tewes habe den Vorstoß mit folgenden Worten begründet: „Es ist despektierlich, wenn Verfahrensbeteiligte auf ein geschlechtliches Neutrum reduziert werden – ähnlich einer Sache.“ Jeder müsse in Urteilen so angesprochen werden, wie er sich selbst definiere. Das wäre eine Frage des Respekts.
„Das Klarheitsgebot kann verletzt sein, wenn Verfahrensbeteiligte verwirrend bezeichnet werden – in einer Form, die nicht der Strafprozessordnung entspricht“, wird Tewes weiter zitiert. Dabei verlange der Bundesgerichtshof ausdrücklich klare und verständliche Urteile.
Das OLG schloss sich dieser Einschätzung an und folgte in seinem Urteil weitgehend der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft. Begriffe wie „betroffene Person“ sollten in Urteilen nicht mehr auftauchen. Nur bei ausdrücklichem Wunsch eines non-binären Beteiligten dürften künftig die angeblich neutralen Bezeichnungen verwendet werden.
