Nicht vergessen: Weihnachtsgrüße an den „Beitragsservice”

In der Weihnachtszeit denkt man an seine Lieben. Und für viele gehört da natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen gutbezahlten Protagonisten Claus Kleber oder Tom Buhrow dazu. Den Medien kann man Jahresgehälter von Euro 600.000,00 (Kleber) und Euro 400.000,00 (Buhrow) entnehmen. Ich bin der Letzte, der etwas gegen hohe Bezüge hat. Bei unseren beiden Probanden wären aus meiner Sicht auch noch höhere Gehälter ok, wenn die Kunden, also die Beitragszahler, sie gebilligt hätten. Man könnte ja einmal online abstimmen lassen. Natürlich darf ein Top-Nachrichtenmoderator deutlich 6-stellig verdienen. Wenn er einen ordentlichen Job macht.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre „Demokratieabgabe” (“Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft”, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, etwa in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas “Zug in den Kamin” zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.

§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der “Beitragsservice” mit seinen Daten macht. Wollten Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.

Gerade die vor uns liegende Weihnachtszeit erweist sich als für diese Anfrage ideal. Es fallen nämlich jede Menge Werktage weg, die Monatsfrist bleibt aber bestehen.

Wenn jeder, den die Abgabe ärgert, diese Anfrage stellt, wird es beim “Beitragsservice” möglicherweise zum Systemkollaps kommen. Denn auf hunderttausende oder gar Millionen von Anfragen ist das System nicht eingerichtet. Es werden enorme Ressourcen, die sonst zum Eintreiben von Gebühren genutzt werden können, gebunden, und es entstehen erhebliche personelle und administrative Kosten. Man stelle sich nur einmal vor, welchen enormen Arbeitsaufwand die fristgerechte Beantwortung diese Anfragen verursacht. Natürlich hält das System dafür keine Mitarbeiter vor. Woher sollen die über Nacht kommen? Was passiert mit ihnen, wenn die Anfragen beantwortet sind? Wer per Brief anfragt und seine E-Mail nicht mitteilt, verursacht darüber hinaus Portokosten.

Das ist ebenso schnell erledigt wie ein Kommentar bei Facebook. Und es wäre ein Heidenspaß. Würden alle mitmachen, ist das System am Ende. Auf gehts. Und vielleicht noch den Auskunftsantrag beenden mit “Mit weihnachtlichen Empfehlungen”.

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas! Denn wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“, Lenin.

Schauen wir mal, ob er recht hatte.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website hier

Foto: Frank Vincentz CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Michael Schütze / 21.12.2019

Entzückend - ein paar fröhliche Zeilen zu Weihnachten an den geliebten Beitragsservice. Also ich schreib Hochachtungsvoll drunter…

A. Kaltenhauser / 21.12.2019

Tolle Idee! „Gut, daß wir (verglichen) nachgefragt haben“ .... Ist ein “Gebühr bezahlt Empfänger” auf meinem Briefkuvert möglich. Schließlich bin ich gezwungen nachzufragen, da der ÖRR ja nicht selbständig auf mich zukommt?

Alexander Rostert / 21.12.2019

Wäre es eventuell eine nette Ergänzung, den gesetzlichen Auskunftsanspruch von vornherein mit der Androhung zu verbinden, bei fruchtlosem Fristablauf die Beitragszahlungen bis auf weiteres einzubehalten?

Richard Rosenhain / 21.12.2019

Herrn Steinhöfel sollte klar sein, dass das nur die halbe Miete ist. Zu jeder solcher Aktion gehört die Aussage, was zu tun ist, wenn die das nicht innerhalb der Frist abarbeiten. Natürlich werde ich das Schreiben auch abschicken. Trotzdem wüsste ich gern, was ich im Fall einer verspäteten oder nicht erfolgten Antwort tun kann. Nur sehr schlichte Menschen kalkulieren so einen Fall nicht ein.

Stefan Leikert / 21.12.2019

Bei mir ging es in die entgegengesetzte Richtung: GEZ schien mich für zweieinhalb Jahre vergessen zu haben, Daten verschlampt oder so. Wie es dazu kam, weiß ich noch nicht, genauso wenig, wie sie meine Adresse wiedergefunden haben. Sind die Einwohnermeldeämter befugt und verpflichtet, meine Daten herauszugeben? Jedenfalls werde ich mich an der Postwurfsendungsaktion beteiligen.

Kay Fischbach / 21.12.2019

Gemacht!

Fritz kolb / 21.12.2019

Gut gemacht, Herr Steinhöfel. Geht heute noch raus, mehrfach je Familienmitglied. Und noch etwas: gute Leute sollen gutes Geld verdienen. Das ist allerdings schon in der Höhe bei den genannten Apparatschiks des Staatsfernsehens fragwürdig. Aber wenn z.B. der Herr Jürgen Richter von der AWO Frankfurt ein Jahreseinkommen von 300.000 Euro plus Dienstwagen der Oberklasse plus der als „Sonderbeauftragte“ für 140.000 Euro ebenfalls bei der AWO-Frankfurt beschäftigten Ehefrau eingestrichen hat, dann finde ich das höchst unappetitlich. Und ich denke, daß man bei den sogenannten NGO ´ s und diversen „Hilfsorganisationen“ in der Beziehung massenweise Vergleichbares finden wird. Wer sind eigentlich die Kontrollorgane für solche Figuren, fast hätt ich Parasiten geschrieben? Vermutlich sitzen die auf Seiten des politischen Establishments, und da hackt bekanntlich keine Krähe der anderen ein Auge aus.

Ferdinand Klar / 21.12.2019

na klar, da mache ich auch mit !

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