In der Insolvenz- und Kriminalsache Northvolt verdichten sich die Hinweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck immer mehr.
Wie die dts Nachrichtenagentur am 10.09.2025 unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes berichtete (siehe beispielsweise hier), wusste das Bundeswirtschaftsministerium bereits im November 2023 über die desaströse Lage beim schwedischen Batteriehersteller Northvolt Bescheid. Northvolt selbst habe das Ministerium über Produktionsschwierigkeiten informiert und dabei angekündigt, dass sich die Auslieferung von Batteriezellen in den kommenden Jahren verringern werde. Das Unternehmen habe zudem darum gebeten, die erste Tilgungsrate für einen aus 2020 stammenden Alt-Kredit um sechs Monate zu verschieben.
Die strafrechtliche Brisanz dieser Nachricht kann man nicht hoch genug einschätzen. Denn bisher behaupteten Habeck und das Ministerium, erst ab Sommer 2024 von den Schwierigkeiten bei Northvolt erfahren zu haben. Wenn sie darüber aber schon im November 2023 informiert waren, so war dies noch vor der Auszahlung des ersten Teilbetrags aus der Wandelanleihe (ein kreditähnliches Finanzierungsinstrument), die erst im Dezember 2023 erfolgte. Das bedeutet: Habeck und sein Ministerium hätten die Auszahlung der Gelder an Northvolt unterbinden können. Und müssen. Denn sie wären dazu verpflichtet gewesen.
Das Nichtbedienen einer Kreditrate, noch dazu in Verbindung mit sogar weit in die Zukunft fortwirkenden Produktionseinschränkungen, deutet auf eine bereits bestehende, mindestens aber drohende Insolvenz hin. Unter solchen Umständen darf ein Kredit nicht ausgezahlt werden, auch wenn er schon vertraglich bewilligt ist. Solange nicht sichergestellt ist, dass die Produktionsschwierigkeiten behoben sind und solange die künftige Kreditrückzahlung nicht gesichert ist, muss eine Auszahlung unterbleiben. Das Gesetz räumt in § 490 BGB dem Kreditgeber bei verschlechterten Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers ausdrücklich das Recht ein, den Kreditvertrag zu kündigen.
Dem Ministerium musste aufgrund der veränderten Umstände klar sein, dass ein dauerhaftes Fortbestehen von Northvolt und damit eine Kreditrückzahlung ausgeschlossen sein würde. Denn in der ohnehin nur als unseriöser Nonsens zu bezeichnenden Due-Diligence-Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vom 15.06.2023 (siehe hierzu Der Kriminalfall Northvolt: Hat sich Habeck schon einen Bademantel zugelegt?) hatte es geheißen: Voraussetzung für eine Kreditrückzahlung sei, dass „sich der generierte Cashflow bis zum Jahr 2028 gemäß der Unternehmensplanung entwickelt“. Diese Voraussetzung war aber nach den eigenen Angaben von Northvolt gegenüber dem Ministerium nicht mehr einzuhalten. Damit hatte die PwC-Analyse auch den letzten Rest an Relevanz verloren und konnte nicht mehr auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Gelder fortwirken.
Nicht Unwissenheit, nicht Dummheit, sondern bewusste Schädigung
Ex-Bundeswirtschaftsminister Habeck und seine beiden Staatssekretäre Udo Philipp und Werner Gatzer, die nach Angaben das Zuweisungsschreiben (also die Genehmigung) für die Kreditvergabe an Northvolt unterschrieben haben (siehe hier), wurden also von Northvolt nicht dumm gehalten oder gar falsch informiert. Im Gegenteil: Habeck & Co waren augenscheinlich ordnungsgemäß informiert.
Und dennoch ließen sie sehenden Auges Northvolts „Schuldenkarussell“ zu. Damit ist gemeint, fällige Verbindlichkeiten durch neue Schulden zu bedienen. Und so erscheint es auch hier: Northvolt benötigte die Gelder aus der Wandelanleihe, um die fällige Kreditrate des Alt-Kredits und mutmaßlich auch noch andere Verbindlichkeiten begleichen zu können. So ermöglichten sie Northvolt das zeitweise Überleben, obwohl aufgrund der –nicht behobenen und dauerhaften – Produktionseinschränkungen eine hinreichende Aussicht auf eine Kreditrückzahlung nicht bestand (wenn sie überhaupt jemals bestanden hat).
Die Staatsanwaltschaft Berlin ist über die neuen Erkenntnisse informiert. Sie hatte kürzlich noch sinngemäß gegenüber dem Autor dahingehend „argumentiert“, dass die Schwierigkeiten bei Northvolt erst Mitte Juni 2024 mit der Kündigung eines Großauftrags durch BWM bekannt geworden seien, also lange nach der Auszahlung. Diese wegen der sogenannten Kreditkontrollpflicht ohnehin fragwürdige Ausrede für die Nichtaufnahme der Strafermittlungen ist nunmehr hinfällig. Habeck und Konsorten wussten laut Bericht des Bundesrechnungshofes bereits vor der Auszahlung über die desaströse wirtschaftliche Lage von Northvolt Bescheid. Es war nicht Unwissenheit, es war nicht Dummheit, es war bewusste Schädigung des Landes.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Ich habe den Eindruck, als ob diesmal der Schuldige haftbar gemacht werden könnte. Unser Exit-Robert hat vorausschauend mit seinen „Schwarzkopf-Klagen“ so viel Geld in seine Taschen gespült, dass er einer eventuellen Klage ruhig entgegensehen kann. Die Geldstrafe kann er dann aus seiner Portokasse bezahlen!
Aber der Kinderbuchautor wird doch sicherlich damit argumentieren, dass, nur weil Northvolt nicht mehr (genug) produziert, er als Wirtschaftsminister(darsteller) nicht davon ausgehen musste, dass die dann Pleite gehen… Ist ja nur Geld… Ja, hoffentlich werden am Ende wenigstens seine Pensionsansprüche dafür verwendet den Schaden wenigstens im Promillebereich zu begrenzen…
Ja und nun; was folgt, wer stellt Strafanzeige? ????
„Seid doch nicht so pingelig! Herr Habeck wollte doch nur das Weltklima – und letztendlich auch unser Leben – retten. Jeder Schwachkopf weiß doch: Wo gehobelt wird, fallen Späne – noch dazu für einen guten Zweck!“
Ach … Robärt und Konsorten – bloß keine Angst, ihr habt es doch sicher gut gemeint (auch wenn das fast immer das Gegenteil von gut ist). Entsprechend wird da sicher eine schützende Hand (oder auch mehrere) über euch gehalten werden … und im Zweifel helfen immer noch Erinnerungslücken und ein festes Unterhaken, um gravierende Folgen zu vermeiden.
In einem Rechtsstaat würde man sicher schleunigst prüfen, ob wegen der vorgeworfenen Straftaten unter Umständen eine Auslieferung aus den USA in Frage kommt. Denn es zieht ihn ja genau da hin.
Nicht, daß wir in die Röhre gucken, nur weil sie als politische Straftat eingeschätzt wird, was wiederum einer Auslieferung entgegenstehen könnte.
Aber zum Glück ist es bei uns ja nicht mehr weit her mit dem Rechtsstaat, so daß wir ruhig weiterschlafen können….
Ist das, was die Staatsanwaltschaft Berlin dort betreibt, nicht Strafvereitelung im Amt? Eine bodenlose Frechheit von Seiten dieser Berliner Behörde. Danke an den Autor!