... beauftragt sogenannte „Trusted Flaggers“ damit, Inhalte im Internet zu zensieren, ohne dass die Regierung oder die EU in Erscheinung treten. Der erste Chef-Rote-Fahnen-Schwenker ist ein Hamas-Ranschmeißer.
Wie schnell der Digital Services Act (DSA) der EU – eine für die Mitgliedstaaten verpflichtende Verordnung zum Internet – in die Meinungsfreiheit in Deutschland eingreifen kann, lässt sich derzeit an einem Paradebeispiel ablesen: Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn, die bislang für das Stromnetz, das Telefonnetz, das Schienennetz und das Postnetz zuständig war, hat sich just zum „Digital Services Coordinator“ (DSC) aufgeschwungen und will nun die Durchsetzung der EU-Verordnung in Deutschland kontrollieren.
Außerdem besteht ihre Aufgabe darin, die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden zu koordinieren.
Dabei ist die Bundesnetzagentur direkt dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt, und auch ihr Präsident Klaus Müller ist ein Parteifreund Robert Habecks. Mit ihrer neuen Unterabteilung soll die Agentur vorgeblich das Internet vor illegalen Inhalten wie etwa terroristischer Propaganda schützen. Dafür hat sie soeben einen ersten sogenannten „Trusted Flagger“ („vertrauenswürdigen Hinweisgeber“) benannt: die Meldestelle REspect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg.
„Hass und Fake News“ sind nicht justiziabel
Doch Müller, der als kommissarischer DSC-Leiter fungiert, will mehr. In einer Pressemitteilung von Anfang Oktober hebt er hervor: „Mit der Zulassung des ersten Trusted Flaggers setzen wir die europäischen Regelungen in Deutschland konsequent um. Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggers sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“
Damit benennt er allerdings unbeabsichtigt das zentrale Problem: „Hass und Fake News“ sind nämlich nicht justiziabel, und auch die Definition dessen, was darunter zu verstehen ist, ist höchst subjektiv. Genau daran krankt schon der Digital Services Act der EU, der am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft getreten ist. Denn auch er sieht vor, dass Plattformen wie Amazon, Wikipedia, Facebook, Instagram, YouTube, X, TikTok und Google nicht nur eine detaillierte Bewertung ihrer größten „Nutzerrisiken“ wie der Verbreitung von Desinformation vorlegen, sondern ebenfalls „Hate Speech“ und „Fake News“ eindämmen müssen. Bei Verstößen drohen ihnen Strafzahlungen in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes, die sie an die EU zu entrichten haben. Dabei definiert letztlich die EU-Kommission, was unter „Hate Speech“ und „Fake News“ fällt. Internetunternehmen werden also dazu angehalten, Inhalte, die unter den DSA fallen könnten, vorsorglich zu löschen, um keine Strafzahlungen zu riskieren.
Darüber hinaus erhält die EU-Kommission die Möglichkeit, im Fall einer Krise, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die menschliche Gesundheit darstellt, einen Notstand mit einer entsprechenden Krisenreaktion auszurufen und direkten Einfluss auf große Plattformen zu nehmen. Durch den geschickten Schachzug, dass „Trusted Flaggers“ bestimmt werden, tritt die EU respektive die Bundesregierung allerdings nicht selbst als Zensor in Erscheinung.
Es klingt unglaublich, doch es ist Realität
Das verleiht den „Trusted Flaggers“ generell eine bedenklich große Macht. Die Auswahl des ersten „vertrauenswürdigen Hinweisgebers“ ist nun aber besonders problematisch: Wie das Nachrichtenmagazin nius aufgedeckt hat, ist Ahmed Gaafar, der Leiter der Meldestelle Respect – die im übrigen vom Bundesfamilienministerium finanziert wird – ein ägyptischer Islamwissenschaftler mit mehr als zweifelhaftem Werdegang.
So posierte Gaafar auf X mit dem Hamas-Unterstützer Ahmed Al-Tayyib, der seit 2010 amtierender Großimam der Universität Al-Azhar in Kairo ist und durch unverhohlen judenfeindliche Äußerungen aufgefallen ist. Ein Professor der Al-Azhar-Universität rief auch zum Mord gegen den bekannten Islamkritiker Hamed Abdel-Samad auf, der seitdem um sein Leben fürchten muss und sich nur noch unter Polizeischutz bewegen kann. Dennoch war Al-Tayyib schon zu Gast im deutschen Bundestag.
Es klingt unglaublich, doch es ist Realität: Ausgerechnet eine Meldestelle, die von einem Ägypter geleitet wird, der islamistischen Terror gutheißt und mit einem Großimam posiert, der Judenhass verbreitet, ist von der Bundesregierung über die Bundesnetzagentur und dem ihr angegliederten neuen „Digital Services Coordinator“ damit beauftragt worden, „Hass und Fake News“ im Internet aufzuspüren und zu melden, damit der Digital Services Act der EU möglichst „ohne bürokratische Hürde“ in Deutschland umgesetzt wird. Wahnsinn!
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Preußische Zensur-Verordnung vom 18. Oktober 1819 (Preußische Gesetz-Sammlung 1819, S. 227)
Die Vollzugsverordnung vom 18. Oktober 1819 diente der Umsetzung der „Provisorischen Bestimmungen hinsichtlich der Freiheit der Presse“ (Karlsbader Beschlüsse – Preßgesetz) in den Preußischen Landesteilen. Ähnliche Gesetze wurden auch in anderen Ländern das Bundes erlassen.
Art. 1. Alle im Unserem Lande herauszugebende Bücher und Schriften, sollen der in den nachstehenden Artikeln verordneten Zensur zur Genehmigung vorgelegt, und ohne deren schriftliche Erlaubniß weder gedruckt noch verkauft werden.