Nüchtern betrachtet: Die Urteilsfähigkeit des Verfassungs-Gerichtes

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Luisa Neubauer aus dem Elbvorort ist in ihrer zukünftigen Freiheit eingeschränkt, weil das Klimaschutzgesetz nicht rigide genug ist. Deshalb, so das Gericht, ist die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten gerechtfertigt. Eine Analyse. Staubtrocken.

Richter sind normalerweise gute Juristen. In der Regel sind sie sogar sehr gute Juristen. Ihre Unabhängigkeit reicht so weit, dass mancher über ihren Fleiß spekuliert. Und wenn sie einmal berufen sind, bleiben sie es bis zur Pensionsgrenze, solange sie keine Maskenurteile sprechen oder goldene Löffel klauen. Das ist bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht anders. Sie werden in einem komplexen Verfahren hälftig vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Das Verfahren verdient durchaus das Prädikat Hinterzimmer, wenn man sich anschaut, wie etwa die potenziellen Kandidaten vor dem US-Kongress mit Live-Übertragung gegrillt werden. Das wäre besser.

Trotzdem hatte ich insbesondere vor den Präsidenten stets Respekt. Die haben gegenüber den anderen Richtern weder Weisungsmöglichkeit noch Einfluss, sondern eigentlich nur die Aufgabe, das Handeln des Gerichts nach außen zu vertreten. Benda, Zeidler, Herzog, Limbach und Papier haben mit ihrer intellektuellen Schärfe selbst in der Talk-Show Respekt erzeugt.

Viele Richter hatten vorher und nachher eine politische Karriere. In der großen Koalition ab 1967 war Horst Benda Bundesminister des Inneren, Roman Herzog habilitierte sich, bevor er die Landesvertretung von Rheinland-Pfalz leitete und dann erst Kultus- und dann Innenminister in Baden-Württemberg wurde. Und er wurde nach seiner Amtszeit Bundespräsident. Jutta Limbach war vor ihrer Berufung Justizsenatorin von Berlin. Und Peter Müller, einst Ministerpräsident des Saarlandes, strebt als Richter nicht nach Höherem. Allen eilte allerdings ein untadeliger Ruf voraus, juristisch besonders qualifiziert für den Job zu sein. Und aus den Wortmeldungen etwa auch von den Kirchhoff-Brüdern, die beide Richter am Bundesverfassungsgericht waren, sprach immer ein besonderer Esprit. Das gilt auch für Udo Di Fabio, der mit Büchern und Interviews in die aktuelle Diskussion eingreift. Allerdings wird die Bedeutung des Vorsitzenden oft überbetont. Er ist im Gericht ein einfacher Richter.

Die politischen Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Mit der Rechtsprechung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewegt sich das BVerG an den Grenzen der Verfassungswidrigkeit. Zunächst wird das Primat des Parlaments und der Demokratie gebrochen: De facto handelt es sich heute beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer, über die die Parlamente zu entscheiden hätten, weil sie unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von jedem Bürger gezahlt werden muss. Tatsächlich entscheidet über die Höhe aber eine „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs” und die Ministerpräsidentenkonferenz, die Parlamente können den Rundfunkstaatsvertrag dann sanktionieren.

Der Steuerzahler hat aber keinen Einfluss auf die Inhalte des Programms. Den haben die sogenannten Fernseh- und Rundfunkräte, in denen die politischen Parteien, die Gewerkschaften, die Religionsgemeinschaften, die Unternehmerverbände und auch die Landfrauen sitzen. Wer kein Mitglied einer solchen Organisation ist, schaut ohne Mitwirkungsmöglichkeit zwar nicht mehr in die Röhre, muss aber das Programm hinnehmen. Diese Konstruktion ist vom Bundesverfassungsgericht 1986 mit einer Ewigkeitsgarantie namens Grundversorgung ausgestattet worden. Wer gut finanziert am Bedarf vorbeisenden kann, wird träge.

Auch als es um die Enteignung der „Großgrundbesitzer” in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 ging, machte sich das BVerG einen schlanken Fuß. Das Grundgesetz war noch nicht in Kraft getreten, könne also nicht angewendet werden und völkerrechtlich sei nichts zu beanstanden. Dabei sieht die Bundesrepublik sich durchaus als Rechtsnachfolger des deutschen Reichs und nimmt etwa bei den Ladenschlusszeiten Bezug auf die Reichsverfassung der Weimarer Republik. Erwähnter Di Fabio kommt in seinem Buch übrigens zu dem Schluss, dass die besser war als ihr Ruf. In der Öffentlichkeit war in diesem Zusammenhang übrigens immer davon die Rede, Gorbatschow höchstselbst habe gefordert, dass die Enteignungen nicht rückgängig gemacht würden. Er selbst hat das stets bestritten.

Auch die Urteile gegenüber den offensichtlichen Vertragsverletzungen gegen die Verträge der Europäischen Union, den EURO und zuletzt die Vergemeinschaftung der Schulden haben mindestens unser Rechtsverständnis – sagen wir – gedehnt. Natürlich muss man berücksichtigen, dass die Rechtsunordnung zwischen den diversen europäischen Gerichten und dem BVerG nicht alleine dessen Schuld ist.

