Die unbegrenzte Aufenthaltsdauer für Asylbewerber wird abgeschafft, illegaler Aufenthalt wird strafbar, der Familiennachzug wird erschwert und Asylsuchende werden nicht mehr bei Sozialwohnungen bevorzugt. Das beschloss die zweite Kammer des niederländischen Parlaments.
Gestern Abend beschloss die zweite Kammer des niederländischen Parlaments entscheidende Verschärfungen der Asyl- und Einwanderungspolitik, um den Zustrom von Asylsuchenden drastisch einzuschränken, wie volkskrant.nl meldet. Die zwei Gesetzesänderungen im Ausländergesetz und im Wohnungsgesetz sind:
- Die zeitlich begrenzte Aufenthaltsdauer von anerkannten Asylbewerbern wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. Es gibt auch keine unbegrenzte Aufenthaltsdauer für Asylbewerber mehr. Personen, die sich illegal im Land aufhalten, weil ihr Asylgrund nicht mehr besteht oder Asyl abgelehnt wurde, werden strafrechtlich verfolgt, ebenso wird Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafbar. Auch bekommen abgelehnte Asylbewerber keine Vorabinformationen von den Behörden, um Widerspruch einlegen zu können. Der Familiennachzug für unverheiratete Partner und für erwachsene Kinder wird abgeschafft.
- Anerkannte Asylbewerber bekommen keine bevorzugte Behandlung mehr bei der Zuweisung von Sozialwohnungen.
Die Gesetzesänderungen wurden mit 94 zu 56 beziehungsweise 103 zu 47 Stimmen angenommen. Für die Änderungen im Ausländergesetzt stimmten die PVV, VVD, BBB, NSC, FVD, SGP und JA21, dagegen PvdA/Groenlinks, CDA, D66, SP, CU, PvdD, Denk und Volt, für die Änderungen im Wohnungsgesetz stimmten PVV, VVD, BBB, NSC, CDA, FVD, CU, SGP, JA21, dagegen PvdA/Groenlinks, D66, SP, PvdD, Denk und Volt (Mehr zu den niederländischen politischen Parteien hier).
Der Chef der größten Partei im Parlament, der Partij van de Vrijheid (PVV), Geerd Wilders, begrüßte die Gesetzesänderungen auf X. Die PVV hatte vor kurzem die Vierparteienkoalition im Streit über die ihrer Meinung nach inkonsequente Asyl- und Migrationspolitik verlassen (Achgut hatte berichtet) und sieht die Gesetzesänderungen als großen Sieg an. Allerdings muss die erste Parlamentskammer die Änderungen noch bestätigen, hier ist eine Mehrheit fraglich.