Peter Grimm / 27.05.2021 / 17:51 / Foto: Pixabay / 26 / Seite ausdrucken

Nicht mit uns: Die Regeln der ­­Corona-Zensur

Eigentlich wussten wir ja, was kommen wird. Wann immer in den letzten Jahren die Politiker, die sich um die gute Gesinnung der Bürger sorgen, forderten, dass nicht nur gegen „Hass und Hetze“, sondern auch gegen „Fake-News“ vorgegangen wird, hatten etliche Achgut.com-Autoren geschrieben und gewarnt, dass damit der Zensur Tür und Tor geöffnet würden. Eines ist schließlich vollkommen klar: Staaten oder Institutionen, die die Verbreitung von Lügen verbieten wollen, müssen eine amtliche Wahrheit festlegen, die dann kein Unbefugter mehr infrage stellen darf. Dies ist mit einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar. Und auch gut gemeinte Zensur bleibt Zensur. Wer in Freiheit leben will, mit einem freien Austausch der Meinungen und freier Debatte, weiß, dass er es ertragen muss, dass auch die Dummen, die Wirren und die Irren ihre Weltsichten verbreiten dürfen, solange sie nicht beispielsweise explizit zu Straftaten aufrufen oder Menschen durch Verleumdung Schaden zufügen wollen.

Selbst wer jahrelang vor der auf solche Weise eintretenden Zensur gewarnt hat und auch immer wieder über viele Einzelfälle von Löschungen, Sperrungen oder Kanal-Schließungen berichtet hat, kommt irgendwann an einen Punkt, an dem er schockiert ist, wo überall die Zensur schon zum System geworden ist.

Ich hatte für Achgut.com die Reihe der Videoclips „Wussten Sie schon…“ produziert, mit der wir für Gunter Franks Buch „Der Staatsvirus“ werben. Dass eines dieser maximal einminütigen Stücke von den YouTube-Zensoren für so schlimm gehalten werden könnte, dass sie es noch vor der Veröffentlichung nicht nur sperren, sondern gleich löschen lassen, hatte ich nicht erwartet. Doch Clip Nr. 8 wurde entfernt. Zur Begründung war von „medizinischen Fehlinformationen“ die Rede, natürlich ohne näher darauf einzugehen, welche medizinische Kapazität bei YouTube welchen Fehler in den kurzen Ausführungen von Dr. med. Frank gefunden hat. Ein Widerspruch von Achgut.com wurde von YouTube abgewiesen und für den Wiederholungsfall mit einer einwöchigen kompletten Sperre des Kanals gedroht.

"Kein Widerspruch zu Gesundheitsbehörden"

Dailymotion, wo Clip Nr. 8 ersatzweise veröffentlicht wurde, kündigte Achgut.com nach einigen Stunden wegen dieses Einminüters gleich den ganzen Kanal. Und am Donnerstag nun folgte wieder YouTube mit einer einwöchigen Sperre des Kanals Achgut.Pogo. sieben Tage lang darf dort nichts Neues mehr hochgeladen werden. Anlass war diesmal die schon am 13. Mai gesendete Folge des Podcasts indubio mit Dr. Gunter Frank und Prof. Sucharit Bhakdi.

Während viel Irrsinn auf den YouTube-Kanälen von den Zensoren unangetastet bleibt, scheint die fachlich und sachlich fundierte Kritik an der Corona-Politik einen unwahrscheinlichen Sperr- und Löscheifer auszulösen.

Die Generalklausel für jede dieser Maßnahmen sind bekanntlich die sogenannten Gemeinschaftsstandards. Ich gestehe, dass ich in solche Textwerke schon lange keinen gründlicheren Blick mehr geworfen hatte und nahm bislang an, die Streichungen und Löschungen basierten auf der Auslegung eher schwammig formulierter Regelwerke. Doch in den Zeiten des Corona-Virus hat YouTube mit der „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“ einen klaren Zensur-Katalog erlassen, mit dem sich sämtliche Äußerungen, die sich kritisch mit der herrschenden Corona-Politik auseinandersetzen, verbieten lassen. So heißt es:

„Auf YouTube sind keine Inhalte erlaubt, die medizinische Fehlinformationen zu COVID-19 verbreiten, die im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen. Dies beschränkt sich auf Inhalte, die den Informationen der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden zu folgenden Themen widersprechen:

Behandlung

Prävention

Diagnose

Übertragung

Richtlinien zu Social Distancing und Selbstisolation

Die Existenz von COVID-19“

Wer also seinen „lokalen Gesundheitsbehörden“ widerspricht, darf das via YouTube nicht äußern. Die Behörde hat immer recht. Immerhin gibt es keine ewigen Wahrheiten: „Die Richtlinien von YouTube zu COVID-19 können sich ändern, wenn sich die zugrunde liegenden Informationen der weltweiten oder lokalen Gesundheitsbehörden zum Virus ändern.“

Wie spricht man regelkonform über Impfrisiken?

Wenn die Ämter eine neue Wahrheit festlegen, dann gilt die auch bei YouTube, doch die dem Sinneswandel zugrunde liegenden neuen Erkenntnisse dürften vor ihrer amtlichen Anerkennung nicht publiziert werden. Das ist nicht nur autoritär, es ist auch absurd bei einem Virus und einer Krankheit, bei der es noch viele offene Fragen gibt, also neue Erkenntnisse zu erwarten sind.

Aber was ist denn nun genau verboten? Es gibt einen ganzen Katalog von Dingen, die man auf YouTube nicht äußern sollte. Vieles davon würde man auch nicht äußern wollen. Doch auf der Verbotsliste steht beispielsweise auch Kritik an der Maskenpflicht. Nicht verbreitet werden dürfen nach einer pauschalen Anweisung:

„Behauptungen, dass das Tragen einer Maske gefährlich ist oder negative Folgen für die körperliche Gesundheit hat

Behauptungen, dass Masken nicht dazu beitragen können, eine Ansteckung mit oder Übertragung von COVID-19 zu verhindern.“

Auch Skeptiker gegenüber den nicht nach den üblichen Standards geprüften neuartigen Impfstoffen dürften sich auf YouTube nicht mehr tummeln. Auf der Verbotsliste stehen auch „Behauptungen über Schutzimpfungen gegen COVID-19, die der übereinstimmenden Expertenmeinung lokaler Gesundheitsbehörden oder der WHO widersprechen“ sowie „Behauptungen, dass ein zugelassener Impfstoff gegen COVID-19 zu Tod, Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten, Autismus oder zur Ansteckung mit anderen Infektionskrankheiten führt“

Wie kann man da noch regelkonform über Impfrisiken sprechen? Abgesehen davon nimmt YouTube eine „übereinstimmende Expertenmeinung“ an, die es so nicht gibt.

Verboten sind auch „Behauptungen, dass die Symptome, die Sterblichkeit oder die Infektiosität von COVID-19 weniger oder genau so gravierend sind wie bei einer Erkältung oder saisonalen Grippe“. Dieses Verbot hat unseren Clip Nr. 8 zur Löschung verurteilt, denn Dr. med. Gunter Frank sagt dort, dass sich die Infektiosität von Covid-19 nicht nennenswert von der einer Grippe unterscheidet. Das nämlich, so berichtet Dr. Frank, stehe in einer neuen Studie der WHO. Das macht es aber offenbar noch nicht regelkonform, vielleicht weil die amtliche deutsche Sichtweise noch eine andere ist.

