@Andreas Rochow ...verdammt, dachte dass auf der ACHSE der “Ironie ON’-Schalter nicht nötig ist… Also: Cool bleiben Andi!
Nun bin ich doch sehr erstaunt. In einer parlamentarischen Demokratie müßte es doch durch gesetzliche Regelungen sichergestellt sein, daß auf jeden Fall die Zusammensetzung des gewählten Parlamentes dem Wählervotum entspricht. Nun nehmen ja immer auch kleinere Parteien an den Wahlen teil, die nur wenig Kandidaten auf ihrer Liste haben. Da könnte doch aber immer mal der, wenn auch unwarscheinliche Fall eintreten, daß eine solche Partei einen Stimmenanteil erhält, der größer als erwartet ist, und sie mehr Abgeordnete bekommen, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Ich habe mich schon immer gefragt, was in einem solchen Fall gemacht werden würde, damit diese Partei dann wirklich auch mit der Anzahl an Abgeordneten im Parlament vertreten ist, wie es dem Wählerwillen entspricht. Nun sieht es so aus, daß der Gesetzgeber diesen Fall gar nicht vorgesehen hat. Im Falle der AfD in Sachsen kommt nun auch noch der Verdacht auf, daß diese Gesetzeslücke bewußt benutzt wird, um eine besonders perfide Form von Wahlerbetrug zu machen und die in den Umfragen stärkste Partei im sächsischen Parlament entgegen dem Wählerwillen klein zu halten. Ich bin ja sehr gespannt, wie dieses Spiel weitergeht. Allerdings muß ich auch Karsten Dörre@ zustimmen und mich fragen, warum bei der AfD immer wieder solch schwerwiegende Pannen auftreten (Parteispenden u.a.). Unfähigkeit oder Vorsatz? Eine Frage, die in der AfD intern zu klären wäre.
Es ist schon bezeichnend, wie nicht nur in dieser Sache mit jedem noch so unlauteren Mittel dem “Guten” zum Sieg über die vermeintlich “Böse” AfD verholfen werden soll. Wir stellen ja mittlerweile wieder mal Moral über Gesetz, nicht nur bei den Seeschleusern, auch sonst gelten Gesetze anscheinend nur, wenn man der AfD damit eins auswischen kann. Und wenn man sie dabei noch so sehr verbiegen muss. Wer das gutheißt ist genau das, wenn nicht noch gar etwas Schlimmeres, als das was er der AfD so boshaft unterstellt.
@ Petra Kaiser. Kurz notiert: Die AfD ist, entgegen der Meinung von Herrn Grimm, tatsächlich sehr schnell in der Konsequenz wie das Beispiel der Aberkennung der AfD-Mitgliedschaft für Herrn Augustin in MV zeigt. Interessant ist die Bemerkung eines Herrn aus Essen über den Osten, die ich vor kurzem erlebte, denn sie zeigt eine interessante Wahrnehmung; ich zitiere: „Oh, sie kommen aus dem Osten. Da wissen die Leute ja, wo es längs geht. Dann kommen sie ja aus dem richtigen Deutschland.“ Ich bin so gespannt, wie die Menschen aus dem richtigen Deutschland stimmen werden. Die Sachsen sind nicht die Bayern!
Ich war aktiv in den 2000-er Jahren bei einer Partei. Die Satzungsdiskussionen liefen immer langwierig, weil man als Partei nicht außerhalb des Gesetzes ist und somit insbesondere bei Wahlparteitagen nichts falsch machen durfte, um eventuell niemanden zur Wahl anmelden zu können. Warum es in der AfD solche Satzungsexperten nicht gibt, ist das Geheimnis der AfD.
Locker bleiben, lieber Herr Grimm. Die allerwenigsten Leser dürften die Achse “irrtümlich für so eine Art ‘Bayernkurier’ der AfD halten” wie von Thilo Schneider unterstellt. Sie unterschätzen ihre Leserschaft. Eine unterschwellige Distanzierung von der AfD ist also gar nicht von Nöten. Die meisten, inkl. meiner Wenigkeit, dürften aber ihr Kreuz bei der AfD machen, weil sie die einzige Partei ist, die glaubhaft (und mit großen Mut) für freiheitlich-bürgerliche Werte eintritt.
Wie ich es als Laie in Sachen Wahlrecht und Nominierungsformalien beurteilen kann wurden bei der Aufstellung der Landesliste in Sachsen von der AfD Formfehler gemacht. Die sächsische AfD wurde informiert und hat wenig bis gar nicht reagiert. Soweit grob die Faktenlage. Der Beschluss der Landeswahlleitung das rund zwei drittel der Landesliste damit seine Gültigkeit verliert sehe ich als Ultima Ratio. Meinem Rechtsempfinden nach ist der Eingriff der Landeswahlleitung zu stark und nicht verhältnismäßig mit der freien Wahl vereinbar, die zuallererst gewährleistet sein muß und durch diesen Eingriff nicht mehr gegeben ist. Es wird ein Parlament zustande kommen das den Wählerwillen nicht repräsentiert da die AfD vorraussichtlich nicht alle Plätze im sächsischen Landtag besetzen kann. Damit wären andere Parteien überproportional im Parlament vertreten. Wir hatten gerade das Klassenwahlrecht bei der EU-Wahl. Eine Stimme aus Luxemburg hat eine ca. 10fache Gewichtung im Vergleich zu einer Stimme eines deutschen Wählers. Wahlen müssen gleich sein damit der Wählerwille repräsentiert wird. Wir das sächsische Parlament proportional verkleinert werden um dieses Ungleichgewicht zu beheben ? Wie sieht es aus wenn der Beschluß des Landeswahlausschuß kassiert wird, werden die Wahlen wiederholt ? Man denkt nicht vom Ende her und ist sich der Auswirkungen seiner Eingriffe nicht bewusst.
In der entsprechenden Medieninformation der Landeswahlleiterin – Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag 16/2019 vom 05.07.2019 - lässt sie sich darüber aus, dass “die Landesliste der AfD in 2 Versammlungen im Februar und im März 2019 aufgestellt wurde. Der Ausschuss hatte zu entscheiden, ob dies als eine einheitliche Aufstellungsversammlung angesehen werden kann oder ob der Gesamtablauf für zwei getrennte Versammlungen spricht. Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. „Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat“. Wieso der Ausschuss trotz eigener Zweifel entschieden hat, nur die Landesliste mit den Listenplätzen 1 bis 18 anzuerkennen, ist nicht nachvollziehbar. Im Zweifel gegen die Demokratie, gegen eine faire und demokratische Wahl, das scheint der politische Leitsatz des Altparteienblocks zu sein, der den Landeswahlausschuss dominiert.
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