Es ist ein ständiger Wiedergänger der neuen deutschen Politik: Wenn alle Brandmauer-Rhetorik, Ausgrenzung und „Gegen rechts“-Kampagnen wieder einmal nicht gewirkt haben, so dass der Wählerzuspruch für die AfD erneut gewachsen ist, dann folgt statt einer Manöverkritik am eigenen Kurs bei den AfD-Gegnern erwartbar der Ruf nach einem AfD-Verbot. So ist es jetzt gerade wieder.
Viele Politiker und Meinungsbildner aus dem Dunstkreis von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken gaben sich monatelang große Mühe, möglichst viele Wähler in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dazu zu bringen, ja nicht die AfD zu wählen. Mancherorts schien es im Wahlkampf, als sei die Verhinderung einer AfD-Regierung das wichtigste politische Ziel, zumindest wichtiger als die Bewältigung der Deutschland gerade bedrängenden Krisen.
Über die redete die AfD wiederum umso lieber und lauter. Das ist das normale Verhalten einer Oppositionspartei. Die AfD ist aber keine normale Oppositionspartei, sondern sie hat ein wachstumsförderndes Alleinstellungsmerkmal: Was Regierungsverantwortung angeht, ist sie noch unbefleckt und jungfräulich, dank der sogenannten Brandmauer.
Und dann kamen die September-Wahltage mit klaren AfD-Wahlsiegen. In Mecklenburg-Vorpommern mit dem Nebeneffekt, dass sie die CDU im Landtag nun komplett ersetzt hat. Und was steht plötzlich wieder auf der Tagesordnung? Die Frage, ob und wie man die AfD verbieten lassen könnte. Mag sie jetzt auch bundesweit die umfragestärkste Partei sein: Die Verbotsanhänger stehen in Treue fest zu dem Vorhaben, die Konkurrenten, mit denen sie sich offenbar politisch und inhaltlich nicht erfolgreich auseinandersetzen können, per Verfassungsgerichtsurteil aus dem Rennen zu werfen.
Gestern – vom frühen Nachmittag bis in die späte Nacht – wurde nun im Thüringer Landtag über einen möglichen AfD-Verbotsantrag verhandelt. Die Linke im Landtag hatte beantragt, das Parlament möge die Landesregierung dazu auffordern, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzusetzen. Und zu diesem Antrag gab es gestern eine Anhörung vor dem Justizausschuss.
Wiedergänger der NSDAP?
Normalerweise ziehen von Juristen dominierte Ausschusssitzungen in einem Landtag kein großes überregionales Interesse auf sich, aber hier zog nicht nur das Thema, sondern auch die Auswahl der geladenen Gäste. Denn neben den erwartbaren Juristen verschiedener Couleur erschien auf Initiative der Linken auch der Schauspieler und Entertainer Hape Kerkeling und sorgte für zusätzliches Medieninteresse.
Auch wenn er vielleicht als der Star des Abends galt, bekam er von der Ausschussregie erst als Drittletzter seinen Auftritt, da war der Abend schon weit fortgeschritten. Er füllte die Rolle aus, für die er besetzt war, wobei das nicht heißen soll, er hätte eine Rolle gespielt. Bekanntlich wurde er geladen, weil seine Gedenkrede zum Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald im April dieses Jahres ein großes Medienecho bekam. Kein Zweifel: Die dort erzählte Geschichte seines Großvaters, der von den Nationalsozialisten 1933 verhaftet wurde und der inhaftiert blieb, bis ihn die US-Truppen 1945 aus dem Konzentrationslager Buchenwald befreiten, prägt ihn. Und wer dann die AfD für Wiedergänger der NSDAP hält, ist selbstverständlich hoch motiviert, gegen ihre Erfolge und für ihr Verbot zu kämpfen.
Doch dass Hape Kerkeling davon überzeugt ist, dass die AfD plane, wie die Nazis den demokratischen Rechtsstaat zu zerstören, ist trotz der moralischen Autorität des Großvaters noch kein Beweis dafür, dass es auch so ist. Aber genau dieser klar verfassungsfeindliche Ansatz müsste der AfD bewiesen werden können, um aussichtsreich in ein Verbotsverfahren zu starten. Und an diesen Beweisen scheint es zu mangeln, sonst würde man sie vorbringen.
