Gerd Held / 06.12.2016 / 12:08 / Foto: EU2016 SK / 6 / Seite ausdrucken

Asylkrise: Nichts ist geregelt. Gar nichts.

Erstaunlich schnell ist die öffentliche Diskussion über die Drohung hinweggegangen, die der türkische Präsident am 25.11.2016 ausgesprochen hat. Recep Tayip Erdogan sagte, direkt an die Europäische Union gewandt:

„Hören Sie mir zu. Wenn Sie noch weiter gehen, werden die Grenzen geöffnet, merken Sie sich das!“

Das ist nicht irgendeine rhetorische Polterei, sondern eine reale Erpressung. Erdogan droht mit einem Übergriff auf europäisches Gebiet. Er droht nicht direkt mit türkischen Truppen und Panzern, sondern mit einer Grenzöffnung - für eine Migrationswelle, die die Türkei als Tor nach Europa benutzt. Für den Machthaber am Bosporus wird die Migrationswelle zum Mittel, um Europa gefügig zu machen. Wenn ein Diktator, der für sein Land eine weltpolitische Hegemonierolle anstrebt, mit einer Politik der offenen Grenze drohen kann, sollte das nachdenklich stimmen. Wurden nicht „offene Grenzen“ als Inbegriff der Humanität und als oberstes Prinzip für eine Weltordnung der Zukunft gepriesen?

Doch das Öffnen der Grenzen ist offenbar doch kein so freundlicher Akt, wie es auf den ersten Blick scheint. Es enthält ein zerstörerisches Potential. Eine zivile Masseneinwanderung kann zur gewaltsamen Landnahme werden. Sie kann zum Mittel werden, um Nachbarstaaten zu destabilisieren. Dies gilt auch dann, wenn nicht die eigene Bevölkerung ins Nachbarland vordringt, sondern eine Menschenmasse aus einem weiträumigeren Herkunftsgebiet durchgeleitet wird. Es genügt, dass diese Migranten unter allen Umständen und um jeden Preis (auch des Lebens anderer Menschen und des eigenen Lebens) zur Landnahme entschlossen sind. Dass ein Diktator mit einer Politik der offenen Grenze drohen kann, zeigt den problematischen Charakter der gegenwärtigen Migrationswelle. Sie bringt einen gewaltsamen und willkürlichen Zug in die internationalen Beziehungen. Nach Erdogans Drohung kann man das nicht mehr ignorieren.

Die Weltordnung des Völkerrechts

Im gegenwärtigen Globalisierungswahn ist völlig untergegangen, dass die Weltordnung des Völkerrechts, wie sie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs besteht, der Institution „Grenze“ einen hohen Rang einräumt. Sie beruht auf der Stabilität der Landesgrenzen und verlangt von ihren Teilnehmern die gegenseitige Anerkennung und Sicherung dieser Grenzen. In Artikel 2, Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen steht, dass die Organisation „auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder“ beruht. Und dann heißt es in Absatz 4 ausdrücklich:

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Was anderes als eine Androhung von Gewalt ist es, wenn der Regierungschef der Türkei den benachbarten Staaten der Europäischen Union damit droht, Migranten das Vordringen auf deren Territorium zu ermöglichen?   

Europas ungesicherte Grenze

Nach einer solchen Drohung, wie sie die Regierung der Türkei ausgesprochen hat, müssten sich die Blicke der Europäer auf ihre eigene Seite der Grenze richten. Wie steht es um den eigenen Grenzschutz? Die Antwort ist erschütternd: Nichts ist hier geregelt. Gar nichts. Die Europäer sind an der griechisch-türkischen Grenze nicht in der Lage, die illegalen Migranten wieder auf türkisches Gebiet zurückzuweisen. Sie sind nicht einmal in der Lage, sie in einer grenznahen Zone ohne Zugang zu Asylverfahren zu blockieren.

