Oberlandesgericht gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht nach.
Der „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg muss sich nun doch wegen versuchten Betrugs in 9.450 Fällen vor Gericht verantworten, meldet faz.net. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe demnach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht stattgegeben. Ballweg wäre des versuchten Betrugs hinreichend verdächtig, habe ein Sprecher am Freitag mitgeteilt. Der Vorwurf der Geldwäsche sei nun aber endgültig fallengelassen worden.
Ballweg habe der Staatsanwaltschaft zufolge unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben. Die Spender hätte er aber demnach über die Verwendung der Gelder getäuscht. Ballweg habe die Vorwürfe stets bestritten. Im vergangenen April war er bekanntlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Das Landgericht Stuttgart hatte eine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Vorwürfe des versuchten Betruges in 9.450 Fällen und der Geldwäsche in vier Fällen abgelehnt. Es wäre nicht belegt, dass der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, die eingeworbenen Gelder getrennt von seinem Privatvermögen zu halten. „Querdenken 711“ sei keine Vereinigung oder juristische Person. Es bestehe zudem kein hinreichender Verdacht einer Täuschung der Unterstützer. In den Aufrufen wäre nicht behauptet worden, dass das Geld für ein bestimmtes Projekt eingesetzt werde. Daher sähe die Kammer „keinen für die Eröffnung des Verfahrens hinreichenden Tatverdacht eines Betruges“.
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft habe nun Erfolg gehabt. Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens wäre, dass der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheine, hätte das Oberlandesgericht erklärt. „Dafür bedarf es – anders als für eine Verurteilung – noch keiner Überzeugung des Gerichts von der Schuld.“
