Es ist ein ständiger Wiedergänger der neuen deutschen Politik: Wenn alle Brandmauer-Rhetorik, Ausgrenzung und „Gegen rechts“-Kampagnen wieder einmal nicht gewirkt haben, so dass der Wählerzuspruch für die AfD erneut gewachsen ist, dann folgt statt einer Manöverkritik am eigenen Kurs bei den AfD-Gegnern erwartbar der Ruf nach einem AfD-Verbot. So ist es jetzt gerade wieder.
Viele Politiker und Meinungsbildner aus dem Dunstkreis von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken gaben sich monatelang große Mühe, möglichst viele Wähler in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dazu zu bringen, ja nicht die AfD zu wählen. Mancherorts schien es im Wahlkampf, als sei die Verhinderung einer AfD-Regierung das wichtigste politische Ziel, zumindest wichtiger als die Bewältigung der Deutschland gerade bedrängenden Krisen.
Über die redete die AfD wiederum umso lieber und lauter. Das ist das normale Verhalten einer Oppositionspartei. Die AfD ist aber keine normale Oppositionspartei, sondern sie hat ein wachstumsförderndes Alleinstellungsmerkmal: Was Regierungsverantwortung angeht, ist sie noch unbefleckt und jungfräulich, dank der sogenannten Brandmauer.
Und dann kamen die September-Wahltage mit klaren AfD-Wahlsiegen. In Mecklenburg-Vorpommern mit dem Nebeneffekt, dass sie die CDU im Landtag nun komplett ersetzt hat. Und was steht plötzlich wieder auf der Tagesordnung? Die Frage, ob und wie man die AfD verbieten lassen könnte. Mag sie jetzt auch bundesweit die umfragestärkste Partei sein: Die Verbotsanhänger stehen in Treue fest zu dem Vorhaben, die Konkurrenten, mit denen sie sich offenbar politisch und inhaltlich nicht erfolgreich auseinandersetzen können, per Verfassungsgerichtsurteil aus dem Rennen zu werfen.
Gestern – vom frühen Nachmittag bis in die späte Nacht – wurde nun im Thüringer Landtag über einen möglichen AfD-Verbotsantrag verhandelt. Die Linke im Landtag hatte beantragt, das Parlament möge die Landesregierung dazu auffordern, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzusetzen. Und zu diesem Antrag gab es gestern eine Anhörung vor dem Justizausschuss.
Wiedergänger der NSDAP?
Normalerweise ziehen von Juristen dominierte Ausschusssitzungen in einem Landtag kein großes überregionales Interesse auf sich, aber hier zog nicht nur das Thema, sondern auch die Auswahl der geladenen Gäste. Denn neben den erwartbaren Juristen verschiedener Couleur erschien auf Initiative der Linken auch der Schauspieler und Entertainer Hape Kerkeling und sorgte für zusätzliches Medieninteresse.
Auch wenn er vielleicht als der Star des Abends galt, bekam er von der Ausschussregie erst als Drittletzter seinen Auftritt, da war der Abend schon weit fortgeschritten. Er füllte die Rolle aus, für die er besetzt war, wobei das nicht heißen soll, er hätte eine Rolle gespielt. Bekanntlich wurde er geladen, weil seine Gedenkrede zum Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald im April dieses Jahres ein großes Medienecho bekam. Kein Zweifel: Die dort erzählte Geschichte seines Großvaters, der von den Nationalsozialisten 1933 verhaftet wurde und der inhaftiert blieb, bis ihn die US-Truppen 1945 aus dem Konzentrationslager Buchenwald befreiten, prägt ihn. Und wer dann die AfD für Wiedergänger der NSDAP hält, ist selbstverständlich hoch motiviert, gegen ihre Erfolge und für ihr Verbot zu kämpfen.
Doch dass Hape Kerkeling davon überzeugt ist, dass die AfD plane, wie die Nazis den demokratischen Rechtsstaat zu zerstören, ist trotz der moralischen Autorität des Großvaters noch kein Beweis dafür, dass es auch so ist. Aber genau dieser klar verfassungsfeindliche Ansatz müsste der AfD bewiesen werden können, um aussichtsreich in ein Verbotsverfahren zu starten. Und an diesen Beweisen scheint es zu mangeln, sonst würde man sie vorbringen.
