Wolfgang Meins / 05.02.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 65 / Seite ausdrucken

Neues zum Hanau-Attentat: Der Vater und die Angehörigen

Nach einem kurzen Psychiatrie-Aufenthalt lebte der Vater des Attentäters von Hanau seit etwa fünf Monaten – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – bereits wieder seinem Haus in Hanau-Kesselstadt. Als der Spiegel am 15. Dezember titelte: „Vater des Attentäters stellt rassistische Anzeigen – und fordert Tatwaffen zurück“, war es allerdings vorbei mit der relativen Anonymität. Zwar hätten sich beim Vater damals keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung an der Tat seines Sohnes Tobias Rathjen ergeben. Aber aus den Akten ergebe sich, dass auch Rathjen senior „rechtsextrem inspirierten Verschwörungstheorien anhängt“. Das überrascht, denn bisher galt der Vater ja lediglich als ein etwas skurriler Einzelgänger.

Auch der Vater hat einen Verfolgungswahn

Das meiste, was der Spiegel an Informationen über den Vater in den Akten fand, geht allerdings weit über bloße Skurrilität hinaus – wenngleich nicht in Richtung Rechtsextremismus, sondern eindeutig in Richtung Verfolgungswahn: „Sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation gewesen. Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen.“ Interessant auch der Hinweis, dass bereits die Anzeige wegen „Bespitzelung durch einen unbekannten Geheimdienst“ im Jahr 2004 von Vater und – dem schon damals an einer paranoiden Schizophrenie erkrankten – Sohn gemeinsam erstattet wurde.

Es muss allerdings offenbleiben, ob der Vater „nur“ an einer (reinen) Wahnerkrankung leidet – was ich für wahrscheinlicher halte – oder, wie sein Sohn, an einer schizophrenen Psychose. Diese psychische Störung ist meist wesentlich schwerer, da noch durch weitere psychische Symptome gekennzeichnet. Damit lag in der Familie Rathjen – seit mindestens 2004 – ganz offensichtlich das vor, was in der Psychiatrie früher als Folie à deux, jetzt als induzierte Psychose bezeichnet wird. Die Frage, wer hier der Induzierer war, Vater oder Sohn, muss allerdings offenbleiben.

Diagnose des Attentäters jetzt amtlich

Nur der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die einen Monat nach dem Attentat vom 19. Februar bereits vom Autor und etwas später auch von dem ehemaligen Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité, Prof. Kröber, diagnostizierte paranoide Schizophrenie des Tobias R. mittlerweile amtlich ist. Es war wiederum das Hamburger Magazin, das Ende November mit der Nachricht überraschte, ein im Auftrag des Generalbundesanwalts (GBA) erstelltes forensisch-psychiatrisches Gutachten durch Prof. Saß habe „klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie“ beim Attentäter festgestellt. Hält nun auch der äußerst renommierte Gutachter Prof. Saß – wie der Autor und Prof. Kröber – den Attentäter für schuldunfähig, dass er also wegen seiner schweren paranoiden Schizophrenie unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln? Der Spiegel bleibt die Antwort auf diese entscheidende Frage komplett schuldig – was aber natürlich auch eine Antwort ist. Es kommt eben wieder darauf an, auch zwischen den Zeilen lesen zu können.

Die ausbleibende politische oder mediale Reaktion auf das Saß-Gutachten belegt erneut, wie fest das Narrativ einer rassistisch motivierten, keinesfalls krankheitsbedingten Tat in der Öffentlichkeit verankert ist – nicht zuletzt auch bei den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer. Dieser klaffende Abgrund zwischen Faktischem einerseits und politisch Erwünschtem andererseits erinnert fast an die offizielle Sprachregelung in der DDR zu den Ereignissen des 17. Juni: Es war kein Volksaufstand, sondern eine von westlichen Provokateuren angezettelte Konterrevolution. Aber so ganz scheint der GBA dem Frieden immer noch nicht zu trauen. Jedenfalls wollte die Bundesanwaltschaft dem Hanauer Anzeiger auf Anfrage keine Gutachten-Einsicht gewähren.

