Joachim Nikolaus Steinhöfel / 03.08.2020 / 06:21 / Foto: Achgut.com / 41 / Seite ausdrucken

Neues vom Beitragsservice: Schöne Momente mit Frau Anke

Es ist ein immer wieder schöner Moment für den überzeugten Gebührenzahler, wenn nicht einer der Höhepunkte im Jahr des öffentlich-rechtlich sozialisierten Probanden, wenn Anke Naujock-Simon ihren Bericht vorlegt. „Die neue Anke ist da“, raunen sich dann Gleichgesinnte pünktlich zur Abbuchung des Quartalsbeträge durch den „Beitragsservice“ zu.

Eingeweihte wissen natürlich, dass damit zuletzt der „16. Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Berichtszeitraum: 01. April 2019 bis 31. März 2020, Dem Rundfunkrat gemäß § 38 Abs. 7 rbb-Staatsvertrag vorgelegt von Anke Naujock-Simon“ gemeint war.

Diese erneute Glanzleistung der Autorin in vollem Umfang zu würdigen, sprengte den Umfang dieser kleinen Fingerübung. Daher haben wir uns entschlossen, das Augenmerk lediglich auf eine kleine Passage auf Seite 83 des Berichtes (D. Datenschutz beim Rundfunkbeitragseinzug V. Auskunftsersuchen und Eingaben 1. Bearbeitung durch den ZBS) zu richten, auf die sich die Hetzer, Hasser und Spalter, vor denen Gensing, Restle und Reschke landauf landab zu warnen nicht müde werden, bald mit hämischer Schadenfreude stürzen werden.

„Es wird deutlich, dass die Anzahl der Anträge auf Auskunft sowie der Eingaben mit Datenschutzbezug vor allem im Dezember 2019 signifikant gestiegen ist. Eine Ursache dafür ist höchstwahrscheinlich der Umstand, dass seit Dezember 2019 vor allem über die Internetseite http://www.hallo-meinung.de vehement zu Störungs- und Boykottaktionen gegen den Beitragseinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgerufen wird. In diesem Zusammenhang werden sogar Formulare zur Beantragung von Datenauskünften zum Ausdrucken und/oder Download zur Verfügung gestellt. Kommunikativ begleitet wird dies im Rahmen einer umfassenden Kampagne in den sozialen Medien.“

Die auch in den Texten „Nicht vergessen: Weihnachtsgrüße an den ‚Beitragsservice‘” und „Neujahrsgrüsse an den Beitragsservice“ gemachten Vorschläge scheinen also Anklang gefunden zu haben.

Wahrnehmung der Rechte als "vehemente Störungs- und Boykottaktionen"

Angesichts des gesellschaftlichen Leitbildes, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei seiner gelegentlich auch durchaus eigenwilligen Umsetzung des sogenannten Programmauftrages propagiert, verwundert es ein wenig, dass privat finanzierte Anregungen aus der Zivilgesellschaft, die dem mündigen Bürger die Wahrnehmung der Rechte aus der genau für diesen Zweck verfassten Datenschutzgrundverordnung vorschlagen, als „vehemente Störungs- und Boykottaktionen“ diskreditiert werden. 

Boykottverschärfend wertet Frau Naujock-Simon den Umstand, dass für die Anfrage nach DSGVO kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt wurden, damit die Beitragszahler in die Lage versetzt sind, ihre Rechte vollständig wahrzunehmen. Wo kommen wir nur hin, wenn der Beitragszahler auf die impertinente Idee verfällt, einmal nach seinen Daten zu fragen. Zumindest wissen wir jetzt, was von der Mitteilung von Frau Anke zu halten ist, die sie auf den Seiten des MDR macht: „Ihre Rechte – Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft

– Recht auf Berichtigung

– Recht auf Löschung

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

– Recht zum Widerruf.“

Der Hinweis, dass die Wahrnehmung dieser Rechte als Boykott- und Störaktion zu bewerten ist und besser unterbleibt, wird Frau Anke sicherlich noch ergänzen.

