Nach einem versehentlich vorab veröffentlichten Urteil hebt das Bundesverfassungsgericht das Wahlgesetz der Ampel-Regierung teilweise auf.
Das Bundesverfassungsgericht hebt die Wahlrechtsreform der Ampel teilweise auf, meldet u.a. welt.de. Das Gericht hält die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Bis zu einer Neuregelung solle die Grundmandatsklausel nun weiterhin gelten.
Das Gericht verkündet sein Urteil über das neue Wahlrecht eigentlich erst am heutigen Dienstag um 10 Uhr. Doch offenbar war es zwischenzeitlich bereits auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts zu sehen, weshalb Screenshots davon ins Internet gelangt sind.
Die ebenfalls umstrittene Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate, die in der geplanten Form dazu führen kann, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete unter Umständen gar nicht in den Bundestag einziehen können, hält das Gericht, den ersten Berichten zufolge, hingegen offenbar für verfassungskonform.