Ein Verwaltungsgericht sieht die Einstufung des gesamten AfD-Landesverbandes Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz nicht hinreichend belegt. Ein AfD-Mitglied darf deshalb seine Waffenbesitzkarte behalten.
Das Verwaltungsgericht Gera hat die Einstufung der Thüringer AfD durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz infrage gestellt, meldet die NZZ. In der Begründung eines Beschlusses vom Donnerstag heiße es, dass es das Gericht derzeit nicht für hinreichend erwiesen halte, dass tatsächlich der gesamte Landesverband der Partei gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolge. Nach einer 2021 getroffenen Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzes gelte der AfD-Landesverband dagegen als „gesichert extremistisch“. Was aber der Thüringer Verfassungsschutz bislang an programmatischen Aussagen und Äußerungen einzelner AfD-Mitglieder zur Begründung seiner Einstufung vorgelegt habe, genüge nicht, um eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD in Thüringen zu belegen, so das Gericht.
Wörtlich heiße es in dem Beschluss: „Weder aus dem Vermerk des Amtes für Verfassungsschutz vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folgt jedoch mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD in Thüringen.“ Weder einzeln noch zusammen würden die beiden Einschätzungen des Verfassungsschutzes den erforderlichen Grad an Erkenntnisgewissheit bieten, so das Gericht weiter.
Andere Strömungen nicht erwähnt
Über die mangelhaften Belege des Thüringer Verfassungsschutzes berichtete Achgut.com bereits. Im Wesentlichen hatte das Amt einige wenige Äußerungen von Björn Höcke herangezogen und bewertet. Aus der Sicht des Gerichts seien Äußerungen eines Landesvorsitzenden zwar wichtige Indizien für die Gesamtausrichtung einer Vereinigung, doch angesichts der Größe und Komplexität eines Landesverbands könne der Schluss vom Vorsitzenden auf die ganze Partei nicht schematisch erfolgen. Es fehle in den Darlegungen des Verfassungsschutzes an einer ausführlichen Analyse von Programmatik und Personen des Landesverbands, aus der eine systematische Verletzung und Missachtung der Verfassungsgrundsätze folge, heißt es im Bericht der NZZ über die Urteilsbegründung weiter. Es werde demnach auch nicht dargelegt, welchen Einfluss ein Landesvorsitzender tatsächlich hätte und ob es neben seiner noch andere relevante Strömungen in der Partei gebe. Gegen die Annahme, dass Höcke mit seinen Positionen den gesamten Landesverband repräsentiere, spreche auch die dem neu gewählten AfD-Landrat von Sonneberg von einer Landesbehörde attestierte Verfassungstreue.
Anlass des Urteils sei ein Rechtsstreit gewesen, nach dem Widerspruch, den ein AfD-Mitglied gegen den vom Saale-Orla-Kreis angeordneten Entzug seiner Waffenbesitzkarte eingelegt hatte. Der Landkreis habe seine Entscheidung damit begründet, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Parteien keine Waffen führen dürften. Das Landratsamt soll sich dabei ausschließlich auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes bezogen und aus der Mitgliedschaft im Thüringer AfD-Landesverband die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abgeleitet haben. Die Richter hätten dem AfD-Mitglied jetzt in der Sache Recht gegeben. Gegen den Beschluss könne allerdings noch Einspruch beim Oberverwaltungsgericht in Weimar eingelegt werden.
Beitragsbild: Wolfram Schubert , CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons
