Verschärfungen durch Infektionsschutzgesetz und Ministerpräsidentenkonferenz.
Der Bundestag beschloss gestern das neue Infektionsschutzgesetz. Die Redner aus den bisherigen und möglicherweise neuen Regierungsparteien haben sich im Bundestag vor allem im Wettbewerb um das größte und stärkste bevormundende Maßnahmenbündel gefallen. Auch die FDP machte da keine Ausnahme. Eine grundsätzliche Ablehnung der Restriktionspolitik kam leider lediglich von der AfD.
Am Nachmittag hat sich zudem die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel und dem vielleicht künftigen Bundeskanzler Olaf Scholz auf Corona-Restriktionen und Grenzwerte verständigt.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, bei welcher Belastung der Krankenhäuser welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, meldet u.a. deutschlandfunk.de. Maßgeblich sei der sogenannte Hospitalisierungsindex, der angebe, wie viele Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in eine Klinik aufgenommen wurden. Wenn ein Bundesland den Index 3 überschreite, also mehr als 0,003 Prozent der Bevölkerung mit einem positiven Corona-Test im Krankenhaus liegen, soll dort die 2G-Regel angewendet werden, wodurch Ungeimpften automatisch das Betreten von Kulturstätten, Freizeitveranstaltungen und Sporteinrichtungen sowie von Hotels und Restaurants verboten wird. Ab einem Index von 6 - 0,006 Prozent der Bevölkerung mit positivem Testergebnis in der Klinik - gelte 2G plus, also Testerfordernisse auch für Geimpfte. Bei einem Index über 9 sollen weitergehende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ergriffen werden.
Die Länder hätten zudem einstimmig für eine Impfpflicht für das Pflegepersonal in bestimmten Einrichtungen plädiert.
Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren solle in der zweiten Dezemberhälfte eine Impfung „angeboten“ werden. Welche Konsequenzen es für die Kinder und ihre Eltern haben wird, sollte das Angebot abgelehnt werden, ist noch nicht bekannt.Wie schon im Infektionsschutzgesetz festgelegt sollen Ungeimpfte nur noch frisch getestet in Bussen und Bahnen mitfahren dürfen. Das Infektionsschutzgesetz schreibt zudem künftig die sogenannte 3-G-Regel für den Arbeitsplatz vor. Alle sogenannten 3G- und 2G-Regelungen zum teilweisen Ausschluss der Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben sollten außerdem künftig schärfer kontrolliert werden.