Peter Grimm / 06.05.2020 / 14:06 / Foto: Jacek Halicki / 35 / Seite ausdrucken

Notstands-Wahlrecht durch die Hintertür

Was die Regierung in Warschau für die anstehende Präsidentenwahl in Polen gerade umzusetzen versucht, nämlich eine Abstimmung im Ausnahmezustand, die ausschließlich durch Briefwahl stattfindet, eingeschränkter Wahlkampf für die Opposition inklusive – kann sich die Bundesregierung auch für die nächste Bundestagswahl vorstellen. Eine Meldung von heute:

„Um die Bundestagswahl auch bei neuen Corona-Wellen im Herbst nächsten Jahres durchführen zu können, bereitet die Koalition eine Novelle des Wahlrechtes vor. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Innen- und Rechtsexperten von Union und SPD.“

Danach solle die Möglichkeit geschaffen werden, über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages allein durch Briefwahl zu entscheiden. "Es ist sinnvoll, für Notfälle die Möglichkeit zu schaffen, dass Kandidatenaufstellungen und die eigentliche Bundestagswahl auch anders durchgeführt werden können als durch Präsenzveranstaltungen", habe CDU-Rechtsexperte Ansgar Heveling gesagt.

Die Briefwahl war ursprünglich nur als Ausnahmefall für jene Wähler gedacht, die partout am Wahlsonntag nicht im Wahllokal erscheinen können. Das hatte auch einen guten Grund, denn die Briefwahl ist fehler- und manipulationsanfälliger als die Abstimmung im Wahllokal, wo jeder Schritt von der Versiegelung der leeren Urne bis zur Auszählung öffentlich kontrolliert werden kann. Auch kann – im Gegensatz zur Wahl in der Wahlkabine – bei der Briefwahl die freie und geheime Stimmabgabe allein durch den Wahlberechtigten letztlich nicht garantiert werden. Zudem gibt es nach jeder Wahl Berichte über verschwundene oder weggeworfene Briefwahlstimmen.

Es gibt viele gute Gründe, warum man ursprünglich die Zahl der Briefwahlstimmen begrenzen wollte, damit Unregelmäßigkeiten und Fehler in diesem Bereich nicht die ganze Wahl gefährden können. Dass es, wenn es knapp wird, auch heutzutage vorkommen kann, zeigte der erste Versuch des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016. Damals hätten die Briefwahlstimmen das haargenaue Patt zwischen beiden Kandidaten entschieden, doch weil es dort Unregelmäßigkeiten gab, musste die Wahl wiederholt werden.

An den Plänen der polnischen Regierung, jetzt im Mai die Präsidentenwahl zum eigenen Nutzen im Corona-Ausnahmezustand als reine Briefwahl durchzuführen, gab es auch aus Deutschland teils heftige Kritik. Zu recht. Die polnische Opposition, einige Ex-Präsidenten – Lech Walesa inklusive – riefen gar zum Boykott der Wahl auf. Doch während man Polen kritisierte, nahm man es hierzulande hin, dass der zweite Wahlgang der bayerischen Kommunalwahl eilends auf eine reine Briefwahl umgestellt wurde. Schließlich herrschte mittlerweile auch in Deutschland eine weitgehende Ausgangssperre.

„Staatsstreich“ zur „gelenkten Demokratie“?

Gut, dachten sich manche Kritiker, das ist nur eine Kommunalwahl. Die mit der Präsidentschaftswahl in Polen zu vergleichen, ist vielleicht nicht ganz angemessen. Dabei wäre wohl vor allem Argwohn angemessen gewesen, dass das manch ein Politiker auch als Probelauf für Größeres verstehen könnte. Die Koalitionäre in Union und SPD sollen sich bezüglich der eigentlichen Wahl schon weitgehend einig sein, nur bei der Kandidatenaufstellung soll es noch Beratungsbedarf geben.

So würde die SPD-Innenexpertin Ute Vogt der Briefwahl einen kleineren Delegiertenschlüssel vorziehen, damit Wahlversammlungen auch in kleinerem Rahmen möglich sind und der Abstand zwischen den Delegierten gewahrt werden kann. Bei solchen Beratungen sei nichts besser als eine Präsenz, um Vorstellung und Nachfragen zu ermöglichen. Merkwürdigerweise beschleicht die Genossin Vogt ein solcher Gedanke offenbar nicht, wenn es um den eigentlichen Wahlkampf geht, denn dort ist die Präsenz vor Ort beim Wähler und die Beantwortung von Nachfragen der Bürger umso wichtiger. Wenn also im Herbst 2021 wegen drohender Viren wieder auf dem Verordnungswege die Grundrechte eingedampft werden, könnte der Wahlkampf vielleicht nur noch über Medien stattfinden. Ein Traum für Systeme, für die Russlands Präsident Wladimir Putin einst den schönen Begriff von der „gelenkten Demokratie“ geprägt hat.

