Jahr für Jahr kehren mehr als 200.000 Deutsche ihrer Heimat definitiv den Rücken. Überwiegend handelt es sich bei ihnen um höher qualifizierte Personen im besten Alter. Die Motive dieser Auswanderer können vielfältig sein: Bessere berufliche Entfaltungs- und Aufstiegschancen, bessere Verdienstmöglichkeiten, niedrigere Steuerbelastung, Heirat eines Ausländers bzw. einer Ausländerin und so weiter. Zu diesen klassischen Motiven kommen in jüngerer Zeit die Flucht von Unternehmern vor übertriebenen, wenn nicht irrationalen Umwelt-Auflagen und Technologie-Verboten und des damit angerichteten Chaos namens „Energiewende“ sowie die Flucht freiheitsliebender Menschen vor der Verengung des Korridors öffentlich aussprechbarer persönlicher Meinungen zu den Themen Klimaschutz und Corona-Impf-Erpressung.
Doch wer genug hat von Grundrechtseinschränkungen, bürokratischem Kleingeist, Herdentrieb und Blockwart-Mentalität und deshalb einen Neustart in einem liberaler eingestellten Land anstrebt, der wird bald feststellen, dass er dem unerbittlichen Zugriff der einzigen Verwaltung, die in Deutschland noch einigermaßen funktioniert, nämlich der Finanzverwaltung, so leicht nicht entkommen kann.
Die Wegzugssteuer
Der Sozialstaat lässt seine Schäfchen nicht ungeschoren davonkommen. Denn er muss die Antisteuervermeidungs-Direktive (ATAD) der EU umsetzen. Das entsprechende, am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte, deutsche Gesetz, abgekürzt ATAD-UmsG, wurde zuletzt deutlich verschärft. Ab 1. Januar 2022 wird es nicht mehr möglich sein, die Wegzugssteuer unbefristet stunden zu lassen.
Es gibt nur noch die Möglichkeit, die sofort fällige Wegzugssteuer auf Antrag über sieben Jahre ratenweise abzuzahlen, sofern der Steuerpflichtige dafür dem zuständigen Finanzamt eine Sicherheit überlässt. Nach dem deutschen Außersteuergesetz von 1973, im Volksmund „Lex Horten“ genannt, wird die Wegzugssteuer ab einer Kapitalbeteiligung von einem Prozent an einem Unternehmen fällig. Der Wegzug gilt dabei als fiktiver Verkauf der Unternehmensanteile (einschließlich der seit dem Kauf angehäuften stillen Reserven). Die Höhe der Wegzugssteuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen.
Unternehmer und Kapitaleigner unterliegen nach der neuen Fassung des ATAD-UmsG der Wegzugsbesteuerung nicht nur bei der Auswanderung in ein Drittland, sondern auch bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU. Fachanwälte halten insbesondere die Verpflichtung einer Sicherheitsleistung für hoch problematisch, denn Unternehmensanteile werden nicht als Sicherheiten akzeptiert. Sollte der Steuerpflichtige in Deutschland nicht über Immobilien, Bundesschatzbriefe oder Sichteinlagen verfügen, deren Wert vom Finanzamt als hinreichend anerkannt wird, kann die Wegzugssteuer auch beim Umzug innerhalb der EU sofort fällig werden. Das kann Mittelständlern ernste Liquiditätsprobleme bescheren. Überdies führen künftig auch Gewinnausschüttungen oder Einlagen-Rückzahlungen von über 25 Prozent des Geschäftsanteils des Steuerpflichtigen zur sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer. Das kann nach Ansicht von Wirtschaftsanwälten zum „Einsperren von Vermögen“ in Kapitalgesellschaften führen.
