Es ist ein ständiger Wiedergänger der neuen deutschen Politik: Wenn alle Brandmauer-Rhetorik, Ausgrenzung und „Gegen rechts“-Kampagnen wieder einmal nicht gewirkt haben, so dass der Wählerzuspruch für die AfD erneut gewachsen ist, dann folgt statt einer Manöverkritik am eigenen Kurs bei den AfD-Gegnern erwartbar der Ruf nach einem AfD-Verbot. So ist es jetzt gerade wieder.
Viele Politiker und Meinungsbildner aus dem Dunstkreis von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken gaben sich monatelang große Mühe, möglichst viele Wähler in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dazu zu bringen, ja nicht die AfD zu wählen. Mancherorts schien es im Wahlkampf, als sei die Verhinderung einer AfD-Regierung das wichtigste politische Ziel, zumindest wichtiger als die Bewältigung der Deutschland gerade bedrängenden Krisen.
Über die redete die AfD wiederum umso lieber und lauter. Das ist das normale Verhalten einer Oppositionspartei. Die AfD ist aber keine normale Oppositionspartei, sondern sie hat ein wachstumsförderndes Alleinstellungsmerkmal: Was Regierungsverantwortung angeht, ist sie noch unbefleckt und jungfräulich, dank der sogenannten Brandmauer.
Und dann kamen die September-Wahltage mit klaren AfD-Wahlsiegen. In Mecklenburg-Vorpommern mit dem Nebeneffekt, dass sie die CDU im Landtag nun komplett ersetzt hat. Und was steht plötzlich wieder auf der Tagesordnung? Die Frage, ob und wie man die AfD verbieten lassen könnte. Mag sie jetzt auch bundesweit die umfragestärkste Partei sein: Die Verbotsanhänger stehen in Treue fest zu dem Vorhaben, die Konkurrenten, mit denen sie sich offenbar politisch und inhaltlich nicht erfolgreich auseinandersetzen können, per Verfassungsgerichtsurteil aus dem Rennen zu werfen.
Gestern – vom frühen Nachmittag bis in die späte Nacht – wurde nun im Thüringer Landtag über einen möglichen AfD-Verbotsantrag verhandelt. Die Linke im Landtag hatte beantragt, das Parlament möge die Landesregierung dazu auffordern, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzusetzen. Und zu diesem Antrag gab es gestern eine Anhörung vor dem Justizausschuss.
Wiedergänger der NSDAP?
Normalerweise ziehen von Juristen dominierte Ausschusssitzungen in einem Landtag kein großes überregionales Interesse auf sich, aber hier zog nicht nur das Thema, sondern auch die Auswahl der geladenen Gäste. Denn neben den erwartbaren Juristen verschiedener Couleur erschien auf Initiative der Linken auch der Schauspieler und Entertainer Hape Kerkeling und sorgte für zusätzliches Medieninteresse.
Auch wenn er vielleicht als der Star des Abends galt, bekam er von der Ausschussregie erst als Drittletzter seinen Auftritt, da war der Abend schon weit fortgeschritten. Er füllte die Rolle aus, für die er besetzt war, wobei das nicht heißen soll, er hätte eine Rolle gespielt. Bekanntlich wurde er geladen, weil seine Gedenkrede zum Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald im April dieses Jahres ein großes Medienecho bekam. Kein Zweifel: Die dort erzählte Geschichte seines Großvaters, der von den Nationalsozialisten 1933 verhaftet wurde und der inhaftiert blieb, bis ihn die US-Truppen 1945 aus dem Konzentrationslager Buchenwald befreiten, prägt ihn. Und wer dann die AfD für Wiedergänger der NSDAP hält, ist selbstverständlich hoch motiviert, gegen ihre Erfolge und für ihr Verbot zu kämpfen.
Doch dass Hape Kerkeling davon überzeugt ist, dass die AfD plane, wie die Nazis den demokratischen Rechtsstaat zu zerstören, ist trotz der moralischen Autorität des Großvaters noch kein Beweis dafür, dass es auch so ist. Aber genau dieser klar verfassungsfeindliche Ansatz müsste der AfD bewiesen werden können, um aussichtsreich in ein Verbotsverfahren zu starten. Und an diesen Beweisen scheint es zu mangeln, sonst würde man sie vorbringen.