Wird jetzt also am Ausnahmezustandswahlgesetz nach polnischem Vorbild gearbeitet? Inhaltlich vielleicht, doch eigentlich soll dieser Angriff auf die Demokratie eher versteckt behandelt werden, denn wenn man der zitierten Meldung folgt, soll das Ausnahmezustands-Wahlrecht quasi nebenbei durch das Parlament gebracht werden. Sobald die Koalition sich auf einen Weg verständigt hätten, solle eine entsprechende Bestimmung einfach in das laufende Gesetzesvorhaben zum Neuzuschnitt von Wahlbezirken eingefügt werden. Dieses Vorhaben liege derzeit auf Eis, weil die Fraktionsführungen einen letzten Anlauf für ein neues Wahlrecht unternehmen wollten, um eine weitere Aufblähung des Bundestages zu verhindern.

Es droht möglicherweise ein Ausnahmezustands-Wahlrecht durch die Hintertür, vielleicht zu einem Zeitpunkt, an dem die Bürger damit beschäftigt sind, sich nach freudlosen Kontaktsperre-Zeiten erster kleiner Lockerungen zu erfreuen und von der Rückkehr zur Normalität zu träumen.

In Polen hat die oppositionelle Präsidentschaftskandidatin Małgorzata Maria Kidawa-Błońska treffend zusammengefasst, um was es sich bei einer Wahl unter solchen Bedingungen handelt: einen „Staatsstreich".

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M. Schneider / 06.05.2020

Nun wird aber die Katze aus dem Sack gelassen. Aktuelle Kritiker der Regierungspolitik und solche Bürger, die sich nicht nur an den Nachrichten der MSM orientieren, sondern selber recherchieren,haben schon längst den Verdacht, dass diese Ausnahmereglung ein sehr willkommenes Mittel ist, sie möglichst weit hinauszuschieben und die entscheidenden Wahlen des nächsten Jahres - notfalls gibt es dann ein neue Virus - entweder gar nicht oder per Briefwahl durchführen zu lassen, um die eigene Macht unserer Politelite zu zementieren. Dieser Macht hatte sich der Wähler bereits 2017 entgegen gestellt, aber wen interessiert das schon!? Nicht umsonst geht das Spiel mit den verwirrenden und oft falschen Zahlen der sogen. Corona-Pandamie weiter, man lässt durch das RKI einfach Zahlen - Verhältnis Todesfälle (ob an oder mit Corona gestorben, darf natürlich keine Rolle spielen) zur Einwohnerzahl - festlegen, die leicht überschritten werden können, und schon werden wir wieder drangsaliert, in Panik versetzt und unserer Freiheit beraubt. So könnte es dann so lange hinausgezögert werden, wie es Politikern und den treuen Medien gefällt und ein Ausnahmezustands-Wahlrecht angewandt werden.  Aber solange sich die Bevölkerung nicht ernsthaft wehrt und die Konsequenzen in der Mehrheit nicht sehen will, kann man auch in dieser Hinsicht jeglichen Optimismus zur Seite legen. Noch sind das alles vielleicht Vermutungen, aber sie lassen einen schaudern.

Thomas Hechinger / 06.05.2020

Die Problematik eines solchen Briefwahlrechts leuchtet mir ein. Nur, was wäre die Alternative im Falle, daß die Wahlen wegen einer Seuche oder sonstigen Katastrophe nicht im bisherigen Sinn durchgeführt werden könnten? Im Vereinigten Königreich hätten nach der ungeschriebenen Regel 1940 Unterhauswahlen stattfinden müssen. Sie wurden aber wegen des Krieges verschoben. Das letzte Parlament war 1935 gewählt worden. Mit dem Kriegsende setzte Churchill unverzüglich Unterhauswahlen an. Aber von 1935 bis 1945 war dasselbe Parlament eingesetzt. So etwas könnte uns ja auch drohen. Und ob das besser wäre?

Peter Mielcarek / 06.05.2020

Machen wir uns nichts vor. Freiheit war gestern, heute ist Corona.

Sabine Lotus / 06.05.2020

Ach komm, machen wir’s doch ganz einfach: Wahlrecht nur noch via Corona App und in derselben App die Abstimmung zur nächsten BuTa Wahl. Dort gibt es dann ein Kästchen: “Einheitspartei- Nein/Ja” und für jedes “Nein” bekommt man dann einen Stromstoß per App. Wird schon.

Volker Kleinophorst / 06.05.2020

Staatsstreich? Den hatten wir schon. 2015. Eingentlich schon als 2008 die Bankenrettung plötzlich “alternativlos” war.

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