Immerhin dürfen die Zensoren in Ausnahmefällen auch etwas Diskurs beim Corona-Thema zulassen. Doch nur wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt:

„In manchen Fällen können Inhalte erlaubt sein, obwohl sie gegen die auf dieser Seite beschriebenen Richtlinien zu Fehlinformationen verstoßen. Voraussetzung dafür ist, dass in diesen Inhalten Kontext gegeben wird, in dem entgegengesetzte Ansichten von lokalen Gesundheitsbehörden oder der medizinische und wissenschaftliche Konsens ein ebenso großes oder größeres Gewicht erhalten. Ausnahmen sind ebenfalls möglich, wenn Inhalte dazu dienen, Fehlinformationen anzuzweifeln oder zu widerlegen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Dieser Kontext muss in den Bildern oder Audioinhalten des Videos selbst ersichtlich sein. Die Angabe im Titel oder in der Beschreibung reicht nicht aus.“

Also etwas Experten-Streit darf schon sein, aber nur, wenn vorher feststeht, wer ihn gewinnt. Wo ist dieses Regelwerk erstellt worden? In China? Man möchte einfach nicht glauben, dass sich Menschen, die in einer freien westlichen Gesellschaft sozialisiert wurden, solche Regeln ausdenken.

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netiquette:

J.G.R. Benthien / 27.05.2021

Die Zensur wird von eifrigen, selbsternannten Blockwarten ausgelöst. Intellektuell zurückgebliebene Würstchen, die sonst nichts zu melden haben, sich aber mit dem »Melden« oder »Petzen« Button austoben wollen, weil sie sich dann damit brüsten können, zur Speerspitze des Abschaums zu gehören. Ganz direkte Frage: Warum zeigen Sie Ihre Videos nicht auf Ihrer web site, also hier? Technisch ist das kein Problem. Zusatznutzen: Es würde den Abschaum zum Schäumen bringen.

Thomas Hechinger / 27.05.2021

“Wer in Freiheit leben will ..., weiß, dass er es ertragen muss, dass auch die Dummen, die Wirren und die Irren ihre Weltsichten verbreiten dürfen.” Ergänzen will ich noch, daß es außer den wirklichen Dummen auch solche gibt, die für dumm gehalten werden, sich im nachhinein aber als die Klügeren herausstellen. War nicht Galilei dumm, als er behauptete, die Erde würde sich um die Sonne drehen, wo doch jeder, der halbwegs bei Sinnen war, sehen konnte, daß die Sonne morgens im Osten aufgeht und in einem weiten Bogen über das Firmament zieht, um am Abend im Westen unterzugehen? Der “dumme” Galilei ist in unser geschichtliches Gedächtnis fest eingeschrieben, seine “gescheiten” Widersacher von damals kennen nur noch Fachhistoriker. Und was ist mit jenem Arzt, der in den Vierzigerjahren des vorigen Jahrhunderts die Schwester meiner Mutter, die als kleines Kind eine schwere Nierenerkrankung hatte, mit dem Rat behandelte, ihr möglichst wenig zu trinken zu geben, um die Niere zu schonen, und das kleine Mädchen dadurch in den sicheren Tod beförderte? Ich kenne die Geschichte nur aus Erzählungen meiner Mutter. Würde der Arzt heute diesen Rat geben, wäre er ein Fall für den Staatsanwalt. Damals hat er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er war vermutlich nicht dumm, aber unwissend. Oder besser: mit dem Wissen seiner Zeit ausgestattet. Wir alle sind nur mit dem Wissen unserer Zeit ausgestattet. Und jede Erkenntnis, die wir gewinnen, stellt uns neue Fragen.

Gert Köppe / 27.05.2021

Wenn man erfolgreich gegen “Fake-News” vorgehen will müsste inzwischen die gesamte Bundesregierung gelöscht werden.

Lilith Diess / 27.05.2021

Es ist widerwärtig, wie sich die Medien und die Social Media wie Facebook, Twitter und YouTube zu willfährigen Werkzeugen und Erfüllungsgehilfen der staatlichen Wahrheit und Zensur gemacht haben. Aber es stellt sich hier die Frage, wo Zensur beginnt, wenn Kommentare vor Veröffentlichung von einem Moderator geprüft wird und man dann feststellt, dass er nicht veröffentlicht wurde und rätselt Warum? Gilt dann dann das schöne Sprichwort vom Glashaus und den Steinen?