Der Paranoiker agiert meist im Verborgenen

Für die Hanauer Bevölkerung im Allgemeinen und die Angehörigen und Hinterbliebenen der Attentatsopfer im Besonderen hat die jetzt auf den Vater gerichtete mediale Aufmerksamkeit durchaus ambivalente Auswirkungen. Noch bis vor kurzem schien für die Hanauer – abgesehen von den unmittelbaren Nachbarn und einigen Amtspersonen – der Vater gar nicht mehr existent zu sein. Der fachliche Hintergrund dafür dürfte in der Tatsache zu suchen sein, dass anhaltend Wahnkranke mit Paranoia meist zurückgezogen und im Verborgenen agieren. Sie suchen also nicht das Licht der Öffentlichkeit, sondern arbeiten sich typischerweise an staatlichen Institutionen wie Bürgermeisteramt, Polizei und Staatsanwaltschaft ab, die sie mit Anzeigen und Hinweisen überziehen. Erst durch seine mediale Würdigung ist der Vater überhaupt wieder sichtbar und ein Thema in Hanau geworden. Dass es sich bei ihm zuvorderst um einen chronisch psychisch Kranken handelt, scheint dabei den Beteiligten nicht immer klar zu sein. 

Die Spiegel-Geschichte vom Attentäter-Vater erzählten zahlreiche Medien nach. Teils lebten dabei wieder Verschwörungstheorien in Bezug auf ein möglicherweise hinter dem Attentäter stehendes „rechtsextremes Netzwerk“ auf. Wer in Versuchung gerät, solche jeder Grundlage entbehrenden Parolen unters Volk bringen zu wollen, sollte sich vorher zumindest die wahrscheinliche Wirkung auf die Trauernden vor Augen führen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der psychiatrische Fachhinweis: Im Gegensatz zu Fanatikern – wie etwa Greta Thunberg – bleiben Schizophrene oder andere Wahnkranke isoliert.

Es mag auf den ersten Blick ein wenig nach psychiatrischem Selbstzweck aussehen. Aber ob der Vater nun an einem anhaltenden Wahn oder, wie sein Sohn, an einer Schizophrenie leidet, hat durchaus relevante Auswirkungen auf die Prognose – günstige und ungünstige: Ein reiner, anhaltender Wahn ist in aller Regel komplett therapieresistent. Gleichzeitig bleiben die Betroffenen fast immer in der Lage, autark und unabhängig von fremder Hilfe zu leben. Während an Schizophrenie erkrankte Personen ein drei- bis fünffach erhöhtes Risiko für die Begehung eines schweren Gewaltdeliktes besitzen, ist für Wahnkranke nichts dergleichen bekannt.

Welche Möglichkeiten bleiben?

Aber, so könnten die Opferangehörigen fragen, besteht nicht die Möglichkeit den Vater auf der Grundlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen? Wohl kaum, denn dafür wäre eine akut drohende, praktisch unmittelbar bevorstehende Fremdgefährdung die zwingende Voraussetzung. Und auch für das Wegsperren ins Gefängnis fehlen schlicht die dafür nun einmal notwendigen Voraussetzungen. So bitter es vielleicht auch sein mag: Es gibt keine andere Möglichkeit, als sich mit der Existenz des Vaters in Hanau zu arrangieren, ihn also freundlich-neutral und bestimmt zu ignorieren. 

Eine Mahnwache, wie sie jüngst in unmittelbarer Nähe des väterlichen Hauses stattfand, hilft hier nicht weiter – im Gegenteil: Ein Wahnkranker wird dadurch weder abgeschreckt noch zur geistigen Ein- oder gar Umkehr bewegt, sondern fühlt sich schlimmstenfalls in die Enge getrieben und wird dann möglicherweise weniger berechenbar. Bei dieser Mahnwache wurde von einem Redner, dem Bruder eines Attentatsopfers, gefordert: „Er muss raus aus Kesselstadt.“ Heißt das jetzt, psychisch Kranke, die das Pech haben, unter politisch grob unkorrekten Wahnthemen zu leiden, seien zu verbannen oder wegzusperren?

Wenn die Zeit keine Wunden mehr heilt

Bei der psychischen Verarbeitung des Hanauer Attentats scheint für die Hinterbliebenen und Angehörigen die alte Regel „Zeit heilt alle Wunden“ nicht mehr zu gelten. Auch wenn diese Regel die reine Bedeutung der Zeit überbewerten mag, verwundert die folgende Äußerung eines trauernden Bruders doch sehr. Fast ein Jahr nach dem Attentat sagte er auf der (digitalen) Podiumsrunde „SayTheirNames“ mit „Fachleuten auf den Feldern von Antirassismus, Medien und Erinnerungskultur“ (Faz+) in die Kamera: „Uns allen geht es nach einem Jahr wesentlich schlechter“ und, fast noch verstörender: Man kämpfe immer noch um Erinnerung, Aufklärung und Konsequenzen.

