Claudio Casula / 28.02.2022 / 16:30 / Foto: New Zealand Government / 40 / Seite ausdrucken

Neuseeland: Oberstes Gericht kippt Impfpflicht für Polizei und Streitkräfte

Ein Schlag für die radikale Corona-Politik von Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern: Das Oberste Gericht hat die Impfpflicht für Polizisten und Soldaten für unrechtmäßig erklärt.

Von Beginn der Coronakrise an setzte der Inselstaat im Pazifik, wie auch Australien, auf eine „Zero-Covid“-Strategie – das Virus sollte gar nicht erst ins Land gelassen werden. Die Maßnahmen, um dieses ziemlich unrealistische Ziel zu erreichen: „Komplette Abschottung, geschlossene Grenzen, strengste Quarantäneregeln für die wenigen Einreisenden sowie immer neue, kurzfristig angeordnete Lockdowns für ganze Landesteile bei weniger als einer Handvoll Neuinfektionen“ (hier). Mitunter sollte man nicht einmal mit den Nachbarn sprechen.

Bis heute wurden in dem 5-Millionen-Einwohner-Land mit niedriger Bevölkerungsdichte nur wenig mehr als 15.000 Corona-Fälle gezählt, gerade einmal gut 50 Menschen sind in Neuseeland an oder mit dem Virus gestorben. Ein derart radikales Corona-Regime trieb natürlich auch die Impfkampagne voran. Inzwischen sind mehr als 80 Prozent der Neuseeländer ab zwölf Jahren „vollständig“ gegen das Coronavirus geimpft, man hat sogar damit begonnen, Kinder zwischen fünf und elf Jahren zu impfen.

Am 25. Februar hat die Impf-Politik von Regierungschefin Jacinda Ardern einen empfindlichen Schlag hinnehmen müssen: Wie der Spectator berichtet, war eine Klage gegen die Impfpflicht für Angestellte der Polizei und der Streitkräfte erfolgreich. Der neuseeländische High Court stufte die Impfpflicht als ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte und als unangemessen im Sinne des Public Health Response Act (Gesetz zur Reaktion auf die öffentliche Gesundheit) ein. Die antragstellenden Polizeibeamten und Angestellten der Streitkräfte hatten sich auf zwei Aspekte des neuseeländischen Grundgesetzes berufen, nämlich auf das Recht, ein medizinisches Verfahren abzulehnen (Abschnitt 11) und auf das Recht auf Religionsfreiheit (Abschnitt 15).

„Recht auf Ablehnung einer medizinischen Behandlung"

Richter Francis Cooke in der Urteilsbegründung:

„Die Verfügung schränkt das im neuseeländischen Bill of Rights Act anerkannte Recht auf Ablehnung einer medizinischen Behandlung ein (auch wegen der Einschränkung des Rechts auf Weiterbeschäftigung), und sie schränkt das Recht auf Religionsfreiheit für diejenigen ein, die eine Impfung ablehnen, weil der Impfstoff an Zellen eines menschlichen Fötus getestet wurde, was ihren religiösen Überzeugungen zuwiderläuft."

Bezüglich des Rechts, eine medizinische Behandlung abzulehnen, stellte Richter Cooke fest, dass die Regierung die Angestellten der Polizei und der Streitkräfte zwar nicht zwingt, sich gegen ihren Willen impfen zu lassen, und dass sie immer noch das Recht haben, die Impfung abzulehnen, dass die Pflicht aber ein Element des Drucks darstellt. Der Druck, das Arbeitsverhältnis aufzugeben, bedeute eine Einschränkung des Rechts, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.

Zwar war das Gericht der Ansicht, dass die Impfung eine erhebliche positive Wirkung bei der Begrenzung von schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen habe, bei der Verringerung der Infektion und der Übertragung von Omikron jedoch weniger wirksam sei als bei anderen Corona-Varianten.

Covid-19 stelle zwar eine Gefahr für Polizei- und Armeebedienstete dar, doch bestehe diese sowohl für geimpfte als auch für ungeimpfte Mitarbeiter, die Impfpflicht mache daher wohl keinen wesentlichen Unterschied, sagte Cooke auch aufgrund der dem Gericht vorliegenden Sachverständigenaussagen zu den Auswirkungen der Impfung auf Covid-19 einschließlich der Delta- und Omikron-Varianten. Wenn aber die Impfung weder eine Ansteckung noch eine Übertragung verhindere – „welches Argument gibt es dann, jemandem wegen seiner Weigerung, sich impfen zu lassen, die Einstellung zu verweigern?“

Foto: New Zealand Government CC-BY 4.0, via Wikimedia Commons

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Leserpost

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T. Schmidt-Eichhorn / 28.02.2022

Hat es die Premierministerin von Neuseeland versäumt, den Richter zum Abendessen einzuladen ? Oder nützt eine solche Einladung nur im Rechtsstaat Deutschland ?

D. Bock / 28.02.2022

Ich stimme zu, dass dies Grinsen der Frau wie angeklebt wirkt, und in mir alle Alarmglocken losgehen, weil deren richtige Visage nichts Gutes verheißt; und könnte fragen, warum um Gottes Willen ein Volk ein solch kaltes Wesen zu seiner Führerin erwählt, das sie quält und offenbar seine unverstellte Freude daran hat - aber das frage ich natürlich nicht, denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Manchmal denke ich aber auch: scheiß drauf!

David Matthas / 28.02.2022

Schön und gut..Heisst also,Staatsdiener sind von der Giftspritze erstmal dort befreit…Das gemeine Volk soll aber weiterhin zur Nadel gebeten werden…Is ja noch perfider…also entweder Russisch Roulette mit MRNA oder in den Staatsdienst und die Schäfchen schröpfen und drangsalieren…

Bernhard Krug-Fischer / 28.02.2022

Das ist nicht nur ein Schlag für die radikale Corona-Politik von Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern, sondern auch ein „kleiner“ Schlag für den WEF. Nach Kanada ein weiterer Rückschlag?? Bin auf die Reaktionen des WEF mit seinen „young global leaders“ gespannt!

Stanley Milgram / 28.02.2022

“STeve Acker / 28.02.2022 Aktuell geht die Corona-Kurve in Neuseeland steil nach oben.” Woher wissen Sie das? Ach so, Johns Hopkins…

Wolfgang Richter / 28.02.2022

Manchenorts ist auf die Mühlen von Justizia am ende doch noch Verlaß. Die Argumentation läßt sich ja wohl auch hier übernehmen, hinsichtlich Nürnberger Kodex, Schutz der Menschenwürde. Dazuz kommt, daß “wir” mit dem “Zeugs”  im Medikamentenversuchsstadium sind, noch dazu in einem unreellen, da Daten massenhaft gefälscht werden hinsichtlich Wirksamkeit und Nebenwirkungen.

H.Milde / 28.02.2022

-> Internationaler Pakt Art. 7(!) - Hinweis von Richter aD. H.C.Prestien, Danke auch dafür-  gültig ua für das beste D€utschland das es bisher gab, für NZ auch? Btw., das “Lächeln” dieser YGLerin läßt einem schier das Blut in den Adern gefrieren, sozusagen ein “Risus sardonicus”......

Petra Horn / 28.02.2022

Finde ich gut! ich hoffe, es geht voran. Mit kleinen Schritten, daber doch!

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