Das viele Geld, dass Sie Monat für Monat an den „Beitragsservice“ zahlen, wird zum Teil dafür verwendet, das Gehalt von „ARD-Faktenfinder“ Wulf Rohwedder zu bestreiten. Einem auf Twitter (304 Follower) weltberühmten Journalisten. Der „ARD-Faktenfinder“ beschreibt seine Aufgabe so:

„Gegen Gerüchte und Falschmeldungen – Der ARD-Faktenfinder untersucht Gerüchte und stellt gezielte Falschmeldungen richtig.“

Dann ist es natürlich irgendwie blöd, wenn beim Richtigstellen von gezielten Falschmeldungen selber gezielte Falschmeldungen verbreitet werden und einem dies auch noch gerichtlich durch einstweilige Verfügung verboten wird, oder? So geschehen in der letzten Woche wegen falscher Tatsachenbehauptungen in diesem Text. Und noch blöder ist es doch, wenn man vor dem Gang zu Gericht per Fax auf diese gezielte Falschmeldung hingewiesen wurde und man sie nicht freiwillig korrigiert und sich entschuldigt. „Faktenfinder können nicht irren“ soll auf Rohwedders Bürotür stehen. Aber dabei handelt es sich um noch eine gezielte Falschmeldung.

Bargeld mit dümmlichen Begleitzeilen zurückerhalten

Viele, nein sehr viele Menschen fragen, wie es nun nach Datenschutzauskunft, Widerruf der Einzugsermächtigung und Angebot der Barzahlung mit dem Beitragsservice weitergeht.

Vorab: Wer keinen Ärger will, Angst hat, wenn der Gerichtsvollzieher kommt (dem man entweder ein paar Euro in die Hand drückt oder den man wieder nach Hause schickt) oder das Risiko einer Kontenpfändung um jeden Preis vermeiden will, sollte seine Gebühren zahlen und auf die Zuschauertribüne wechseln. Ein kleines bisschen Mut und Entschlossenheit gehören dazu, wenn man die „Großen“ ärgern will.

Beim Beitragsservice und den Sendeanstalten herrscht Uneinigkeit, man könnte es auch Chaos nennen, was die Barzahlungsangebote der Gebührenpflichtigen angeht. Viele Menschen haben Bargeld per Post an die Sender geschickt, die damit sehr unterschiedlich umgehen. Tom Buhrow, der Intendant des WDR, hat das Bargeld, das ihn erreichte, weitergeleitet, es wurde verbucht; siehe „Bar an Buhrow.“

Jemand anders berichtet mir dies:

„Ich habe unter dem Datum des 23.01.2020 einen Barbetrag von EUR 5,50 (Banknote und Münzen) per eingeschriebenem Brief mit der Bitte um beitragsschuldmindernde Verbuchung an den Beitragsservice gesendet. Vier Mal im Laufe von 15 Wochen habe ich fax- und briefschriftlich eine Buchungsbestätigung für diesen Betrag angemahnt. Unter dem Datum des 24.06.2020 erhielt ich ein Briefschreiben des Beitragsservice, in dem die vorgenannten EUR 5,50 schuldmindernd mit Valuta 06.05.2020 als ‚Überweisung‘ verbucht wurden.“

Andere Gebührenzahler haben ihr Bargeld mit dümmlichen Begleitzeilen zurückerhalten. Diese Schreiben sollten Sie gut verwahren. Ich finde es sehr interessant, dass der Beitragsservice Geld, das er schon hat, zurückschickt um dann den Gerichtsvollzieher loszuschicken um das Geld einzutreiben, dass er bereits besaß. Da könnte es rechtliche Hürden geben, die einer  Vollstreckung im Wege stehen. Wer etwas Mut hat, geht diesen Weg weiter. Also Bargeld per Post an den für den Nutzer zuständigen Sender schicken und dies dokumentieren.

Unterstützer, wie Peter Weber von “Hallo Meinung” haben uns gebeten, ein paar Präzedenzfälle vor Gericht durchzufechten, für die sie die Kosten übernehmen werden. Dies geschieht bereits und darüber wird berichtet werden. Wegen der sehr vielen Anfragen hier noch einmal die Mitteilung, dass wir den „normalen“ Einzelfall gegen den „Beitragsservice“ leider nicht übernehmen können. Die Kosten wären viel höher als der streitige Betrag, daher haben wir den Weg gewählt, Präzedenzfälle zu führen und diese bekannt zu machen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Webseite.