Das Urteil zum Klimaschutzgesetz

Wann immer das Gericht nicht nur über das reine Grundgesetz urteilt, zeigt es Schwächen. Das ist auch bei seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz nicht von der Hand zu weisen. Exzellente Juristen müssen keine guten Experten sein.

Dem BVerG gehen die Vorgaben des Klimagesetzes nicht weit genug, weil die Emissionen nicht schnell genug sinken. Deshalb würden die Freiheitsrechte der Klägerinnen rund um Luisa Neubauer in Zukunft eingeschränkt. Zusätzlich müsste das Klimagesetz Reduktionen nach 2030 vorschreiben.

Das Gericht folgt dabei dem Konzept des CO2-Budgets. Um das 1,5-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 Prozent  zu erreichen, müsste Deutschland von 2018 bis 2026 seine CO2-Emissionen von rund 850 Millionen auf Null (!) Tonnen reduzieren. Deshalb sind rigide Maßnahmen erforderlich und das Gericht befürwortet dafür ausdrücklich auch Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten. Allerdings zitiert es das Konzept des Budgets, übernimmt aber keine konkreten Zahlen.

Dass dieses Ziel nur durch einen Klima-Lockdown mit Abstellen des Stroms zu leisten wäre, sagt das Verfassungsgericht nicht. Wir müssten dann ein paar Monate nicht zur Arbeit gehen, nichts produzieren, keinen Strom verbrauchen, nicht heizen und im Dunkeln bestenfalls bei Kerzenschein sitzen. Funk, Fernsehen, Mobilfunknetz und Internet müsste wochenlang abgestellt werden, die Supermärkte müssten schließen, wahrscheinlich wäre die Versorgung mit Lebensmitteln nicht ohne entsprechende Lebensmittelkarten und Bezugsscheine möglich. Nur so ließe sich bereits 2026 eine erhebliche Reduzierung erreichen. Klimaneutralität wäre dann immer noch nicht erreicht.

Soweit wollte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht gehen. Es erscheint mir persönlich ohnehin so, dass es die Komplexität der Materie nicht verstanden hat. Obendrein ist dieses „Budget” auch nicht Bestandteil des Pariser Klimaabkommens. Das wurde 2015 abgeschlossen und ist völkerrechtlich bindend und damit gerichtsnotorisch.

Der Weltklimarat (IPCC) veröffentlichte das Budget, das bis 2050 verbraucht werden dürfe, aber erst 2018, also drei Jahre nach dem Inkrafttreten. Die politische und nicht wissenschaftliche UN-Organisation schätzte das Budget, mit dem man noch mit einer 66%-igen Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel erreicht werden könne, auf insgesamt 420 Gigatonnen. Die jährliche Inanspruchnahme liegt laut IPCC seit 2018 bei 42 Millionen Gigatonnen weltweit. Anders gesagt: Nach dieser Kalkulation ist das bis 2050 erforderliche Budget 2028 erreicht, und dann gibt es „Tippingpoints” und Horrorszenarien, wie durch die Steigerung der Weltdurchschnittstemperatur bereits vor 2030 nicht nur die Freiheitsrechte von Luisa Neubauer durch die Erderwärmung in Hamburgs Elbvororten explodieren. Im Widerspruch dazu steht die Annahme des IPCC, die 66%-ige Wahrscheinlichkeit wäre erst 2033 nötig. Das Budget ist 2028 erschöpft.

Die unterschiedlichen Endpunkte in den unterschiedlichen Ländern erklären sich aus der Annahme, dass jeder Mensch und Bürger eines Landes das gleiche Budget zugeteilt bekommt. Wer mehr verbraucht, wie etwa die USA, hat das bereits jetzt ausgeschöpft. Wer in einem Entwicklungsland lebt, hat noch etwas über. Aber das ist graue Theorie. Tatsächlich ist das weltweite Budget schnell erschöpft.

Grundrechtseinschränkungen bleiben wirkungslos

Deutschland verursacht 1,8 Prozent der kalkulierten Emissionen. Und dieser Anteil sinkt, hat auf die weltweiten Emissionen aber einen marginalen Einfluss. Wenn Luisa Neubauers Freiheitsrechte also nach 2030 durch Zunahme der Weltdurchschnittstemperatur eingeschränkt werden, dann ist das nicht Ergebnis der ungenügenden Vorgaben des deutschen Klimaschutzgesetzes. Es ist der Tatsache geschuldet, dass der Rest der Welt weiter emittiert und die Emissionen weltweit eher steigen und nicht sinken. 30,3 Prozent entfallen auf China, 13,4 auf die USA und 6,4 auf Indien. 

Damit bleiben aber auch die von Karlsruhe in Aussicht gestellten Grundrechtseinschränkungen wirkungslos und damit unverhältnismäßig. Würden sie konkret angeordnet, müsste das Bundesverfassungsgericht sie zwingend außer Kraft setzen.

