Nicht vergessen: Weihnachtsgrüße an den „Beitragsservice”

In der Weihnachtszeit denkt man an seine Lieben. Und für viele gehört da natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen gutbezahlten Protagonisten Claus Kleber oder Tom Buhrow dazu. Den Medien kann man Jahresgehälter von Euro 600.000,00 (Kleber) und Euro 400.000,00 (Buhrow) entnehmen. Ich bin der Letzte, der etwas gegen hohe Bezüge hat. Bei unseren beiden Probanden wären aus meiner Sicht auch noch höhere Gehälter ok, wenn die Kunden, also die Beitragszahler, sie gebilligt hätten. Man könnte ja einmal online abstimmen lassen. Natürlich darf ein Top-Nachrichtenmoderator deutlich 6-stellig verdienen. Wenn er einen ordentlichen Job macht.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre „Demokratieabgabe” (“Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft”, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, etwa in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas “Zug in den Kamin” zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.

§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der “Beitragsservice” mit seinen Daten macht. Wollten Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.

Gerade die vor uns liegende Weihnachtszeit erweist sich als für diese Anfrage ideal. Es fallen nämlich jede Menge Werktage weg, die Monatsfrist bleibt aber bestehen.

Wenn jeder, den die Abgabe ärgert, diese Anfrage stellt, wird es beim “Beitragsservice” möglicherweise zum Systemkollaps kommen. Denn auf hunderttausende oder gar Millionen von Anfragen ist das System nicht eingerichtet. Es werden enorme Ressourcen, die sonst zum Eintreiben von Gebühren genutzt werden können, gebunden, und es entstehen erhebliche personelle und administrative Kosten. Man stelle sich nur einmal vor, welchen enormen Arbeitsaufwand die fristgerechte Beantwortung diese Anfragen verursacht. Natürlich hält das System dafür keine Mitarbeiter vor. Woher sollen die über Nacht kommen? Was passiert mit ihnen, wenn die Anfragen beantwortet sind? Wer per Brief anfragt und seine E-Mail nicht mitteilt, verursacht darüber hinaus Portokosten.

Das ist ebenso schnell erledigt wie ein Kommentar bei Facebook. Und es wäre ein Heidenspaß. Würden alle mitmachen, ist das System am Ende. Auf gehts. Und vielleicht noch den Auskunftsantrag beenden mit “Mit weihnachtlichen Empfehlungen”.

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas! Denn wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“, Lenin.

Schauen wir mal, ob er recht hatte.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website hier

Foto: Frank Vincentz CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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von Kullmann / 21.12.2019

Der GEZ Zwangsbeitrag kann für eine Spende an eine bestimmte Partei mal umgeleitet werden. Wenn nur die 38.000 Mitglieder das alle machen, geht es der Demokratie etwas besser.

Thomas Möller / 21.12.2019

Habe gerade meine Anfrage fertig gemacht, meine Frau auch und mein Sohn und meine Tochter… ( alle selber Haushalt ) . Die paar Briefmarken. Auweia.

Eduard Schunak / 21.12.2019

Astrein!!! Ich mach mit! Ich glaube zwar nicht, dass dadurch das System zusammenbricht. Aber alles, was denen wehtut, tut mir gut! Danke, Herr Steinhöfel! Und Ihnen auch im Jahr 2020 viel Erfolg für Ihren juristischen Kampf für die Meinungsfreiheit!

B.Kurz / 21.12.2019

Hoffen wir mal, lieber Herr Steinhöfel, dass es zum Kollaps kommt. Als Förderer oder auch nur Interessent bei “HalloMeinung” ist man ja in dieser Sache schon ein paar Tage aktiv und ich hatte meine Datenauskunft vor drei Tagen per Mail mit Briefantwort eingefordert. Heute hatte ich schon den dicken Brief im Kasten, die armen Mitarbeiter müssen sicher Überstunden machen. Und richtig ist, dass auf deren Webseite um Verständnis für Verzögerungen wegen erhöhter Anfragestellungen gebeten wird, weil nämlich ein Entzug der Einzugsermächtigung für die Zwangsgebühren auch bearbeitet werden muss. Das Schöne ist, es wird alles auf “HalloMeinung/gebührenaktion” haarklein erklärt. Frohes Fest für alle Ungehorsamen!

Harry Hirsch / 21.12.2019

Der Vorschlag ist nicht schlecht. Werde ich in Kürze auch machen. Ich habe aber noch einen besseren! Viele „Beitragszahler“ lassen das ja noch immer per Lastschrift abbuchen. Wenn die nächste Buchung vorliegt diese unverzüglich bei der Bank reklamieren und zurück gehen lassen. Der Betrag wird dann unmittelbar wieder dem Konto gutgeschrieben, der GEZ werden allerdings 5€ Strafgebühren abgezogen! Wenn dann nach einigen Tage/wohl eher Wochen die Zahlungsaufforderung von der GEZ kommt diese als „unbekannt verzogen“ oder „Empfang abgelehnt“ zurück gehen lassen. Auf die nächste Mahnung einen kleinen Teilbetrag leisten, zB 5€. Ich wette das das System in wenigen Monaten komplett zusammen bricht, es ist auch damit zu rechnen das die GEZ erhebliche Liquiditätsprobleme bekommt. Es ist heute schon bekannt das die GEZ einen Arbeitsrückstau von mehr als 3 Monaten hat. Also Leute man kann sich wehren, ihr müsst euch nur trauen!

Ralf Fehrmann / 21.12.2019

Ja, super, und nicht vergessen in dem Zuge die Zahlungsweise auf rundfunkbeitrag.de auf monatlich umzustellen, das dürfte auch nochmal Verwaltungsarbeit kosten und so eine Überweisung geht so manchem ja auch mal schnell durch, vor allem bei einem “Service”, den er kaum nutzt.

S. Salochin / 21.12.2019

Geht heute noch raus. Außerdem lege ich bei Freunden weitere Exemplare mit Ihrem Artikel aus. Frohe Weihnacht!

Friedhelm Quast / 21.12.2019

Ich habe das Anschreiben bereits per Mail und per Briefpost verschickt (falls eins von beiden zufällig verloren geht). Stellt sich mir nur die Frage, was man machen kann, wenn nicht geantwortet, bzw. nicht rechtzeitig binnen der Monatsfrist, geantwortet wird? Wird dann (von wem immer) ein Bußgeld erhoben? Vielleicht werden ja auch nur nichtssagende Textbausteine zurück gesendet. Gefunden habe ich im DSGVO folgendes: “Bis zu 20.000.000 Euro fallen an bei Verstößen gegen: -Die Rechte der betreffende Personen gemäß den Artikeln 12 bis 22.”

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