In den zehn Stunden Ausschusssitzung ist natürlich von etlichen Experten viel gegen die AfD vorgebracht worden. Gern wird auf die Verfassungsschutzämter verwiesen, die die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingeordnet haben. Doch auch die liefern nicht gerade üppige Belege für diese Einstufung.
Viele dieser zehn Stunden – ich schreibe das so, weil ich nicht alle zehn Stunden pausenlos verfolgt habe – lieferten das altbekannte aus der AfD-Verbotsdebatte. Und selbstverständlich wurde – wie so oft – auch einiges gegen die AfD vorgebracht, was als Argument, die Partei nicht zu wählen oder vielleicht sogar von ganzen Herzen abzulehnen, geeignet ist, aber dennoch keine Verfassungsfeindlichkeit beweist.
Ich zweifle nicht daran, dass es in der Partei Mitglieder gibt, die sich nicht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verorten. Aber das ist leider kein Alleinstellungsmerkmal der AfD. Erst wenn es schlagende Beweise dafür gäbe, dass der verfassungsfeindliche Geist parteiprägend ist, wäre ein Parteiverbotsverfahren angemessen. Viele Verbotsanhänger haben offenbar in den Jahren ihrer ideologischen Lufthoheit vergessen, wie groß das Meinungsspektrum auf dem Boden des Grundgesetzes tatsächlich ist. Sie wissen nicht mehr, dass man sich auch jenseits der Grenzen des eigenen Weltbildes und der eigenen Weltanschauung durchaus noch im Verfassungsrahmen befinden kann.
Verbotsverfahren zur Erziehung?
Offenbar sind sich manche Anhänger eines Verbotsverfahrens der Tragfähigkeit ihrer Beweise nicht ganz sicher und vermögen deshalb auch in einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht etwas Positives zu erkennen, wie der als Erster angehörte Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der erklärte, dass abgesehen vom Ausgang des Verfahrens bereits dessen Einleitung eine disziplinierende Wirkung auf die Partei haben könne. Diese wäre gezwungen, dafür zu sorgen, dass sich die gemäßigteren Stimmen durchsetzen und radikalere Stimmen isoliert und ausgeschlossen werden. Ein Verbotsprozess als Instrument der Partei-Erziehung? Was für eine Vorstellung!
Der vorletzte Angehörte war der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Er gehörte zu denen, die ganz trocken und nüchtern darlegten, warum ein AfD-Verbotsverfahren aussichtslos sein dürfte. Zusammengefasst: Es fehlen einfach Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei, das bisher Vorgebrachte trage nicht. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) versuchte es mit ein paar Zitaten von AfD-Politikern, woraufhin Maaßen sinngemäß entgegnete, dass es noch kein Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit sei, wenn in der Hitze der politischen Auseinandersetzung etwas derber formuliert werde. An anderer Stelle sagte er auch: Wenn man die Maßstäbe, die hier an die AfD angelegt werden, allgemein anwenden würde, hätte es längst einen Verbotsantrag gegen Die Linke geben müssen.
Nach neun Stunden Sitzung kann man die Einschätzung nur teilen, dass es keine rechte Grundlage für ein Verbotsantrag gibt. Doch vielleicht ist die gar nicht so wichtig.
Auch wenn es die Verbotsbefürworter zumeist weit von sich weisen: Viele von ihnen setzen darauf, dass allein das eingeleitete Verbotsverfahren vielleicht potenzielle AfD-Wähler abschreckt. Die SPD ist bekanntlich ohnehin schon auf Verbotskurs, und in der noch zögerlichen CDU gibt es inzwischen – wie den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst – auch Unterstützer. Allerdings sprechen sie davon, zuerst eine überparteiliche Prüfkommission einzusetzen, die sich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein Verbotsantrag erfolgreich sein könne.
Aber wird ein Einschwenken auf den Verbotskurs es noch vermögen, der AfD Wähler abspenstig zu machen oder sind die meisten Bürger dieser Debatte vielleicht längst überdrüssig? Wenn sich die deutschen Regierungen nicht endlich spürbar unideologisch und pragmatisch der Krisenbewältigung widmen, wird ein solches Prüfverfahren womöglich kaum noch einen unzufriedenen Wähler daran hindern, dies mit einer Stimme für die größte Oppositionspartei kundzutun. Am Ende wird nur das Instrument der Verbotsverfahrens entwertet.