In den zehn Stunden Ausschusssitzung ist natürlich von etlichen Experten viel gegen die AfD vorgebracht worden. Gern wird auf die Verfassungsschutzämter verwiesen, die die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingeordnet haben. Doch auch die liefern nicht gerade üppige Belege für diese Einstufung.
Viele dieser zehn Stunden – ich schreibe das so, weil ich nicht alle zehn Stunden pausenlos verfolgt habe – lieferten das altbekannte aus der AfD-Verbotsdebatte. Und selbstverständlich wurde – wie so oft – auch einiges gegen die AfD vorgebracht, was als Argument, die Partei nicht zu wählen oder vielleicht sogar von ganzen Herzen abzulehnen, geeignet ist, aber dennoch keine Verfassungsfeindlichkeit beweist.
Ich zweifle nicht daran, dass es in der Partei Mitglieder gibt, die sich nicht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verorten. Aber das ist leider kein Alleinstellungsmerkmal der AfD. Erst wenn es schlagende Beweise dafür gäbe, dass der verfassungsfeindliche Geist parteiprägend ist, wäre ein Parteiverbotsverfahren angemessen. Viele Verbotsanhänger haben offenbar in den Jahren ihrer ideologischen Lufthoheit vergessen, wie groß das Meinungsspektrum auf dem Boden des Grundgesetzes tatsächlich ist. Sie wissen nicht mehr, dass man sich auch jenseits der Grenzen des eigenen Weltbildes und der eigenen Weltanschauung durchaus noch im Verfassungsrahmen befinden kann.
Verbotsverfahren zur Erziehung?
Offenbar sind sich manche Anhänger eines Verbotsverfahrens der Tragfähigkeit ihrer Beweise nicht ganz sicher und vermögen deshalb auch in einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht etwas Positives zu erkennen, wie der als Erster angehörte Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der erklärte, dass abgesehen vom Ausgang des Verfahrens bereits dessen Einleitung eine disziplinierende Wirkung auf die Partei haben könne. Diese wäre gezwungen, dafür zu sorgen, dass sich die gemäßigteren Stimmen durchsetzen und radikalere Stimmen isoliert und ausgeschlossen werden. Ein Verbotsprozess als Instrument der Partei-Erziehung? Was für eine Vorstellung!
Der vorletzte Angehörte war der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Er gehörte zu denen, die ganz trocken und nüchtern darlegten, warum ein AfD-Verbotsverfahren aussichtslos sein dürfte. Zusammengefasst: Es fehlen einfach Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei, das bisher Vorgebrachte trage nicht. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) versuchte es mit ein paar Zitaten von AfD-Politikern, woraufhin Maaßen sinngemäß entgegnete, dass es noch kein Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit sei, wenn in der Hitze der politischen Auseinandersetzung etwas derber formuliert werde. An anderer Stelle sagte er auch: Wenn man die Maßstäbe, die hier an die AfD angelegt werden, allgemein anwenden würde, hätte es längst einen Verbotsantrag gegen Die Linke geben müssen.
Nach neun Stunden Sitzung kann man die Einschätzung nur teilen, dass es keine rechte Grundlage für ein Verbotsantrag gibt. Doch vielleicht ist die gar nicht so wichtig.
Auch wenn es die Verbotsbefürworter zumeist weit von sich weisen: Viele von ihnen setzen darauf, dass allein das eingeleitete Verbotsverfahren vielleicht potenzielle AfD-Wähler abschreckt. Die SPD ist bekanntlich ohnehin schon auf Verbotskurs, und in der noch zögerlichen CDU gibt es inzwischen – wie den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst – auch Unterstützer. Allerdings sprechen sie davon, zuerst eine überparteiliche Prüfkommission einzusetzen, die sich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein Verbotsantrag erfolgreich sein könne.
Aber wird ein Einschwenken auf den Verbotskurs es noch vermögen, der AfD Wähler abspenstig zu machen oder sind die meisten Bürger dieser Debatte vielleicht längst überdrüssig? Wenn sich die deutschen Regierungen nicht endlich spürbar unideologisch und pragmatisch der Krisenbewältigung widmen, wird ein solches Prüfverfahren womöglich kaum noch einen unzufriedenen Wähler daran hindern, dies mit einer Stimme für die größte Oppositionspartei kundzutun. Am Ende wird nur das Instrument der Verbotsverfahrens entwertet.