Hier zeigt sich exemplarisch der Preis, den Hinterbliebene und Angehörige für die politische Instrumentalisierung des Hanau-Attentats zahlen müssen. Je aktiver ihre Beteiligung daran ausfällt, desto stärker nehmen sie sich die Chance, „normal“ trauern zu können. Dass es dabei für den einen oder anderen durchaus verlockend sein mag, aus der Anonymität seines bisherigen Lebens ins Licht der Öffentlichkeit treten zu können, sei dahingestellt. Tragisch ist aber auf jeden Fall, dass sie bloß einer ideologischen Fiktion folgen und sich damit auch um die Möglichkeit bringen, einen tatsächlichen Beitrag zur Prävention ähnlicher Taten von psychisch Kranken anzustoßen: etwa die „gesetzlichen Voraussetzungen“ zu ändern, die den GBA nach dessen Antwort daran gehindert hätten, bereits nach Erhalt des ersten Täter-Manifests im November 2019 den Sozialpsychiatrischen Dienst von Hanau zu informieren. Der dann möglicherweise eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie oder zumindest die Beschlagnahme der Waffen veranlasst hätte. Zumal, wie jüngst wiederum der Spiegel – nicht etwa die eigentlich zuständige Bundesanwaltschaft – meldete, bei dem Attentäter bereits im Januar 2002 ein Amtsarzt eine schizophrene Psychose diagnostiziert und eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie veranlasst habe.

Dieser Kampf endet nie

Stattdessen entsteht bei dem Beobachter der Eindruck, dass sich die Angehörigen und Hinterbliebenen ausnahmslos fest eingereiht haben in den unerbittlichen Kampf gegen Rassismus und Rechtextremismus. Das verschafft ihnen gegenwärtig zwar reichlich Solidaritätsadressen und Anerkennung und damit auch eine gewisse Genugtuung, aber: Dieser Kampf kann nie ein Ende finden, denn irgendwo wird es immer „Rassisten“ geben, die es zu entlarven und bekämpfen gilt. Die zahlreichen mit Abermillionen von Steuergeldern finanzierten Aktivisten werden schon dafür sorgen, dass den sogenannten Demokratie- und Rechtsextremismus-Projekten die Arbeit nicht ausgeht. Da wird die „DEXT-Beratungsstelle“ in Hanau, die für dieses und nächstes Jahr mal eben eine halbe Million Euro an Fördergeldern erhalten hat, keine Ausnahme sein.

In Frankfurt gibt es unter der Friedensbrücke bereits ein 27 Meter breites Gedenk-Graffito mit dem sinnigen Motto: „Rassismus tötet – von Hanau bis Moria“. Auch Hanau plant, ein eigenes Mahnmal zu errichten. Derzeit laufen die Vorbereitungen dazu auf Hochtouren. Denn es gilt, ab April aus den 117 weltweit eingereichten Entwürfen den Sieger auszuwählen.

Zweifellos werden auch Vertreter der Hinterbliebenen und Angehörigen beteiligt sein an der Auswahl des Entwurfs, ebenso wie an den Planungen für die Gedenkfeier am 19. Februar. Dort wird selbstverständlich auch Bundespräsident Steinmeier eine seiner hölzern-pathetischen Reden halten, was die Hinterbliebenen und Angehörigen durchaus als Ehre empfinden mögen. Aber all das erhöht auch die Gefahr für sie, mehr und mehr zu politisch instrumentalisierten Berufstrauernden zu werden, die ihrem Leben nur schwer noch einen anderen Sinn werden geben können. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Lesen Sie zum gleichen Thema von Wolfgang Meins: 

Der Täter von Hanau – eine Diagnose

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet

 

Foto: Pixabay

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R. Kuth / 05.02.2021

Das Eingestehen eines Fehlers, hier der angebliche Rassismus, ist nicht mehr möglich. Unsere gottgleiche Oberin macht es doch täglich vor. “Nun sind sie halt da…” Nun war er hält Rassist.

Sebastian Weber / 05.02.2021

Das Hanau-Attentat hatte zumindest einen Vorteil: man kann versuchen der AfD eins auszuwischen, denn nach fast einhelliger Meinung in den Medien ist diese Partei als “geistige Brandstifterin”  Förderin der “rechten Gewalt” und damit mitschuldig. Bravo. Aber der hatespeech auf de.indymedia dot org, wo offen zu Gewalt, oft gegen Polizisten, aufgerufen wird, ist ok. Kein Staatsanwalt stört sich daran. Ach ja, sorry, ist ja Aufruf zu linker Gewalt, dann ist es ja gut ...

