Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) darf künftig nicht mehr behaupten, die Lektüre der „Jungen Freiheit“ könne als Warnsignal für eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden, meldet jungefreiheit.de. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Das habe das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einem nun veröffentlichen Urteil Ende Mai entschieden. Gleichzeitig würde das Gericht Reul verpflichten, innerhalb von vier Wochen, nachdem das Urteil rechtskräftig sei, die Extremismusbeauftragten der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen darüber in Kenntnis zu setzen, dass er seine Aussage bezüglich der „Jungen Freiheit“ nicht aufrechterhalte. Die Richter hätten Reuls Äußerungen als „Eingriff in den Schutzbereich der grundrechtlich verbürgten Pressefreiheit“ gewertet. Die Kosten des Verfahrens trage zu 90 Prozent das Land NRW.