Joachim Nikolaus Steinhöfel / 01.01.2020 / 06:25 / Foto: USDE / 146 / Seite ausdrucken

Neujahresgrüße an den “Beitragsservice”

Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds. Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die 400.000 Euro ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde.

Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.).  „Kommunikationsdesaster beim WDR" schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“.

Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die "Interessenvertretung Bürgerforum" hat eigens eine „Gebührenaktion" ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich:

„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“

Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der "Welt": „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione". Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico" brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt. Der WDR will uns das Fiasko in seiner "Krisenkommunikation" aber als "Satire" verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte.

Sie wollen ab 2021 drei Milliarden mehr

Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werde ich hier noch informieren.

Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.

Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich. Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten. Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.

Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

 Und:

Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. 

Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt. 

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko

Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war die ‘Umweltsau’-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.”

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

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Karla Kuhn / 01.01.2020

Nach der unsägliche “Omaumweltsau”  hat sich WDR und die ÖR selber ins AUS geschossen. WARUM sollen über 20 Millionen Rentner überhaupt noch nach dieser Beleidigung (mir braucht keiner mit Satire kommen.  dieser Dreck hat zusammen mit der “NAZISCHLAMPE” für Frau Dr. Weidel keine Berechtigung mehr als “Satire”  zu gelten !)) Beitrag zahlen ?? Von SÄUEN kann kein Geld verlangt werden.  Falls ein “Eintreiber” kommen sollte, den bitte in den Sauenstall zum kassieren schicken !

Erika Herrman / 01.01.2020

Ich habe inzwischen um die ca. 14000 euro an Gebühren gespart. Bis heute ist mir deswegen rein gar nichts passiert. Schön das jetzt auch andere Menschen aufwachen und mitmachen, egal wie.

Gabriele Klein / 01.01.2020

Ich frage mich schon lange wie man hierfür eigentlich ein Hearing bei der UN bekommt, das international Beachtung fände. Mensch, wie machte das denn diese Greta bloß......?  An dieser Menschenrechtsverletzung stößt sich jeder denkende Mensch.  Einerseits wird der Bürger gegen seinen Willen mit dummen Konfetti Shows bedient seitens geltungs - und geldhungriger Moderatoren, die zu kaufen er genötigt wird . Andrerseits wird er angehalten die Abflammarbeiten städtischen Geländes vorzunehmen.  Die Konfettishow wird dank des Geltungshungers und zum Zweck der Propaganda pünktlich geliefert, die Müllabfuhr allerdings nicht.  Deshalb sehe ich hier die Mißbrauchsgrenze der Regierenden weit überschritten. Ich frage mich weiterhin wie ein Minister dazu kommt, für mich stellvertretend einen zahlungsverpflichtenden Rundfunkvertrag abzuschließen. Einen nicht zahlungsverpflichtenden Vertrag auf Länderebene abzuschließen wie bis etwa 2012 der Fall, ist was anderes als einen der zur Zahlung grundsätzlich verpflichtet. Keine Wahl bevollmächtigt einen Minister dazu.  Ich sehe hier ein Handeln ohne Auftrag mit sämtlichen Konsequenzen und Haftung der Minister.

beat schaller / 01.01.2020

@ Johannes Schuster. Herr Schuster, da haben Sie recht, dass es auch noch ein paar andere Dinge gibt, allerdings scheinen Sie nicht zu verstehen wie die Zusammenhänge sind. Und, wenn man wie Sie, offenbar genug “Kröten” hat, dann kann man ja gerne mal am einen oder anderen Ort den Riemen etwas locker lassen. Ich empfehle Ihnen doch sehr, zum Zeichen Ihrer Begeisterung für die Öffis Ihren Obolus doch einfach als Spende weiter zu geben. Andere Menschen mögen diesem Treiben nicht so locker ausgesetzt bleiben. Alles Andere wurde hier schon mitgeteilt. b.schaller

Thomas Brox / 01.01.2020

Die verbeamtete deutsche Justiz wird schon dafür sorgen, dass die unverschämten Privilegien der zwangsfinanzierten Staatsmedien erhalten beleiben. Schon das Urteil des Verfassungsgerichts war eine klare Botschaft an den Zahler. Zitat aus der bahnbrechenden Urteilsbegründung: „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.“ (welt.de: An der Wirklichkeit vorbei geurteilt). So funktioniert deutsche und EuGH Justiz. Ein ARD-Angestellter erhält im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 113.064 € jährlich oder 9.422 € monatlich (Telepolis: Durchschnittliche Monatsvergütung von 9.400 € höher als bei DAX-Konzernen). Und das wird zukünftig höchsten noch erhöht. Wo kämen wir denn dahin, wenn das gemeine Volk mitreden will - ungeheuerlich.

Egon Schieler / 01.01.2020

„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“ Das klingt wie vom Reichsjugendführer.

Manfred Lang / 01.01.2020

Prima, Herr Steinhöfel. Habe gerade die E-Mail versandt und gleich das RS-Einschreiben vorbereitet, das morgen rausgeht. Endlich ein Weg, um diesen Meinungsspezialisten zumindest spüren zu lassen, dass man nicht alles kommentarlos hinnimmt. Protestbriefe an die Fernsehanstalten werden sowieso eiskalt ignoriert.

Tobias Kramer / 01.01.2020

@Michael Hufnagel: Kurz zur Erläuterung und Beruhigung: Ja, die Gebühren müssen laut Gesetz bezahlt werden. Aber die befürchteten “sehr hohen Nachforderungen” sind im Zweifel nur die sowieso zu zahlenden Gebühren plus eventuell Mahnkosten (hab noch nie welche berechnet bekommen). Also das nicht gezahlte Gebührengeld nicht verprassen, sondern aufheben. Es geht schlicht nur darum, den automatisierten Prozess der Eintreibung zu verhindern bzw. zu erschweren. Daher sofort die Einzugsermächtigung widerrufen, weil das Geld sonst vollautomatisch ohne jegliche Zusatzarbeit auf dem Konto der Eintreiber ankommt. Dann Zahlungsaufforderung mit Rechnung einfach abwarten. Und ab dem Tag immer mal wieder kleinere oder größere Teilbeträge zahlen. Da man die Zahlung ja nicht komplett einstellt, werden die auch kein komplexes Mahnverfahren einleiten. Aber die einzelnen Fälle anzulegen, zu bearbeiten und zu beobachten macht eine Schweinearbeit für die und nur das ist entscheidend. Bei tausenden von Fällen geht das System in die Knie. Ergo ... Angst muss keiner vor diesem Schritt haben. Uns tut das nicht weh, aber denen

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