Das Partei-Verbotsverfahren, wird gern als schärfstes Schwert der wehrhaften Demokratie bezeichnet, aber jetzt machen es vielleicht seine eifrigsten Verfechter nach und nach zu einem stumpfen Schwert oder zur Farce. Wer noch nicht weiß, wie er gewappnet ist, sollte nicht immer wieder laut zum Duell rufen.

Eine Frage an die Redaktion : Ist es noch Demokratie, wenn die Täter in das passive und damit auch aktive Wahlrecht eingreifen oder Wahlen für „ ungültig“ erklären ? Es war in keinem Fall die AfD. Welche logischen Schlüsse sollte man daraus ziehen ? Auch im „ Vergleich“ zu angeblichen Aussagen irgendwelcher AfD- Mitglieder, von denen hier immer wieder geraunt wird. Wollen „ wir“ irgendwann das Problem dieses Landes erkennen oder wie in der Vergangenheit üblich weitermachen.
Wie unglaublich dumm Prominente sein können, sobald sie sich komplett einseitig vor den politischen Karren spannen lassen, bedauerlich, sehr bedauerlich. Auch seine unterkomplexe, simple historische Herleitung des Nationalsozialismus, das ist Klippschule. Seine Konklusion zeigt deutlich, daß seine Prämissen einfach falsch sind. Der Hape sollte mal schleunigst ein eingehendes Gespräch mit Götz Aly führen. Er flüchtet vom antisemitischen Berlin ins „woke“ Köln, wo durch Migranten das gleiche Schicksal droht. Das ist eine völlig verschobene Wahrnehmung, vielleicht eine funktionale Amnesie.
Die Linke als Ganzes die Millionen Tote weltweit im Kommunismus zu verantworten hat und im speziellen die Deutsche „neue SED“ und der kleine Zombie SPD in Th mit 6 Prozent… wollen als Erste verbieten (lassen) .. Bei den Linken ist verbieten, wegsperren, aufhängen, aber ja eh Usus und die SPD hat aus der Geschichte nichts gelernt, die wurde nämlich wirklich mal verboten. Allmachtsfanstasien
Die Definition von Grundrechten besagt, daß man sie per Geburt besitzt und nicht mit irgendwelchen Leistungen oder Zuständen erwirbt. „Unveräusserlich“ ist das Stichwort!
Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers GEGEN den Staat! Der Staat darf in die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) weder mit Gesetzen eingreifen, noch darf er das Wesen der Grundrechte verändern (siehe Art. 19,2). Es gibt noch weitere unveräußerliche Artikel, in die der Staat NICHT eingreifen kann. Aber er tut es doch!
Die Grundrechte sind UNSERE Bürger-Rechte! In der Demokratie ist der Bürger der Souverän! In der Diktatur der Parteienapparat!
Die Grundrechte sind nach den Erfahrungen der Weimarer Republik von den Verfassungsvätern bewußt an den Anfang der Verfassung gestellt worden! NIEMAND darf sich daran zu schaffen machen! Auch mit 100% Stimmenmehrheit im Parlament bleibt der Eingriff in die Grundrechte VERBOTEN!
Art. 19,2 GG „In KEINEM Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ In keinem Falle heißt, es gibt KEINE Ausnahme, die den Eingriff legitimieren würde!
Artikel 16 z.B. wurde geradezu entkennt mit Anhängen und konkurrierenden Zuwanderungsgesetzen!
Artikel 23 löst die Verfassung gleich zur Gänze auf! Wir haben das mit graduiertem Schwachsinn zu tun, denn jetzt kommen die Blödphantasten und wollen die AfD mit Art. 21, 2 zur Strecke bringen! Was stimmt daran nicht?
Was soll ein AfD Verbot bringen? Jeder Wähler der AfD, der diese aus Überzeugung wählt, wird im Falle eines Verbotes wieder die Altparteien wählen. Wird das erwartet? Soll dass das Ziel sein?