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Stefan Seibert / 03.08.2020

Das erste Mal, als ich die Rechnung nicht bezahlte, erhielt ich eine Zahlungserinnerung. Ich habe dann überwiesen und die nächste Rechnung erneut ignoriert. Da kam dann keine Zahlungserinnerung mehr, sondern direkt ein Festsetzungsbescheid. Um die Buchhaltung zu ärgern, habe ich dann 10 Cent zuviel überwiesen und eine Woche später 52,50. Bin gespannt auf die nächste Rechnung, die ich dann wieder ignorieren werde. Das Auskunftsersuchen gemäss DSGVO wurde diesmal übrigens recht zügig - innerhalb von ein paar Tagen - beantwortet.

Klaus Meyer / 03.08.2020

Über den GEZ-Stammtisch München und über einige Internet-Foren sowie des Beiwohnens bei mehreren Verwaltungsgerichtsprozessen und auch bei den Rundfunkratssitzungen des BR bin ich ganz gut im Bilde, was bei der GEZ funktioniert und was nicht. Und wie so häufig ist die (zweit-)einfachste Methode auch die Beste. Die einfachste Methode wäre, die Bescheide einfach zu ignorieren und zu behaupten, daß man sie nicht bekommen hat. Das allerdings funktioniert nicht, da keine Rückläufer beim sog. Beitragsservice eingegangen sind (das ist laut Richter der Beweis, daß man bei mehreren Schreiben mindestens ein paar Schreiben empfangen hat). Also muß man darauf setzen, daß es Rückläufer gibt (die zweiteinfachste Methode). Man streicht einfach das Adreßfeld durch und dann zurück in den Briefkasten. Wer sicher gehen will, schreibt per Mail vorher kurz einen Einzeiler an die Rundfunkanstalt, daß man ab dem 01…... nicht mehr unter dieser Adresse erreichbar sein wird. Bisher hat das bei mehreren meiner Bekannten problemlos funktioniert und ich selbst habe auch noch nie einen Cent an diese mutmaßlichen Verbrecher gezahlt und ich habe auch nicht vor, es zu tun. Aber das sind nur Erfahrungsberichte und ich will hier auf keinen Fall zum Rechtsbruch auffordern. P.S.: Dieses Verfahren wurde auch bei Briefen wg Geschwindigkeitsüberschreitungen schon erfolgreich angewendet, wo die Verjährungsfrist nur drei Monate beträgt.

Jürgen Fischer / 03.08.2020

Merkwürdig. Beim ersten flüchtigen Drüberlesen habe ich doch glatt »Neues vom Betrugsservice« gelesen. Obwohl: so merkwürdig finde ich das jetzt nicht. Eher naheliegend.

Ilona Grimm / 03.08.2020

@Nachtrag: Hinzuschickendes Bargeld auf einen Papierbogen aufkleben: Scheine mit kleinen Fotoklebern, damit sie sich ohne Beschädigung ablösen lassen, und Bares mit transparentem Klebstreifen. Gesamtwert dazu schreiben sowie die „Beitragsnummer“. Dann das Blatt oder die Blätter so abfotografieren, dass auf dem Schein/den Scheinen die Nummern erkennbar sind und auf den Münzen die Werte. Foto ausdrucken und zur GEZ-Akte legen.

Hjalmar Kreutzer / 03.08.2020

„Die neue Anke ist da!“ - Herrlich! Da zitiert man doch gern eine alte Proll-TV-Sendung: „Danke - Anke!“ Der Titel des „Tätigkeitsberichts“ erinnert stilistisch an die „Historie von D. Johann Fausten und seinen Abenteuern nebst seinem greulichen und erschröcklichen Ende“. Ja, Hohn und Spott und Nadelstiche, tut ihnen weh, tut ihnen weh! Meine Stimmung hebt sich schlagartig. Dennoch fand ich die Beschimpfung von Dunja Hayali und Team auf der Freiheitsdemo unschön. Immerhin traut sie sich noch raus unter die Leute im Gegensatz zu den vielen Schnitzlers, die uns aus ihrem sicheren Bunker heraus beschimpfen. Verachtung gegenüber der Staatspropaganda kann man auch kultivierter ausdrücken.