In den zehn Stunden Ausschusssitzung ist natürlich von etlichen Experten viel gegen die AfD vorgebracht worden. Gern wird auf die Verfassungsschutzämter verwiesen, die die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingeordnet haben. Doch auch die liefern nicht gerade üppige Belege für diese Einstufung.
Viele dieser zehn Stunden – ich schreibe das so, weil ich nicht alle zehn Stunden pausenlos verfolgt habe – lieferten das altbekannte aus der AfD-Verbotsdebatte. Und selbstverständlich wurde – wie so oft – auch einiges gegen die AfD vorgebracht, was als Argument, die Partei nicht zu wählen oder vielleicht sogar von ganzen Herzen abzulehnen, geeignet ist, aber dennoch keine Verfassungsfeindlichkeit beweist.
Ich zweifle nicht daran, dass es in der Partei Mitglieder gibt, die sich nicht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verorten. Aber das ist leider kein Alleinstellungsmerkmal der AfD. Erst wenn es schlagende Beweise dafür gäbe, dass der verfassungsfeindliche Geist parteiprägend ist, wäre ein Parteiverbotsverfahren angemessen. Viele Verbotsanhänger haben offenbar in den Jahren ihrer ideologischen Lufthoheit vergessen, wie groß das Meinungsspektrum auf dem Boden des Grundgesetzes tatsächlich ist. Sie wissen nicht mehr, dass man sich auch jenseits der Grenzen des eigenen Weltbildes und der eigenen Weltanschauung durchaus noch im Verfassungsrahmen befinden kann.
Verbotsverfahren zur Erziehung?
Offenbar sind sich manche Anhänger eines Verbotsverfahrens der Tragfähigkeit ihrer Beweise nicht ganz sicher und vermögen deshalb auch in einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht etwas Positives zu erkennen, wie der als Erster angehörte Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der erklärte, dass abgesehen vom Ausgang des Verfahrens bereits dessen Einleitung eine disziplinierende Wirkung auf die Partei haben könne. Diese wäre gezwungen, dafür zu sorgen, dass sich die gemäßigteren Stimmen durchsetzen und radikalere Stimmen isoliert und ausgeschlossen werden. Ein Verbotsprozess als Instrument der Partei-Erziehung? Was für eine Vorstellung!
Der vorletzte Angehörte war der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Er gehörte zu denen, die ganz trocken und nüchtern darlegten, warum ein AfD-Verbotsverfahren aussichtslos sein dürfte. Zusammengefasst: Es fehlen einfach Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei, das bisher Vorgebrachte trage nicht. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) versuchte es mit ein paar Zitaten von AfD-Politikern, woraufhin Maaßen sinngemäß entgegnete, dass es noch kein Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit sei, wenn in der Hitze der politischen Auseinandersetzung etwas derber formuliert werde. An anderer Stelle sagte er auch: Wenn man die Maßstäbe, die hier an die AfD angelegt werden, allgemein anwenden würde, hätte es längst einen Verbotsantrag gegen Die Linke geben müssen.
Nach neun Stunden Sitzung kann man die Einschätzung nur teilen, dass es keine rechte Grundlage für ein Verbotsantrag gibt. Doch vielleicht ist die gar nicht so wichtig.
Auch wenn es die Verbotsbefürworter zumeist weit von sich weisen: Viele von ihnen setzen darauf, dass allein das eingeleitete Verbotsverfahren vielleicht potenzielle AfD-Wähler abschreckt. Die SPD ist bekanntlich ohnehin schon auf Verbotskurs, und in der noch zögerlichen CDU gibt es inzwischen – wie den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst – auch Unterstützer. Allerdings sprechen sie davon, zuerst eine überparteiliche Prüfkommission einzusetzen, die sich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein Verbotsantrag erfolgreich sein könne.
Aber wird ein Einschwenken auf den Verbotskurs es noch vermögen, der AfD Wähler abspenstig zu machen oder sind die meisten Bürger dieser Debatte vielleicht längst überdrüssig? Wenn sich die deutschen Regierungen nicht endlich spürbar unideologisch und pragmatisch der Krisenbewältigung widmen, wird ein solches Prüfverfahren womöglich kaum noch einen unzufriedenen Wähler daran hindern, dies mit einer Stimme für die größte Oppositionspartei kundzutun. Am Ende wird nur das Instrument der Verbotsverfahrens entwertet.