Die Reichsfluchtsteuer
Mich persönlich erinnert die aktuelle Verschärfung der Wegzugsbesteuerung zu einem kritischen Zeitpunkt steuerrechtlich an die Ende 1931 erlassenen „Vierten (Not-)Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens“, die unter der offiziellen Kurzbezeichnung „Reichsfluchtsteuer“ in die Geschichtsbücher eingegangen ist. Diese Steuer wurde zunächst allen Auswanderern abgeknöpft, deren Vermögen 200.000 Reichsmark überstieg oder deren Jahreseinkommen höher als 20.000 Reichsmark war. Der Steuersatz betrug 25 Prozent des Vermögens des Steuerpflichtigen. Die Reichsfluchtsteuer sollte zunächst nur ein Jahr lang erhoben werden. Doch unter der kurzlebigen Schleicher-Regierung wurde die Gültigkeit der Notverordnung um zwei Jahre verlängert. Vor 1933 bescherte diese Steuer dem Staat allerdings nur wenig Einnahmen, denn während der Weltwirtschaftskrise gab es kaum Anreize zum Auswandern, da die Lage fast überall gleich schlecht war.
Dann kam Hitler an die Macht. Die Nazis benutzten die von ihnen nicht erfundene Reichsfluchtsteuer gezielt zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer, denen schließlich zu Beginn des Zweiten Weltkriegs kaum mehr als das Taschengeld blieb. Bis zur berüchtigten Wannsee-Konferenz im Januar 1942 war es offiziell nicht das Ziel der Nazis, die Juden zu vernichten, sondern sie aus Europa zu verjagen.
Im Mai 1934 wurde die Vermögensgrenze durch das „Gesetz über die Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer“ auf 50.000 Reichsmark herabgesetzt. Waren vor Hitlers Machtergreifung über die Reichsfluchtsteuer nicht einmal eine Million Reichsmark in die Staatskasse gelangt, so stieg das Aufkommen in den Folgejahren fast exponentiell.
Bank- und Wertpapierguthaben der deutschen Juden wurden auf Sperrkonten übertragen und konnten, wenn überhaupt, nur gegen hohe Abschläge ins Ausland überwiesen werden. Insgesamt nahm der NS-Staat über die Reichsfluchtsteuer fast eine Milliarde Reichsmark ein, was damals viel Geld war. Als besonders fies erwies sich das Verbot, auswandernden Steuerpflichtigen Unterstützungszahlungen zukommen zu lassen.
Das Schicksal des Konzerns T&N
Ich selbst stieß auf dieses Verbot, als ich vor etlichen Jahren von der Frankfurter Firma TENOVIS den Auftrag erhielt, die Geschichte des von Hitler so genannten „Juden-Konzerns“ Telefonbau und Normalzeit (T&N) zu recherchieren. T&N hatte am Ende seiner Geschichte mit der AEG zusammengehen müssen und wäre beinahe mit dieser untergegangen. Gerettet wurden seine lebensfähigen Überbleibsel zunächst vom befreundeten Bosch-Konzern. Doch das Geschäftsmodell der Telekommunikationsfirma passte mit dem des Automobilzulieferers nicht zusammen. Deshalb sprang die als „Heuschrecke“ geschmähte New Yorker Private Equity Firma KKR (Kohlberg Kravis Roberts & Co.) ein und machte aus der Bosch Telecom GmbH vorübergehend die TENOVIS GmbH. Nur der Geschäftsbereich Sicherheitstechnik blieb bei Bosch. (KKR wurde in Deutschland erst im Jahre 2020 weithin bekannt, als sie die Mehrheit am Axel Springer Verlag erwarb.) TENOVIS-Chef Péter Záboji „sanierte“ das Unternehmen durch starken Personalabbau und veräußerte es dann im Auftrag von KKR an den europäischen Ableger des US-IT-Konzerns AVAYA, einen Nachfolger der AT&T.
Péter Záboji und mit ihm das z.T. jüdische Management von KKR beauftragten mich, herauszufinden, wie T&N schaffte, die Nazi-Herrschaft zu überleben und warum dessen Geschäftsmodell so erfolgreich war. (Hier und hier zwei meiner vor etwa 20 Jahren für eine Pressemappe erstellten historischen Beiträge.) Die Geschichte der T&N, die gegen Ende der 1920er Jahre zu den führenden europäischen Unternehmen für Telekommunikations-Dienstleistungen zählte, begann ganz klein im Jahre 1899. In diesem Jahr gründete Harry Fuld, Sohn eines jüdischen Kunst- und Antiquitätenhändlers, als gerade 20-Jähriger in Frankfurt am Main zusammen mit dem Uhrmachermeister Carl Lehner die Deutsche Privat Telephon Gesellschaft H. Fuld & Co., ein Unternehmen zur Vermietung und Wartung von Haustelefonanlagen.
Da das bescheidene Startkapital der Firma keine großen Sprünge zuließ, entschied sich Fuld für das in den USA erfundene Geschäftsmodell des Franchising und wurde dadurch in Europa zum Pionier. Der wirtschaftliche Erfolg gab ihm recht. Den selbstständig und flexibel operierenden 100 Franchisingpartner-Gesellschaften des „Fuld-konzerns“ gelang es, erfolgreich gegen den behäbigen Siemens-Konzern zu konkurrieren. Fuld starb im Januar 1932 auf einer Geschäftsreise im Züricher Hotel Baur au Lac. So blieb ihm erspart, was die Nazis ab 1933 aus seiner Firma zu machen versuchten.
Die Firma erhielt den Namen Telefonbau und Normalzeit Lehner & Co. erst 1937, als ihre schon 1933 begonnene „Arisierung“ abgeschlossen war. Ab 1935 mussten alle jüdischen Gesellschafter und fast 1.500 Mitarbeiter jüdischer Herkunft das Unternehmen verlassen. Ein Teil von ihnen, darunter auch die beiden Söhne Fulds, suchte Zuflucht in der Schweiz, in Großbritannien oder in den USA. Die verbliebenen „arischen“ Mitglieder des Managements versuchten, ihren ausgewanderten und zum Teil Not leidenden Kollegen auf mehr oder weniger krummen Wegen Unterstützungszahlungen zukommen zu lassen und gerieten dabei in Konflikt mit dem Gesetz über die Reichsfluchtsteuer.
Noch im Jahre 1937 wurde Fulds und Lehners „rechte Hand“, die als Lesbe und Frauenrechtlerin bekannte Meta Gadesmann, beim Verschieben von Geldern in die Schweiz ertappt. Damit hatte sie jüdischen Freunden bei der Existenzgründung helfen wollen. Meta Gadesmann kam dafür ins Gefängnis. Doch mächtige Wirtschaftsbosse verhalfen ihr zunächst zur Haft-Erleichterung und später sogar zur Freilassung.
Der damals schon 81-jährige Robert Bosch, der Harry Fuld und seinem Konzern im Pioniergeist verbunden geblieben war, erwirkte sogar, dass Meta Gadesmann mit ihrer Geliebten zusammengelegt wurde. Robert Bosch, der politisch liberal eingestellte autoritäre Patriarch, konnte sich gegenüber den Nazis einiges rausnehmen, weil Hitler ihn brauchte, da nun mal ohne Bosch-Zündkerzen nichts lief (nachzulesen bei Joachim Scholtyseck: „Robert Bosch und der liberale Widerstand gegen Hitler 1933–1945“, München, 1999).