Merkwürdig erscheint auch die Interpretation des Gerichts, wir könnten den Klimawandel deutschlandweit steuern, und die Wirkungskraft würde an der Grenze enden. Dass das ein Irrtum ist, wird schon deutlich, wenn man die electricity map betrachtet, die in Echtzeit darstellt, welcher Strom von welchem Land an welches Land mit welcher CO2-Intensität fließt. Daran wird deutlich, dass wir bei dort mit 264 g spezifischen CO2-Emissionen im hinteren Mittelfeld liegen, trotz einer regenerativen Quote von 54%. Wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet sind, bekommen wir mehr Strom aus Polen (553 g) und Tschechien (362 g). Nur die Franzosen könnten uns mit ihrem Atomstrom (45g) retten. Im Moment wo ich dieses schreibe (Sonntagmorgen, 11:24 Uhr) vermiesen wir ihnen die Bilanz: Deutschland exportiert 1.673 MW nach Frankreich mit 263 g CO2/KWh. Dafür kriegen wir von den Tschechen 1.139 MW mit 357 g. Das Stromnetz könnte man natürlich kappen. Dann hätten wir halt nicht den Strom, den wir brauchen, wenn wir ihn brauchen.

Diese CO2-Belastung gibt auch die gegenwärtigen, durch das Laden von Elektroautos verursachten Emissionen an. Nicht enthalten ist der Aufwand, der erforderlich ist, um die Batterien herzustellen, die Autos zu bauen, die Stromnetze zu verstärken und die Ladestationen einzurichten. Selbst die Errichtung von Windrädern verursacht erhebliche CO2-Emissionen. Nicht nur wird der Boden durch die Fundamente versiegelt. Die Produktion des Betons ist energieintensiv und verursacht ebenfalls Emissionen. Ob die Batterien in China oder in Deutschland hergestellt werden, spielt für das globale Budget übrigens keine Rolle.

Der statische Ansatz des Bundesverfassungsgerichts

Es ist vermessen, heute zu wissen, welche Technologien sich in Zukunft als besonders ressourcenschonend erweisen und wo welcher Bedarf etwa im Jahre 2045 entstehen wird und wie man in 22 Jahren Ressourcen mit neuen Technologien lösen kann. Denn bis jetzt war die Entdeckung neuen Wissens immer ein dynamischer, aber unvorhersehbarer Prozess.

Das Gericht folgt auch der Ignoranz der Technologieoffenheit. Alles, was nicht vom ökologisch-industriellen Komplex der Klima-Lobby befürwortet wird, wird nicht in Erwägung gezogen. Denn natürlich brauchen wir mehr Effizienz und können das Wachstum der Weltbevölkerung und ihren Hunger nach Energie nur mit neuen Technologien und Innovationen lösen. Weitgehend ignoriert werden etwa die enormen Fortschritte, die mittlerweile mit biologischen und synthetischen Kraftstoffen erzielt werden und deren Herstellung nicht auf unseren Stromverbrauch durchschlägt.

Eins ist klar: Um die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts muss man sich Sorgen machen. Schließlich legitimiert es nicht nur Zwangsmaßnahmen, sondern legitimiert auch, dass die soziale Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt wird. Trotzdem kann das Urteil viel Gutes bewirken. Wir müssen nun unter dem Gesichtspunkt der wirklichen Emissionen und der Geschwindigkeit, in der verschiedene Technologien wirken, bewerten und entsprechend entscheiden. Am Ende steht die Effizienz der bisherigen „Klimapolitik” auf dem Prüfstand.

Übrigens könnte die Budget-Idee auch segensreich wirken. Wenn es nach 2028 nicht plötzlich eine höhere Durchschnittstemperatur als die prognostizierten 1,8 Grad gibt, geht es nicht mehr um Wahrscheinlichkeit. Das ganze Konzept, das bisher nichts anderes ist als ein mechanistisches Konstrukt, könnte sich als falsch erweisen.

Foto: Rob Mieremet / Anefo CC0 via Wikimedia Commons

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Matthias Fornach / 05.05.2021

Rotznasen wie Neubauer scheinen die Roben Träger an höchster Stelle 1000 % -tig zu beeindrucken. Dieses Deutschland, das beste aller Zeiten ist eine offene Psychiatrie, krank, krank und nochmals krank. Mit so einen Schwachsinn hätte sich damals zu meiner Jugend in der DDR keine Sau befasst .Aber der Westdeutsche macht alles mit. Hoffentlich geht hier alles volle Kanne krachen damit diese Verblödete Jugend und all die anderen Retter der Welt dann irgendwann merken dass Sie sich ihre Zukunft selbst zerstört haben.

Rolf Mainz / 05.05.2021

Man kann es drehen und wenden wie man will. Wenn tatsächlich rd. ein Viertel der Wähler für die grüne Machtübernahme stimmen und sich CDU/CSU sowie SPD bei dieser Klientel ebenfalls anbiedern, dann passt das Verhalten besagten Gerichtes bestens in die Zeit. China und weitere aufstrebende Nationen werden solchermassen selbstzerstörende Dekadenz jedenfalls im eigenen Interesse nicht ungern sehen, wenn sie auch ob solcher Torheit den Kopf schütteln.

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