Heute fand der Prozess gegen Stefan Niehoff wegen „Volksverhetzung“ und „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ statt. Niehoff wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, aber die Verteidigung geht in Berufung.
Der Fall des wegen des Habeck-Spottfotos („Schwachkopf-Meme“) bekannt gewordene Rentner Stefan Niehoff wurde heute am Amtsgericht Hassfurth verhandelt. Niehoff war wegen verschiedener satirisch gemeinter Posts, die Personen mit Hitlergruß und andere Nazi-Symbole zeigen und die die Corona-Politik oder die Verbindung zwischen Kirche und Staat überspitzt kritisieren, angeklagt (Achgut hatte berichtet).
Das Gericht verurteilte ihn in vier Anklagepunkten (zwei weitere wurden fallengelassen) wegen „der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Geldstrafe von 825 Euro in 55 Tagessätzen, meldete nius.de. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Kennzeichen in einem satirischen Kontext und nicht „verherrlichend“ benutzt wurden, meinte aber, dass das Zeigen von Nazi-Symbolen und -Gesten wie dem Hitlergruß grundsätzlich strafbar sei und unbedingt unterbunden werden müsse.
Diese Begründung ist interessant, denn damit wären auch alle Vergleiche oder Memes aus dem linken Lager, die AfD-Repräsentanten in verfremdeten Bildern mit Hitlerschnurrbart oder ausgestrecktem Arm darstellen, strafbar.
Niehoffs Anwalt Marcus Pretzell kündigte nach dem Urteil an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Das „Schwachkopf-Meme“, durch das Niehoff bundesweit bekannt wurde, war kein Anklagepunkt. Der Prozess hatte schon im Vorfeld für großes Medieninteresse gesorgt. Zahlreiche Unterstützer von Niehoff hatten sich versammelt. Das Gericht hatte bereits vor dem Prozess ein Interviewverbot erlassen.
Siehe auch Achgut-Artikel hier und hier.