Ralf Pöhling / 05.02.2021

Mal schauen, wie viel Wahrheit dieses Land verträgt: Der Fall Hanau riecht nach einem “Set-Up”. Wohl kein kompletter Fake, aber ein provoziertes Unheil, dessen Sinn darin besteht, die öffentliche Meinung in die politisch gewünschte Richtung zu drücken. Dass es sich beim Täter von Hanau um einen geistig verwirrten Menschen handelte, dessen Urteilskraft nachhaltig getrübt war. ist offensichtlich. Anscheinend gilt dies aber auch für den Vater. Und hier wird es interessant, denn dass Vater und Sohn ganz zufällig dem exakt selben Wahn unterliegen, ist doch eher unwahrscheinlich. Also muss etwas diesen Wahn bei Vater und Sohn ausgelöst haben. Man halte sich vor Augen: Die beiden sind mit ihrem Verfolgungswahn aufgrund der Anzeige 2004 dem Staatsapparat bekannt. dennoch gehen keine Alarmglocken ob des Waffenbesitzes des Täters an. Was zunächst nicht verwundert, denn beim Antrag auf eine WBK wird der Geisteszustand des Antragsstellers nicht überprüft, sondern nur Vorstrafenregister und Verfassungstreue. Eine verräterische Anzeige des Täters selbst, die auf einen Verfolgungswahn hindeutet, ist in dem Prozedere nicht relevant. Aber: Irgendjemand hat den Zustand der beiden auf dem Schirm. Eventuell sogar derjenige, der den Verfolgungswahn ausgelöst hat. Einen Verfolgungswahn durch gezielte Maßnahmen wie etwa “Gaslighting” auszulösen, ist nicht besonders schwer. Einen bereits vorhandenen Verfolgungswahn gezielt zu eskalieren, auch nicht. Wer den Verfolgungswahn einer Person gezielt eskaliert, insbesondere in Kenntnis der Tatsache, dass es sich um einen Waffenbesitzer handelt, der tut dies in einer bestimmten Absicht. Und hier achte man auf die mediale Auswertung dieses Ereignisses und wer letztlich davon profitiert. Wenn ich den legalen Waffenbesitz in Deutschland verbieten will, muss ich nur dafür sorgen, dass ein Legalwaffenbesitzer zum Attentäter wird. Und um von mir selbst abzulenken, schiebe ich das ganze dann auf “rechts”...

Kai Nissen / 05.02.2021

Als ein eritreischer Staatsbürger am 29. Juli 2019 seine grauenvolle Tat am Frankfurter Bhf beging, konnten die Medien nicht schnell genug sein, um seine psychische Erkrankung in den Vordergrund zu stellen. Dass der Hanauer Täter unübersehbar offensichtlich auch an einer psychischen Erkrankung litt, davon war jedoch in den Medien überhaupt nicht die Rede, sondern nur das Gratis-Entsetzen und der gratis erhobene Finger und die gratis mahnenden Worte. Es tun meinen Augen weh, solche dermaßen offensichtlich tendentiösen Berichte zu lesen.

Albert Pelka / 05.02.2021

Nebenbei spricht dieses Narrativ vom rechtsterroristischen Gesinnungstäter von Hanau , diese brutale Interessiertheit an einer Opferrollenverwertgbarkeit auf teufel komm raus, im tiefsten Grunde allen schizophren Erkrankten das Rechtsinstitut der krankkheitsbedingten Schuldununfähigkeit umstandslos ab, welches doch unabdingbar ein Eckstein eines jeden modernen Rechtsstaats ist und notwendig zu sein hat. Und “unser”  Bundes-Hassprediger-Demagöglein fürs Gestelzte und Fischfilet-Obersahniges , Frank-Walter der Dunkelraunende, dabei ganz vorne dran, und zwar aus Eimern gar kübelnd bei seinem deliranten Feixtanzen: Ach, wie gut, dass jeder weiß, dass sein Stielzlein Rumpel heißt.

Charles Brûler / 05.02.2021

“. . zwischen den Zeilen lesen” musste man auch in den ostkommunistischen Diktaturen. Medizinische Diagnosen und Therapien wurden dort ebenso nach politischen Interessen gestellt und verordnet. Schauen wir mal, was uns die Nachgeburt der 68er und der DDR-Begünstigten noch so alles bescheren. Es war ja angeblich nicht alles so schlimm.

Dr. Gisela Meyer / 05.02.2021

Eine Schizophrenie kann nicht von einer anderen Person “induziert” werden. Dass sollten Sie wissen, Herr Dr. Meins. Zumindest nicht in dem Sinne, wie Sie es meinen, siehe psychoanalytische Modelle der Schizophrenie.

T. Landdrost / 05.02.2021

Töten deutsche Geisteskranke Migranten, sind es rechtsextreme Taten. Töten nicht-geisteskranke Migranten sind sie geisteskrank. Die einen können also nicht unter einer Geisteskrankheit leiden, die anderen leiden immer darunter. Noch Fragen?

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