In der Insolvenz- und Kriminalsache Northvolt verdichten sich die Hinweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck immer mehr.
Wie die dts Nachrichtenagentur am 10.09.2025 unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes berichtete (siehe beispielsweise hier), wusste das Bundeswirtschaftsministerium bereits im November 2023 über die desaströse Lage beim schwedischen Batteriehersteller Northvolt Bescheid. Northvolt selbst habe das Ministerium über Produktionsschwierigkeiten informiert und dabei angekündigt, dass sich die Auslieferung von Batteriezellen in den kommenden Jahren verringern werde. Das Unternehmen habe zudem darum gebeten, die erste Tilgungsrate für einen aus 2020 stammenden Alt-Kredit um sechs Monate zu verschieben.
Die strafrechtliche Brisanz dieser Nachricht kann man nicht hoch genug einschätzen. Denn bisher behaupteten Habeck und das Ministerium, erst ab Sommer 2024 von den Schwierigkeiten bei Northvolt erfahren zu haben. Wenn sie darüber aber schon im November 2023 informiert waren, so war dies noch vor der Auszahlung des ersten Teilbetrags aus der Wandelanleihe (ein kreditähnliches Finanzierungsinstrument), die erst im Dezember 2023 erfolgte. Das bedeutet: Habeck und sein Ministerium hätten die Auszahlung der Gelder an Northvolt unterbinden können. Und müssen. Denn sie wären dazu verpflichtet gewesen.
Das Nichtbedienen einer Kreditrate, noch dazu in Verbindung mit sogar weit in die Zukunft fortwirkenden Produktionseinschränkungen, deutet auf eine bereits bestehende, mindestens aber drohende Insolvenz hin. Unter solchen Umständen darf ein Kredit nicht ausgezahlt werden, auch wenn er schon vertraglich bewilligt ist. Solange nicht sichergestellt ist, dass die Produktionsschwierigkeiten behoben sind und solange die künftige Kreditrückzahlung nicht gesichert ist, muss eine Auszahlung unterbleiben. Das Gesetz räumt in § 490 BGB dem Kreditgeber bei verschlechterten Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers ausdrücklich das Recht ein, den Kreditvertrag zu kündigen.
Dem Ministerium musste aufgrund der veränderten Umstände klar sein, dass ein dauerhaftes Fortbestehen von Northvolt und damit eine Kreditrückzahlung ausgeschlossen sein würde. Denn in der ohnehin nur als unseriöser Nonsens zu bezeichnenden Due-Diligence-Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vom 15.06.2023 (siehe hierzu Der Kriminalfall Northvolt: Hat sich Habeck schon einen Bademantel zugelegt?) hatte es geheißen: Voraussetzung für eine Kreditrückzahlung sei, dass „sich der generierte Cashflow bis zum Jahr 2028 gemäß der Unternehmensplanung entwickelt“. Diese Voraussetzung war aber nach den eigenen Angaben von Northvolt gegenüber dem Ministerium nicht mehr einzuhalten. Damit hatte die PwC-Analyse auch den letzten Rest an Relevanz verloren und konnte nicht mehr auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Gelder fortwirken.
Nicht Unwissenheit, nicht Dummheit, sondern bewusste Schädigung
Ex-Bundeswirtschaftsminister Habeck und seine beiden Staatssekretäre Udo Philipp und Werner Gatzer, die nach Angaben das Zuweisungsschreiben (also die Genehmigung) für die Kreditvergabe an Northvolt unterschrieben haben (siehe hier), wurden also von Northvolt nicht dumm gehalten oder gar falsch informiert. Im Gegenteil: Habeck & Co waren augenscheinlich ordnungsgemäß informiert.
Und dennoch ließen sie sehenden Auges Northvolts „Schuldenkarussell“ zu. Damit ist gemeint, fällige Verbindlichkeiten durch neue Schulden zu bedienen. Und so erscheint es auch hier: Northvolt benötigte die Gelder aus der Wandelanleihe, um die fällige Kreditrate des Alt-Kredits und mutmaßlich auch noch andere Verbindlichkeiten begleichen zu können. So ermöglichten sie Northvolt das zeitweise Überleben, obwohl aufgrund der –nicht behobenen und dauerhaften – Produktionseinschränkungen eine hinreichende Aussicht auf eine Kreditrückzahlung nicht bestand (wenn sie überhaupt jemals bestanden hat).