Gegenwärtig können Migranten, die die Türkei auf illegalem Weg verlassen, in Griechenland Asylanträge stellen. Sie können also durch ein Unrecht ein Recht erzwingen. Warum kann Erdogan drohen? Weil er weiß, dass die Europäer in unsägliche Zustände geraten, wenn sie das wehrhafte, böse „Nein“ praktizieren müssen. Weil er weiß, dass das Wort „Grenzkontrollen“ auf europäischer Seite in der Realität bedeutet, dass die Migranten ans europäische Ufer geleitet werden.     

Das EU-Türkei-Abkommen, dass auf Betreiben von Merkel und Juncker abgeschlossen wurde, umgeht die delikate Frage der direkten Zurückweisung illegaler Migranten. Das Recht jedes Staates, illegale Einwanderer an der Grenze zurückzuweisen, wurde ersetzt durch einen Tauschhandel, bei dem für jeden illegalen Migranten ein „legaler“ Migrant aus der Türkei angenommen werden muss. Ein absurder Tausch, der die legale Einwanderung zur Prämie der illegalen Einwanderung macht. Und der außerdem der Türkei die Macht gibt, mit der Zahl der zunächst „durchgelassenen“ illegalen Migranten die Zahl der danach „eingetauschten“ Migranten in die Höhe zu treiben.   

„Offenheit“ als neue Verfassungsdoktrin?

Wie aber konnte es zu dieser Situation kommen? Wie konnte  eine solche Wehrlosigkeit einreißen? Wie konnten Prinzipien des Völkerrechts und ausdrückliche Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen ignoriert werden, als seien sie nur Relikte aus der Vergangenheit? 

Es fällt auf, dass es in der in Europa dominierenden politischen Begrifflichkeit so etwas wie ein Ersatzprinzip gibt: Die internationalen Beziehungen werden unter den Oberbegriff „Offenheit“ gestellt, und jede größere Anstrengung zur Sicherung von Grenzen fällt entsprechend unter den Negativ-Begriff „Abschottung“. Und es wird der Eindruck erweckt, diese Norm der Offenheit sei ein Gebot des Rechts. Damit wird ihr eine zwingende Autorität verliehen. Sie wird sogar in den Rang eines Verfassungsrechts gestellt, das sogar über allen anderen Verfassungsrechten steht. Das Offenheits-Prinzip soll also eine Art „Meta-Verfassung“ bilden. Die „Offenheit“ ist also keine politische Gestaltungsaufgabe eines freien Landes, sondern ein absolutes Rechtsgebot, dem sich alles und alle unterzuordnen haben. Auch die bisherige völkerrechtliche Ordnung und Staatengemeinschaft.

Ein Menschenrecht soll absoluten Vorrang haben

Dies oberste Gebot wird begründet mit den individuellen Menschenrechten. Diese Rechte, so behauptet eine heute weit verbreitete Doktrin, hätten Vorrang gegenüber den Rechten der Völker und ihrer Staaten. Wenn Menschen zwischenstaatliche Grenzen überschreiten, würden demzufolge immer die Rechte dieser Menschen an erster Stelle stehen. Genau dies ist die Begründung, die gegen die Zurückweisung illegaler Migranten vorgetragen wird. Oder gegen die Abschiebung von Migranten, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt ist. Oder gegen die Festlegung von Obergrenzen bei der Masseneinwanderung. Das „Humanitäre“, worunter immer das Individuell-Humanitäre und nicht das Völker-Humanitäre verstanden wird, soll den absoluten Vorrang haben und im Zweifelsfall jedes andere Recht brechen.  