Das Partei-Verbotsverfahren, wird gern als schärfstes Schwert der wehrhaften Demokratie bezeichnet, aber jetzt machen es vielleicht seine eifrigsten Verfechter nach und nach zu einem stumpfen Schwert oder zur Farce. Wer noch nicht weiß, wie er gewappnet ist, sollte nicht immer wieder laut zum Duell rufen.

1933-45 -> Keine AfD, sondern NSDAP. 2001 -> Keine AfD, sondern Rot-Grün. 2015 -> Keine AfD, sondern CDU. Das eigentliche Problem liegt woanders. Und es springt immer von Partei zu Partei. Und zwar zu der bzw. den Parteien, die die Macht haben. Und bei der AfD muss man höllisch aufpassen, dass uns das Problem nicht auch erwischt, sobald wir am Ruder sind. Darum die ganzen Warnungen und Hilfestellungen bei der Umstrukturierung des Sicherheitsapparates und wie man Entscheider richtig absichert, damit diese im Interesse des Volkes frei schalten und walten können und nicht zur Marionette werden. Im Nahen Osten ist das übrigens das selbe. Nur da hat es eine andere Hautfarbe. Ich bin nicht irre. War ich nie. Alles was ich hier und auf X an Tipps und Tricks rausgebe, basiert auf praktischer Erfahrung mit dem Problem. Ich weiß genau was ich tue. Uns wird keiner verbieten. Das können die nicht mehr. Die werden deshalb eher versuchen uns umzudrehen. Passt auf euch auf. Checkt eure Umgebung auf Wanzen und Kameras…
Wenn Parteiverbote, dann für die Parteien, die Deutschland in den jetzigen Zustand gebracht haben. Die letzten 36 Jahre waren das andere Parteien, als die AfD.
Es gibt offensichtlich eine Partei in Deutschland, oder zumindest in Berlin, die nicht auf dem Boden der FDGO steht, nämlich die ehemalige SED. Antisemitisch und sozialistisch, linksradikal durch und durch. Die verbotene KPD war da noch harmlos.
Wenn erstmal die weisungsgebundenen Länderverfassungsschützer unter AfD-Innenministern stehen, wird das Pendel zurück schwingen.
Auch das wäre nicht gut.
Das intellektuelle Niveau der ‚Intellektuellen‘ sinkt in diesem Staat unübersehbar, zumindest derer die sich auf der Mattscheibe tummeln.
Letztes – und immer wiederkehrendes – Beispiel ist Michel Friedmann, den ich immer als kritischen Journalisten geschätzt habe. Auch er wirft quasi Anti – Israelismus in einen Topf mit Antisemitismus. Ich habe hier schon oft die semantischen Unterschiede erklärt und möchte mich nicht wiederholen ….
Lieber Herr Kerkeling, wenn Buchenwald für Sie eine derartige Obsession ist, sollten Sie auch wissen, daß das Lager nach 45 munter von den roten Unterdrückern weiter betrieben wurde und dort nicht nur Nazis einsaßen ( die hatte man zumeist direkt erschossen oder zur Folter nach Moskau deportiert), sondern alle, die den roten Faschisten nicht paßten, also auch typisch demokratische Dissidenten. Und von den Epigonen der damaligen Unterdrücker (wenn auch 4-fach umgelabelt) lassen Sie sich jetzt instrumentalisieren. Dazu kommt noch eine primitive linke Paranoia, gemäß der jedes Kreuz ein Hakenkreuz, jeder Kohleofen ein Krematorium und jedes Winken ein Hitlergruß ist. Konsequenterweise bedeutet „Nichts ist unmöglich, Toyota“ den KZ-Neubau und „Yes we can“ das um sich Werfen mit Hiroshima-Bomben. Da schreit das Lamm Hurz.
Deutschlands Selenskiverschnitt!
Der Verfassungsschutz in Nordrhein Westfalen hatte ein Gutachten über rund 1.000 Seiten vorgelegt.
Eine NGO hatte mit 1.500 Seiten nachgelegt.
Wäre die AfD verfassungswidrig, würden wahrscheinlich 100 Seiten Gutachten genügen, um das nachzuweisen.
Und wäre die AfD verfassungswidrig, hätten wir schon längst ein Verbotsverfahren.
Es ist also wieder nur der untaugliche Versuch, der AfD in irgendeiner Weise Abbruch zu tun.
Und das geht für gewöhnlich nach hinten los.