Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mit Stand vom 21. Juni 2019 noch keinen Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Nach Angaben der Bundesregierung hat das BfJ seit Inkrafttreten des NetzDG am 1. Oktober 2017 rund 1100 Verfahren eingeleitet. Diese beträfen unterschiedliche bußgeldbewehrte Pflichten des NetzDG wie die Bereitstellung leicht erkennbarer Meldewege oder die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland und seien in der Bearbeitung zeitintensiv. Die Mitarbeiter des BfJ würden auch prüfen, ob sich Anhaltspunkte ergeben, dass bei einem Netzwerk ein systemisches Versagen beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorliegt.
Halbjährliche Berichte über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte hätten insgesamt sieben Anbieter veröffentlicht. Aus diesen gehe hervor, dass die Zahl der Beschwerden weder zu noch abnehme. Konkrete Zahlen werden in der Antwort der Bundesregierung allerdings nicht genannt. Im laufenden Jahr seien bis zum 21. Juni 2019 insgesamt 342 Beschwerden eingegangen.