Diese Doktrin ist deshalb so einflussreich, weil sie zur Hälfte richtig ist: Die individuellen Menschenrechte sind in der Tat ein hochrangiges Rechtsgut. Sie sind auch tatsächlich universell und sie finden sich in der Charta der Vereinten Nationen. Allerdings – und hier beginnt die Rechtsverfälschung – stehen die individuellen Menschenrechte nicht allein in diesem hohen Rang. In der Präambel der „Charta“ ist sowohl von den Grundrechten der Menschen als auch von der Gleichberechtigung „von allen Nationen, ob groß oder klein“ die Rede. Die Völker und Nationen sind daher ebenso Subjekte der Weltordnung wie es die individuellen Menschen sind. Es gibt also keinen Vorrang der individuellen Menschenrechte gegenüber den Rechten der Völker. Mitnichten kann im Namen der Menschenrechte eine Verletzung der Integrität und Stabilität von Staaten akzeptiert werden. Deshalb sind hier zwei hochrangige Rechtsgüter abzuwägen. Keines dieser Güter kann so überhöht werden, dass es zur Auflösung des anderen führt. Mit anderen Worten: Für „Offenheit“ als alleiniges Grundprinzip einer neuen Weltordnung gibt es keine Rechtsgrundlage.   

Politische Wertungen als „Gebote des Rechts“

Es ist deshalb irrig, wenn Zurückweisungen an der Grenze oder Obergrenzen bei der Asyl-Migration als „unvereinbar mit deutschem und internationalem Recht“ bezeichnet werden. Das kann nur behaupten, wer den individuellen Menschenrechten einen prinzipiellen Vorrang über alle anderen Rechte einräumt. Das aber ist ein rein subjektives Werturteil, das dem Recht äußerlich ist. Es ist keine absolute Wahrheit, die beanspruchen könnte, durch unabhängige Instanzen von einer „höheren“ Warte aus „gefunden“ worden zu sein. Ihre Anhänger sind nur eine politische Partei im Lande, nur eine Partei unter anderen.

Es ist an der Zeit, dass die Positionen, die in Deutschland als unumstößliche Rechtslage behauptet werden, auf ihre Wertungen, Weltbilder und Entstehungsgründe hinterfragt werden. Auch die Urteile unserer Justiz müsste man einmal daraufhin prüfen, welche Rolle hier eigene Werturteile und Weltbilder von Richtern spielen. Eventuell wird man dann feststellen, dass es im Bereich der Justiz (und der juristischen Fakultäten) politisch-ideologische Parteilichkeit gibt. Eine Parteilichkeit, die niemals öffentlich wird und sich vor keiner Öffentlichkeit legitimieren muss – sondern die im Verborgenen wirkt.        

Neue Weltordnung aus „deutschem Geist“?

Als die deutsche Bundeskanzlerin dem gewählten US-Präsidenten Trump ihre Glückwünsche präsentierte, hat sie eine Art Zusatzklausel formuliert:

„Deutschland und Amerika sind durch Werte verbunden: Demokratie, Freiheit, Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und politischer Einstellung. Auf der Basis dieser Werte biete ich dem künftigen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, eine enge Zusammenarbeit an.“

Eine deutsche Bundeskanzlerin will einem amerikanischen Präsidenten also die Bedingungen der Zusammenarbeit vorgeben. Das ist schon eine denkwürdige „höhere Warte“, die die Pastorentochter aus der Uckermark da beansprucht. Und noch merkwürdiger ist das, was da als Grundlage vorgeschlagen wird: In Merkels indirektem Tadel für Trump kommt das Wohl des amerikanischen und des deutschen Volkes nicht vor, auch nicht die Rechte anderer Völker und Staaten. Für die Kanzlerin gibt es offenbar nur einen Katalog individueller Menschenrechte – bis hin zu „sexueller Orientierung“. Soll das die neue Weltordnung sein? Sie hätte mit Geist und Buchstaben der Charta der Vereinten Nationen nur noch sehr wenig gemeinsam. Eine deutsche Kanzlerin schickt sich an, der internationalen Staatengemeinschaft die Essenz des Völkerrechts zu stehlen.