Volker Kleinophorst / 27.05.2021

Wie sagt man regelkonform die Wahrheit? Eine regelkonforme Wahrheit kann es nicht geben. “Richtlinen für Fehlinformationen” von den Zensoren und Täuschern höchstselbst. Ne, ne, is klar.

Robert Weihmann / 27.05.2021

In den USA, dem Geburtsland sozialer Medien, würden Youtube & Co. der Regierung was husten, wenn diese eine Zensur oder auch Selbstzensur verlangen würde, so wie in Deutschland. Das würde nämlich gegen die dortige Meinungsfreiheit und damit gegen die US-Verfassung verstoßen. Es ist einfach unglaublich, dass wir solche Quasi-Zensurgesetze haben. Natürlich kann sich der Staat zurücklehnen: “Ich, der Staat, zensiere doch nix.” Faktisch richtig, aber er lässt mittels Netzdurchsetzungsgesetz, welches kürzlich noch verschärft wurde, zensieren. Und wer glaubt, dass es bei diesem einen Gesetz und auch lediglich bei der Kontrolle sozialer Medien bleiben würden, glaubt wohl auch, dass der Lockdown morgen zu Ende ist. So wird daran gearbeitet, unliebsame, weil kritische, Internetmedien wie achgut, Tichys Einblick und anderen den Saft abzudrehen,. Ausspähung der Leserkommentatoren inklusive (dürfte technisch quasi unmöglich sein, aber man probiert’s). Und die Idee, den Bürgern ein bundesweites, kosteslose WLAN zu schenken, hat es auch in sich: Natürlich kann man sich dort nur mit Klarnamen anmelden, so dass jede Bewegung, jeder Seitenaufruf und jeder Kommentar genaustens verfolgt werden können.

Leo Hohensee / 27.05.2021

Netzwerkdurchsetzungsgesetz 2017 - der kleine Heiko seinerzeit pikfein in seinem Kommunionsanzug mit breit geschwellter Brust gab dieses “Schutzgesetz gegen die freie Meinungsäußerung” dem Bürger zu wissen und bekannt. - DAS Gesetz gegen die Angriffe der Höllenhunde!! Dass es schon gesetzliche Regelungen zu „Übler Nachrede“ – „Beleidigung“ und gegen Vergleichbares gab, wurde ignoriert. Wir erleben jetzt weshalb dieses Gesetz durchgedrückt werden mußte. Es ist eine Vorstufe, ein erster Schritt zur Entrechtung der Bürger. In einer weiteren Stufe haben wir jetzt das Verbot zur Versammlungsfreiheit (da ist nix mit Notlage) erleben dürfen. Ein Faktenaustausch außerhalb des Mainstreams wird erschwert und unterbunden. Kurz vor den Bundestagswahlen ist der strategische Betrug an allen Bürgern glasklar erkennbar. Jeglicher Opposition ist die Versammlungsfreiheit auf ein albernes Maß herunter reguliert. Bei Demonstrationen werden freie und friedliche Bürger niedergerungen und mit Wasserwerfern “beschossen”. Bewegungsfreiheit hat wer Moslem ist. Ich habe die Befürchtung, diese Regierung wird noch ein paar Hiobsmeldungen konstruieren, entweder, um die Wahlen verschieben zu können, oder um eine Briefwahl vorschreiben zu können. Wer in seinen Reden vor dem Volk skrupellos lügt, wer Gesetze und Verträge nach Belieben bricht, wer das Grundgesetz bricht, dem unterstelle ich auch betrügerische Absichten bei der anstehenden Wahl.

K. Berkmann / 27.05.2021

Wenn auf youtube oder facebook die Wahrheit nicht mehr verbreitet werden darf, muss man sich eben eine Alternative suchen. Das sind immerhin private Firmen. Also ist rechtlich gar nichts dagegen zu sagen, wenn die Videos ablehnen, warum auch immer. Dagegen “gerichtlich” vorzugehen, gibt denen nur eine Bedeutung, die sie nicht haben sollten.

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