Rainer Hanisch / 03.08.2020

@Gerald Weinbehr: “Bin kein Jurist, aber ist es nicht so, dass man Ware, die man zugeschickt bekommt, obwohl man sie nicht bestellt hat, einfach behalten darf?” Soweit mir bekannt ist, muss man sie nicht unbedingt zurückschicken, zumindest nicht auf eigene Kosten. Alleine im Behalten oder nicht Zurücksenden der unbestellten Sache, liegt noch keine Annahmeerklärung des Verbrauchers vor. Der Unternehmer hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Rücksendung der Ware. Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet (§ 241a Abs. 1 BGB@). Ein Rücknahmeverlagen an den Absender reicht also. Wenn der nicht abholt/abholen lässt oder die Rücksendekosten übernimmt, gilt wohl nur eine begrenzte Aufbewahrungspflicht. Mit Einschränkungen! “§ 241a: Unbestellte Leistungen (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, ..., oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat. (Unbestellt ist die Sache, wenn sie dem Verbraucher ohne eine ihm zurechenbare Handlung zugeht.) (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.” Der Absatz 2 könnte zum Fallensteller für die Zahlungsunwilligen werden, fürchte ich. Es gibt in D genug Rechtsverdreher, die jede Gesetzeslücke ausnutzen. So sind die “Leistungen” der ÖR zwar von den wenigsten “bestellt”, aber aufgrund gesetzlicher Festlegungen geliefert worden: “Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war”.

Ilona Grimm / 03.08.2020

Danke, Frau Anke, für Ihre Einblicke in die Befindlichkeiten des Zwangsgebühren-Eintreibers namens „Beitragsservice“, vormals GEZ. Geahnt habe ich schon länger, dass die Aktionen der Menschen, die so unverschämt ihre Rechte wahrnehmen, bei Ihnen und Ihresgleichen nicht so gut ankommen. Nun weiß ich das zuverlässig. Nochmals danke für Ihre Bestätigung! -//- Ohne Sie, werter Herr Steinhöfel, hätte ich vom Tätigkeitsbericht der Anke Naujock-Simon wohl kaum erfahren. -//- Möglichkeiten, die Eintreiber ein bisschen zu ärgern, ohne Rechtsverstöße zu begehen, gibt es etliche. Man muss sich nur mal überlegen, was einen selber ärgern würde, wenn man auf deren Stuhl sitzen würde und z.B. mit Klebestreifen auf Papier fixierte kleine Münzen zählen, ablösen, verbuchen und zur Bank bringen müsste. Dann gäbe es für den ÖRR-Leugner noch die Möglichkeit, von jedem Gebührenbescheid eine Kopie mit dem handschriftlichen Vermerk „Verstehe ich nicht“ zurückzuschicken. Oder zu der angeforderten und erhaltenen – sehr pauschalen - Auskunft im Rahmen des Datenschutzes immer neue Fragen stellen. Immer wieder neue Anträge auf Erlassung der Zwangsgebühren stellen, weil man die Produkte des ÖRR nicht konsumiert. Oder Anträge auf Reduzierung der Zwangsgebühren, weil man dem Wenigen, das man konsumiert, einen Wert unterhalb der Zwangsgebühr beimisst. Und so weiter und so fort. Das ist keineswegs eine Empfehlung. Ich verhalte mich auch gegenüber der GEZ gesetzeskonform aber nicht wunschgemäß. Ein Gesetz, welches das bisschen Aufmucken von ÖRR-Verweigerern verbietet, gibt es nicht. Noch nicht.

Karsten Dörre / 03.08.2020

Oh, oh Boykotthetze. Das gab es schon mal von 1949 bis 1957 - mit Todesurteilen. DDR-Verfassung Art.6, von 1949.

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