Das Partei-Verbotsverfahren, wird gern als schärfstes Schwert der wehrhaften Demokratie bezeichnet, aber jetzt machen es vielleicht seine eifrigsten Verfechter nach und nach zu einem stumpfen Schwert oder zur Farce. Wer noch nicht weiß, wie er gewappnet ist, sollte nicht immer wieder laut zum Duell rufen.

Mein Vater war bei den Nazis in der Todeszelle. Hätte er nicht entkommen können, wäre ich nicht hier. Das heißt aber nicht, dass ich mein Hirn an der Garderobe abgegeben habe und überall Nazis sehe. Niemand ist hier Nazi. Und unappetliche Menschen sehe ich bei der AfD, Putin-Freunde, USA-Hasser, Antisemiten, Verherrlicher des 3. Reiches Alles da. Doch das Programm der AfD ist das einer konservativen Partei vor Merkel. Und die Zahl der unappetlichen Gestalten bei Linken, Grünen, SPD und sogar Union ist weitaus, weitaus größer. Und sie fahren ein ehemals prosperierendes Land an die Wand.
Früher habe ich über Herrn Kerkeling gelacht, obwohl seine Darstellungsbreite mit immer den gleichen Figuren etwas ermüdend ist. Heute scheint er ein Aufmerksamkeitsdefizit zu haben. Sonst würde er sich nicht ständig in die Öffentlichkeit drängen.
Bitte was? Es ist jemandem schon gelungen, diesen Mummenschanz in Gänze zu ertragen?
Bei mir setzte schon die Fähigkeit zum leisen Ertragen in den ersten Sekunden aus, in denen ein Typ (Jun) ein bellendes Stakkato von derart unfassbaren Dreistigkeiten, Unverschämtheiten und Anmaßungen vom Stapel lässt, dass man einfach nur noch mit offenem Mund dasitzen und gutturale Laute der Ungläubigkeit von sich geben kann. Des „Stopp“-Knopfs habe ich mich grade noch rechtzeitig entsonnen, bevor ich vom wie ein Shinkansen heranrasenden Wahnsinn übermannt werden konnte.
Ich habe mir das in jedem Fall mal runtergeladen und werde es mir in grade noch ertragbaren Häppchen zu Gemüte führen. Hape habe ich schon ganz gesehen. Deplaziert, realitätsfern, m.E. bar jeglichen Studiums der Realität. Einfach aus der Luft gegriffen. Wie das bei fast allen ist, die man mal um ein konkretes Beispiel bittet. Aber ich muss erst einmal eine Runde drehen und mir klar werden, ob ich noch bei Sinnen bin. Hoffentlich regnet es und wäscht mir die Tränen des Zorns aus dem Gesicht.
Bekannt ist der Spruch: Willst du etwas richtig Dummes hören, dann lass Künstler über Politik reden. Dennoch hätte ich nicht gedacht, dass HPK (Qualifikation in der Sache: Enkel) so tief sinkt, sich von einer seit 1946 ekelhaften Partei missbrauchen zu lassen. Ändert nichts an seiner Genialität als Künstler, menschlich aber traurig. Und so alt ist er ja auch nicht, dass man das als Entschuldigung gelten lassen könnte.
„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten – dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“ George Orwell, „1984“
So manch Klischee hat ein wahren zutreffenden Kern „Die haben wohl den A… offen“.
Argumente sind bei einem AfD-Verbotsverfahren völlig irrelevant. Genauso wie die Urteilsbegründung, die sich das BVerfG DANACH aus den Fingern saugen wird.
@ Hans-Peter Kimmerle: Befreit wurden auch jene Wehrmachtssoldaten, die sich nach dem Waffenstillstand nicht mehr für Führer, Volk und Vaterland opfern mussten. Dass sie in russischer Gefangenschaft ein weitaus schlimmeres Schicksal erwartete als bei den Amerikanern, ist eine andere Geschichte. Den deutschnationalen Bullshit über die angeblichen Opferzahlen im Rheinwiesenlager hat man ja schon kürzlich wieder im Forum lesen müssen.