Willkürliche Aufblähung von Steuerschulden
Währenddessen eröffnete das Berliner Finanzministerium gegen T&N ein Verfahren wegen Steuer- und Devisenvergehen. Dieses zielte darauf ab, T&N durch die willkürliche Aufblähung von Steuerschulden in finanzielle Schieflage zu bringen und dadurch die Aktionäre zu veranlassen, ihre Firmenanteile an die Reichspost abzutreten. Für die bis dahin gesund dastehende Firma wurde die finanzielle Lage immer prekärer. Schließlich retteten im Jahre 1941 die Industriellen Julius und Hans Thysssen das angeschlagene Unternehmen mit einer kräftigen Kapitalspritze. Der 1941 als Komplementär und Leiter der Geschäftsführung bei T&N eingetretene Thyssen-Mann Friedrich Sperl blieb bis Ende 1965 an der Spitze des Unternehmens. Vorsitzender des Beirates (Aufsichtsrates) der T&N war übrigens der auch mit dem Bosch-Konzern eng verbundene Carl Goerdeler, den die Verschwörer vom 20. Juli 1944 zum neuen Reichskanzler machen wollten. Nach dem Fehlschlag des Hitler-Attentats durch Graf von Stauffenberg wurde Goerdeler verhaftet, gefoltert und in Plötzensee aufgehängt. Nur das nahende Ende des Dritten Reiches bewahrte T&N vor weiteren Repressalien der Nazis.
Ich pflege im Rahmen des Geschichtsvereins Informationstechnik e.V. (GVIT) noch immer Kontakte zu ehemaligen T&N-Managern. Alle haben einen amerikanischen Pass.
Beitragsbild: Deutsche Fotothek CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons
Die Wegzugssteuer wird ab einer Kapitalbeteiligung von einem Prozent an einem Unternehmen fällig. Aktienbesitzer sollten es sich gut merken, daß diese Prozentzahl mit einem Federstrich auch noch durch jede beliebige Zahl teilbar ist. Es ist allerdings wahrscheinlicher, daß dort mit einer Vermögensabgabe (auch die Bezifferung des Begriffs Vermögen ist beliebig festlegbar) oder -Steuer zugelangt wird. Soweit es mir mein Einblick in das Gebaren mittelständischer Unternehmer erlaubt, ist dort die Lektion aus der Lex Horten gut gelernt worden und die stille Verlagerung von Betriebsvermögen und know-how ins Nicht-EU-Ausland längst erfolgt. Zumindest wird dies nun verstärkt erfolgen, rette sich, wer kann. Und völlig klar ist, daß Großkonzerne und Steinreiche über diese Art des Diebstahls nur lachen.
Als weitaus bedenklicher für den Normalbürger ist die modernisierte Variante der Reichsfluchtsteuer einzuordnen und die geplante Totalerfassung von Werten in Privatbesitz paßt genau dazu. Ergänzt werden wird dies durch schrittweise Implementierung von Zahlungsverkehrskontrollen, die eine Unterstützung des Ausgebüxten aus dem Inland heraus sabotieren. So führt denn kein Weg an der Verbringung von Spargroschen oder Goldschätzchen ins Nicht-EU-Ausland vorbei. Vielleicht klärt uns der Autor in Folgeartikeln noch über „Undergroundbanking“ auf und wird Wegweiser!
ich vermute, die Dunkelziffer der Auswanderer ist wesentlich höher. Wir sind zB immer noch in D gemeldet. Ich bin hier in den USA mal mit dem zuständigen Beamten die Liste derer durchgegangen, die ihren Führerschein aus Frankreich und Deutschland umschreiben lassen. Auf einen Deutschen kamen 10 Franzosen. Denen laufen noch mehr Leute davon. Wir waren übrigens am Wochenende auf zwei Oktoberfesten und wir waren nicht die einzigen in Dirndl und Lederhose. Wenn jemand einen Handwerksberuf gelernt hat (wir sind Professoren), hats in Amerika gut, denn die werden händeringend gesucht, super bezahlt und sind hochangesehen.
@Dr Stefan Lehnhoff: Es steht beschrieben, das die Reichsfluchtsteuer eine Kreation der Weimarer Republik war. Ein parlamentarische Demokratie, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, bereitete den Boden für eine Diktatur und schuf durch diese Verordnung ein Instrument, wie es sich die Nationalsozialisten nicht besser hätten ausdenken können. Vergessen wir dabei nicht, dass der Sozialismus/Kommunismus eine Diktatur ist. Mit der Diktatur des Proletariats in die klassenlose Gesellschaft, wo es kein Privateigentum mehr gibt und alle gleich sind. Das Individuum hat keine Bedeutung mehr, es zählt nur die Gesellschaft, die aber keinen Staatsapparat mehr hat.