Die Staatsanwaltschaft Berlin ist über die neuen Erkenntnisse informiert. Sie hatte kürzlich noch sinngemäß gegenüber dem Autor dahingehend „argumentiert“, dass die Schwierigkeiten bei Northvolt erst Mitte Juni 2024 mit der Kündigung eines Großauftrags durch BWM bekannt geworden seien, also lange nach der Auszahlung. Diese wegen der sogenannten Kreditkontrollpflicht ohnehin fragwürdige Ausrede für die Nichtaufnahme der Strafermittlungen ist nunmehr hinfällig. Habeck und Konsorten wussten laut Bericht des Bundesrechnungshofes bereits vor der Auszahlung über die desaströse wirtschaftliche Lage von Northvolt Bescheid. Es war nicht Unwissenheit, es war nicht Dummheit, es war bewusste Schädigung des Landes.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Toller Artikel, der Autor ist ganz offensichtlich ausgewiesener Fachmann und weiß, wovon er schreibt. Eigentlich wäre das eine schlüssige Darlegung von hinreichendem Tatverdacht für eine strafrechtliche Anklage, Es sei denn, dass Herr Habeck just in diesem Fall von seinen Mitarbeitern zufällig doch nicht informiert wurde über diese Hintergründe.,., und Belege fürs Gegenteil nicht (mehr) existieren. Auf den Verfolgungseifer der politisch weisungsabhängigen Staatsanwaltschaft bin ich in hier (nicht mehr) gespannt. Klasse Artikel jedenfalls, macht Achgut alle Ehre.
@ Gottfried Meier – „Dem passiert überhaupt nichts. Da wette ich drauf!“ – so wenig wie den „Corona-Verbrechern“ , den „Grenzöffnern“ etc. . Alles eine „Mischpoke“, die sich gegenseitig am Zugriff auf die Öffentlichen Kassen = dem Geld der Anderen, hält. Und wer sich erdreistet, sie dort abdrängen zu wollen, der wird zum „Nazi“, mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
@ P. Wedder – „Ist das, was die Staatsanwaltschaft Berlin dort betreibt, nicht Strafvereitelung im Amt?“ – Nicht vergessen, Staatsanwaltschaften in teutschen Landen unterstehen zuallererst dem jeweiligen Justizminister, sind weisungsgebunden. Alles andere, wie zB die Rechtslage, kommen erst danach. Wenn man sieht, was von der vor der Bundestagswahl versprochenen Politikwende eher nicht gewendet wird und was Merzel (und seine C-Parteien) als Preis für die Verfassungsänderungen durch den noch „alten Bundestag“ und seine Wahl als Ablaß zu zahlen hat? Die Grünlinge und sonstigen Linken haben doch nicht ohne Grund allem zugestimmt.
Schwachkopf bleibt eben Schwachkopf. Oder sollte das clever sein, um seine geballte Inkompetenz oder/und Vetternwirtschaft zu überdecken? Aber wehe, du fährst 25 hm/h zu schnell. Dann kommt dicke Bestrafung für den blöden Bürger.
„…Nichtaufnahme der Strafermittlungen…“: „Strafgesetzbuch (StGB) § 258 Strafvereitelung// Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Unser Autor sollte als Volljurist wissen , was zu tun ist!
Aber diesen Hochstapler wünschen sich doch so viele Dummländer und Innen zurück. Speziell die Omis gegen Räääächz sind ganz heiß auf den inzwischen etwas mehr als leicht verfetteten Robääärt mit den sexy Löchern in den Socken. Dr. Jo@chim Lucas: Klasse Kommentar. Volle Zustimmung.
Ein staatlicher, von millionenschweren NGOs und dem VS flankierter ideologischer Vernichtungskrieg gegen die unaufhaltsam erstarkende nicht-linke Oppositionspartei und deren Wähler und Sympathisanten übertönt alle anderen innen- und außenpolitischen Themen! Es könnte heilsam sein, im Kriegs- und Hetztaumel mal innezuhalten. Vorsichtig auf den Boden kommen und ohne Schaum vor’m Mund die Realität auf sich wirken zu lassen. Der Glauben an den demokratischen Rechtsstaat muss verloren gehen, wenn rechtswidriges Handeln des regierenden Personals fortgesetzt ungeahndet bleibt! Gerade von einer ideologiegeleiteten Lichtgestalt wie Dr. Robert Habeck sollte man erwarten, dass sie für selbstverschuldete Millionen- und Milliardenschäden geradestehen! Im Rahmen des auf ihn zurollenden Ermittlungs- und Strafverfahrens wird er auch die Gelegenheit haben, sich von diesem und jenem Bullshit deutlich zu distanzieren. Da wäre das Verbrennerverbot oder die Lancierung der irrsinnigen „Klimaneutralität“ hinein in unser unschuldiges Grundgesetz. Oder die Eskalation des mafiösen CO2-Zertifikatehandels! Ich sehe gerade, dass auf das Kerbholz des Dr. Habek noch etliche Untaten gehören, alles folgenschwere Gesetze, die den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bestand des ehemaligen Exportweltmeisters Merkeldeutschland zertrümmert haben. So seine mit Lügen und Fälschungen bewerkstelligten Abschaltungen der letzten vier Kernkraftwerke! Einen grünen Zertrümmerer und Betrüger mit dieser desaströsen Schadensbilanz darf der Rechtsstaat nicht laufen lassen! (Oder ist er schon auf der Flucht?)