Der Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen aber ist entscheidend, wenn es um die Lösung der EU-Türkei-Affäre geht. Es kann nicht darum gehen, jedweden Vertrag mit der Regierung Erdogan abzulehnen, und nur noch Verträge mit moralisch einwandfreien Regierungen abzuschließen. Schon gar nicht geht es darum, auf den Sturz der türkischen Regierung hinzuarbeiten. Vielmehr geht es um Beziehungen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung der Souveränität und territorialen Integrität. Die Erdogan-Drohung hat diese Grundlage verlassen. Das kann nur mit einer Stärkung der europäischen Grenzen beantwortet werden. Wer dafür eintritt, will keinen „Krieg mit der Türkei“, sondern eine Koexistenz ohne Übergriffigkeiten.  

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Ida Lindner / 07.12.2016

Trump hatte schön formuliert: “Wir haben kein Land, wenn wir keine Grenze haben” - so viel zur Konsequenz der Open-Border-Politik von Merkel!

Dietrich Herrmann / 06.12.2016

O-Ton Merkel: “Man kann auch bei Abschiebungen ein freundliches Gesicht zeigen.” An solchen Äußerungen kann man sehr deutlich den Charakter der Person erkennen - nämlich keinen.

Dr. Bredereck, Hartmut / 06.12.2016

Hat ein Verfassungsrechtler eigentlich schon einmal geprüft, ob die von Herrn Held sehr gut dargestellten Grenzgebietsverletzungen nicht eventuell gegen das deutsche Verfasungsrecht verstoßen? Der Schutz der Grenzen und der Bürger unseres Landes ist doch wohl ein Grundrecht ?

Wolfgang Kaufmann / 06.12.2016

Deutschlands Elite verkündet die geordnete Kapitulation in Namen des Ponyhof-Prinzips. Kein anderes Land wird diesen Weg mitgehen.

Alexander Martin / 06.12.2016

Sehr guter Artikel! Danke! Und meines erachtens könnte man es noch viel einfacher ausdrücken: Jedes Volk kann als Souverän die Politik innerhalb der nationalen Grenzen selbst bestimmen. Und wenn sich eine Nation dazu entscheidet, die Einwanderung zu steuern, so ist das ihr gutes Recht. Ich persönlich glaube, dass 1 Mio. Migranten gar kein Problem wären, wenn sie a.) eine moderne westliche Weltanschauung hätten, b.) gut ausgebildet, oder zumindest c.) mit den Taschen voller Geld nach Deutschland gekommen wären. Kurzum: wir würden diese Diskussion doch gar nicht führen, wenn wir der Meinung wären, dass uns diese Migranten tatsächlich bereichern und/oder nach vorne bringen würden. Und das zeigt mir, dass die Flüchtlingpolitik-Kritiker keine Nazis oder Rassisten sondern allenfalls Nationalegoisten sind - was nach Völkerrecht völlig ok ist. Skandalös ist aber das Verhalten von Politik und staatsnahen Medien: Von Politikern erwarte ich, dass sie die Konsequenzen ihres Handelns verantworten. Das bedeutet, zu den Entscheidungen und den Ergebnissen zu stehen. Und sie nicht mit Hilfe der staatsfinanzierten Medien zu verschleiern. Wenn sich Frau Merkel so sicher ist, dass sie richtig gehandelt hat, dann sollte sie auch damit leben können, nicht wieder gewählt zu werden. Dann kann sie ja auswandern - es ist dann ja eh nicht mehr “ihr Land”... Und auch ich hätte kein Problem damit, wenn sich die Mehrheit in diesem Land bei Wahlen bewußt fürs “Durchwinken” entscheidet. Eine bewußte Wahl setzt aber voraus, dass die Menschen informiert werden. Und genau da habe ich meine Zweifel. Das ist für mich der eigentlich Skandal.

Thomas Schade / 06.12.2016

Jeder, der klaren Verstandes ist, weiß, dass Sie richtig argumentieren. Wer sich selbst nicht mehr abgrenzen kann oder will bzw. über das Maß seiner Abgrenzung nicht selbst entscheiden will, gibt sich auf.

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