@ Detlef Fiedler. Zum Thema Steuerquote. Ihre Info bezieht sich auf die reinen Steuern. Dabei ist der Vergleich mit den USA schon ziemlich deprimierend. In EU/Deutschland läuft aber der größte Teil der staatlichen Abzocke über zwangsweise Abgaben und Umlagen, die formal nicht als Steuern gezählt werden, z.B. RV-Beiträge, KV-Beiträge, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, LKW-Maut, GEZ-Abzocke, … . Besonders interessant ist die intransparente Stromrechnung mit einem Staatsanteil von mehr als 75%, das meiste versteckt als Umlagen. Was oft übersehen wird: Die durch staatlichen Zwang induzierten privaten Investitionsausgaben. ++ Ein besseres Mass für die staatliche Abzocke ist der Staatsanteil am BIP. Laut [statista: Europäische Union: Staatsquoten in den Mitgliedstaaten im Jahr 2020]: Frankreich 62,1%; Griechenland 60,7%; Belgien 60%; Österreich 57,9%; Deutschland 51,1%. Aber Vorsicht: Im Fall Deutschlands ist auch diese Zahl geschönt: Es fehlen schein-privatisierte Behörden (Stadtwerke, Müllentsorger, DB, ENBW, … ) die vollständig im Besitz des Staates sind, und Staatsunternehmen, die im Teilbesitz des Staates sind (Sperrminorität liegt bei 25% der Aktien). Ich schätze, dass Deutschland in Wirklichkeit ebenfalls bei circa 60% liegt. Die nächste Falle: Die gesamte Lohnsumme des öffentliche Dienstes wird im BIP einfach ins Plus gesetzt, egal wie unproduktiv der Apparat ist.
„Woanders ist auch scheiße“. Gilt z.B. für die Schweiz. Zunächst wirkt es dort toll, dann hilft der Blick auf die Relation von Einkommen und Lebenshaltungskosten, dann kommen immer mehr Anmutungen von grünlicher Provinzialität, ergo Rückkehr in den großen Kanton im Norden und ggf. – v.a. bei Frauen – schließt sich eine Psychotherapie an. Muss nicht sein.
Und nach dem kostenlosen Studium schwups weg , dorthin wo sich Leistung lohnt und kein so extremer Haltungszwang herrscht der von den Medien überwacht wird.
Danke für die historische Lehrstunde. Allerdings hätte es nicht geschadet, wenn dieses aktuelle Gesetz mit zwei Sätzen beschrieben worden wäre, bezüglich territorialem Geltungsbereich, auf wen es zutrifft usw.
In dem Zusammenhang fällt mir auch ein, dass Gesetze, die nicht einen genau definierten Gelrungsbereich haben, nichtig sind. Wie wird das nun in der Neuen Weltordnung. Die Heilige Römische Weltregierung müsste dann ihre Gesetze auf ihren Herrschaftsbereich, die ganze Welt, begrenzen und orbitale Basisstationen, Mond-Kolonien oder der Mars wären dann außerhalb des Geltungsbereiches der Neuen Weltordnung und der Globaladministration von Mittelerde. Oder sind dann alle Gesetze von Vornherein nichtig, weil ihr Geltungsbereich nicht im Gesetz steht? Das gleiche Problem hätte ja Hitler auch gehabt, wenn er bereits die Neue Weltordnung verwirklicht hätte. Das muss ja dann spätestens 1939 schon ausgearbeitet worden sein, was der Geltungsbereich nationalsozialistischer Reichsgesetze sein sollte. Da könnte Uschi von … doch ansetzen, jetzt gemeinsam mit Olaf von Husten.