Verbandsfunktionäre fordern deshalb aber keine Aufhebung unsinniger Maßnahmen, sondern deren Vereinheitlichung.
Der Städte- und Gemeindebund hält die im neuen Infektionsschutzgesetz geregelte Maskenpflicht für nicht kurz zuvor mit Corona infizierte Ungeimpfte für nicht kontrollierbar, meldet die Berliner Zeitung. „Die Befreiung von der Maskenpflicht für Geimpfte oder Genesene ist im Alltag kaum wirksam zu kontrollieren und nur sehr schwer umzusetzen“, habe Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den RND-Zeitungen vom Freitag gesagt. „Gerade bei großen Menschenansammlungen wäre es ein kaum zu bewältigender Aufwand, im Einzelfall den Status zu kontrollieren und zu prüfen, ob der jeweilige Nachweis wirklich korrekt ist.“
Die Ampel-Koalition hatte bekanntlich am Mittwoch die geplanten neuen staatlichen Corona-Restriktionen für den Herbst und Winter vorgestellt. Die Länder sollten unter anderem eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen anordnen können. Um die Menschen dennoch zu wiederholten Injektionen mit den zweifelhaft wirksamen „Impfstoffen“ zu drängen, Ausnahmen solle es aber etwa bei Kulturveranstaltungen Ausnahmen für Getestete, Genesene sowie frisch Geimpfte ab einer dritten Impfung geben, die höchstens drei Monate alt sei.
Landsberg habe deshalb aber nicht ein Ende solcher Maßnahmen gefordert, sondern „Nachbesserungen“ hinsichtlich ihrer „Vollzugsfähigkeit und der Bundeseinheitlichkeit“, wie es in der Berliner Zeitung weiter heißt.
Nach Ansicht des Deutschen Hausärzteverbandes untergrabe die geplante Maskenpflicht-Ausnahme für Menschen, deren Impfung höchstens drei Monate her ist, sogar die Corona-Impfkampagne. „Die Differenzierung nach vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse sollte dringend noch einmal überdacht werden“, habe der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das entwerte die Impfung, denn: „Natürlich werden sich einige Menschen fragen, weswegen sie sich impfen lassen sollten, wenn die Impfung nach drei Monaten schon an Wert verliert.“
Ob sich die Hausärzteverbands-Funktionäre bei der Beschwerde über die Unterscheidung zwischen Geimpften erster und zweiter Klasse daran erinnert haben, dass sie zur diskriminierenden und ausgrenzenden Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften geschwiegen haben?