Joachim Nikolaus Steinhöfel / 01.01.2020 / 06:25 / Foto: USDE / 146 / Seite ausdrucken

Neujahresgrüße an den “Beitragsservice”

Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds. Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die 400.000 Euro ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde.

Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.).  „Kommunikationsdesaster beim WDR" schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“.

Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die "Interessenvertretung Bürgerforum" hat eigens eine „Gebührenaktion" ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich:

„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“

Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der "Welt": „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione". Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico" brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt. Der WDR will uns das Fiasko in seiner "Krisenkommunikation" aber als "Satire" verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte.

Sie wollen ab 2021 drei Milliarden mehr

Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werde ich hier noch informieren.

Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.

Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich. Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten. Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.

Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

 Und:

Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. 

Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt. 

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko

Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war die ‘Umweltsau’-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.”

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

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Leserpost

netiquette:

Michael Hufnagel / 01.01.2020

Super Sache! Allerdings muss man sich darüber im klaren sein, dass nach einem entspr. EUGh- Urteil pro GEZ u.U. eine sehr hohe Nachzahlung fällig werden kann. Oder unterliege ich da einem Denkfehler?

H.Milde / 01.01.2020

Sehr geehrter Herr Steinhöfel. Schon erledigt, und andere auch dazu angestiftet. Wann wird das wohl als demokratie-/staatszersetzende Provokation -man könnte dazu auch GEZ-Rowdytum sagen?-  geahndet werden? Ihnen, und allen Mittätern, und Sympathiesante der Achse ein gutes Neues Jahr, H.M.

Dr.Freund / 01.01.2020

@Franck Royale,wenn sie auf die Wählerschaft von Lemming-Land hoffen, werden sie lange auf eine Umkehr zur echten Demokratie , der Herrschaft der Vernunft,warten müssen, vielleicht erleben wir sie hier nicht mehr. Ich sehe derzeit keine Leitfigur, hinter der sich die Rechtschaffenen vereinigen werden. “Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es”,warten wir nicht auf die Mehrheit, so sie denn überhaupt bei der Wahlstimmen-Auszählung korrekt erfasst wird. Lastschrift zurückgeben,Einzugsermächtigung widerrufen,wer dazu nicht genug Mut hat, der hat schon kapituliert, ist auch nur ein Lemming auf dem Weg zur Klippe. Wer den A..h nicht hochkriegt, wird selber zu einem.

Stephan Bujnoch / 01.01.2020

Im Kontext mit dem unsäglichen “Kinderlied”, bei dem die Oma - bei angenommenen 5 l/100km Verbrauch - im Jahr 24.000km im Hühnerstall Motorrad fährt, wurde berichtet, daß besagter Kinderchor Wochen vorher in Südkorea am Trällern war. Ist es bekannt auf wessen Einladung hin dies stattfand, - und vor Allem auf wessen Kosten? Das wäre interessant zu wissen! Vielleicht haben Reisen dieser Art mit der Forderung von Herrn Buhrow nach 3 Mrd. zusätzlich zu tun.

M Braun / 01.01.2020

Das ich noch nicht ganz den Glauben an die Gerichtigkeit und Vernunft in diesem Land verloren habe, liegt an Personen, wir Herrn Steinhöfel, Henryk M Broder, Roland Tichy, Anabel Schubke, usw, um nur ein paar zu nennen. Ich hoffe die Anhängerschaft wird sich auch im nächsten Jahr wieder weiter erhöhen. Frohes neues Jahr

Elena Mai / 01.01.2020

Hmm, ich weiß nicht, ob es keine Konsequenzen hat, wenn man die Zahlungen einstellt. Ich habe mich lange Zeit verweigert zu zahlen, bis sie meinen Lohn beim Arbeitgeber pfänden wollten. Dann habe ich zahlen müssen. Seitdem weiss ich, dass man als Angestellter nichts dagegen tun kann…

U. Unger / 01.01.2020

Glück und Gesundheit in die Runde. Danke für alles, was Sie in dieser Thematik bereits auf die Beine gestellt haben. Eine lange überfällige Diskussion, die die staatlichen Rundfunkmacher schon sehr lange geschickt vermeiden konnten. Sendeauftrag und Grundversorgung gehören eigentlich seit 20 Jahren in den Kern harter politischer Debatte. Die wird jetzt kommen über die AFD, FDP, Privatsender, Medienhäuser u.v.a.. Aber auch aus dem Künstlerbusiness höchst selbst, rechne ich mit namhaften Unterstützern. In GB haben sich auch viele Weltstars für den Brexit positioniert. In deutschen Medien verschwiegen. Diese “sui generis Künstler” haben unter allen Rahmenbedingungen genügend Publikum, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ging sogar in der DDR! Dank Internet aber heute ein freizugängliches Kinderspiel. Hiergegen strampeln die früheren Monopolisten vom Staatsrundfunk unter Aufbietung ständig wachsender Gebührenerhebung an (seit 20 Jahren). Legitimation und Mandat dazu kann ich nicht wirklich erkennen. Man macht eigenmächtig mal hier mal da. Juristen sollten mal prüfen, ob die Chorreise nach Südkorea nicht unter Umständen Untreuetatbestände erfüllt. Hohe Ausgaben für den Auftritt sind offensichtlich. Um mögliche Erträge oder Nutzen zu sehen, müßte ich neben betriebswirtschaftlichen Kenntnissen viel Phantasie aufbringen. Hier ist der WDR rechenschaftspflichtig! Ich vermute mal Kosten weit fünfstellig, Erträge nahe 0,00 ? Dieser Fall wird jetzt öffentlich verfolgt, bei wachsendem öffentlichem Interesse. Dann geht es weiter mit den redundanten Rundfunkorchestern, Sendeformaten, Redaktionen…............ Ich erhöhe Kipppunkt auf Urknall, mal sehen, was übrig bleibt. Spannend!

Susanne antalic / 01.01.2020

Ich vertsehe es sehr gut, warum sich die linken WDRmitarbeiter ärgern und um sich schlagen. Es ist mehr als bekannt, wie man in diktatorischen und kommunistischen Ländern zu einem guten Job kommt, nur die Haltung zählt und sonst nichts, so kommt es dazu, dass die Menschen zu Jobs kommen, die nichts können, keine Qualifikation haben, aber stramm stehen, so sieht auch das Programm der ÖR, schlecht, verlogen, propagandistisch und hetzen gegen andersdenkende, all das leben sie vor, wogegen sie angeblich kämpfen, so viel Blödheit auf einem Platz muss man suchen, aber wie gesagt, dass sind die mit der richtige Haltung und keine Ahnung von nichts, aber davon viel.

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