Wer eine andere Politik will, entsprechend wählt und feststellen muss, dass kein Wechsel der Politik stattfindet, wird sich fragen, ob ein Urnengang überhaupt noch Sinn macht. Viele werden dann nicht mehr zur Wahl gehen, weil sie gemerkt haben, dass Wahlen nichts ändern. Statt Vielfalt in der Politik haben wir nur noch links gerichtete Einfalt, gleichgültig, ob es sich dabei um CDU, SPD, Grüne oder Linke handelt. Die AfD ist die einzige Opposition.
Politiker sollten endlich Mal anfangen ihre eigenen Handlungsweisen zu hinterfragen und diese auch zu ändern. Es ist keine Schande, die eigene Meinung zu ändern. Es sollte normal sein, zu Fehlern zu stehen und sich zu entschuldigen.
Ich bin inzwischen zu dem Schluss gekommen, dass Parteien kein geeignetes Instrument für demokratische Strukturen sind. Da geht es nur noch darum, die eigene Wiederwahl zu sichern, um noch länger Geld, Macht und Privilegien genießen zu können. Für die heutigen Politiker steht das eigene Ego samt Bankkonto an erster Stelle, dann kommen Familienmitglieder und an Dritter Stelle nützliche Freunde und Bekannte. Das Volk ist nur Zahlmeister für die Umsetzung der eigenen Ideologie. Diese Ideologie wird mit Hilfe der NGOs als alternativlos verkauft. Das Volk will es ja angeblich so. Aber dann wird AfD gewählt.
Nicht die AfD zerstört den Rechtsstaat, sondern unsere Parteienlandschaft selbst, also die Politiker, die sich als Demokraten bezeichnen.
„Die Linke im Landtag hatte beantragt, …“ hört sich ja an, als hätte die SED der Volkskammer den Auftrag gegeben, die klassenfeindliche, faschistische, zionistische, rassistische, besitzstandwahrende rechtsradikale, menschenverachtende, oppositionelle Recht(s)partei zu verbieten…
Gähn!!
Und HaPe ist hardcore korrumpiert, könnte man ja ne Qualle fragen, ob sie ins Wasser zurück will.
blobbte da nicht mal so ne kIpO Geschichte auf?? stehn ja 99,9% der gays auf kleine boysitoysi… ;-)))
Und WOVOR war der kleine jungen freuund und sein lover aus Berlin geflohen??? die ganzen schwulenjagenden Nazis oder eher doch die echten Schwulenhasser und schläger, wir wissen schon…
Es sind nicht nur die Gegen Rechts-Kampagnen, es sind auch die begründungslosen kleinen Spitzen, die die AfD aus der rechten Ecke nicht wieder herauslassen.
Das Links-Rechts-Schema ist willkürlich und wird nie erklärt. Gerade da, wo es einer Erklärung bedürfte, um das politische Schmierentheater mal auszuleuchten.
Vorhin war da wieder so ein Geisteszwerg mit tausend Woke-Aufklebern auf seinem Koffer. Einer lautete: „Menschenrechte statt rechter Menschen“.
Was stimmt daran nicht? Das ist eine reine Bauchparole, denn der hat weder das GG noch das Völkerrecht je gelesen. Praktisch trampeln also die Woken auf den Menschenrechten herum und diffamieren jeden, der ihrem dumpfen Bauchgefühl widerspricht als Nazi. Das ist Volksverhetzung. Wer kennt das Völkerstrafrecht? Wann ist das je besprochen worden?
Wer kennt Artikel 21,2 GG, nach dem entschieden wird, welche Partei verfassungswidrig ist?
Art. 21, 2
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Hier kann niemand richtig lesen! Nach Sachlage haben wir es nicht nur mit verbotenen Absprachen und einem Parteienkartell zu tun, das wäre das erste, dem die Finanzierung gesperrt gehörte und das verboten sein müßte! Alleine die Tatsache, daß hier Brüsseler Richtlinen und Gesetze umgesetzt werden, ist ein Grund für ein Verbot!
Die Juristen, die sich mit der Verfassungswidrigkeit beschäftigen, sind entweder nur sonderschulfähig, oder die Verarschen alle und bauen darauf, daß das Publikum völlig beschränkt ist und keiner in die Verfassung reingeguckt hat.
Das sind allerschwerste Versäumnisse!
Wir haben die Verfassung noch im Schulunterricht bearbeitet.